Die Institution als Erziehungspartner
Zur Notwendigkeit nachgehender fachlicher Begleitung von Adoptivfamilien
In der Fachdiskussion um Adoptionsprozesse steht das Ziel einer möglichst passgenauen Zusammenführung von geeigneten Eltern und Kindern oft im Vordergrund. Obwohl die Zahl potentieller Adoptiveltern dabei um ein Vielfaches höher liegt als die der zu vermittelnden Kinder, gelingt es den Akteuren im Feld, einen methodisch anspruchsvollen und zeitaufwändigen Selektionsprozess mit ruhiger Hand zu ... In der Fachdiskussion um Adoptionsprozesse steht das Ziel einer möglichst passgenauen Zusammenführung von geeigneten Eltern und Kindern oft im Vordergrund. Obwohl die Zahl potentieller Adoptiveltern dabei um ein Vielfaches höher liegt als die der zu vermittelnden Kinder, gelingt es den Akteuren im Feld, einen methodisch anspruchsvollen und zeitaufwändigen Selektionsprozess mit ruhiger Hand zu organisieren und gewissenhaft zu erledigen (vgl. Schikorra 1993). Dabei ist der Auftrag der Fachstellen zur Adoptionsvermittlung um einiges anspruchsvoller, als der erste Blick vermuten lässt. Denn durch ihre Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen staatlichem Auftrag und privaten Wünschen stehen die Mitarbeiter in einem sogenannten doppeltem Mandat und müssen zwei parallele Prozesse in Gang setzen und durchhalten: den vom Staat geforderten Auswahl- und Kontrollprozess, der das Adoptivkind vor der Gefährdung seines Kindeswohls schützen soll auf der einen, den von den potentiellen Adoptiveltern gewünschten und eingeforderten Hilfeprozess auf der anderen Seite. Diese doppelte Funktion transparent und glaubwürdig wahrzunehmen, ist eine sehr schwierige Herausforderung für die Professionellen. Durch den starken Fokus auf den Auswahlprozess tritt die so genannte nachgehende Betreuung in der Fachdiskussion leider häufig in den Hintergrund. Eine solche nachgehende Betreuung soll auf freiwilliger Basis gewährleisten, dass Beratung auch im Nachhinein – und nicht nur vorbeugend – geschieht, allerdings nur insoweit, als sie vom Klienten angenommen wird. Dabei ist laut Irmgard Schikorra (1993) „grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Begleitung der Familie in der Eingewöhnungsphase und der längerfristigen Betreuung nach erfolgter Adoption“. Folgende Ziele sollen mit einer solchen Begleitung verfolgt werden: - Die Familie soll in die Lage versetzt werden, kreativ ihre eigene Familien identität zu entwickeln. - Bevormundende Betreuung und Kon- trolle soll reduziert und abgebaut werden zugunsten einer Beratung, die auf den Stärken aller Beteiligten aufbaut. - Durch die gemeinsame Auseinander- setzung mit dem Alltag der Adoptiv-familie sollen entstehende und wiederkehrende Konflikte erkannt werden. - Probleme sollen zusammen mit der Familie herausgearbeitet und nach Lösungen gesucht werden. - Konstruktive Handlungsansätze sollen entwickelt werden, die für alle Beteiligten zu einem guten Umgang miteinander führen können. - Im Falle unveränderbarer Faktoren wie beispielsweise körperlicher oder geistiger Einschränkungen der Adoptivkinder oder gravierender soziokultureller Unterschiede ist es Auftrag der professionellen Begleitung, der Familie zu vermitteln, wie sie besser mit ihnen leben kann statt sie abändern zu wollen. Schikorra berichtet aus der deutschen Adoptionspraxis, dass Mitarbeiter der Adoptionsstellen den Eltern eine solche Begleitung zwar immer anbieten, dass jedoch viele Eltern diese Gelegenheit nicht wahrnehmen wollen: „Aus der Sicht der Eltern ist es verständlich, wenn sie sich nach erfolgter Adoption erst einmal der behördlichen Instanz entziehen und ihre Elternrolle selbständig entwickeln wollen“ (ebd.). Dazu kommt, dass der Verlust der Fähigkeit zur biologischen Selbstreproduktion und der damit einhergehende emotioThomas Köhl-Brandhorst ist Diplom-Pädagoge. Als Mitarbeiter der Caritas Jeunes et Familles a.s.b.l. hat er an der Studie „Streetwork – Jugendliche im städtischen Raum“ mitgearbeitet und den Service Streetwork im Bahnhofsviertel der Stadt Luxemburg konzeptioniert und aufgebaut. Die Institution als Erziehungspartner Thomas Köhl-Brandhorst Zur Notwendigkeit nachgehender fachlicher Begleitung von Adoptivfamilien Vor allem im Jugendalter können Beziehungen zu Adoptiveltern stark eskalieren. Die Auswirkungen zeigen sich dann mitunter in Statistiken anderer Dienste. Juni 2 005 Adoption 9 nale Druck im sozialen System Familie ein stark angeschlagenes Selbstwertgefühl hinterlässt, was für die beschriebene ablehnende Haltung sicherlich eine wichtige Rolle spielt. Die Ablehnung einer weiteren fachlichen Begleitung ermöglicht dem System Familie, sich in seinem autopoietischen Selbstverständnis auf die verbliebene Fähigkeit zur familialen Selbstorganisation zurück zu ziehen (vgl. Luhmann 1990). Erwartungsgemäß begreift sich die Familie in ihrem Selbstverständnis als alleinverantwortlich über das Wohl und Wehe ihrer Mitglieder. Diese personale Totalinklusion (vgl. Fuchs 1999) grenzt Institutionen nach Möglichkeit von einer weiteren Beteiligung am Erziehungsprozess aus. Follow-ups, also punktuelle und in größeren Abständen erfolgende Kontakte zwischen Institutionen und Adoptivfamilie, werden dann auch eher als Kontrolle denn als Unterstützungsangebot wahr- genommen. Dadurch ist die institutionelle Mitwirkung oft schon am Anfang der Adoptivbeziehung am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. In der ablehnenden Haltung der Adoptivfamilien gegenüber einer weiteren Betreuung offenbart sich jedoch – neben den beschriebenen Mechanismen – auch das fehlende Erfahrungswissen der Eltern über die Möglichkeiten der Institutionen, der Familie in den eventuell zu erwartenden Krisensituationen hilfreich zur Seite zu stehen. Denn die Institutionen wollen sich für die weitere Begleitung als Partner der Familien verstehen, werden jedoch aufgrund des oben beschriebenen doppelten Mandats während des Selektionsprozesses vor allem als Kontrollinstanz im Sinne des in Luxemburg stark ausgeprägten staatlichen Wächteramts wahrgenommen. Eine dauerhafte Begleitung oder zumindest die rechtzeitige Installation einer vertrauensvollen Beziehung zu einem entsprechenden Dienst könnte jedoch eine große Hilfe sein, wenn sich in einer Adoptivfamilie die Beziehungen krisenhaft entwickeln. Vor allem im Jugendalter können Beziehungen zu Adoptiveltern stark eskalieren. Die Auswirkungen zeigen sich dann mitunter in Statistiken anderer Dienste. Beispielsweise zeigen die Zahlen des Service Streetwork der Caritas Jeunes et Familles a.s.b.l., dass ungewöhnlich viele, nämlich mehr als 40% der Jugendlichen, die zu Hause vor die Tür gesetzt wurden und im Jahr 2004 bei dem Service Unterstützung gesucht haben, bereits im frühen Kindesalter adoptiert wurden (vgl. Köhl-Brandhorst, 2005). Meist ist die Verbitterung bei Eltern und Jugendlichen sehr hoch, sind Verletzungen tief und Fronten verhärtet. Oft lassen sich aber auch im Nachhinein Ansatzpunkte erkennen, durch die mit Hilfe professioneller Begleitung durch einen Fachdienst womöglich zu verhindern gewesen wäre, dass die Krise zu einem abrupten Erziehungsabbruch führt. Diese hohe Zahl beleuchtet zwar nur einen sehr selektiven Ausschnitt der Realität, dennoch zeigt sie, wie wichtig eine nachgehende Betreuung der Adoptivfamilien sein kann. Hieraus ergeben sich aus meiner Sicht einige Fragen für die konzeptuellen Grundlagen einer solchen Begleitung: - Ist es den Fachdiensten zur Adoptionsvermittlung überhaupt möglich, trotz der Wahrnehmung des doppelten Mandats aus einer Position zwischen Hilfe und Kontrolle in die Rolle der reinen Familienbegleiter zu wachsen? Wenn nicht, wie könnten andere Einrichtungen im Spektrum des Luxemburger Hilfesystems eine solche begleitende Rolle übernehmen, ohne ebenfalls als Kontroll- instanz wahrgenommen zu werden? - Wie kann die familiäre Sicht der institutionellen Begleitung verändert und über den Selektionsprozess hinaus auf das Angebot punktueller Unterstützung in Krisensituationen oder sogar regelmäßiger Begleitung und Supervision gerichtet werden? - Wie können Adoptiveltern vom Staat so in die Verantwortung genommen werden, dass sie ihren Erziehungsauftrag trotz krisenhafter Entwicklungen auch jenseits der Volljährigkeitsfrist wahrnehmen? Wie kann ihnen der potenzielle Nutzen einer frühzeitigen institutionellen Begleitung und Unterstützung vermittelt werden? Die Probleme, die auch viele Jahre nach einer erfolgten Adoption entstehen, sind mitunter sehr groß und können die Fähigkeiten einer Adoptivfamilie, die dadurch hervorgerufenen Konflikte zu bewältigen, übersteigen. Das ist nicht schlimm, wenn die Adoptiv- eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und rechtzeitig professionelle Unterstützung suchen, beziehungsweise von Beginn an begleitet wurden. Wenn die Fachstellen für Adoptionsvermittlung durch ihr doppeltes Mandat den Familien nicht geeignet erscheinen, gibt es andere Dienste, wie beispielsweise das Centre de Médiation, die familiale Konflikte auffangen und verhärtete Positionen deblockieren können. Das Ziel muss dabei klar sein: eine partnerschaftliche nachgehende Begleitung von Adoptivfamilien zu ermöglichen, um Krisen bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und ihnen gemeinsam entgegenwirken zu können. Literatur: Fuchs, P.: Liebe, Sex und solche Sachen. Zur Konstruktion moderner Intimsysteme. Konstanz 1999. Köhl-Brandhorst, T.: Service Streetwork – rapport d’activité 2004. Luxembourg 2005. Luhmann, N.: Sozialsystem Familie. In: Ders.: Soziologische Aufklärung 5. Konstruktivistische Perspektiven. Opladen 1990. Schikorra, I.: Nach der Adoption: Nachbetreuung und Therapie. In: Textor, M./Hoksbergen, R.: Adoption: Grundlagen, Vermittlung, Nachbetreuung. Freiburg: Lambertus 1993. [http://people.freenet.de/Textor/Adoption_Teil2.htm (17.05.2005)] 247/248 28 2 Köhl-Brandhorst, Thomas Die Institution als Erziehungspartner. 2 8 forum 47/ 48 Dossier
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