Trägerschaft und Finanzierung sozialer Dienstleistungen
Die verschiedenen Modelle der Organisation und der Finanzierung von sozialen Diensten
Für die Behauptung, daß der soziale
Sektor in Luxemburg an einem Scheideweg
ist, lassen sich verschiedene
Argumente anführen.
So werden die gesellschaftspolitischen
Entscheidungen über die Pflegeversicherung
und das ASFT-Gesetz zu
neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
führen, die sich nicht nur auf die
sozialen Leistungen und ihre Finanzierung
auswirken werden, sondern auch
zu ...
Für die Behauptung, daß der soziale
Sektor in Luxemburg an einem Scheideweg
ist, lassen sich verschiedene
Argumente anführen.
So werden die gesellschaftspolitischen
Entscheidungen über die Pflegeversicherung
und das ASFT-Gesetz zu
neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
führen, die sich nicht nur auf die
sozialen Leistungen und ihre Finanzierung
auswirken werden, sondern auch
zu einer neuen Rollenverteilung zwischen
Staat, Trägergesellschaften und
Arbeitnehmerschaft führen werden.
Auch ist der klassische soziale Sektor
seinen Kinderschuhen entwachsen, seit
das Modell der „Konventionierung"
sozialer Dienste Anfang der siebziger
Jahre geschaffen wurde, um dem Anspruch
nach einer professionnellen
Sozialarbeit zu genügen. Unsere Gesellschaft
hat seither eine größere Verantwortung
in der Bekämpfung der sozialen
Not in all ihren Fo en übernommen.
Eine Zeit volkswirtschaftlicher
Prosperität hat dazu geführt, daß dieser
Sektor über 100 konventionierte
Dienste mit vielfältigen Ausrichtungen
in den unterschiedlichsten Bereichen
hervorgebracht hat. Nach einer langen
Wachstumsphase wird der gestalterische
und besonders der finanzielle
Spielraum für diesen Sektor nun enger.
Dafür sprechen beispielhaft das Herabsetzen
des Erzieherschlüssels in den
konventionierten Kindertagesstätten,
der Tarifkonflikt über die Erneuerung
des Kollektivvertrages im konventionierten
Sektor, und nicht zuletzt die Forderung
nach mehr Transparenz nach dem
Bek twerden der unlauteren Praktiken
im Beziehungsgeflecht zwischen sterien
und sozialen Diensten.
Wohin führt der
Strukturwandel
im sozialen Sekto
Zur Lösung der akuten Pflegeproblematik
hat sich die Regierung nun für einen
anderen Weg entschieden. Ziel ist es
nicht, Dienste und Einrichtungen direkt
zu schaffen und zu fördern, sondern
dem pflege- und hilfsbedürftigen Menschen
mit der Pflegeversicherung ein
Recht auf besti te Leistungen zuzusprechen.
Dieses Recht wird zu einer
Nachfrage nach bestimmten sozialen
Dienstleistungen führen, die dann das
Angebot bedürfnisorientiert steuern
soll. Die Pflegeversicherung betrifft
strukturell den bisher im Konventionsbereich
nur teilweise erfaßten Pflegesektor.
Ob die politische Option für eine
Pflegeversicherung die richtige ist, war
lange Zeit und bleibt noch immer
umstritten. Allein die zwiespältigen
Erfahrungen unserer deutschen Nachb
zeigen, daß dieser neue Weg nicht
die ideale Lösung ist und so manche
Schwierigkeit in sich birgt.
Vor diesem Hintergrund stellen sich
einige prinzipielle Fragen über die Gestaltung
und Finanzierung sozialer
Dienstleistungen. Was ist die Rolle und
Daseinsberechtigung privater, gemeinnütziger
Träger in der Sozialarbeit; in
einem Spannungsfeld zwischen einer
Verstaatlichung in Fo eines „établissement
public" bzw. einer totalen privatwirtschaftlichen
Liberalisierung?
Was ist in diesem Zusammenhang die
Rolle des Staates? Wie kann Sozialarbeit
Erfordernissen genügen, wie
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft,
Qualitätssicherung der Dienste
und Leistungen, strukturelle und finanzielle
Transparenz, Effizienz und Finanzierbarkeit
der sozialen Hilfe?
So ® t dürfte klar sein, daß die angesprochenen
Veränderungen nicht nur
punktuelle Anpassungen an neue Entwicklungen
und Herausforderungen
darstellen. Der soziale Sektor erfährt
zur Zeit einen Struktu andel, von dem
noch nicht abzusehen ist, wohin er fühapril
1998
23
Dossier
ren wird. Es ist erstaunlich, daß die Diskussion
über diese Problematiken und
Fragen größtenteils ausserhalb der breiten
Öffentlichkeit geführt wird. Ein
gesellschaftliches Bewußtsein bzw.
Verständnis bezüglich sozialer Fragen
existiert kaum.
Der vorliegende Artikel verfolgt nicht
das Ziel, den einzig richtigen Weg für
die Gestaltung und die Finanzierung der
Sozialarbeit aufzuzeigen. Vielmehr ist
es ein Anliegen, die bereits e ähnten
Modelle der Konventionen 2 und der
Sozialversicherung genauer vorzustellen,
ihre jeweiligen Stärken und Schwächen
zu analysieren und sie in einen
gesellschaftlichen und strukturellen
Kontext zu setzen 3 . Auf dieser Basis
sollen ein Ausblick auf die Zukunft
gewagt und einige wichtige Grundgedanken
fo uliert werden.
Das Modell der
'Konvention'
Mitte der 70er Jahre wurde in Luxemburg
das Modell der `Konventionen' im
Bereich des luxemburgischen sozialen
Dienstleistungswesens eingeführt. Über
die Konventionen sollte sowohl die
Zusammenarbeit zwischen Staat und
zumeist privatem Träger, die Anpassung
der Infrastrukturen an neue sozialpädagogische
Konzepte (u.a. Dezentralisierung
der Großheime hin zu Kleinsteinrichtungen)
als auch die Personalentwicklung
(u.a. Ausbildung von
sozialpädagogischen Fachkräften) geregelt
werden.
Seit 1975 unterschreiben die privaten
Träger von sozialen Diensten - hier handelt
es sich vorwiegend um eingetragene
Vereine ohne Gewinnzweck (association
sans but lucratif; a.s.b.l.) - jährlich
mit dem Staat – hauptsächlich
Familien- oder Gesundheitsministerium
einen Kooperationsvertrag (Konvention
genannt). Diese Konventionen sind
institutionsbezogen und werden jährlich
neu unterschrieben. Ein Verein, der Träger
von mehreren Einrichtungen ist,
kann also mehrere 'Konventionen' mit
unterschiedlichen Ministerien und/oder
demselben Ministerium unterschreiben.
Es gibt demnach verschiedene Konventionstexte,
deren Aufbau sich aber größtenteils
in folgende große Bereiche aufteilen
läßt:
Die Finanzierung der Einrichtung: In
den meisten Fällen handelt es sich beim
Finanzierungsmodus der Konvention
um eine sogenannte `Fehlbedarfsfinanzierung'
Im Falle der Unterbringung
eines Kindes im Heim oder der
Betreuung in einer Kindertagesstätte
heißt dies, daß nach Abzug des elterlichen
Beitrags, der Staat innerhalb eines
festgelegten Rahmens die restlichen
Ausgaben der Unterhaltskosten des
Kindes übernimmt. Personal- und
Funktionskosten der Einrichtung werden
getrennt geführt. Der Tagessatz
eines Kindes bezieht nicht direkt die
Personalkosten mit ein, so daß bei einer
Unter- oder Überbelegung der Einrichtung,
nur das Budget für Funktionskosten
fällt bzw, steigt, nicht aber das Budget
der Personalkosten. Letzteres ist
also nicht direkt abhängig von der Belegungsintensität
der Einrichtung.
Die Personalregelung: Die wesentlichen
Merkmale dieses Teils der Kon-
Aufgrund der engen
Zusammenarbeit mit dem
Staat kann der innovative
Impuls verloren gehen.
vention sind ein Personalschlüssel in
bezug auf die berufliche Qualifikation
und eine Personalkostenberechnung,
die sich an die Lohnstruktur des öffentlichen
Dienstes anlehnt.
Die Zusammenarbeit zwischen Trägerverein
und Staat (und die da 't zusammenhängenden
Gremien): Mit der
Einführung der `Konventionen' entschied
sich der Staat gegen eine
mögliche Verstaatlichung der bestehenden
Dienste. Allerdings verlangt der
Staat, neben seinem Kontrollrecht, als
Gegenleistung für seine finanzielle
Unterstützung, auch ein direktes Mitspracherecht
in den jeweiligen Einrichtungen.
Die in der Konvention geregelte
Zusammenarbeit sieht somit sowohl
institutionsinterne, als auch institutionsund
vereinsübergreifende, nationale
Gremien vor. In jeder vom Staat konventionierten
Einrichtung gibt es somit
das sogenannte 'Comité de gérance'.
Dieses Leitungs- und Kontrollgremium
setzt sich aus 5 mandatierten und
stimmberechtigten Mitgliedern zusammen
(2 Vertretungen des Trägers, 1 Vertretung
des jeweiligen Ministers, die
Leitung der Ei . chtung, 1 Personalvertretung).
Als institutionsübergreifendes
Gremium ist die ‚Commission d'Harmonisation'
zu nennen. In dieser aus
Vertretern der privaten Träger und
Ministerien paritätisch zusammengesetzten
Kommission mit konsultativem
Charakter werden u.a. die Konventionstexte
diskutiert und diesbezügliche
Änderungsvorschläge erarbeitet.
Es sei noch bemerkt, daß es bis heute
keinen verbindlichen Gesetzestext gibt_
der die Subventionierung des Staates,
die Auflagen der Trägervereine und die
Kooperation zwischen öffentlicher und
privater Hand regelt. Diese Lücke soll
durch das ASFT-Gestz geschlossen
werden (s. Fußnote 1).
Das Modell der ,Konventionen` existiert
seit nun mehr als 20 Jahren. Die
Vorteile dieses Modells liegen sicherlich
in der finanziellen Sicherung der
Personal- und Funktionskosten, wenn
man natürlich davon absieht, daß die
Konventionen jährlich neu unterschrieben
und so 't neu verhandelt werden4.
Die anfänglichen Ziele für die Einführung
dieses Modells der Konventionen,
nämlich die Umstrukturierung von
großen Institutionen in offene Kleinsteinrichtungen,
die Qualifizierung des
sozialpädagogischen Personals und die
Regelung der Arbeitsbedingungen
sowie die finanzielle und organisationelle
Kontrolle des Staates sind durch
dieses Modell in der Praxis auch
erreicht worden.
Die enge Zusammenarbeit auf Institutionsebene
zwischen staatlichen und
privatrechtlichen Vertretungen (s.o.
comité de gérance) birgt aber auch die
Gefahr, daß das Mitspracherecht in der
Geschäftsführung und Gestaltung der
,konventionierten` Dienste seitens des
Staates so groß ist, daß der innovative
Impuls, der von der privaten Initiative
ausgeht, verloren geht. Die gut
gemeinte Vereinheitlichung der sozialen
Dienste durch staatliche LenkUngsmechanismen,
macht ein differenziertes
24 forum 183
*14:011:,
Foto: Caritas, Regards...
Sozialarbeit
Angebot von verschiedenen Dienstleistungen
der unterschiedlichen Träger
sehr schwierig. Der Verbund von unterschiedlichen
Maßnahmen und somit
eine schnelle und flexible Anpassung
des Angebots an die soziale Bedürfnislage
der Menschen, wird durch eine
starre Reglementierung und Finanzierung
immer komplizierter.
Die meisten Dienste im sozialen
Bereich sind aus der Initiative besti
ter gesellschaftlicher Gruppen entstanden,
die sich als Ziel gesetzt hatten,
konkret auf spezifische Bedürfnisse zu
reagieren. Dadurch, daß der Staat diese
Initiativen immer mehr vereinnahmt
und ihnen somit ihre Verantwortung
entzieht, verlieren diese ihre Motivation
und ihre Dyna . k. Die Gefahr wächst,
daß das Verantwortungsbewußtsein in
sozialen Fragen bei den privaten Trägern,
besonders bei deren ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen, verlorengeht.
Für die öffentliche Hand liegen die Vorteile
dieses Systems auf der Hand. Die
verschiedenen Ministerien sind an sich
die entscheidenden Gestalter des sozialen
Sektors, und die verschiedenen Trdger
erfüllen oft nur noch eine Alibi-
Funktion. Der Preis für die betriebliche
Sicherheit liegt hierbei im Übergang zu
einer para-staatlichen Betriebsführung.
Ob der Staat an sich, aber der bessere
Verwalter bzw. Gestalter sozialer
Dienstleistungen ist, ist damit aber noch
nicht geklärt. Es bleibt zu bezweifeln,
ob die nötige Innovationskraft und
Flexibilität, ja auch die Verbundenheit
und Identifikation mit ' den von sozialer
Not betroffenen Menschen in dieser
Perspektive gewährleistet ist.
Durch ihre Fokussierung auf Dienste.
und Einrichtungen, büßen die konventionierten
Strukturen an Flexibilität,
aber auch an Orientierung entlang der
realen Bedürfnisse ein. Allzuoft
„zementieren" diese Konventionen bestehende
Dienste, wodurch sich eine
gewisse Trägheit hinsichtlich der Gestaltung
von innovativen und flexiblen
Angeboten ergibt. Desweiteren läßt sich
der konventionierte Sektor nur schwer
auf einer Makroebene steuern, da sich
für die zuständigen Ministerien nur die
Alternativen der Fortführung oder der
Kündigung der Konvention stellen.
Das Modell der Leistungsfinanzierung
am Beispiel
der Pflegeversicherung
Im Gegensatz zum „Modell der Konventionen",
wo die soziale Ei .chtung
strukturiert und finanziert wird, stellt
das „Modell der sozialen Versicherung"
den einzelnen hilfsbedürftigen Menschen
direkt in den Vordergrund und
spricht ihm ein Recht auf soziale Leistungen
zu5.
Eine soziale Versicherung sorgt an und
für sich für klare Rollen und Verantwortlichkeiten.
Eine hilfsbedürftige
Person kann beim Staat bzw. bei der
zuständigen Stelle (z.B. Union des
Caisses de Maladie, UCM) Leistungen
anfordern. Falls die Lebenslage dieser
Person den erforderlichen Mindestbedingungen
entspricht, werden ihr die
Leistungen zuerkannt. Ein sozialer
apri11998 25
Sozialarbeit
Ausblick
Das Modell der Konventionen gibt den
privaten Trägern finanzielle Sicherheit,
da die Kosten der jeweiligen konventionierten
Einrichtung für die Dauer der
Unterzeichnung der Konvention
(augenblicklich von Jahr zu Jahr) und
innerhalb eines bestimmten finanziellen
Rahmens gedeckt sind. Die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen (bauliche
Einrichtung, Entlohnung und Qualifizierung
des Personals) sind sehr gut,
was wesentliche Faktoren für eine qualitativ
hochwertige soziale Dienstleistung
sind. Allerdings müssen wir weg
von einer zu starr geregelten, hin zu
einer flexibleren, anpassungsfähigeren
Organisationsstruktur finden. Hier kann
das leistungsorientierte Modell der Pflegeversicherung
ein wichtiger Schritt
sein, in diese Richtung eines klientenzentrierten,
innovativen, flexibel
anpassbaren und leicht steuerbaren
sozialen Dienstleistungsbereichs, allerdings
unter der Bedingung, daß eine
hohe Qualität an sozialer Hilfe durch
motiviertes Personal gewährleistet
bleibt.
Der durch diesen Artikel gegebene Rahmen
ist sicherlich zu kurz, um konkrete
Modelle für die aktuelle Sozialarbeit zu
entwerfen. Desweiteren dürfte klar
geworden sein, daß sowohl das Konventionsmodell
als auch die Pflegeversicherung
ihre jeweiligen Stärken und
Schwächen besitzen. Auch kann man,
davon ausgehen, daß sich ihre Anwendbarkeit
je nach Fachbereich besser oder
schlechter gestalten dürfte.
Als Synthese dieser Überlegungen sollen
hier einige Prinzipien formuliert
werden, die unabhängig von den realen
und potentiellen Modellen, Gültigkeit
haben müssen:
Die Rolle des Staates ist es, die Rahmenbedingungen
sozialer Dienstleistungen
zu definieren und zu gewährleisten.
Der Staat ist klar für die Schaffung
und Förderung der Hilfsangebote für
die in Not geratenen Mitmenschen
verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit
drückt sich besonders durch das
Zur-Verfügung-stellen der benötigten
Mittel aus. Desweiteren ist es die Aufgabe
des Staates, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für soziale Dienstleistungen
zu schaffen, sowohl auf finanzieller
als auch auf gestalterischer
Ebene. Es ist aber nicht unbedingt die
Rolle des Staates, selbst handelnd operativ
tätig zu werden. Die Häufung der
staatlichen Aufgaben führt irgendwann
zu einer Verfilzung und Verfälschung
der verschiedenen Rollen.
Die privaten Träger müssen Verantwortung
für ihre Dienstleistungen und die
Gesellschaft übernehmen. Im Si e des
Subsidi 'tätsprinzips gilt es, die aktuellen
und künftigen sozialen Nöte auf der
niedrigsten gesellschaftlichen Ebene
anzugehen. Hieraus e ächst auch die
Verantwortlichkeit der privaten Trägervereinigungen,
die die gesellschaftliche
Dyn. ik und ihren Pluralismus widerspiegeln
sollen.
Der Zugang zu sozialen Dienstleistungen
soll offen gestaltet werden.
Unabhängig davon, ob der soziale
Dienst von einem privat gemeinnützigen,
privatwirtschaftlichen oder staatlichen
Dienst erbracht wird, müssen folgende
Prämissen gewährleistet sein:
hohe Qualität und Fachlichkeit, flächendeckende
und kontinuierliche Versorgung,
Priorität den wirklich Bedürf-
1 Projet de loi n°3571 réglant les relations
entre l'Etat et les organismes oeuvrant dans
les domaines social, familial et thérapeutique.
2 Zur begrifflichen Klärung sei hier nur
nt, dass dieser Typ Konvention nicht
mit den Konventionen zwischen Leistungsanbietern/
Berufsvertretungen und der
UCM im Rahmen der Krankenversicherung
zu ye echseln ist.
3 Weitere Modelle wären die Budgetisierung,
wie sie im Kr. enhaussektor besteht,
oder die Teilfinanzierung über Subsidien,
die oft auf ko unaler Ebene existiert. Wir
wollen uns in diesem Arktikel auf die beiden
genannten Modelle beschränken, und dies
aus historischen und aktuellen Gründen,
aber nicht zuletzt auch auf Grund ihres
exempl. 'schen Charakters und ihrer quantitativen
Präsenz.
4 Die rezente Einführung eines neuen Personalschlüssels
in den Kindertagesstätten ist
hierfür ein gutes Beispiel. Gegen den
Widerstand des Trägerverbands „Entente
des Foyers de Jour (EFJ)" rde hier eine
wichtige Rahmenbedingung dieses Sektors
verändert. An sich war der Trägerverband
machtlos, da das Fa lienmimisterium auftigen,
Offenheit der Dienstleistungen ohne
Diskriminierung wegen religiöser, politischer,
philosophischer oder weltanschaulicher
Grande.
Die Qualität sozialer Dienstleistungen
muß auf allen strukturellen Ebenen
gewährleitet sein. Es ist klar, daß diese
Professionalität in den verschiedenen
Fachbereichen – Pädagogik, Gerontologie,
Psychologie – gewährleistet sein muß.
Eine entsprechende Kompetenz fehlt aber
allzuoft auf der Seite der Trägerschaft,
besonders in puncto Leitung und Ve a
tung der Dienste. Betrachtet man jedoch
das Volumen und die Komplexität der
Verantwortlichkeiten auf Seiten der Träger,
so ye undert es doch sehr, daß den
mit diesen Leitungsaufgaben verbundenen
Kosten von staatlicher Seite oft die
Berechtigung aberkannt wird. Liegt hier
nur ein gewisses Un- bzw. Mißverständnis
von Sozialmanagement vor oder gilt eher
das Gebot „Du sollst keine fremden Götter
neben mir haben"?
uel ACHTEN, Paul SCHMIT
(Koordinatoren beim
CARITAS Verband Luxemburg)
grund der Finanzierung am längeren Hebel
saß.
5 Z.B. die Krankenversicherung, der soziale
Mindestlohn (RMG) sowie die geplante
Pflegeversicherung.
6 In jenen sozialen Einrichtungen, wo der
Staat selbst in der Geschäftsführung aktiv
ist, sind diese in ein «établissement public»
zu überführen (s. Centre Hospitalier Luxembourg
(CHL) oder wie es jetzt auch für das
Hôpital Neuro-Psychiatrique (HNP) und für
die staatlichen Alters- und Pflegeheime
geplant ist).
7 Diese Transparenz wird auch in der aktuellen
«Dysfonctionnement»-Diskussion aufgeführt,
die auf einer Subsidienpolitik für
verschiedene soziale Trägergesellschaften
und Dienste beruht.
8 Ein solches Modell wurde von Gewerkschafts-
und teilweise auch von Trägerseite
für die Pflegeversicherung vorgeschlagen.
Der Gesetzgeber hat sich aus verschiedenen
Gründen (Vielfaltigkeit des Pflegesektors,
ad nistrativer Aufwand für die Budgetisierung,
«Unreife» des Sektors, Kostenentwicklung
durch die Budgetisierung) zumindest
vorerst anders entschieden. 183 23 5 Achten, Manuel. Schmit, Paul Trägerschaft und Finanzierung sozialer Dienstleistungen. Die verschiedenen Modelle der Organisation und der Finanzierung von sozialen Diensten. Sozialarbeit Luxemburg Dossierbeitrag
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