Doppelte Staatsbürgerschaft — doppelte Loyalität?
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In den meisten europäischen Ländern wird eine kontroverse und spannende Debatte geführt über die Integration ausländischer Mitbürger. Die zunehmende Mobilität innerhalb der EU aber auch der Migrations"druck" von ausserhalb des Schengenraumes zwingt die europäischen Regierungen, nach neuen Instrumenten Ausschau zu halten, um soziale Kohäsion sowie Partizipation aller Bürger am demokratischen Gemeinwesen zu gewährleisten. In Luxemburg, wo diese Debatte weniger laut geführt wird als im restlichen Europa trotz eines rekordverdächtigen Ausländeranteils, wird die Einführung der Doppelten Staatsbürgerschaft erwogen und im Programm der neuen Regierung angekündigt.
Mit der Doppelten Staatsbürgerschaft sollen ausländische Bürger, die über einen gewissen Zeitraum (wahrscheinlich zehn Jahre) in Luxemburg leben und bestimmte Bedingungen erfüllen (Sprachkenntnisse), nicht nur die Nationalität des „Wohnstaates“ annehmen dürfen, sondern darüber hinaus ihren eigenen nationalen Status beibe-
halten. Im Diskurs um die Doppelte Staatsbürgerschaft wird einerseits das ausdrückliche Bekenntnis des Nicht-Luxemburgers zu den gesellschaftlichen Werten und rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Verfassung, Gerichtsbarkeit…) des Wohnstaates anerkannt, andererseits soll die Bewahrung der ursprünglichen Nationalität die individuelle Tragweite (z.b. Aufgabe der eigenen/alten Identität) eines solchen Schrittes abschwächen.
Befürworter und Kritiker rücken dabei den Begriff der Identität in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei ist nicht immer klar, um was es eigentlich geht beim Konstrukt „Identität“. Identität gibt eine Antwort auf die Frage „Wer bin ich?“, ist für Kinder und Jugendliche ausgesprochen wichtig und vermittelt die fundamentale Erfahrung von Kontinuität und Selbstsein. „Die Antwort auf die Identitätsfrage wird durch eine realistische Einschätzung der eigenen Person und der eigenen Vergangenheit sowie der eigenen Kultur, insbesondere ihrer Ideologien und den Erwartungen der Gesellschaft an die eigene Person erreicht“ (aus Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik; Otto, Thiersch, 2001). Belässt man den Diskurs auf dieser Ebene, stellt sich, bedingt durch die inhaltliche Komplexität des Begriffes, sehr schnell eine Pattsituation ein. Sowohl der Verzicht, als auch die Annahme und schon gar nicht die Vermählung von Identität(en) lassen sich schlüssig argumentieren. Die Befürwor-
ter, die die doppelte Staatsbürgerschaft als gesellschaftliches Integrationsinstrument bemühen, ignorieren dass nicht Formalismen über gesellschaftliche Integration entscheiden, sondern Sprache, Mentalität, soziale und familiäre Rituale und soziale Netzwerke.
Zum Integrationsargument kommt zumindest für die dominierenden politischen Parteien noch ein weiteres Argument hinzu: Das Instrument der Doppelstaatsbürgerschaft erscheint hier als geeignetes, langfristiges Steuerungselement für die (unausweichliche) Ausweitung des Wahlrechtes.
Die in der derzeitigen Planung sehr restriktiv ausfallenden Bedingungen werden kaum einen hohen Anteil der ausländischen Bürger ermutigen, auf dem Wege der doppelten Staatsbürgerschaft das aktive und/oder passive Wahlrecht zu erlangen. Trotzdem sehen Luxemburger Politiker und vor allem die traditionellen Regierungsparteien in ihrer Einführung einen eleganten Schachzug, europäische Integration exemplarisch vorzudemonstrieren. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine „erneute“ Mogelpackung (ähnlich wie die Heraufsetzung des Wahlpflichtalters), die darauf abzielt, den politischen und gesellschaftlichen status quo in Luxemburg zu erhalten, damit auch in Zukunft politische und gesellschaftliche Veränderungen (z.B. an den Wahlsonntagen) berechenbar bleiben.
Nimmt man den europäischen Gedanken ernst, würde es für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes genügen, EU-Bürgern am Wohnort das Wahlrecht zu erteilen bzw. nach vielleicht fünf Jahren die Entscheidung zu überlassen, ob sie am Wohnort wählen möchten. Für Luxemburg würde das bedeuten, dass die in der ersten, zweiten und dritten Generation ansässigen Italiener und Portugiesen, zu den Parlamentwahlen zugelassen wären und zwar ohne umfangreiche administrative Prozeduren. Dieser konsequente Schritt würde nicht nur den individuellen Lebensinteressen des jeweiligen EU-Bürgers Rechnung tragen, sondern auch der gesellschaftlichen Realität. Schließlich haben die wenigsten nach mehren Jahren im Ausland noch einen Bezug zur Politik des Landes ihrer nationalen Zugehörigkeit. Vielmehr können sie mündig und kompetent – weil beruflich
und privat in der hiesigen Gesellschaft eingebettet – das politische Geschehen im Lande einschätzen. Warum sollte man ihnen also nicht auch ein Mitbestimmungsrecht in Form des aktiven Wahlrechtes einräumen. Zumindest wäre es deutlich konsequenter als der Umweg über die Doppelte Staatsbürgerschaft.
Im Hinblick auf das passive Wahlrecht zur Abgeordnetenkammer und die Aufnahme in den Staatsdienst sind noch größere Bedenken angebracht. Wenn der Einzelne durch die Doppelte Staatsbürgerschaft zu seiner bisherigen Identität eine Weitere hinzuerwirbt, wird das Persönlichkeitsprofil der Person nicht klarer, weder in der Eigenwahrnehmung noch in der Außenwahrnehmung. Besonders bei außenpolitischen Themen und in einigen sensiblen Bereichen der nationalen Verwaltung wird sich der Doppel-Bürger Fragen stellen müssen, welche Interessen bzw. welche Identität bei ihm den Ausschlag gibt.
Bei der Einstellung in den Staatsdienst sollte im Eigeninteresse Luxemburgs tatsächlich über eine weitergehende Öffnung des Zugangs für EU-Bürger
nachgedacht werden verbunden mit einer klare Definition der Tätigkeitsbereiche, die den luxemburgischen Staatsbürgern weiterhin vorbehalten bleiben. Der Mangel an geeigneten Kandidaten ist nicht nur für die Armee ein wirkliches Problem. Doch der Weg über die Doppelte Staatsbürgerschaft wird hier kaum Entlastung bringen.
Zur Ausübung des passiven Wahlrechtes und zur Einstellung in sensible Bereiche des Staatsdienstes erscheint es mir unerlässlich, dass interessierte Nicht-Luxemburger die Nationalität des Landes annehmen und zwar mit gleichzeitigem Verzicht auf die ursprüngliche Nationalität. Das luxemburgische Gesetz zur Naturalisierung beantwortet im übrigen die Fragen zur Nationalität in relativ großzügiger und zumindest unmissverständlicher Weise. Demgegenüber kann die Doppelte Staatsbürgerschaft weder die Probleme lösen, die sich aus dem praktischen Zusammenleben der Menschen ergeben, noch eine Lösung bieten für die wichtigen Fragen nach dem Zugang zu Wahlrecht und Staatsdienst.
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