Zur Unabhängigkeit der Justiz
Gespräch mit Staatsanwalt Robert Biever über die Aufgaben der Justiz und die Verwicklungen im Fall Bommeleeër
Sehr geehrter Herr Biever, im Zusammenspiel der Institutionen nimmt die Justiz gewöhnlich eine diskrete Rolle ein gegenüber dem lautstarken Auftreten von Regierung und Parlament. Die Bommeleeër-Affäre hat jedoch aus Ihnen, dem Staatsanwalt des Gerichtsbezirks Luxemburg, fast eine öffentliche Person gemacht. Wie begründen Sie Ihre Bereitschaft, auf das Spiel der Medien einzugehen?
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Sehr geehrter Herr Biever, im Zusammenspiel der Institutionen nimmt die Justiz gewöhnlich eine diskrete Rolle ein gegenüber dem lautstarken Auftreten von Regierung und Parlament. Die Bommeleeër-Affäre hat jedoch aus Ihnen, dem Staatsanwalt des Gerichtsbezirks Luxemburg, fast eine öffentliche Person gemacht. Wie begründen Sie Ihre Bereitschaft, auf das Spiel der Medien einzugehen?
Robert Biever: Es ist ein Fakt, dass die Bombenlegeraffäre den Rahmen der normalen Affären sprengt. Immerhin sind die rund 20 Anschläge, die zum Teil sehr spektakulär waren, zu denen niemand sich bekannte bzw. niemand eine seriöse Forderung geltend machte, nie aufgeklärt worden und bleiben weiterhin in einem gewissen Sinne geheimnisvoll. Es ist völlig unrealistisch zu glauben, man könnte in einer solchen Angelegenheit über Jahre ermitteln, ohne die Bevölkerung – die sich ja in diesem Zusammenhang viele Fragen stellt – zu informieren. Es gibt in einer Demokratie nun einmal auch ein Recht auf Information. Übrigens haben wir recht wenig informiert, bis RTL mit regelmäßigen Sendungen über die Affäre begann. Von dem Moment an waren wir gewissermaßen gezwungen, der Presse Rede und Antwort zu stehen.
Ich finde es persönlich sehr lästig, so oft in der Öffentlichkeit zu stehen. Das waren noch schöne Zeiten, als die Presse die Justiz noch nicht entdeckt hatte! Es ist aber nun einmal heutzutage unabdingbar, dass sich die Justiz gegenüber der Öffentlichkeit erklärt und Aufschluss über ihr Tun und Lassen gibt. Erklärungen sind jedoch nicht als Rechtfertigung misszuverstehen. Justizentscheide werden weiterhin vor den Gerichten und nicht auf der Straße oder in der Presse entschieden. Das heißt wiederum nicht, dass man einen Justizentscheid nicht kritisieren darf. Um auf Ihre direkte Frage zurückzukommen: Seit Jahren steht die Staatsanwaltschaft der Presse zur Verfügung, um möglichst genau auf Fragen zu antworten, ohne Unschuldsvermutungen zu verletzen.
Staatsanwalt und Untersuchungsrichter
Was sind Ihre Befugnisse als Staatsanwaltschaft?
R.B.: Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, dafür zu sorgen, dass die strafrechtlichen Bestimmungen in den Gesetzen auch Anwendung finden. Die Staatsanwälte vertreten also die Anklage im Strafverfahren. Es ist auch der Staatsanwalt, der grundsächlich beim Bezirksgericht in jedem Fall ein Strafverfahren einleiten kann, ich benötige hierzu weder eine Ermächtigung noch eine Anweisung durch meinen Vorgesetzten, den Generalstaatsanwalt. Der Staatsanwalt entscheidet selbst und steht damit in vorderster Linie. Er kann jedoch vom Generalstaatsanwalt dazu angewiesen werden, ein bestimmtes Strafverfahren einzuleiten. In keinem Fall kann er jedoch eine Anweisung bekommen, ein bestimmtes Strafverfahren nicht einzuleiten. Eine Anweisung des Vorgesetzten gilt also nur im positiven Sinne – nicht im negativen. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch für den Generalstaatsanwalt im Verhältnis zu seinem Vorgesetzten, dem Justizminister. Er kann Anweisungen erhalten, Strafverfolgungen einzuleiten, nicht aber Anweisungen ein bestimmtes Strafverfahren nicht einzuleiten.
Welches sind die Aufgaben des Generalstaatsanwalts (procureur général d’Etat) in Luxemburg?
R.B.: Der Generalstaatsanwalt ist einerseits der höchste Magistrat der Generalstaatsanwaltschaft und hat somit auch ein Kontrollrecht über die Staatsanwaltschaften von Luxemburg und Diekirch. Weiterhin ist der Generalstaatsanwalt auch Vorgesetzter der gerichtlichen Polizei (police judiciaire). Des Weiteren ist er im Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Berufungsgericht der Ankläger sowie im Kassationsverfahren für Strafsachen nicht nur der Ankläger, sondern eine Art offizieller Rechtsberater, der zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nimmt, sei es auch im Sinne der Verteidigung. Die Rolle des amicus curiae spielt der Generalstaatsanwalt auch bei den Zivil- und Handelsangelegenheiten, die beim Kassationshof vorgetragen werden, sowie – insofern er im betreffenden Verfahren vertreten war – vor dem Verfassungsgericht. Der Generalstaatsanwalt ist auch zuständig für die Ausführung der von den Gerichten verordneten Strafen (z.B. Freigang oder frühzeitige Entlassung) und für die Verwaltung der Gefängnisse.
In welcher Weise ist die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen einer Angelegenheit eingebunden und was ist die Rolle des Untersuchungsrichters?
R.B.: Es gibt in Wirklichkeit grosso modo zwei verschiedene Verfahren. In den einfachen Fällen kann der Staatsanwalt das Gericht direkt mit dem Verfahren befassen. Handelt es sich hingegen um ein Verbrechen, muss der Untersuchungsrichter befasst werden. Bei komplexeren Fällen von Vergehen wird der Untersuchungsrichter ebenfalls von der Staatsanwaltschaft befasst. Dies geschieht durch einen schriftlichen Antrag, dem der Untersuchungsrichter Folge leistet, insofern es sich um eine strafbare Handlung handelt. Falls es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handelt und es müssen Amtshandlungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Beschlagnahme, Haus- und Körperdurchsuchung, Beschlagnahme von
Briefen, Telefonüberwachungen ..., so
kann dies alles bloß vom Untersuchungsrichter vorgenommen werden. Ebenso ist es nur in der Kompetenz des Unter-suchungsrichters, eine Untersuchungshaft anzuordnen.
Welches ist die Hauptaufgabe des Unter-
suchungsrichters?
R.B.: Die Hauptaufgabe des Untersuchungsrichters ist es natürlich, einen Fall aufzuklären und zwar in seinem ganzen reellen Tatbestand. Er muss also alles unternehmen, um die Wahrheit zu finden, unabhängig davon, ob dies für oder gegen einen Angeklagten spricht. Es ist wichtig zu unterstreichen, dass der Untersuchungsrichter ein Magistrat des Gerichtes ist, der also völlig unabhängig ist und von der Staatsanwaltschaft keine Weisungen zu erhalten hat.
Inwiefern kann man von einer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Luxemburg sprechen?
R.B.: Wie eben erwähnt, kann der Justizminister keinen Erlass geben, ein Strafverfahren nicht einzuleiten. Das könnte ja auch zur Folge haben, dass der Minister die Ausführung eines Gesetzes verhindern könnte.
Ein positiver Erlass stört mich übrigens überhaupt nicht, da dadurch ein Gericht mit einer Angelegenheit befasst wird und dann Recht spricht. Ich muss sagen, dass ich in all den Jahren, in denen ich bei der Staatsanwaltschaft tätig bin, es nur einmal erlebt habe, dass ein Minister einen positiven Erlass gab, um eine Strafsache einzuleiten. Es war dies im Kontext der Kontroverse um die sogenannten freien Radios, als es noch keine gesetzliche Regelung hierzu gab. Auf Erlass des Ministers wurde ein Verfahren gegen den Betreiber eines freien Radios eingeleitet, und der Beschuldigte bekam eine Geldstrafe von 2501 LUF mit Strafaufschub. In dieser Angelegenheit hatte die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eingeleitet, weil man der Meinung war, das betreffende Radio würde die öffentliche Ordnung nicht stören und vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber im Begriff war, die Situation zu regeln.
Aber selbst im Falle einer Weisung ist der Staatsanwalt vor Gericht frei und kann in der Verhandlung das vortragen, was seine persönliche Überzeugung ist. Das Gesetz sagt: „La parole est libre.“
Die Frage der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist aus den angeführten Gründen meiner Meinung nach zumindest hierzulande eine zweitrangige Frage. Viel wichtiger ist es, dass die Staatsanwaltschaft unparteiisch und verantwortlich handelt. Dies ist schon ein schönes Programm.
Die Aufgaben der Polizei
Welches sind die Aufgaben der Polizei im Rahmen einer Ermittlung wie im Falle der Bombenattentate Mitte der 1980er Jahre?
R.B.: Die Ermittlung wird vom Untersuchungsrichter geleitet und dieser kann die gerichtliche Polizei mit den verschiedensten Aufgaben betrauen.
In welcher Beziehung stehen die Dienste
der Polizei zur Justiz? Wer ist hier wei-
sungsbefugt?
R.B.: Mir scheint es wesentlich daran zu erinnern, dass die Justiz in einem demokratischen Staat eine Staatsgewalt ist, während die Polizei eine rein ausführende Befugnis hat. Es ist also klar, dass die Justiz gegenüber der Polizei weisungsbefugt ist.
Wie sehen die Beziehungen zwischen Polizei und Justizministerium aus?
R.B.: In der heutigen Situation ist die Frage etwas kompliziert zu beantworten, da der Justizminister auch Polizeiminister ist. Traditionell war es hierzulande so, dass der Justizminister gegenüber der Polizei nur Befugnisse hatte im Hinblick auf die Organisation der gerichtlichen Polizei. Diese Beziehungen waren in anderen Worten sehr gering.
Erschwerte die Tatsache, dass in der Affäre des Bommeleeër gegen Mitglieder der Polizei ermittelt wurde, Ihre Arbeit?
R.B.: Das kann man nicht sagen. Es ist überhaupt so, dass weder der jetzige Justizminister noch einer seiner Vorgänger sich je über diese Angelegenheit erkundigt haben. Anfragen oder Erkundigungen durch das Justizministerium zu laufenden Verfahren oder Ermittlungen kommen in Luxemburg übrigens nie vor. Da ist die Situation grundverschieden von dem, was sich etwa in Frankreich abspielt. Eine solche Einmischung wäre auch ein mehr als vergiftetes Geschenk für jeden Justizminister, selbst wenn er ein Monument von Integrität wäre.
Die Aufgaben des Geheimdienstes
Wurde vor zwanzig Jahren auch vom Ge-heimdienst ermittelt?
R.B.: Nein, das kann man so nicht sagen. Es war eher so, dass die Regierung der Gendarmerie die Erlaubnis gegeben hatte, auf die Hilfe des Geheimdienstes in lo-gistischen Fragen zurückzugreifen (z.B. Ausleihen von leistungsstarken Funkgeräten, Bereitstellung von zivilen Fahrzeugen usw.). In diesem Zusammenhang kann man auch verstehen, dass man für Beobachtungen in dem einen oder anderen Fall auf Leute vom Geheimdienst zurückgriff. Letzteres war notgedrungen der Fall, wenn es galt, Gendarmen zu observieren, da diese ja ihre Kollegen erkannt hätten! Es war aber nie so, dass der Geheimdienst im polizeilichen Sinne des Wortes ermittelt hätte (Vernehmungen, Hausdurchsuchungen usw.).
Welche Befugnisse hatte der Geheimdienst damals?
R.B.: Er kümmerte sich ausschließlich um Fragen der äußeren Sicherheit des Landes. Vergessen Sie nicht, dass der Geheimdienst 1960 im Kontext des Kalten Krieges gegründet wurde.
Wie sieht das heute aus? Hat der luxemburgische Geheimdienst auch die Funktionen eines Inlandsgeheimdienstes und ist er zum Beispiel bei der Terrorabwehr eingebunden?
R.B.: Durch das Gesetz vom 15. Juni 2004 wurde der Service de renseignements de l’Etat grundlegend reformiert. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Informationen zu sammeln betreffend Aktivitäten, welche eine Bedrohung für das Land darstellen können, und dies im Sinne der Vorbeugung. In diesem Sinne ist er also auch Inlandsgeheimdienst.
Der Geheimdienst hat jedoch kein Er-
mittlungsrecht im juristischen Sinne des Wortes und kann nicht von der Justiz mit irgendeiner Aufgabe – Ver-
nehmungen oder Hausdurchsuchungen etwa – betraut werden. Andererseits ist es so, dass die Beamten des Geheimdienstes, wie alle öffentlichen Beamten, dem Artikel 23 Absatz 2 der Strafprozessordnung unterliegen, welcher besagt, dass sie dem Staatsanwalt sofort Kenntnis geben müssen von jeder Straftat (mit Ausnahme kleiner Vergehen), die sie bei der Ausübung ihres Berufes feststellen.
Welche Auflagen muss der Geheimdienst einhalten, wenn er das Brief- und Postgeheimnis bricht?
R.B.: Ein Eingriff in das Briefgeheimnis kann nur vorgenommen werden auf Beschluss des Premierministers nach Zustimmung einer Kommission, die aus den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bezirksgerichtes Luxemburg besteht.
Gibt es heute in einzelnen Fällen eine Zusammenarbeit zwischen Geheimdienst und Justiz?
R.B.: Prinzipiell ist dies nicht der Fall und das aus zwei Gründen: Erstens, die Gerichte können nur Beamte der gerichtlichen Polizei mit Aufgaben betrauen und die Beamten des Geheimdienstes gehören nun einmal nicht der gerichtlichen Polizei an. Zweitens, die Aktivität des Geheimdienstes liegt ja notgedrungen in einem präventiven Bereich, also bevor eine Straftat begangen wird, gerade auch weil seine primäre Mission darin besteht, das Begehen von Straftaten in jenen Bereichen, in denen der Dienst Befugnisse hat, zu verhindern.
Die einzige Ausnahme besteht im Terrorismusbereich, da hier der Geheimdienst Kompetenz hat, und andererseits laut Strafgesetzbuch in diesem Bereich ebenfalls Handlungen strafbar sind, bevor es zur effektiven (oder versuchten) Tat gekommen ist. So ist in diesem Bereich zum Beispiel die einfache Vorbereitung der Straftat strafbar, was im geläufigen Strafrecht nicht der Fall ist.
Ist der Geheimdienst in irgendeiner Weise von der Justiz abhängig?
R.B.: Nein, mit Ausnahme der vorerwähnten Kommission.
Wie oft tagt dieses Gremium?
R.B.: Ich bin nicht Mitglied, kann Ihnen das also nicht sagen. Aber soweit ich informiert bin, tagt es regelmäßig.
Vor zwanzig Jahren fielen die Ermittlungen der Bombenanschläge in den Bereich Terrorismus – so wurde zumindest der Einsatz des Geheimdienstes begründet. Könnte der Geheimdienst theoretisch auch heute noch im Falle Bommeleeër ermitteln?
R.B.: Nein!
Wieso? Ist diese Straftat und ihre Ermittlung mittlerweile zurückgestuft worden auf das Niveau einer banalen Straftat? Fällt eine terroristische Tat, wenn sie nur weit genug zurückliegt, nicht mehr unter den Tatbestand des Terrorismus?
R.B.: Nein, aber die damaligen Straftaten entsprechen nicht der Definition von Terrorismus, wie sie das heute gültige Strafgesetz etabliert. Im Übrigen sind wir seit 1986 in einer Ermittlungsphase, in welcher der Geheimdienst nichts zu suchen hat.
Welche Beziehungen bestehen zwischen Geheimdienst und Justizministerium?
R.B.: Keine. Der Geheimdienst untersteht einzig und allein dem Premierminister.
Der Fall Bommeleeër
Was hat Ihrer Ansicht nach dazu geführt, dass ein solch prominenter Kriminalfall noch immer nicht aufgeklärt ist?
R.B.: Es handelt sich eben um einen sehr schwierigen Fall, da einerseits keine seriöse Forderung gestellt wurde, man kaum materielle Spuren gefunden hat und die Ermittlungsmethode, die darauf zielte, die Täter in flagranti zu erwischen, sich als naiv erwiesen hat.
Man ging auch davon aus, dass die An-schläge von allein aufhören würden. Worauf basierte diese Einschätzung?
R.B.: Auch das basierte im besten Fall auf einer gewissen Naivität.
Sie meinen Naivität auf Seiten der Justiz?
R.B.: Nachträglich könnte man tatsächlich von Naivität sprechen, sie beruhte aber auf dem Umstand, dass den Ermittlern und der Justiz wichtige Informationen und Ressourcen von Seiten der damaligen Gendarmerieführung vorenthalten wurden. Die Justiz interpretierte die damaligen Konflikte zwischen Gendarmerieführung und Ermittlern als Auseinandersetzung um Kompetenzen und Zuständigkeiten – als Machtkampf, nicht aber als Versuch, die Ermittlungen als solche zu behindern. Aus der heutigen Sicht war das naiv. In meiner Einschätzung liegt in der damaligen Justizbehinderung der Skandal der Affäre.
Die Anklage zweier Polizisten verunsichert den Bürger und verändert sein Verhältnis zu Staat und Ordnungskräften ...
R.B.: … das glaube ich nicht. Wenn von ungefähr 1600 Polizisten einige wenige einer Straftat verdächtigt werden, so hat dies doch keine Auswirkungen auf das Vertrauen in ein sonst durchaus so integeres Korps wie jenes der Polizei!
Die Öffentlichkeit hat die jüngste Auseinandersetzung zwischen der Justiz und der Polizeidirektion immerhin als Beginn einer Staatskrise interpretiert.
R.B.: Staatskrise ist ein starkes Wort. Das Vertrauen zwischen Justiz und Polizei besteht. Um das Vertrauen der Bürger zu genießen, müssen sich diese Institutionen jedoch durch die Einhaltung strikter deontologischer Regeln und durch Fachkompetenz auszeichnen. Das ist auch für die Zukunft eine Herausforderung.
Wäre es im Sinne der Staatsräson gewesen, diesen Fall ohne großes Aufheben einschlafen zu lassen?
R.B.: Aber bitte! Die Staatsräson kann doch nicht darin bestehen, eine strafrechtliche Angelegenheit, in welche einige Polizisten verwickelt sind, unter den berühmten Teppich zu kehren. Ist es etwa auch im Namen der Staatsräson, wenn man die Aufgaben der Justiz regelrecht untergräbt, ihr Informationen und wichtige Dokumente nicht zukommen lässt, unter Eid gelinde gesagt Unwahrheiten sagt usw.? Falls Sie dies unter Staatsräson verstehen, ist mir ein solcher Staat nicht viel wert und ich müsste mir überlegen, ob ich, wie Franz-Josef Strauß formulierte, nicht besser nach Kanada gehen sollte, um Ananas anzubauen.
Wir haben in unserer Zeitung in diesem Zusammenhang von einem schleichenden Staatsstreich gesprochen, da es so aussieht, als ob es damals einer bewaffneten Gruppe durch eine Strategie der Spannung und der Bedrohung gelungen sei, die Politik zu Maßnahmen zu zwingen (Investitionen in die öffentliche Sicherheit), die sonst nicht erfolgt wären, und die in der Folge die Ermittlungen der Bombenanschläge während Jahrzehnten verhindern konnten.
R.B.: Wenn ich auch die Definition, die forum dem Begriff „Staatsstreich“ gegeben hat, nachvollziehen kann, so scheint das Wort mir doch überzogen, da es normalerweise eine undemokratische oder illegitime Machtübernahme bezeichnet. Aber wie auch immer, hier hat man es mit einer Gruppe von Leuten zu tun, die sich einen rechtsfreien Raum geschaffen haben, um ihre Ziele zu erreichen, und weitgehend davon ausgehen konnten, dass sie straffrei davonkommen.
Welches objektive öffentliche Interesse be-steht nach Ihrer Einschätzung in der Aufklärung dieser Taten?
R.B.: Einerseits soll jede Straftat aufgeklärt werden, und das öffentliche Inte-resse ist umso größer, je gravierender die Straftat ist. Im Falle der Bombenanschläge und der erwähnten Justizbehinderung stellt sich aber darüber hinaus die Frage des rechtmäßigen Funktionierens der staatlichen Institutionen und somit auch des Schutzes unseres demokratischen und rechtsstaatlichen Systems.
Das Luxemburger Wort hat in einem Leitartikel schnelle Ergebnisse von Ihnen gefordert. Drei, vier Monate nach den Anklagen sieht Joseph Lorent ansonsten schon einen Justizskandal.
R.B.: Es ist immer sehr gewagt, einem Presseorgan öffentlich zu widersprechen. Und wenn es sich um die größte Tageszeitung handelt, wird das Unterfangen schon mehr oder weniger tollkühn. Aber immerhin: Wenn man feststellt, dass es nach dem aktuellen Stand unbestreitbar ist, dass
mindestens einige – wenn nicht alle –
Täter aus der Gendarmerie kommen;
die Ermittlungen in vielen Punkten zumindest als schlampig anzusehen sind. Es ist zu hoffen, dass man hierzu nie Details öffentlich machen muss;
der Kommandant der Gendarmerie sich damals beharrlich weigerte, dem Untersuchungsrichter die von ihm ge-wünschten Ermittler, sowie die nötige Anzahl von Ermittlern, zur Verfügung zu stellen;
der Untersuchungsrichter, ich würde sagen systematisch, umgangen wurde, denn wesentliche Informationen wurden ihm vorenthalten, nicht zu sprechen von wichtigen Dokumenten;
einige hohe Offiziere vor dem Untersuchungsrichter, wo sie unter Eid aussagten, es mit der Wahrheit nicht so genau nahmen, um sehr höflich zu bleiben;
aus dem Aktenheft hervorgeht, dass einige Polizeibeamte zumindest mehr wissen, als sie aussagen und
es ein Fakt ist, dass man bei der ganzen Untersuchung auf eine „chape de plomb“ stößt, muss jeder zustimmen, dass das Ganze ein handfester Justizskandal ist.
Die damaligen Behinderungen der Justiz durch die Führung der Gendarmerie sind durch einen Brief des Untersuchungsrichters Prosper Klein an den damaligen Generalstaatsanwalt belegt. Dieser Brief erklärt einige der Gründe für das Ermittlungsdesaster und dürfte kaum in der Schublade liegen geblieben sein. Wird es in dieser Hinsicht eine Aufarbeitung geben? Insbesondere stellt sich natürlich die Frage, ob die Vorgesetzten des damaligen Gendarmeriekommandanten von diesem Obstruktionsverhalten Kenntnis hatten und dies politisch gedeckt haben. Sind diese Fragen strafrechtlich relevant?
R.B.: Zur damaligen politischen Verantwortung kann ich mich nicht äußern. Aber die Frage ist natürlich relevant. Die Frage darf man sich stellen, ob die damalige politische Führung stark genug war, denn mir scheint, als ob die Gendarmerieführung ein ziemliches Eigenleben geführt hat.
Wie sieht der Zeithorizont der Justiz aus? Inwiefern muss sie sich auf die Ungeduld des Publikums, der Presse und der Politik einstellen?
R.B.: Ich kann die Ungeduld schon verstehen, aber die Arbeit ist nun einmal sehr mühsam. Glauben Sie mir, die Frau Untersuchungsrichterin und die Ermittler würden ihre Arbeit lieber heute als morgen abschließen.
Trotzdem gibt es Stimmen, die nicht müde werden zu behaupten, nach der Entbindung von zwei hohen Polizeibeamten von ihren Ämtern stehe jetzt die Justiz unter Druck und müsse so schnell wie möglich Resultate bringen.
R.B.: Diese Behauptung ist etwas lächerlich. Es dürfte doch jedem einleuchten, dass diese Episode die Aufklärung der Tat nicht vorangetrieben hat.
Aber wenn es auch in letzter Zeit durch die Führung der Polizei zu Behinderungen der Justiz gekommen ist, wie Sie in Ihrem Brief an den Justizminister Anfang des Jahres geschrieben haben, müsste es da nicht in Kürze zu gerichtlichen Folgen kommen?
R.B.: Die Fakten, auf denen meine Anschuldigungen beruhen, sind nach luxemburgischem Recht nicht strafbar und es wird hier nicht zu Konsequenzen kommen. In Deutschland oder Frankreich wäre das kaum vorstellbar.
Was sagen Sie zu der Anschuldigung, dass die Justiz doch sehr langsam arbeite, da sie von dem Observationsbericht über Geiben seit April 2004 Bescheid wusste und dies der Öffentlichkeit erst im November 2007 mitteilte?
R.B.: Einerseits ist es selbstverständlich so, dass wir noch lange nicht alles bekannt geben, was wir ermittelt haben, und andererseits ist es so, dass die Auswertung des Observationsberichtes zu nicht weniger als 81 Vernehmungen von 46 Leuten durch die Ermittler geführt hat. Dies ist eben das Resultat, wenn einer sich hinter dem anderen versteckt und man auf die oben genannte „chape de plomb“ stößt. Dadurch ist es unvermeidbar, dass man einige Personen mehrmals vernehmen muss. Ich muss aber feststellen, dass Ablenkungsmanöver in dieser Angelegenheit zur Regel werden und dies von den verschiedensten Seiten.
Die Piste Stay behind
Sie haben in Ihrer Pressekonferenz am
25. November 2007 zwei Pisten als Sack-gassen bezeichnet.
Erstens: die Piste Stay behind, dieses internationale Netzwerk aus der Zeit des Kalten Krieges, das von der CIA gelenkt in Westeuropa parallele Truppen unterhielt, die als Zellen organisiert im Falle einer sowjetischen Invasion subversive Aktionen durchführen sollten. In Belgien und Italien war Stay behind komplett außer Kontrolle geraten. Auch die damalige Brigade mobile (BMG), aus der die Verdächtigen stammen, ist durch diese Schule gegangen. Warum schließen Sie internationale Verbindungen kategorisch aus? Könnte nicht zumindest das geistige Umfeld hier eine Rolle gespielt haben?
R.B.: Stay behind hat in Belgien und besonders in Italien eine sehr unrühm-liche Rolle gespielt. In den Jahren der Bombenanschläge war Stay behind hier in Luxemburg jedoch nur noch ein Altherrenklub. Hier war die Aktivität von Stay behind immer sehr gering. Kein einziges Element der Untersuchung geht übrigens in diese Richtung. Schließlich sollte man nicht vergessen, dass diese Organisation einen militärischen Charakter und keinen polizeilichen hatte. Übrigens sind die Leute von der BMG nie durch die Schule von Stay behind gegangen.
Die Leiter der BMG sind in der belgischen Ecole royale militaire ausgebildet worden, Herr Reuland zwischen 1976 und 1978. Die Gendarmerie selber gehörte zum Militär. Das geistige Umfeld war also eindeutig ein nicht ziviles. In Belgien bestand Stay behind zu großen Teilen aus der Sûreté, d.h. der Gendarmerie. Und neben Stay behind oder Gladio gab es in Belgien noch eine Myriade anderer Organisationen, in denen rechtsradikale belgische Gendarmen mit eingebunden waren, die sich angesichts der Bedrohung durch die Sowjetunion gegen die vermeintliche Dekadenz der westlichen Demokratien und den Vormarsch der linken und sozialdemokratischen Parteien auflehnten und dies teilweise mit Waffengewalt taten.
R.B.: Ich glaube nicht, dass die Organisation Stay behind hier in Luxemburg ein geistiges Umfeld geschaffen hat. Ob andere das getan haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber lassen Sie uns nicht spekulieren, es ist schon so schwierig genug.
Eine persönliche Zwischenfrage: Müssten Sie nicht um Ihre persönliche Sicherheit bangen, wenn sich Beziehungen auftun zu politisch motivierten Gendarmen, Söldnern, Sicherheitsfirmen, Geheimdiensten und Geheim-organisationen – in Belgien und anderswo?
R.B.: Papperlapapp. Ich glaube, Sie schauen sich zu viele schlechte Filme an.
Sie haben in Ihrer Pressekonferenz die Motive der Täter als Antwort auf den „Laxismus des Staates in Sicherheitsfragen“ beschrieben. Sie benutzten dort die gleiche Terminologie wie der belgische Senat, als er die Motive der belgischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit kriminellen und terroristischen Taten als „protestation contre le laxisme de la Belgique en matière de sécurité“ beschrieben hat. Ist diese Parallele ein Zufall?
R.B.: Ich kann Verbindungen natürlich nicht ausschließen, aber um es noch einmal zu wiederholen: Unsere Ermittlungen in diese Richtung – und wir haben solche Ermittlungen unternommen –
haben keine Ergebnisse gebracht. Es gibt für mich also keine Anhaltspunkte in diese Richtung. Dass ich die gleiche Terminologie benutzt habe, weist darauf hin, dass es sich um die gleichen Phänomene handeln könnte, aber nicht, dass zwischen den Taten in Luxemburg und den Zuständen in Belgien in den 1970er und 1980er Jahren eine Verbindung bestand.
Das Gerücht über den bomben-legenden Prinzen
Zweitens haben Sie die Piste Jean von Nassau noch einmal ausgeschlossen. Wie erklären Sie sich die jahrelange Fixierung der luxemburgischen Gesellschaft und teilweise der Presse (insbesondere von RTL) auf die Person des Prinzen? Welche Funktion haben Gerüchte darüber hinaus im politischen Spiel?
R.B.: Die Geschichte war einfach zu schön! Da ist ein Prinz, der aus mysteriösen Gründen auf sein Erbrecht auf den Thron verzichtet. Dann verlässt er Luxemburg, lässt sich in Paris nieder, geht einer normalen Arbeit nach und heiratet obendrein noch eine bürgerliche Frau. Die Geschichte handelt also von einem Mann, der in Luxemburg gedemütigt worden sein soll und als Antwort in einen Rachezug gegen das undankbare und ungerechte Heimatland loszieht. Das Gerücht übernimmt die klassischen Muster des Märchens, nur dass es in der modernen Version nicht zu einem Happy End kommen darf, da heutzutage die Dicken ja die Bösen sind.
Das Gerücht diente der Öffentlichkeit fälschlicherweise als Erklärung, warum die Täter nie ermittelt wurden. So gesehen, hatte es auch eine Funktion für die Absicherung der Täter. Es gab viele Interessen, warum dieses Gerücht genährt wurde und aufrecht erhalten blieb.
Wie erklären Sie sich die Intervention des Premierministers Ende 2005, als er einen anonymen Zeugen im Beisein von zwei Journalisten empfing und danach Jean von
Nassau als Verdächtigen präsentierte?
R.B.: Der Premierminister hat nach meinem Wissen in keinem Moment Jean von Nassau als Verdächtigen präsentiert. Fakt ist, dass dieser famose Zeuge ihm einen Zettel übergab, auf dem der Name des Prinzen stand und diesen Namen hat er mir dann mitgeteilt.
Ich glaube, für den Premierminister war einfach das Gerücht und die Unterstellung, der Bombenleger sei eine zu hohe Persönlichkeit, als dass die Justiz seriös ermitteln würde, untragbar. Er ist nun einmal ein echter Demokrat! Und dann ging sein Temperament mit ihm durch und es kam zur Unterredung.
Nachdem ich in diesem Interview das Luxemburger Wort schon ein klein biss-chen kritisiert habe, wäre es noch unverantwortlicher von mir, auch noch den Premierminister zu kritisieren, denn wenn auch die Presse immer das letzte Wort hat, so hat der Staatsminister doch immer noch das allerletzte Wort. Aber immerhin: Ich glaube, es war schade, öffentlich zu machen, dass er einen Zeugen empfangen würde, von dem man irgendwie annahm, und vielleicht fälschlicherweise annahm, dass er spektakuläre Erklärungen abgeben würde. Ich glaube nicht, dass der Zeuge schon vorher den Journalisten oder einer Drittperson den Namen des Prinzen genannt hatte. Auf jeden Fall hat der Premier-
minister durch dieses Treffen ungewollt
die Erklärungen des Zeugen hochge-pusht, was aus unserer Sicht zumindest nicht hilfreich war, denn wenn der Premierminister schon einen Zeugen empfängt...
In meiner Einschätzung handelte es sich jedoch nicht um eine Einmischung in eine gerichtliche Angelegenheit in dem Sinne, wie es öfters vorkommt, dass ein Zeuge sich einer Vertrauensperson zuwendet, statt sich direkt an die Polizei zu wenden. Falls diese Person die Information dann, wie in diesem Fall, den Justizorganen weiterleitet, dürfte kein Problem bestehen, insbesondere wenn der Zeuge danach mit den Justizorganen zusammenarbeitet.
Ich habe mich aber gefragt, ob Herr
Juncker, der ein Mann der Aktion ist, nicht übersehen hatte, dass wir in einer Zeit leben, wo der Schein oft wichtiger ist als die wahren Motive, und dass er ungewollt den Anschein erweckte, er würde sich in eine gerichtliche Angelegenheit einmischen.
Hat diese Episode Druck auf die Ermittler gemacht und die Ermittlungen beschleunigt?
R.B.: Keinesfalls. Der Prinz wurde behandelt wie jede andere Person. Die Ermittlung hatte im Endeffekt das Resultat, dass die Piste Jean von Nassau polizeilich gründlich aufgearbeitet wurde und sich definitiv als unhaltbar erwies, auch wenn es heute noch immer nicht jedem in den Kram passt. Beschleunigt wurde die Untersuchung der Attentatsserie dadurch natürlich nicht.
Im Anschluss an diese öffentliche Beschuldigung hat die Justiz die Alibis von Jean von Nassau überprüft und am 22. Februar 2006 eine Erklärung veröffentlicht, demzufolge der Prinz in keinem Bezug zu den Anschlägen stehen würde.
R.B.: Es scheint mir wesentlich daran zu erinnern, dass der Prinz nicht bloß auf Grund seiner Alibis entlastet wurde, sondern auch wegen der widersprüchlichen und den Fakten nicht entsprechenden Aussagen des betreffenden Zeugen.
Die Öffentlichkeit hat mit großer Skepsis reagiert und unterstellte ein abgekartetes Spiel zwischen Justiz, Regierung und Hof.
R.B.: Ja, das stimmt. Es gibt eben viele Kinder, die weinen, wenn man ihnen sagt, dass es den Heiligen Nikolaus nicht gibt. Waren Sie noch nie enttäuscht, wenn eine Geschichte nicht den Verlauf genommen hat, den Sie sich erhofft hatten? Hätte man vielleicht den Prinzen anklagen sollen und warum nicht sogar verurteilen, um dem Volk Freude zu bereiten? Die Justiz ist aber leider nicht dafür da, um jedem Volksbegehren nachzugeben, sondern muss ihre Entscheidungen auf Grund nachvollziehbarer Fakten fällen. Falls man jedoch die elementarsten Regeln des Rechtsstaates durch die ILRES ersetzen will, so soll man mir das bitte sagen, damit ich definitiv nach Kanada gehen kann.
War Ihnen damals eigentlich bewusst, wie gering die Glaubwürdigkeit der Justiz eingeschätzt wurde?
R.B.: Na ja, es gab aber viele Leute, die unsere Erklärungen nachvollziehen konnten. Die schrieben aber nicht in Zeitungen, hatten keine Mikrofone und sprachen nicht im Fernsehen.
Aber es war eine recht schwierige Zeit. Ich glaube aber auch heute noch, dass wir richtig gehandelt haben, ganz einfach weil wir uns an die Fakten der Untersuchung gehalten haben.
Und es war eine merkwürdige Zeit: Einige Monate zuvor hatte Justizminis-
ter Luc Frieden einen Gesetzesentwurf über die anonyme Zeugenaussage vorgestellt. Für manche brach eine Welt zusammen und sie protestierten äußerst heftig dagegen, was ihr gutes Recht war. Doch manche dieser Leute verlangten nach den bizarren Aussagen des anonymen Zeugen, welche Prinz Jean belasteten, lautstark, dass dieser vor Gericht gestellt werden müsste, und dies obwohl diese neuen Ankläger natürlich nie einen Einblick in das Aktenheft hatten. Aber wissen Sie: Von Logik ist noch niemand gestorben.
Wie schätzen Sie die Glaubwürdigkeit der Institution heute ein?
R.B.: Ich habe – vielleicht irrtümlicherweise – den Eindruck, die Glaubwürdigkeit der Justiz hätte nicht unter der Angelegenheit Bommeleeër gelitten, viel-leicht ist sogar das Gegenteil der Fall. Es wird auch heutzutage viel mehr nach außen kommuniziert, was eine bessere Glaubwürdigkeit mit sich bringt. Es ist jedoch klar, dass auf diesem Gebiet noch sehr viel geschehen muss.
Reformen
Die Regierung hat vor wenigen Wochen angekündigt, dem Parlament vorzuschlagen, die Personalausstattung der Polizei um praktisch ein Viertel, d.h. etwa 400 Beamte, bis 2015 zu steigern. Gleichzeitig werden ein weiteres Gefängnis und ein Zentrum für Abschiebefälle geplant. Der Staat investiert also in Sicherheit. Werden parallel dazu auch die personellen Ressourcen der Justiz (Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter usw.) in den kommenden Jahren aufgestockt?
R.B.: Sollte es zu mehr strafrechtlichen Angelegenheiten kommen, müssten na-türlich auch die Ressourcen der Justiz aufgestockt werden. Dies wurde übrigens im Laufe der letzten Jahre schon merklich getan, besonders durch die Verwirklichung von zwei Fünf-Jahres-Plänen, die als Ziel eine Aufstockung der Magistraten und Beamten hatten.
Die Bombenanschläge Mitte der 1980er Jahre waren ein Auslöser für die Modernisierung der luxemburgischen Polizei und Gendarmerie …
R.B.: Entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung: Sollte es nicht eher heißen, dass die Modernisierung der Polizei und Gendarmerie das Ziel der Anschläge war und nicht der Auslöser?
Ich wollte noch die Anschläge vom 11. September 2001 hinzufügen, die weltweit ein Auslöser für verschärfte Sicherheitspolitiken waren, oder war es hier auch umgekehrt? Wie analysieren Sie die Beziehung zwischen Terror und Ausbau von Staatsmacht?
R.B.: Dies ist ein mehr als komplexes Thema, für das längere Überlegungen notwendig wären. Fakt ist, dass nach den Anschlägen von 2001 die öffentlichen Freiheiten mehr oder weniger eingeschränkt wurden. Es ist klar, dass wenn der Staat mehr Informationen über seine Bürger besitzt, er auch mächtiger wird. Es ist aber sehr schwierig zu sagen, dass man in diesem Fall über das Ziel geschossen hätte. Inwieweit kann man die Entwicklung kritisieren? Die Politik wäre ja in einer dramatischen Situation, wenn sie keine Maßnahmen nach den Attentaten vom 11. September unternommen hätte, auch wenn diese die Freiheiten einschneiden, und es wäre zu weiteren großen Anschlägen gekommen. Das Ziel muss sein, einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheiten zu finden, und ohne Sicherheit gibt es keine Freiheiten. Die Frage stellt sich also, ob der Satz von Paul Valéry „Deux dangers guettent l’humanité: l’ordre et le désordre“ nicht noch immer Gültigkeit hat. Es handelt sich also immer wieder um eine Frage der Proportionalität.
Nachgefragt: Waren die Bombenleger tatsächlich politisch motiviert? Sie haben selber von Idealisten gesprochen.
R.B.: Klar ist, dass es damals Anfang der 1980er Jahre in hiesigen Polizeikreisen hieß, es müsse schon ganz dick kommen, damit sich etwas bei Polizei und Gendarmerie ändern würde. Die Jahre 1984 und 1985 waren für die Polizei eine schwere Zeit mit einer ganzen Serie von Banküberfällen und der Waldbillig-Affäre, die aber nicht zu einer Verstärkung und Professionalisierung der Sicherheitskräfte führten. Die Bombenserie erhöhte den Druck so weit, dass die gewünschte Verstärkung eingeleitet wurde.
Insofern die Attentäter ihr Ziel erreichten und dieses nicht pekuniär war, könnte man sie tatsächlich als Idealisten bezeichnen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass im BKA-Bericht aus dem Jahr 2000 ausdrücklich von „Idealisten“ gesprochen wird, die noch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben müssen.
Das läuft auf eine Definition von Terrorismus hinaus.
R.B.: Es gibt so viele Definitionen
von Terrorismus, wie es Rechtswissenschaftler gibt, die sich mit dem Thema befassen.
In den letzten Jahren wurde hierzulande mehrfach über die Reform der Justiz berichtet. Der Minister hat dafür eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Insbesondere wur-de die Einsetzung eines nationalen Justizrates vorgeschlagen. Wo steht diese Diskussion heute? Mit welchen Ergebnissen ist zu rechnen?
R.B.: Ich denke, dass hierüber demnächst eine politische Entscheidung ansteht. Die Meinungen bei den Magistraten gehen bei diesem Thema weit auseinander. Während eine große Anzahl von Magistraten mehr als skeptisch gegenüber der Idee eines nationalen Justizrates eingestellt ist, oder höchstens ein Gremium annehmen könnte, das ausschließlich aus Magistraten besteht, sind andere, zu denen ich mich auch zähle, eher der Meinung, dass die Verwirklichung eines nationalen Justizrates an und für sich etwas Positives ist – die Magistraten müssten jedoch unter irgendeiner Form die Majorität der Mitglieder bestellen. Andererseits ist es unerlässlich, dass auch Personen von außerhalb der Magistratur in diesem Gremium Mitglied sind.
Es scheint mir notwendig, die Fenster etwas zu öffnen, denn es darf in einer Demokratie keine Staatsgewalt geben, die auf rein korporative Art funktioniert, dies ist eben per se undemokratisch. Eine Gewalt kann sich nicht exklusiv verwalten, ernennen und kontrollieren. Das heißt natürlich nicht, dass die Außenwelt irgendeinen Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen kann.
Als ehemaliges Mitglied der CSV und u.a. des Staatsrates ist Ihre Unabhängigkeit früher oft in Zweifel gezogen worden.
R.B.: In der Presse, bei den Richtern, meinen Mitarbeitern oder Rechtsanwäl-
ten wurde nie eine Unterstellung ge-macht, ich hätte irgendeine Entscheidung aus politisch motivierten Gründen getroffen. Das war mir immer wichtiger als das Gerede von diesem oder jenem. Aber was wollen Sie, wir leben eben in einer Zeit der Äußerlichkeiten und der Etiketten. Ihre Zeitung wird eben auf ewige Zeiten ein linkskatholisches Blatt bleiben und das Lëtzebuerger Land bleibt die Arbed-Zeitung.
Was treibt Sie heute an?
R.B.: Nichts Besonderes. Es ist nicht, weil eine Affäre etwas spektakulärer ist, dass man seine Arbeitsweise ändert. Ich habe sehr viele Fälle erlebt, die mich weit mehr aufgeregt haben als diese Angelegenheit, weil sie menschlich weitaus dramatischer waren. Auch heute versuche ich bei meiner Arbeit mein Bestes zu geben. Dass diese Arbeit jedoch zahlreiche Unzulänglichkeiten hat, dessen bin ich mir voll bewusst.
Mit welcher Reputation wollen Sie in Rente gehen?
R.B.: Diese Frage habe ich mir noch nicht gestellt! Ich weiß nicht einmal, ob sie aktuell ist. Ich muss immerhin erst am 19. November 2016 in Rente gehen. Für einen Magistraten ist die Versuchung natürlich sehr groß, davon zu träumen, den Ruf eines hervorragenden Juristen, strengen aber nicht zu strengen Menschen zu haben, gerecht und arbeitsam zu sein, die Menschheit gut zu kennen und immer als perfekten Unparteiischen angesehen zu werden. Schön wär’s, aber davon bin ich weit entfernt. Wissen Sie, Staatsanwälte sind komische Menschen: Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit das Strafgesetz angewandt wird. Dass er damit nicht everybody’s darling ist, dürfte jedem einleuchten. Andererseits ist es aber auch so, dass das Strafgesetz nicht blindlings angewendet werden darf, was notgedrungen mit sich bringt, dass jeder Fall genau abgewogen werden muss, bevor es zu einem Urteil kommt.
Wir sind nicht da, um die Leute zu är-gern, sondern um das Strafgesetz mit Einsicht anzuwenden. Fazit des Ganzen: Derjenige, der mit einer guten Reputation in Rente gehen will, sollte es sich gut überlegen, bevor er Staatsanwalt wird ...
Herr Biever, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch!
(30. April 2008/JST)
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