Bibliothekspolitik in der Großregion
Die Bibliothekspolitik der Großregion mit ihren 65.401 km2 und ca. 11.200.000 Einwohnern (d.h. Wallonien, samt deutschsprachiger Gemeinschaft, Lothringen (vier Départements), Rheinland- Pfalz, das Saarland und Luxemburg) beschränken wir an dieser Stelle auf das öffentliche Bibliothekswesen, Schwerpunkt kommunale Bibliotheken. Unter Öffentlichen Bibliotheken (abgekürzt: ÖB / “bibliothèque ... Die Bibliothekspolitik der Großregion mit ihren 65.401 km2 und ca. 11.200.000 Einwohnern (d.h. Wallonien, samt deutschsprachiger Gemeinschaft, Lothringen (vier Départements), Rheinland- Pfalz, das Saarland und Luxemburg) beschränken wir an dieser Stelle auf das öffentliche Bibliothekswesen, Schwerpunkt kommunale Bibliotheken. Unter Öffentlichen Bibliotheken (abgekürzt: ÖB / “bibliothèques de lecture publique�) versteht man: Zentralstellen für ÖBen, kommunale Bibliotheken, öffentlich zugängliche Vereinsbibliotheken, ÖBen in kirchlicher Trägerschaft und ihre Sonderform, die Fahrbibliothek (“Bibliobus�). Öffentliche Bibliotheken stehen im Gegensatz zu Wissenschaftlichen Bibliotheken (Nationalbibliothek, Universitätsbibliotheken, etc. / d.h. vereinfacht ausgedrückt: Bibliotheken ohne Kinderabteilung) überdurchschnittlich häufiger im Mittelpunkt jeder Bibliothekspolitik. Wallonien Belgien (PISA-Platz 2000/03 in “Lesen�: 11./9.): besitzt seit 1921 ein Bibliotheksgesetz (17.10.1921 - “Loi relative aux bibliothèques publiques�, auch “Loi Destrée� genannt), welches jede Kommune dazu verpflichtet, eine Bibliothek einzurichten. Die belgische Regierung entschied sich also schon früh, die “éducation populaire� – nach belgischem Verständnis identisch mit “éducation civique� – durch eine Strategie (1. Schritt) der Aufforderung/Förderung zur Gründung von Bibliotheken zu unterstützen. Leider war das Gesetz hinsichtlich der Ausstattung der Bibliotheken nicht präzise genug. Das Resultat war eine zwar flächendeckende Literaturversorgung, jedoch mit sehr unterschiedlicher Qualität. Die Bibliotheken ähnelten oft eher Rumpelkammern als dem staatlichen Ideal einer Bibliothek. Kommunale und nationale Bibliothekspolitik lagen weit auseinander. 1978 wurden mit dem sogenannten “Dekret� (28.02.1978 – “Décret organisant le Service public de la Lecture�) Normen eingeführt, die eine staatliche Förderung nur dann ermöglichten, wenn bestimmte Standards (2. Schritt) berücksichtigt wurden. Eine Qualitätssteigerung der bibliothekarischen Dienstleistungen durch gesetzlich vorgeschriebene Vereinheitlichung, und somit Vereinfachung mancher Verwaltungsgänge, war unaufhaltsam. Jedoch fiel Belgien, getrieben von einem großen Drang nach Perfektion und Erreichen eines hohen Zivilisations- und Verwaltungsgrades, in die Überregulierungs-, respektiv Überbürokratisierungsfalle. Dieses 1978er Dekret, das in Zeiten gefüllter Kassen (Anfang der 1970er Jahre, vor der Ölkrise) entworfen worden war, war eine der fortschrittlichsten Bibliotheksregelungen weltweit. So fortschrittlich, daß die Bibliotheken bis heute große Schwierigkeiten haben, den Normen gerecht zu werden. Nur deren genaue Befolgung kann die Bibliotheksinspektion zufriedenstellen und eine staatliche Förderung (förderungswürdig: “bibliothèque reconnue� - ab 100 von 200 Punkten) ermöglichen. Ein 1995er Erlaß (17.03.1995 – “Arrêté du gouvernement de la Communauté française relatif à l’organisation du service public de la lecture�) sollte eine erneute Aufforderung zur Erfüllung der 1978er Standards darstellen. Ein Aufruf, dem viele Bibliotheken jedoch angesichts der belgischen Wirtschaftslage nicht folgen konnten und noch immer nicht folgen können. Nichtsdestotrotz hat Wallonien (16.844 km2 / ca. 3.350.000 Einwohner, 2002) heute ein wirklich exzellentes, stark hierarchisches Bibliothekswesen aufzuweisen und besitzt die höchste Dichte an Literatur pro Einwohner in der gesamten Großregion. Die 4.418 km2 große “Province de Luxembourg� (Kumulation: “Bibliothèque provinciale�, “centrale�, “principale�, “itinérante� (Wanderbibliotheken) und “locale� in Marche-en-Famenne) schneidet mit 33 öffentlichen Bibliotheken (2002) für ca. 250.000 Einwohner, trotz gesetzlicher Benachteiligung (weil an Bevölkerungszahlen gebunden, erlaubt das Gesetz nur wenige “große� Bibliotheken (Arlon und Marche-en-Famenne)) im großregionalen Vergleich sehr gut ab. Lothringen Im Gegensatz zu Belgien besitzt Frankreich (PISA-Platz 2000/03 in “Lesen�: 14./14.) keine gesetzliche Grundlage. Die Einrichtung einer kommunalen Bibliothek geschieht auf freiwilliger Basis. Jedoch gibt es sehr verlockende Anreize zur Gründung und Weiterentwicklung von Gemeinde- oder öffentlich zugänglichen Vereinsbibliotheken von Seiten des Staates, respektiv des Départements. Die Zentralstellen für ÖBen, Jean-Marie Reding Bibliothekspolitik in der Großregion Jean-Marie Reding arbeitet als Diplom-Bibliothekar in der Nationalbibliothek Luxemburg. 44 forum Dossier 246 die “Bibliothèques départementales de prêt� (BDP), existieren seit der ministeriellen Anordnung vom 02.11.1945 (damals hießen sie noch “Bibliothèques centrales de prêt� (BCP)). Zwischen 1945 und 1969 versuchten die BCP im Nachkriegsfrankreich mit Hilfe einer Fahrbibliothek pro Institution die Literaturversorgung zu garantieren. Vor allem Schulen wurden angefahren. Allerdings besaß erst im Jahre 1982 jedes Département seine BCP. Präsident Georges Pompidou verdoppelte in den 1970er Jahren die Zahl der Fahrbibliotheken und stockte das Personal und die Budgets in massiver Weise auf. Seit 1975 hängen die BCP nicht mehr vom Bildungs-, sondern vom Kulturministerium ab. Ab Ende der 1970er Jahre erwachte endlich das bis dahin sehr rückständige öffentliche Bibliothekswesen Frankreichs. Mit dem Rundschreiben vom 17.07.1978 durften die BCP durch Erweiterung ihrer Aufgaben sogenannte “bibliothèques-relais�, d.h. Standbibliotheken, in den Kommunen gründen. Ab 1981 wurden regelrechte “bibliothèques-relais�-Netzwerke aufgebaut und die Aus- und Weiterbildung (Erlernen von Standards) des ehrenamtlichen Personals durch die BCP ausgebaut. Durch das Gesetz vom 01.01.1986 wurde durch den Dezentralisierungsprozess jede BCP dem jeweiligen “Conseil général� des Départements unterstellt, welcher nun die Bibliothekspolitik seines Territoriums durch eigene Finanzierungspläne steuern konnte. Fahrbibliotheken wurden abgeschafft. In Lothringen hat sich vor allem der “Conseil général de la Moselle� in Sachen Bibliothekspolitik (1988: “Plan de développement de la lecture publique�) hervorgetan. Durch eine äußerst geschickte Strategie (“Un accès pour tous à la culture�) und die richtige “volonté politique� sind in den letzen 10-15 Jahren eine schier unglaubliche Zahl an öffentlichen Bibliotheken in Kommunen unter 10.000 Einwohnern gegründet worden. Heute existieren allein im 6.216 km2 großen Département der Moselle, mit seinen ca. 1.050.000 Einwohnern, dank der Hilfe der BDP in Metz (gegr. 1951), sowie ihrer Zweigstellen (“médiathèques de pays�) in Nilvange und Bitche (Créhange ist in Planung) 122 Bibliotheken – Tendenz weiter steigend! Mit den größeren Stadtbibliotheken sind es zusammen 135. Saarland / Rheinland-Pfalz Das föderale Deutschland (PISA-Platz 2000/03 in “Lesen�: 21./18.) kennt Zentralstellen für öffentliche Bibliotheken seit fast einem Jahrhundert (1910: Dortmund) in Form von “Staatlichen Fachstellen�. Die Fachstellen sind, vereinfacht ausgedrückt, Dienstleistungsbehörden, die öffentlichen Bibliotheken praktische, beratende und finanzielle Hilfen, u.a. das Erlernen und Einhalten von bibliothekarischen Standards, anbieten. Das Saarland (2.570 km2 / 1.066.000 Einw. (2002)) und Rheinland- Pfalz (19.834km2 / 4.049.000 Einw. , 2002) wurden seit 1923 (beide Bundesländer gab es unter der heutigen Form damals noch nicht) durch eine Fachstelle (damals Köln) betreut. Beide Bundesländer haben Landesverfassungen, welche das öffentliche Bibliothekswesen erwähnen: - die Verfassung des Saarlandes schreibt in Artikel 32 vor: “Staat und Gemeinde fördern das Volksbildungswesen, einschließlich der Volksbüchereien und Volkshochschulen.� - Die Verfassung von Rheinland-Pfalz, Artikel 37 besagt: “Das Volksbildungswesen einschließlich der Volksbüchereien und Volkshochschulen soll von Staat und Gemeinden gefördert werden. Die Errichtung privater oder kirch-licher Volksbildungseinrichtungen ist gestattet.� Obschon eine Bibliothekstradition besteht und das öffentliche Bibliothekswesen professionell organisiert ist, sind in den beiden Bundesländern, im Vergleich zu Wallonien oder Lothringen, Innovationen in diesem Bereich sehr verspätet eingeführt worden. Seit 2004 findet eine Umorganisation des Bibliothekswesens (neue Strategie) statt: am 01.09.2004 wurde das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) gegründet. Mit diesem Zentrum verschmelzen u.a. die Fachstellen in Koblenz und Neustadt/Weinstraße zu einer organisatorischen Einheit. Das Staatliche Büchereiamt des Saarlandes befindet sich ebenfalls mitten in einer Umstrukturierungsphase. Welche Aufgaben der Fachstelle z.B. an das Landesinstitut für Pädagogik und Medien abgetreten werden und wie weit der Aktionsradius der Fachstelle noch reichen wird, wird sich in den folgenden Monaten zeigen. Luxemburg In Luxemburg (PISA-Platz 2000/03 in “Lesen�: 26./23.) existieren momentan (April 2005) folgende Öffentliche Bibliotheken: fünf kommunale Bibliotheken (Esch/Alzette seit 1892, Luxemburg seit 1967, Düdelingen seit 1920, Differ- dingen seit 1956 und Grevenmacher seit 1990) und vier öffentlich zugängliche Vereinsbibliotheken (Bonneweg 1955, Eschdorf 1999, Ulflingen 2000 und Vianden 2004). Eine nationale Strategie gibt es nicht. Standards werden entweder gar nicht eingehalten oder können, trotz guten Willens, mangels Beratung, Médiathèque de Sélestat (© Jean-Marie Reding) Mai 2005 Lesen 45 nicht eingehalten werden. Das Alarmierende dabei ist, daß drei von vier Vereinsbibliotheken, nämlich die jüngsten, in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken (Horrorvision: ein bibliotheksloser Norden Luxemburgs?). Es besteht also akuter bibliothekspolitischer Handlungsbedarf. Die Zerbrechlichkeit des Vereinsbibliothekswesens zeigt, daß nur Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft, die vom Kulturministerium in Sachen Förderung überhaupt gar nicht wahrgenommen werden, die eigentlichen Garanten für eine nachhaltige Literaturversorgung sind. Sonderbar ist außerdem, daß hierzulande nur eine “Buchpolitik�, d.h. die Förderung des kommerziellen Buchwesens (Autoren und Verleger (Produzenten)), nicht jedoch ergänzend eine Bibliotheks- (Verteiler) und Leseförderungspolitik (Endverbraucher), immerhin eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, betrieben wird. Fahrbibliotheken (seit 1978/1982): der Unterhaltsträger ist der Staat (Kulturministerium). Sie dienen vor allem als Alibi für flächendeckende Literaturversorgung. Diese bibliothekarischen Dinosaurier passen allerdings definitiv nicht mehr ins Bild einer Wissensgesellschaft des 21. Jh.s hinein. Standards (wie Katalogregeln, genormte Schlagwortvergabe und Klassifikation), sowie Fachpersonal, gibt es auch hier nicht. Fazit “Nirgends kann man den Grad der Kultur einer Stadt und überhaupt den Geist ihres herrschenden Geschmacks schneller und doch gleich richtiger kennen lernen als in den Lesebibliotheken.� (Heinrich von Kleist, in einem Brief vom 14.09.1800). Im hier präsentierten Überblick schneidet Luxemburg (2.586 km2 / 450.000 Einw.) allgemein schlecht ab. “Fehlende Bibliothekspolitik�, so formulierte Michel Pauly bereits in der forum-Ausgabe Nr. 154 (Okt. 1994, S. 6) eine Kapitelüberschrift. Es besteht allerdings laut Regierungsprogramm 2004-2009 endlich die Hoffnung, daß sich Luxemburgs Bibliothekswesen vielleicht doch vom “Vorkriegszustand� (s.a. forum Nr. 237, Juni 2004, S. 44-47) ins 21. Jahrhundert katapultieren wird. Bis 2009 wird das zwar nicht zu schaffen sein, doch ein Anfang kann gemacht werden, indem - vor allen möglichen Regelungen und Gesetzen - Zeichen gesetzt werden und ein positives Klima geschaffen wird. Andernfalls wird spätestens im Jahre 2009 vor den Wahlen Bilanz gezogen. Als bibliothekspolitisches Modell für Öffentliche Bibliotheken kann zurückbehalten werden: eine für eine bestimmte Region zuständige Zentralstelle in staatlicher Trägerschaft als Schlüsselelement jeder erfolgreichen Bibliothekspolitik. Bei einem Zentralstellen- Gesetzesentwurf kann man sich entweder – nach französischem Modell – kurz fassen und der Institution einen großen Spielraum hinsichtlich ihrer Aufgaben lassen, oder – nach belgischem und deutschem Modell – die Aufgaben klar definieren, denn schließlich haben diese Zentralstellen einen enormen Einfluß auf die Öffentlichen Bibliotheken und somit auf die nationale und kommunale Informationspolitik. Die zentralen Ansatzpunkte einer Strategie (aus: Bibliotheken 2007 / Hrsg.: Bertelsmann Stiftung & BDB., Lang- fassung, 2004, S. 19-20) sind: * eine klare Definition von Auftrag und Rolle der Bibliotheken * die Verankerung der Bibliotheken im Bildungssystem * eine gesetzliche Grundlage und Absicherung * ein starkes Engagement der Regierung * Kooperation und Vernetzung * eine zentrale Institution für Koordinierung, Erarbeitung von Entwicklungsstrategien, Anstoß von Innovationen (= Zentralstelle) Eine bewährte Vorgehensweise bei der Ausarbeitung einer Strategie heißt “a carrot and a stick�. Mit Zuckerbrot (“carrot�) meint man: Fördergelder bereitstellen. Und mit Peitsche (“stick�) bedeutet: bibliothekarische Standards müssen eingehalten werden. Beides gehört unbedingt zusammen. Beteiligungen an Personalkosten bleiben übrigens meist ausgeklammert. Beispiele erfolgreicher Standardisierung findet man problemlos in der Großregion: durch Beratung und Kurse der Zentralstellen werden die international festgelegten Katalogisierungsregeln (ISBD) oder Aufstellungssystematiken überall flächendeckend angewandt. Die Ausnahme bildet immer wieder das Großherzogtum Luxemburg. Die Zentralstellen des öffentlichen Bibliothekswesens verkörpern als ausführende Organe des Staates/der Region die Zentren der regionalen Bibliothekspolitik und interregionalen Kooperation: BDP – Staatliche Fachstellen – Bibliothèques provinciales. Bis jetzt bestehen keine Beziehungen zwischen den verschiedenen Institutionen. Zur effektiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bedarf es bibliothekarischer Normen, die jedoch das zentralstellenlose und an Fachkräften mangelnde Großherzogtum Luxemburg, das immerhin im großregionalen Zentrum liegt, in keiner Weise respektiert. Da müssen noch Jahrzehnte an versäumter Aufbauarbeit nachgeholt werden. Ein Beispiel wäre ein Großregion-Verbundkatalog, jedoch sind ISBD-Regeln die Basis. Keine Vernetzung ohne Standards! Und Luxemburg ist nach bibliothekspolitischen Gesichtspunkten eindeutig das schwächste Glied in der gesamten Großregion. Bibliothèque Tony Bourg, Troisvierges (© Jean-Marie Reding) Luxemburg ist nach bibliothekspolitischen Gesichtspunkten eindeutig das schwächste Glied in der gesamten Großregion. 246 43 3 Reding, Jean-Marie Bibliothekspolitik in der Großregion. Mai 2005 4 3 Lesen
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