Russel-Tribunal: Vorläufiger Bericht der Jury über die erste Sitzunsperiode des Tribunals
Vorbemerkungen
Das dritte internationale Russell-Tribunal zur Situation der Menschenrechte
in der Bundesrepublik Deutschland veranstaltete vom 28. März bis 4. April 1978 seine erste Sitzung in Frankfurt-Harheim. Während dieser
Sitzungsperiode ist allein die Frage der Berufsverbote untersucht worden,
nämlich: Wird Bürgern der Bundesrepublik und West-Berlins aufgrund
ihrer politis ...
Vorbemerkungen
Das dritte internationale Russell-Tribunal zur Situation der Menschenrechte
in der Bundesrepublik Deutschland veranstaltete vom 28. März bis 4. April 1978 seine erste Sitzung in Frankfurt-Harheim. Während dieser
Sitzungsperiode ist allein die Frage der Berufsverbote untersucht worden,
nämlich: Wird Bürgern der Bundesrepublik und West-Berlins aufgrund
ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben?
Dem Tribunal wurden Gutachten vorgelegt betreffend
- Ursprünge und Berufsverbote,
- die rechtlichen Probleme der Berufsverbote,
- das Verfahren in der Berufsverbotspraxis,
- die psychologischen Auswirkungen der Berufsverbote.
Aus Ober 500 gesichteten Fallen wurden
12 ausgewehtt, gnindlich recher:
chiert und dokumentiert, bevor sie
in den Offentlichen Sitzungen vorgetragen
wurden. Die Darstellungen be,:
standen aus Berichten von juristischen
Sachverstandigen und aus Zeugenaussagen
von 9 Betroffenen. Berichterstatter
und Betroffene stellten sich
im Anschlul3 an ihre. Aussagen Fragen
der Jury. Im Verlauf der Anhörung
der, Zeugen erfuhren die Mitglieder
der Jury weitere Einzelheiten
Ober Parallelfalle und erhielten Material
Ober die Praxis der Berufsverbote.
Entsprechend der ErOffnungserklarung
des Tribunals vom 28. Oktober
1977 wurde- alles unternommen, urn
auch die Befiirworter der Berufsverbotspraxis
zU Worte kommen zu' lessen.
So wurden elle fur die 12 Offentlich
verhandelten Fälle zustandigen.
Verwaltungen aufgefordert, ihren.
Standpunkt darzustelten. Nur die Halfte
machte sich die Miihe abzusagen.
Niemand erschien. Daniber hinaus
wurden drei Hochschullehrer sowie
zwei bekannte Joumalisten geladen,
die sich in Verdffentlichungen fur die
Praxis des Staates .ausgesprochen
haben. Vier von ihnen sagten ab.
Der fiinfte antwortete nicht einmal.
Das Tribunal wandte sich an Bundes-
und Landesbehbrden, Vertreter
und Beweismaterial zu schicken, die
die Notwendigkeit und VerfassungsmaBigkeit
der Berufsverbotspraxis
nachweisen sollten. Da jegliChd Are.
wort ausblieb, gruff das Tribunal a•-•.ri
behOrdliche Dokumentationen zuc .'•
Zusammenfassung
des Beweismateriais
Das Tribunal hat sich davon
zeugt, dab die ihrn vorgelegten Ftiit
sorgfdltig recherchiert und vcrtereltet
worden sind. Nur salOti P&P.
behandeft • worden, deo-6v;
wesentlichen Aspekte nachprt_
Lind belegbar ekiern Fa
ein Gutachten mangels
Belege zurOckgegeben worden
BerOcksichtigung wird e2-st meglich
sein, wenn die entsprechenclen
Belege nachgereicht werden.
Eine vollstandige Analyse der Gi.,..sard:
heit des vorgelegten Beweismatenaia
ist in diesem vorlaufigen Bench! nk;iit
mOgliCh. Sie wird in den
den -Monaten folgen in S-4v•r,•
detaillierten Bericht Ober Beruisvel- '
bote verOffentlicht werdeia, Se)Grz Or2i
hat sich jedoch ein trix
deutiges Bifd abgezeithnet,. Vifs-Ote64.
im folgenden aufgezeigi wrwl.fian
Die vOlkerrechtlich anerkannten PrinziPien
der Menschenrect-ite. sind
Grundgesetz der Bundesreptsblik
Deutschland verbargt. Ausdntidich
werden jedem Burger das Recht
freie MeinungsauBerung, das km:N.
auf Vereinigungsfreiheit sowie da
Versammlungs- und Petitionsred-it
garantiert. DarOber hinaus gerantien.
das Grundgesetz die Frelheit, politlsche
Parteien zu grtktclen. damn Arbeit
solange nicht behindert werden
dart, als das Bundesverfasstingsgericht
sie nicht fur verfassungswidng
erklart hat. Von besonderer Bedectung
far eine Untersuchung der Berufsverbote
ist die grundgesatzlichs
Garantie der freien Wahl des Beni--
fes und des Arbeits- und Ausbildur43spieties
fur alle Burger, sowie clip ausdrOckliche
Bestimmung, claB niernaru
aufgrund seiner politischen Obel'aeugung
benachteiligt werden dad.
Das Bearntenrecht und deer Manifiche
Dienst haben in Deutschlanti
eine lenge Tradition. In der Tat- verlangt
die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland, daf3 der.. oaf ant-
Dienst nach den 'hergebrachter
Grundsatzen •• des Berufseieamtenturns'
zu regain ist. Ober align Pftichten
eines im Offentlichen Dienst Re.-
schdftigten steht seine Verpriichtung,
die Gesetze gewissenhaft einzuhal-
Entwicidung der
Problerne der Bein
der Berufsver-
Auswirkun-
— 30
ten. Man geht davon aus. daft jeder
Beschaftigte irn Offentlichen Dienst
fir alle Verfassungsgrundsatze einzustehen
hat. (—)
Am 28. Januar 1972 haben der Bundeskanzler
und die Regierungschefs
der Lander den sogenannten Radikalenerlaf3
herausgegeben. in dem
es heiBt . Der Bundeskanzler und
die Rcgrerungschefs der Lander haben
uber die Mitgliedschaft von •Beamten
in extremen Organisationen
Grundsatze verabschiedet. Nach den
Beamtengesetzen von Bund und Landern
und den fur Angestelite und Arbeiter
entsprechend geltenden Bestimmungen
sind die Angehdrigen des
Offentlichen Dienstes verpflichtel, sich
zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes
positiv zu bekennen und fur deren
Erhaltung einzutreten. Vedassungsfeindliche
Bestrebungen stelten
eine Verietzung.: dieser 'Bestrebungen
dar Die Mitgliedschaft vod
Angehorigen im offentlichen Dienst
in Parteien oder Organisationen, die
die verfassenesmaRige Ordnung bekainpten
- vie auch die sonstige
Forderung solcher Parteien und Or;
danisalionen -- wird daher zu einem
Loyalitatskonflikt luhren. Fuhrt das zu
einem Pflichtversto13, sc ist im Finzelfall
zu entscheiden, welche Mailnahmen
our Dienstherr ergreft. Die
Einste l liing in den offentlichen Dienst
setzt flea den genannten Bestimmungen
vciraus, daf3 der Bewerber
die Geware cafi.dr bietet. daf3 er jederzeit
fur treihetttch-dernokratische
Grunilordnung in Sinne des
Grundgesefzes eintritt Bestehen hieran
begrundele Zweifel. so reclinertigt
dies in der Hegel eine Ablehnung
DerartIge otentlic.he Erklarungen sod
weder ein Akt der Gesetzgebung noch
haben sie Gesetzeskraft. Trotzdem
wurde aus der Erklarunq vom 28.
Januar 1972 schnull eine offizielle
Norrn_ ohne daf3 geprutt warden ware.
ob diese Begetting in irgondeiner Weise
einem grundgesetziich verbbrgten
Becht widersprach. Die Bbrokratie
entscheidet seitdem so. als hatte der
Gesetzgeber eine Norm fur die "Treue-
Rflicht 0 und Kriterien fur die Beurteilung
der Eignung fur eine Beschaftigung
im Offentlichen Dienst verabachredet.
C.,.)
Da das BundesverfIssungsgencht
nicht auf den relevanten vertassungsmaf3igen
Garantien bestand, 1st das
konseriative Prograrnm auf3erordentlich
gefordert warden. Die Überrnafii-.
de Ausweitung der Befugnisse der
Exektitive wurde nicht eingeschrankt.
die Praxis der Berufsverbote nicht
beendet.
Die Art und Weise der Durchfuhrung
dieses politischen Programms solegett
die ihr zugrunde liegenden Absichten
wider. Aus dern gesichteten
Beweismatenal zeichnete sich tear
folgendes Bild ab:
a) Der Verfassungsschutz arbeitet auf
brerter Basis, urn "Erkenntnisse" jeglicher
Art von legaler politischer
tatigung deutscher Burger zu sammeln,
zum Beispiel Ober die Mitgliedschaft
in legalen Parteien und anderen
Organisationen, • das Unterzeichnen
von offenen Briefen und
Erklarungen. die Teilnahme an otfentlichen
Veranstaltungen. das Verteilen
von Flugblattern, die Beteiligung
an Demonstrationen, das Halter
von Reden sowie die Veroffentlichung
von Schritten.
b) Bewerbern fur den bffentlichen
Dienst wird mitgeteilt, daB aufgrund
von - Erkenntnissen- des Verfassungsschutzes
uber ihre politische
Betatigung Zweifel an ihrer politischen
Zuverlassigkeit bestehen, obwohl diese
Betatigung legal war, oft welt zuruck
liegt oder nur von kurzer Dauer
gewesen rat.
Legale politische Parteien und Organisationen,
die Kntik an der Regierungspolitik
einschlief3lich der Berufsverbote
uberi. konnen von den Bee
horden als - verfassungsfeindlich - betrachtet
werden Nicht nor die Mitgliedschaft
in einer solchen Organisation.
condom jegliche Verbindung
derart eingestuften Organisationen,
:hien Mitgliedern oder Anhangem
konnen ausreichen, urn Zweifel
an der Einhaltung der -Treuepflicht -
zu wecken. Berufsverbote beruhren
also Kommunisten, deren Partei in
der Bundesrepublik legal existiert
und darOber hinaus mehr oder minder
alle diejenigen, die in irgendeiner
der politischen Bewegungen
tig sind, die links von der Mitte stehen.
d) GewOhnlich werden die Informationen,
die zu einem AnhOrungsverfahren
fOhren, von den entsprechenden
Verfassungsschutzamtern an die
Einstellungsbeherden weitergegeben.
Manchmal wird dann eine Anhdrung
anberaumt, z.B. aufgrund einer Denunziation
durch einen Nachbarn oder
Kollegen, der als "Informant" arbeitot.
Die Anhdrung findet hinter ver
schlossenen Tdren staff. In ihrem Vertaut
werden die Vorgeladenen einer
Ausforschung ihrer politischen Meinung
ausgesetzt. Dabei bestatigt sich
nach Aussage einer ganzen Fieihe
von Zeugen, was die Vorladung befurchten
lien, nemlich den Beginn
eines Alptraums, dem niemand entrinnen
kann. Die Betroffenen stehen
solange enter dem Verdacht der "Verfassungsfeindlichkeit",
als sie ihre
"Unschuld" nicht bewiesen haben.
Jeglicher Versuch, komplexe politische
Probleme zu erklaren, wird mit
der Forderung nach Ja-Nein-Antwor-
Oder - fre.iheitliche demokratische
Grundordnung - sind verschwommen
und unbestimmt, wodurch der Verhorte
einer nicht OberprOfbaren, willkOrlichen
Bec:rteilung ausgeliefert ist.
f) In einigen Fallen fand eine sogar
noch welt gefahrlichere Ausweilung
des Feldes meglicher "Schuld -
statt Bewerber, die els "verfassungstreu
- gelten könnten. werden aufgrund
i7levvisser Berinifsenniten zu
erklart --• zu "Verfassungsfeinden
werden.
Ore dem Tribunal vdrgetragenen Be.
rufsverbote hauptsachlich von
Landesbeherden verhangt wonder.
Finige Hinweiso ereaben, daB ahnfiche
Forrnen von Diskriminierung
auch von Gewerkschaften end gewerblichen
institutionen gegen ihre
Mitgteder angewandt worden sind.
Dartiber niinaus gab es Hinweise auf
eine intensive Zusarnmenarbeit und
enen regen tnformationsaustausch
zwischen dieser. Institutionen und der
Verfassungsschufzemtern.
Es war nicht mogiich, die Zahi der
von Berufsverboten unmittelbar Betroffenen
festzustellen, da die Regierungen
ausreichende tnformationen
nicht vereffentlicht haben. Dennoch
ist Man geworden, daf3 das Ausmal3
der Uberwachung durch den Vedassungssch,
betrachtlich ist und standig
zunimmt.
der kl,,2;ri
Rjnzipien
Das dritte internationale Russell-Tribunal
bezieht seine Legitimation allein
aus dem strikteri Bezug auf die
international anerkannten Menschenrechte,
deren kompromiBlose Einhattung
in alter Welt gefordert wind.
Sie sind seine einzigen Kriterien. Daraus
ergibt sich die Legitimation des
Tribunals.
Bezogen auf die Problematic der Berufsverbote
als Verhandlungsgegenstand
der ersten Sitzungsperiode des
Tribunals sind
warden:
Kriterien zugrunde
gelegt
— es dad keine Einschrankung des
Rechts auf freien Zugang zum Bead
geben,
— die Meinungsfreiheit ist ohne irgendweiche
Diskriminierung zu gaten
unterbrochen. Die Weigerung, es- rent i e re n , •
ne Frage zu beantworten oder Ober- — es mul3 Versammlungsfreiheit gehaupt
zur Anhörung zu erscheinen, ben,
wird als Schuldbekenntnis bewertet, — cite t.,ilitoliecischaft in jeder Orga-
Verlangt wird eine Absage an jeq_ nisation mut3 trei von Angst \for Sankfiche
offiziell nicht gebilligte Meinung tionerl e6n -
und ern unmiBverstandliches Bekennt- Von airier rechtsstaatlichen Ordnung
His zu offiziell vertretenen Ansich- vedangt, dan diese Prinzipien
ten. Demjenigen. der radikale Auf- volt anerkannt sind, Einschrenkungen
fassungen leugnet, wird oft miBtraut, sind nor derecheertigt, wenn die Ausselbst
wenn keine gegentellig en -Er- Obung dieser Rechte eine unmittelkenntnisse"
vorliegen. bare Beeintrachtieung grundlegender
e) Ate in diesem Zusammenhang Rechte und Freiheiten anderer Bbrauttauchenden
Begriffe: -Treue- ger nach sich zfeht -
- Vertassungsferdlichkee Das Tfibufmi nar;hcirrickhch fest, pfli^h
- 34 --
Le 16 avril Mgr Romero, archeveque de
San Salvador, a lance un appel en faveur
de la Federation catholique des paysans
salvadoriens qui occupe la cathêdrale .et
quatre ambassades. D'autre part, des
membres des Forces popularies de liberation
ont occupe le 15 avril deux stations
de radio et fait lire des communiques
de soutien aux paysans. Le mois
dernier plus de 50 personnes ont ete
assassinees, des dizaines de femmes ont
ete vielees ou tuóes, des enfants ont disparu,
des maisons incendiees et pillees
par les farces de la repression 4.
Déjà, dans son homelie du dimanche
des Rameaux Mgr Romero, archeveque de
San Salvador, reprenait les evenements
de la n Semaine sainte sanglante :
— « Le Oche d'une dernocratie mise
en pieces, reprimee (l'opposition n'a pas
pu presenter de candidats aux dernieres
elections).
— Les morts de paysans : un enfant
de 8 ans parmi les 8 morts et 30 blesses
de la capitale, 5 morts a las Vueltas, 29
a San Pedro Perulapan (fa Croix, 4, avril).
— L'arbitraire et ('injustice qui interdisent
aux accuses de se defendre, par
exemple ce paysan d'El Paisnat accuse
d'avoir incendie la mairie alors &aft
déjà en prison, cette mere de quatre enfants
accusee d'avoir fabriquê des explo
sits, etc.
L'archeveque a conteste la version officielle
des evenements de San Pedro or)
l'on pretend que Ia garde nationale est
intervenue parce que des membres du
Mouvement Orden (mouvement du president
de la Republique) auraient Ste molestes
par les paysans des mouvements
chretiens Feccas et UTC. Dans deux bulletins
successifs de l'archidiocese it fait
etat de nombreux temoignages qui Iui
permettent de reclamer une 4 version yeridique
des faits 4. Ainsi a l'origine, le
Mouvement Orden a tar un dirigeant de
Ia Feccas, Transito Vasquez, 23 ans, dont ,. to
le corps a MO retrouve, Ia gorge trencher:). N
ci.
L'archeveque a cree lui-même une
Commission d'enquete comprenant les 't
directeurs de Caritas, du Bureau de I'ONU,
dal3 in den Bereichen des Offentlichen
Dienstes, die es untersucht hat, die
dort aufgrund des Festhaltens an
nicht genehmen Meinungen oder der
Zugeh6rigkeit zu hicht genehmen Organisationen
verhangten Berufsverbote
mit den Menschenrechten nicht
vereinbar sind. Allein die fachliche
Eignung und Leistung der Beschaftigten
kOnnen Kriterien fur Einstellung
und Entlassurig sein.
Die Diskriminierung bestimmter Uberzeugungen
ware undenkbar 'ohne den
hierfOr eingerichteten Inquisitionsund
Oberwachungsapparat. Derartige
Methoden, . so heiBt es, warden die
Freiheit des Volkes schOtzen; tatsachlich
aber erweitern sie die Macht
des Staates.
Zu einer Zeit, da Fragen von grundsâtzlicher
Bedeutung der Offentlichen
Diskussion mehr und . mehr 4ntzogen
werden, sind kritische Beamte und
eine uneingeschrankte Auseinandersetzung
innerhalb und auf3erhalb der
staatlichen institutionen dringend notwendig.
Auswirkung der Berufsverbote
Eine Nichteinstellung in den Offentlichen
Dienst kann verheerende Folgen
fur den Bewerber nach sich ziehen.
Oft bieten rich keine anderen
AnstellungsmOglichkeiten, weil er, wo
auch immer er sich bewerben mag -
selbst dort, wo der Staat nicht der
wichtigste Arbeitgeber ist - mit dem
Make( angeblich mangelnder Verfassungstreue
behaftet sein wird. Schwerer
als die materiellen EinbuBen wiegt
der Verlust der MOglichkeit zur Selbstverwirklichung:
das Trauma, sich als
ein aus der Gesellschaft Ausgestoflener
erleben zu mOssen; die Dembtigung
der AnhOrungsverfahren: die
lange Ungewit3heit und Furcht, in Erwartung
einer Entscheidung. Auch
Ober den unmittelbar von Berufsverboten
betroffenen Personenkreis hinaus
weitet sich zunehmend ein allgemeines
Klima der Angst aus, politische
Rechte wahrzunehmen., Die
Angst, daf3 jedes Verhaiten, das die
Verantwortlichen als sUbversiv ansehen
oder in Verbindung mit „subversiven
Vereinigungen" bringen
kOnnten, dem Betreffenden von den
BehOrden eines Tages vorgehalten
werden kOnnte, wenn er sich urn
eine Stetle im Offentlichen Dienst bewirbt.
Viele Oben Selbstzensur und
politische ZurOckhaltung, werden in
ihren kreativen MOglichkeiten beschrdnkt
und beugen sich dem Druck
zur Konformitat. Andere m6gen Widerstand
leisten und wieder andere
mbgen in private oder Offentliche Resignation
verfallen.
Beide Tendenzen sind gleichermaBen
far eine Gesellschaft auBerordent.-:
lich schadlich. Denn keine Gesellschaft
kann sich ohne geistige Freiheit
und ohne Beteiligungsmdgtichkeiten
in alien Bereichen, besonders
der Jugend, weiterentwickeln. Dies
gilt vor allem in einer Zeit, in der
grol3e soziale und Okonomische Probleme
in dieser Welt. gelost werden
mOssen. .•
Aus dem uns vorgelegten Beweismaterial
geht hervor, daB mOglicherweise
auch diejenigen, die sich urn
ein privates Arbeitsverhaltnis bern0-
hen, die Ausweitung der staatlichen
MaBnahmen und die Weitergabe von
"Erkenntnissen" des Verfassungsschutzes
an private Arbeitgeber zu
befOrchten haben. Diesbezilglich wurden
uns jedoch keine spezifischen
Beweise vorgelegt.
Das AusmaB der Menschenrechtsverletzungen
durch die Berufsverbotepraxis
und der sich daraus ergebenden
Folgen sind als auGerst schwerwiegend
zu bewerten. Die Verantwortlichen
stellen wachsende Anforderungen
in ihrer Bewertung der "Verfassungstreue"
und bei den hierfOr
zu erbringenden Beweisen. Die Unterscheidung
zwischen der Treue gegenOber
der Verfassung, der Treue
gegenOber dem. Staat und der Treue
gegenOber denjenigen, die ihn verwalten,
Wird irnmer schneller aufgehobedn.
.Die Verfassungsschutzamter
werden immer weiter ausgebaut und
entwickeln mehr und mehr, wie die
meisten BOrokratien, eine Eigendynamik.
•
Eine, Weiterentwicklung derartiger
Vorgange kennt nur eine Richtung -
namlich die zu einer Gesellschaft,
in der nur noch diejenigen im Offentlichen
Dienst eine Anstellung finden
kOnnen, die sich dem Status quo
gegenither konform verhalten. Mull
dieser Weg beschritten werden? Kann.
dieser Weg irgendwo enders hinfOhren,
als zu einem noch grOBeren
Verlust von Freiheit?(...)
Schlurifolgerung
Das Tribunal legte den Mitgliedem
der internationalen Jury die folgenden
vier Fragen zur Abstimmung vor (die
Abstimmung war geheim; die Mitglieder
des deutschen Beirates stimmten
nicht mit ab):
1. Wird BOrgem der Bundesrepublik
Deutschland aufgrund ihrer politischen
Uberzeugung das Recht verwehrt, einen
Beruf im Offentlichen Dienst auszuuben?
(Abstimmungsergebnis: Weiteres Beweismaterial
erwOnscht: Null Stimmen;
Enthaltung: Null StiMmen; Nein:
Null Stimmen; Ja; .16 Stimmen.)
2. Stellt die Praxis der Berufsverbote
eine ernste Bedrohung der Menschenrechte
dar?
(Abstimmungsergebnis: Weiteres Beweismaterial
erwOnscht: Null Stimmen;
Enthaltung: Null Stimmen; Nein:
Null Stimmen; Ja: 16 Stimmen.)
3. Wird die Praxis der Berufsverbote
gegen Menschen, die eine ganz bestimmte
politische Meinung vertreten,
in diskriminierender Weise angewandt?
(Abstimmungsergebnis: Weiteres Beweismaterial
erwiinscht: Null Stim-
732—
men; Enthaltung: Null Stimmen; Nein:
Null Stimmen; Ja: 16 Stimmen.)
4. Steht die Praxis der Berufsverbote
im Zusammenbang mit diskriminierenden
Praktiken anderer Institutionen,
insbesondere von Gewerkschaften,
Berufsorganisationen und
Kirchen?
(Abstimmungsergebnis: Weiteres Beweismaterial
erwOnscht: 8 Stimmen;
Enthaltung: Null , Stimmen; Nein: 1
Stimme; Ja: 7 Stimmen. Aufgrund
der Entscheidung zu dieser Frage
forderte die Jury das• .Sekretariat und
den deutschen Beirat auf, neues und
grOndlicher recherchiertes Material fur
die zweite Sitzungsperiode des
sell-Tribunals vorzulegen.)
in 1 links, Hai •1978
Salvador :
La persecution
continue
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