Europäische Einheit in babylonischer Vielfalt
Zwei Rezensionen
Mit vollzogener Osterweiterung sind im Vielvölkerverbund EU 22 Amts- und – theoretisch - 22 Arbeitssprachen zu bewundern, während sich z. B. die deutlich mitgliederstärkeren Vereinten Nationen und Europarat mit sechs bzw. zwei Arbeitssprachen begnügen. Bisher akzeptieren die EU-Bürger den damit verbundenen hohen Zeit- und Kostenaufwand für die EU-Organe, welchen Ross eingehend schildert un ... Mit vollzogener Osterweiterung sind im Vielvölkerverbund EU 22 Amts- und – theoretisch - 22 Arbeitssprachen zu bewundern, während sich z. B. die deutlich mitgliederstärkeren Vereinten Nationen und Europarat mit sechs bzw. zwei Arbeitssprachen begnügen. Bisher akzeptieren die EU-Bürger den damit verbundenen hohen Zeit- und Kostenaufwand für die EU-Organe, welchen Ross eingehend schildert und auch Schambeck im Sammelband behandelt. Insider zählen unvermeidbare Mängel an Effizienz und Verständigung u. a. beim Relais – Dolmetschen hinzu und wissen, wie das Gebot multilingualer Sprachengleichheit in breitem Einverständnis intern stillschweigend umgangen wird, um die EU arbeitsfähig und die Kosten in Grenzen zu halten. Da diese Praxis öfter zu politischen Protesten führt, fühlt sich nicht jeder EU-Bürger in Brüssel hinreichend repräsentiert, um seine europäische Identität auszubauen, die europäische Integration zu legitimieren und Vertrauen in eine gerechte Ausgestaltung der Demokratie in der EU zu haben. Obwohl das Sprachenproblem primär die EU-Organe betrifft und diese zunehmend stärker belastet, liegt die Regelungskompetenz allein bei den Mitgliedstaaten, welche sie zur ausschließlich einstimmigen Entscheidung dem Rat übertragen haben (Art. 290 EGV). Nach Inkrafttreten der Römischen Verträge hat der Rat mit seiner ersten Verordnung Nr. 1/58 die Staatssprachen der Mitgliedstaaten sowohl zu Amts- wie Arbeitssprachen bestimmt. Mangels kulturell – homogener Demos der Europäischen Union behält das Kommunikationsinstrument Sprache eine dominierende Bedeutung für das Verhältnis der Bürger zur EU. Ob diese die Gleichrangigkeit aller Sprachen sichern und die allgemein beklagten Defizite an europäischer Identität, Demokratie und Transparenz mildern kann, untersucht intensiv und engagiert Ross in seiner klar gegliederten und verständlich geschriebenen Monographie. Dagegen ist der Sammelband Burr/Graciano deutlich weniger politisch, streckenweise rechtlich, aber überwiegend sprachwissenschaftlich auf das Übersetzen von Texten ausgerichtet. Er präsentiert die Ergebnisse eines internationalen Fachkongresses beim Europarat mit 23 erfreulich kurzen Beiträgen überwiegend von Linguisten auf deutsch oder französisch, die ein sehr breites Spektrum unterschiedlichster Aspekte des Generalthemas behandeln. Sie reichen von der sich leicht verselbständigten sprachlichen und literarischen Situation des Elsaß über drei Sachgebiete des Europarats (regionale und Minderheitensprachen, mehrsprachiger Thesaurus zur Verwaltung der nationalen Kulturgüter; juristische Instrumente zum Schutz der Menschenrechte), streifen die nationale Sprachenpolitik in Dänemark, Deutschland, Rumänien, Schweiz, um sich in den meisten Beiträgen mit den Übersetzungsproblemen bei EU-Texten sprachwissenschaftlich und rechtlich auseinander zu setzen. So wird in 3 Beiträgen die schwierige und aufwendige Aufgabe des EuGH umrissen, bei Divergenzen zwischen gleichermaßen verbindlichen Rechtstexten zum gültigen Wort zu finden. Mehrfach - Beispiele von Viviane Manz - musste der EuGH bereits eingreifen, wenn eine selbstherrliche nationale Staatssprachenpolitik die Rechte von EU-Bürger mit anderer Muttersprache oder die Grundfreiheiten des Binnenmarktes tangierte. Sich so ergänzend führen beide Rezensionsobjekte zu alten/ neuen Fragen. Wie viele Amts-sprachen und Arbeitssprachen kann die EU technisch und finanziell bewältigen? Bleiben nur die Amtssprachen gleichberechtigt? Ist bei den Arbeitssprachen eine Konzentration im Wege der ‚Harmonisierung’ zu erwarten? Wird erst die EU im Endzustand das Sprachensystem reformieren oder muss es schon jetzt vor dem Zusammenbruch bewahrt werden? Der frühere Luxemburger EuGH-Richter Pierre Pescatore und der Journalist Andreas Ross, beide sprachlich versiert, aber nicht fixiert, unterbreiSprache Klaus Pöhle ISOLDE BURR/Gertrud Gréciano (Hrsg.): „Europa: Sprache und Recht – La construction européen: aspects linguistiques et juridiques“; Schriften des Zentrums für europäische Integrationsforschung; Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2003 ANDREAS ROSS: „Europäische Einheit in babylonischer Vielfalt“; Duisburger Arbeiten zur Sprach- und Kulturwissenschaft Band 51, Peter Lang GmbH - Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2003 Europäische Einheit in babylonischer Vielfalt Zwei Rezensionen Juli 2004 59 ten unterschiedliche, aber bedenkenswerte bis radikale Reformvorschläge, welche einen lebhaften öffentlichen Diskurs ähnlich der Verfassungsdebatte auslösen und den Boden für Reformen vorbereiten könnten. Grundbedingung für einen aussichtsreichen Reformkompromiss dürfte sein, dass auch die Staatssprache des kleinsten Mitgliedstaates– wie bisher - zur Legitimation des Vielvölkerverbundes EU beitragen kann, in dem sie ihren Staatsbürgern alle Rechtsakte und offiziellen Verlautbarungen vermittelt. Weiter bleibt unverzichtbar, dass sich ihre Minister und Abgeordnete in den europäischen Gremien dieser Staatssprache aktiv wie passiv bedienen können, aber nicht müssen. Auch wenn in der EU Mehrsprachigkeit der Menschen selbstverständliches Ausbildungs- und Entwicklungsziel bleiben wird, behalten ihre Bürger Anspruch darauf, von den europäischen Organen in ihrer Muttersprache Antworten auf ihre Anfragen/Eingaben zu be-kommen. Dagegen sollte jede EU-Institution – ebenfalls wie bisher, aber nun offiziell - ihren unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechend intern, d. h. unterhalb der politischen Ebene, zeit- und kostensparend ihr Sprachensystem organisieren dürfen. Aber auch diese Grundbedingungen würden voraussetzen, dass insbesondere ‚große’ EU – Mitgliedstaaten und ihre Bürger hegemoniale Ansprüche für „ihre“ Sprache auf der EU- Ebene aufgeben und sich mit der Gewissheit begnügen, diese unverändert weiter benutzen zu können. Sodann sollten sie die europäische Sprachenvielfalt in ihrem Herrschafts-/Lebensbereich nicht nur tolerieren, sondern ihr als zusätzlichen kulturellen Wert den gebührenden Platz einräumen. Laut Schwimmer, Generalsekretär des Europarates, sind viele der über 250 europäischen Sprachen vom Aussterben bedroht und Frankreich ist z. B. der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bisher nicht beigetreten. Mit Erfüllung dieser zwei Voraussetzungen sollte es leichter sein, sich über die wirkliche Bedeutung der eigenen Sprache so objektiv wie möglich Klarheit zu verschaffen. Zur Unterscheidung bietet Pescatore vier Kriterien: regionale, nationale, transnationale oder internationale Sprachen. Transnational ist eine Sprache, wenn sie nicht nur in einem Staat gesprochen wird, ohne jedoch die Verbreitung einer internationalen Sprache zu erreichen. Außer großer Verbreitung sollte - ebenfalls nach Pescatore - eine Sprache alle Gebiete menschlicher Kultur mit Wissenschaft und Technik abzudecken in der Lage sein und drittens viel zur europäischen Kultur beigetragen haben und viertens leicht zu erlernen sein, um im EU-Sprachensystem eine herausragende Rolle einnehmen zu können. Auch können simple Fakten den Status von Amts- und Arbeitssprachen erschüttern. So erwies es sich für das EP unmöglich, ausgebildete Übersetzer und Dolmetscher für Maltesisch zu finden und Malta scheint sich mit der englischen Sprache zufrieden zu geben. Die formale Anerkennung des maltesischen Dialekts als Amts- und Arbeitssprache hätte dann mit dem positiven Beitrittsreferendum des maltesischen Volkes ihr Ziel erreicht. Übrigens hatten Luxemburg und Irland auf diesen Status für Lëtzebuergisch und Gälisch verzichtet. Trotz aller Reformversuche wird sich der EuGH unter verstärktem Einsatz sorgfältig ausgewählter Juristen/Linguisten weiterhin abmühen müssen, bei sprachlichen Differenzen durch Vergleich aller Sprachversionen den wirklichen Willen des europäischen Gesetzgebers zu ergründen. Ebenso fällt den Übersetzern die große Transparenz - Aufgabe zu, komplizierte technisch-rechtliche EU-Dokumente möglichst allen potentiellen Benutzern nahe zu bringen.. Dieser Dienst an den Bürgern, muss Vorrang haben vor linguistischen l`art pour l`art – Überlegungen. Offenbar neigen auch die Linguistinnen/Übersetzerinnen Maria Gawron-Zahorska, Heidrun Gerzymisch-Arbogast und Gertrud Gréciano dieser Meinung zu. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass sich die Mitgliedstaaten auch kulturell-sprachlichen Ver-änderungen in ihrem Herrschaftsbereich gegenüber sehen. Verschiedene Beispiele in beiden Büchern verstärken den Eindruck, dass sich monolinguale Staatssprachen in lebhaftem Wett-bewerb mit wieder verstärkt nach vorn drängenden regionalen Idiomen und anderen EU- Amtsprachen, vor allem Englisch, befinden. Ihre Stellung als nationale Amtsprachen wird nicht angetastet, aber als mündliche Verkehrssprachen verlieren sie an Boden. Auch haben die Nationalstaaten von den Regionen her nicht nur politischen, sondern auch kulturellen Druck zu erwarten, welcher nationale Kohäsion und nationale Staatssprache tangiert, wie sich nicht nur bei Basken und Katalanen zeigt. Beide Bücher setzen sich mit der wissenschaftlichen Diskussion auseinander und verweisen eingehend auf weiterführende Literatur. Zum richtigen Zeitpunkt der großen EU-Osterweiterung machen sie auf einen bedenklichen Reformstau in der Sprachenfrage aufmerksam, den es schnell aufzulösen gilt, um lähmende Auswirkungen zu vermeiden. Europa würde an Prestige verlieren, wenn es seiner Sprachenvielfalt gegenüber hilflos stehen bliebe und keine allgemein akzeptierte pragmatische Lösung finden würde. Sprache Luxemburg und Irland haben auf den Status einer europäischen Amts- und Arbeits- sprache für Lëtzebuergisch und Gälisch verzichtet. 5 8 forum 238 Dossier
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