CGFP auf Rechtskurs
Als die Staatsbeamtenkammer am 5.1.1994 ungefragt ein Gutachten zum Gesetzesprojekt betreffend die EG-weite Einführung des Wahlrechts für EG-Bürger bei den Europawahlen abgab, obschon keine berufsspezifischen Interessen dabei berührt wurden, meinten verschiedene, die darin enthaltene Beschimpfung der Regierung, des Parlaments und des Staatsrats, denen allesamt Ausverkauf der nationalen Souvera ... Als die Staatsbeamtenkammer am 5.1.1994 ungefragt ein Gutachten zum Gesetzesprojekt betreffend die EG-weite Einführung des Wahlrechts für EG-Bürger bei den Europawahlen abgab, obschon keine berufsspezifischen Interessen dabei berührt wurden, meinten verschiedene, die darin enthaltene Beschimpfung der Regierung, des Parlaments und des Staatsrats, denen allesamt Ausverkauf der nationalen Souveranität und Identität sowie Hörigkeit gegenüber den Brüsseler EG-Instanzen vorgeworfen wurde, sei auf den bekannt groben Stil des Autors zurückzuführen, da Gerüchten zufolge das Gutachten von Me Gaston Vogel verfasst wurde, der einst als Staranwalt der Linken galt und regelmässig auf RTL-92,5 als ach so toleranter Experte für asiatische Religionen auftreten darf und der nach der Ernennung von Claude Frisoni zum Koordinator fur das Kulturjahr 1995 schon in einem peinlichen Leserbrief an das LW seine Auslanderfeindlichkeit zur Schau gestellt hatte. (Der unsachliche Ton verhindert so leider eine emsthafte Auseinandersetzung mit den durchaus ernst zu nehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken der Berufskammer gegeniiber der Ratifizierung des Ma astrichter Vertrap vor der notwendigen Verfassungsanderung.) GroBherzogtum - und ftinf andere Mitgliedsstaaten der Europaischen Union - abgedruckt war, weil es den Zugang zum Offentlichen Dienst immer noch, entgegen EG-Recht an die Nationalitat binde, wagte keine Zeitung den Text abzudrucken oder zu kommentieren. (Nur das LW bra chte Wochen spa ter eine kurze Notiz.) Die heftige Opposition der CGFP d iirfte Erklarung genug sein fair dieses einmutige Verschweigen: Unter dem Titel "Le Luxembourg accuse" bra chte die gewerkschaftsinterne Zeitschrift 'fonction publique' in Nummer 116 von Februar/Marz 1994 auf Seite 1 die Nachricht, daB die EG-Kommission das GroBherzogtum vor dem europaischen Gerichtshof in Luxemburg verklagt habe. Auch bier kommt es sofort zur Gerichtsschelte: "un reel instrument de police communautaire, en fait le legislateur de l'Union, par ses interpretations outrepassant la volonte des auteurs des trait& (den die CGFP anscheinend besser kennt)... au service d'un centralisme outrancier". In einem Rundbrief vom 1. Marz 1994 an ihre Mitglieder macht die CGFP-Exekutive weiterhin Stimmung gegen die Briisseler Kommission und den europaischen Gerichtshof. Doch die EG-skeptische und auslander-unfreundliche Haltung der CGFP, die im besagten Gutachten zum Ausdruck kam - diese Staatsbeamtengewerkscha ft stellt in der Tat alle Mitglieder der Berufskammer - hat System. Als die 'Agence de presse immigration' der ASTI Anfang Marz den Auszug aus dem 'Journal Officiel des Comnunautes' vom 26.2.1994 an die Luxemburger Presse weiterleitete, in dem der Rekursantrag der EG-Kommission vom 17.12.1993 gegen das Artikel 48,4 der ROmischen Vertrage verlangt die Offnung der Staats- und Gemeindeverwaltungen alle EG--Biirger nur ftir solche Dienststellen, die nicht an der Austibung staatlicher Hoheitsrechte beteiligt sind. Magistratur, Steueryerwaltung, Diplomatischer Dienst, Offentliche Macht, sind also vollig ausgeschlossen. Der Rekursantrag wirft dem Luxemburger Staat vor, in den Bereichen Forschung, Erziehung, Gesundheit, Transport, Post und Teleko nununikationen, Wasser-, Gas- und Stromversorgung die luxemburgische Nationalitat immer noch als Eingangsbe- Die EGskeptische und auslanderunfreundliche Haltung der CGFP hat System. dingung zu verlangen. In der neuesten Mummer der ASTI-Zeitschrift 'ensemble' (Nr. 17/94) wird zureal. die Frage gestellt: "Est-ce vraiment imaginable qu'une personne puisse avoir le droit de voter et de se faire elire au parlement de Strasbourg ou dans un conseil communal, (sans avoir) le droit d'être huissier dans une administration publique, d'enseigner ou de conduire un autobus municipal, voire d'entretenir des jardins ou parcs publics comme ouvrier commnunal?" Notwendig ware auch die Eingliederung von etwa portugiesischen und italienischen Mitbingern in die Polizei und Gendarmerie: Das niederlandische Vorbild hat die positiven Auswirkungen dieser MaBnahtne auf die KriminalitatsbekAmpfung zur Geniige bewiesen. Kompetenz und Effizienz stall Nationalitat sollte ausschlaggebendes Kriterium bei der Einstellung werden. Dagegen wehrt sich die CGFP im besagten Rundbrief aufs heftigste: "La fonction publique est actuellemen4 grace a la condition constitutionnelle de la nationaliti, le seul rempart contre le noyautage de nos structures etatiques et partant contre la dilution et en fin de compte la sape de notre identite nationale. notre pays ... risque d'être !amine entre les grandes cultures etrangeres." Der Sprachgebrauch kommt jenem der Nationalbewegung immer naher. Selbstverstandlich wird das Gespenst der Arbeitslosigkeit der Luxemburger fiir den Fall an die Wand gemalt, daB Auslander auch noch die Offentlichen Arbeitsplatze besetzen diirfen. Den Anfang vom Ende macht die Regierung mit ihrem Vorhaben, EG-Auslandern auch bei der Berufskammer der Offentlichen Funktion (sowie der Handelskammer und der Handwerkerkammer) das Wahlrecht zuzugestehen, wie das seit Herbst 1993 fin- die ubrigen drei Berufskammern der Fall ist. Zur Zeit hatte das Gesetzesprojekt zwar nur theoretische Auswirkungen, da ja offiziell keine Auslander im offentlichen Dienst angestellt werden Britten. Im vollen BewuBtsein ihrer elitaren Auffassung vom Staatsamt hielt die CGFP-Exekutive aber in ihrer Sitzung vom 15.11.1993 fest, daB der Beamtenberufskammer "besondere hoheitsrechtliche Aufgaben" und "spezifische Missionen" zukommen, die ein Wahlrecht flirAusländer ausschlieBen. Welche Aufgaben iibt sie denn aus, die anderen Berufskammern vorenthalten sind? Sicher wird man der Regierung den Vorwurf nicht ersparen kOnnen, sich wieder hinter dem Argument zu verschanzen, nicht sic habe das gewollt, sondem sie sei nach europaischem Recht zu der Offnung gezvvungen worden, wohlweislich verschweigend, daB die Entschei dung einstimmig im Ministerrat gefa lien ist. Eine politische Diskussion zur Vorbereitung der Luxemburger Burger und zur Verbesserung der Akzeptanz solcher MaBnahmen wird im Fall des Beamtenrechts genau so versaumt wie bei der Zuerkennung des Wa hlrechts. Dabei sind europaische Mitburger im Staatsdienst langst keine Ausnahme mehr: Unsere Offentlichen Spita ler, das Centre Universitaire, verschiedene staatliche Infonnatikstellen batten langst schlieBen miissen, wenn sie ohne Auslander auskonunen m1513- ten, von den Reinigungsdiensten ganz zu schweigen. Dagegen protestiert die CGFP nicht, da diese Angestellten bislang nicht den Beamtenstatus und somit Kurt Halbritter die BeamtenlOhne erhalten konnten. Nicht Arbeitslosigkeit ware die Folge ihrer Titularisierung als Beamten, sondem Anerkennung der gleichen sozialen Rechte wie fur die Luxemburger Kollegen. CGFP-Generalsekretar Jos. Daleiden mag in der 'fonction publique' (Mr. 116, S. 5) noch so sehr beteuem: "Diese Oberlegungen haben nicht das geringste mit Ausliinderfeindlichkeit zu tun, die jenen angekreidet wird, die vor dem totalen nationalen Ausverkauf warnen ..." Die Beschworung der nationalen Souveranität, die vom EG-Recht in Frage gestellt werde, lauft im Frahjahr 1994 darauf hinaus, daB fur CGFP-Mitglieder eigentlich nur noch ADR, NOMP, GLS und NB wahlbar sind, also jene Parteien am rechten Rand des Spektrums, die durch ihre a ntieuropa ische und fremdenfeindliche Haltung dem Nationalismus mehr oder weniger offen und gezielt Vorschub leisten. Da aber der ADR gerade angetreten ist, die Privilegien der Staatsbeamten (u. a. in Sachen 5/6-Rente) in Frage zu stellen, heiBt das, daB die CGFP letzten Endes sich ftir die rcchtsextremen Parteien ausspricht! Wenn Daleiden im zitierten 'fonction publique'-Beitrag schreibt: "... bleibt die Frage zu klaren, nachdem die Europa-Burgerschaft eine vertragliche Auslegung land, was denn letztlich ein Luxemburger is4 was ihn von einem Nicht-Luxemburger unterscheidet ..." (Wenn seine Identitat an gesetzliche SchutzmaBnahmen gebunden ist, 1st es in der Tat arg urn ihn bestellt ...), werden die Lex Juni 1994 7 Roth, Pierre Peters und Konsorten sich freuen: Sic diirfen in Zukunft behaupten, ihre Fragen seien ja "nue jene der CGFP. Nun kOnnte man der Gewerkschaft durchaus im Rahmen der politischen Meinungsfreiheit das Recht zugestehen, eine auslanderfeindliche Gesinnung zu duBem. Wenn man aber weiB, daB diese Gewerkschaft bei den Sozialwahlen von 1993 haushoch gewonnen hat und seit Jahrzehnten allein die Interessen der Staats • amten vertritt, muB einem bange werden. Das bedeutet schlieBlich, daB die groBe Mehrzahl der Luxemburger Staatsbeamten die latente und gelegentlich auch offene Auslanderfeindlichkeit ihrer Gewerkschaft gutheiBt. Auch jene Bea mten, die Tag fur Tag in ihrer Verwaltung mit auslandischen Mitbiirgem zu tun haben? In dem zitierten Rundschreiben an ihre Mitglieder grenzt sich die CGFP-Exekutive von den trad itionellen Arbeitergewerkschaften a Is von einem "syndicalisme politico-ideologique" ab. Die gefahrlichsten Ideologen waren noch immer jene, die von sich behaupteten, keine Ideologen zu sein. m.p. 152 6 3 Pauly, Michel CGFP auf Rechtskurs. Immigration Europa Beitrag
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