Denkmalschutz in der Hauptstadt
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Seit forum, Woxx und Mouvement écologique wieder verstärkt strengere Regeln im Denkmalschutz fordern, fragen auch Abgeordnete wieder häufiger nach den Ursachen für Verstöße gegen den Denkmalschutz. So z.B. der LSAP-Abgeordnete und hauptstädtische Gemeinderat Ben Fayot, der am 10. Juli 2007 die Staatssekretärin für Kultur nach den Ursachen fragte, wieso ein Haus in der Paschtoueschgaass vo ...
Seit forum, Woxx und Mouvement écologique wieder verstärkt strengere Regeln im Denkmalschutz fordern, fragen auch Abgeordnete wieder häufiger nach den Ursachen für Verstöße gegen den Denkmalschutz. So z.B. der LSAP-Abgeordnete und hauptstädtische Gemeinderat Ben Fayot, der am 10. Juli 2007 die Staatssekretärin für Kultur nach den Ursachen fragte, wieso ein Haus in der Paschtoueschgaass vollständig entkernt werden konnte, ohne dass die Verantwortlichen vom Denkmalschutzamt bzw. vom Staatsmuseum im Voraus informiert worden waren, geschweige denn die Gelegenheit hatten, archäologische Sondierungen durchzuführen. forum hat schon häufiger derartige Zerstörungen historischer Bausubstanz an-geprangert, doch wenn es in der Revue steht (7.7.2007) ist die Wirkung natürlich größer.
Staatssekretärin Octavie Modert lässt denn auch in ihrer Antwort ihre ganze Ohnmacht erkennen. „[...] en pratique le Musée national d’Histoire et d’Art (MNHA) n’est que très rarement informé par les autorités de la Ville de Luxembourg de projets immobiliers dans le secteur de la Vieille Ville.“ Im Übrigen verpflichte die Stadt Luxemburg, im Gegensatz zu anderen Gemeindeverwaltungen, die Bauherren nicht, das MNHA zu informieren, wenn sie eine Bau- oder Abrissgenehmigung erteile. Sie habe auch schon öfters die Verantwortlichen der Hauptstadt auf ihre Verantwortung in diesem Bereich hingewiesen, aber vergeblich.
Bei einem Pressefrühstück am 19. September 2007 informierte der Bürgermeister der Hauptstadt die Journalisten – die das unkommentiert in ihre Presseorgane trugen (vgl. u. a. D’Wort und Tageblatt, 20.9.2007) –, dass laut städtischem Bebauungsplan einzelne Gebäude nur dann geschützt werden, wenn sie einen außerordentlichen historischen oder architektonischen Wert besitzen, und das sei beim Ciné Marivaux, dem Crédit Lyonnais, dem Pôle Nord, deren Abriss bevorsteht oder vor kurzem stattfand, nicht der Fall gewesen. Ansonsten würden nur ganze Häuserzeilen, die ein zusammenhängendes Ganzes bilden, geschützt, wie jene am Boulevard Royal oder in der Rue Philippe II. Im Übrigen sei ein Vertreter des Denkmalschutzamtes Mitglied der städtischen Bautenkommission, die ein Gutachten über derartige Projekte erstelle.
Abgesehen davon, dass der Schöffenrat sich nicht mal an die zitierten Regeln hält, denn sonst hätte das Kinogebäude Marivaux – das 1928 erbaut wurde und dessen einzigartige Architektur mit Elementen von Jean Prouvé Renée Wagener
in Woxx (Nr. 919 vom 14.9.2007) gebührend gewürdigt hat und das auch schon
auf dem Inventaire supplémentaire er-haltenswürdiger Gebäude stand – nicht zum Abriss freigegeben werden dürfen.
Und dass in der Philippsgaass alle Häu-
ser geschützt seien, stimmt auch nicht, wie der Umbau eines ehemaligen Schuh-
geschäftes mit historischer Wendeltreppe u.a.m. vor wenigen Monaten gezeigt hat. Und wie war das bei der noch intakten Allée Scheffer? Ja, da es in der Stadt kaum noch eine Gasse oder Straße gibt, die „ein zusammenhängendes Ganzes“ darstellt und nach den
Helmingerschen Kriterien also zu schützen wäre, dürfte diese Regelung als Persilschein für alle Abrissgenehmigungen auf dem gesamten Stadtterritorium zu interpretieren sein. Und der Vertreter des Service des sites et monuments in der Bautenkommission, die ohnehin nur beratende Funktion hat, steht dort re-gelmäßig auf verlorenem Posten, wenn die geballte Phalanx der Gemeindebeamten ein Vorhaben positiv begutachten will.
Doch formaljuristisch ist der Bürgermeister im Recht. Gebäude mögen noch so altehrwürdig oder historisch interessant sein, wenn sie nicht einzeln vom Kulturminister unter Denkmalschutz gestellt wurden, darf er eine Abrissgenehmigung erteilen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Staatsmuseum besteht nicht, außer bei archäologischen Funden. Und ob ein Kellergewölbe auch als solches zu gelten hat, darüber lässt sich vortrefflich streiten.
Weil also der Denkmalschutz in Luxemburg auf so tönernen Füßen steht, soll ja das entsprechende Gesetz revidiert werden. Seit 2000 wird in Regierung, Parlament und Staatsrat darüber diskutiert, wie wir in forum Nr. 269 berichtet haben. Unter anderem sollen dann alle Gebäude, die vor 1914 errichtet wurden, automatisch in das Inventaire supplémentaire aufgenommen werden, so dass bei Umbauten oder Abriss eine Genehmigung des Kulturministers eingeholt werden muss. Aber gerade dagegen wehrt sich der Bürgermeister der Hauptstadt und macht zusammen mit etlichen anderen Bürgermeisterkollegen aus der DP unter dem Vorwand mobil, das erhöhe die bürokratischen Hindernisse, verlangsame die Genehmigungsprozedur für Neubauten und stehe daher dem so notwendigen Bau von neuen Wohnungen im Wege. Abgesehen davon, dass in der Altstadt kaum noch Wohnungen gebaut werden, entlarvt er mit dieser Opposition gegen die Gesetzesnovelle seine ganzen Beteuerungen, wie sehr er den Denkmalschutz in seiner Stadt respektiere, als pure Hypokrisie. Denkmalschutz wird zur rein formalen Angelegenheit degradiert, deren Sinn und Zweck sich offenbar den Verantwortlichen nicht erschließt.
m.p.
De Koschter freet sech, ob de Lëtzebuerger Ausseminister Nr. 3
Nicolas Schmit de forum mat Verspéidung liest. Schonns an der
Nummer 156 vun Dezember 1994 hat e forum-Mataarbechter
duergeluegt, wéi bei all Bäitrëtt vun engem neie Land an d’Europäesch Unioun Lëtzebuerg eng Ausnameregel ugefrot huet, fir seng Grenzen eréischt mi spéit fir Aarbechter aus deem neie Land opzemaachen, a wéi all Kéier déi lëtzebuergesch Regierung fréizäiteg op déi Derogatioun verzicht huet. De Nicolas
Schmit bestätegt op en Neits déi Regel: Den 20. September 2007 huet en ugekënnegt, dass Lëtzebuerg an deenen nächste Wochen och Aarbechter aus deenen aacht neien EU-Länner fräi zirkuléiere léisst an nët bis den 1. Mee 2009 waart, wéi et dat bei de Verhandlunge gefuerdert hat. Dat wär sou kuerz virun de nächste Wahle natierlech e politesche Risiko, dee méi grouss ass, wéi déi gefaarten Iwwerschwemmung duerch polnesch oder slowakesch Aarbechter.
m.p.
Denkmalschutz in der Hauptstadt
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