ECCE HOMO — oder: wo die Nächstenliebe aufhört

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Am 20. November 1986 wurde im "Kirchlichen Anzeiger für die Diözese Luxemburg" ein "Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen" veröffentlicht, unterzeichnet von Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt der Kongregation für Glaubenslehre. Johannes Paul II. gewährte das "nihil obstat". Im folgenden Beitrag soll gezeigt werden, wie die Haltung der Gesellschaft gegenüber der Homosexualität sich in letzter Zeit entwickelt hat und in welchen Bereichen sie ihren Niederschlag findet. Der aus einer rein persönlichen Warte vorgenommene Kommentar einzelner Passagen des "Schreibens an die Bischöfe" versteht sich als ein Plädoyer für Respekt und Achtung all derjenigen, von denen so gerne behauptet wird, sie seien "anders".

Die grossen Umwälzungen traditioneller Werte und Weltanschauungen, die das 20. Jh. erlebt, machen auch vor der Homosexualität nicht halt.

Was vor kurzem noch hinter vorgehaltener Hand mit anzüglichem Lachen besprochen wurde, was Gegenstand von geschmacklosen Filmen und Witzen war

(und ist), wird immer mehr auf offene und sachliche Weise diskutiert. Grosse Verlage öffnen einem Thema, das bis jetzt marginalisiert war, ganze Publikationsreihen, homosexuelle Männer und Frauen bekennen sich offen zu ihrer gleichgeschlechtlichen Liebe, in Kalifornien ist ihre rechtliche Anerkennung so weit fortgeschritten, dass gleichgeschlechtliche Partner heiraten und Kinder adoptieren können. Diese positive Entwicklung darf aber nicht verschleiern, dass für die Mehrheit der "normalen" Menschen Homosexuelle mit Ausdrücken wie "Tucke, Homo, schwules Schwein, Tunte" (Klaus Hoffmann) betitelt werden, dem in Frankreich "pédé, tante, folle" entsprechen. Nicht umsonst sind Ausdrücke wie "tante" oder "folle" weiblich und zeigen neben der Verachtung für die Homosexuellen auch eine grosse Geringschätzung der Frau.

Die Homosexuellen werden stigmatisiert, verbal und sozial. Die Stigmatisierung ist allerdings nicht immer gleich schwerwiegend: "Sie wird je nach Grad der Krisenhaftigkeit der Gesellschaft liberal oder autoritär gehandhabt" (Leithäuser bei Dannecker, S.10). Wenn man an die Verfolgung und Extermination der Homosexuellen im Nazi-Deutschland denkt, ahnt man die ganze Tragweite der Aeusserung Leithäusers, der schreibt: "Die Stärke der Aggressivität … deutet auf den Grad der Empfänglichkeit für die Verführung hin. Die Ambivalenz der Verfolger der Homosexuellen, ihre eigene latente Homosexualität ist die unversiegbare Quelle dieses Hasses" (Dannecker, S.11). Aus der Optik der Nationalsozialisten ist es einleuchtend, dass ein Staat, der in so vielen Gebieten – Landschulheime, Hitlerjugend, Leibesertüchtigung, Armee, Arbeitsdienst – die Promiskuität von Männern und Frauen heraufbeschwört und der die Fortpflanzung braucht, um seinen Armeabestand zu sichern, drastische Stellungen gegen die Homosexualität beziehen muss.

Die Homosexualität im Strafrecht

Im frühen 19. Jh. war die Pönalisierung der Homosexualität – unter dem Einfluss Anselm von Feuerbachs – aus den Strafgesetzbüchern der meisten deutschen Staaten verschwunden. Einzige Ausnahme: Preussen, der Militärstaat. Als sich Deutschland 1871 unter der Führung Preussens zu einem einheitlichen Reich zusammenschloss, wurde der entsprechende Paragraph des preussischen Strafgesetzbuches als § 175 in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Verschärft wurden seine Bestimmungen 1935 durch die Nationalsozialisten, deren Politik gegen die Homosexuellen in deren Hinrichtung in den Konzentrationslagern gipfelte, wo, "möglicherweise gerade weil die Homosexualität in den Kreisen des preussischen Militärs, der SA und der SS selbst ursprünglich stark verbreitet war, … sie rücksichtslos geächtet und ausgerottet werden sollte" (Eugen Kogon, Der SS-Staat, München 1974, S.263). Gekennzeichnet durch den

berichtigten "rosa Winkel" erlitten die homosexuellen Lagerinsassen dasselbe Schicksal wie ihre jüdischen Leidensgenossen: Schwerstarbeiter in Steinbrüchen (Buchenwald), Opfer medizinischer Experimente [im Herbst 1944 pflanzte der dänische SS-Sturmbannführer Dr. Vaernet Versuchspersonen in Buchenwald synthetische Hormone in die rechte Leistenseite ein, um eine Triebumgestaltung zu erzielen (Kogon, S.264)], gingen sie alle den Weg in den Tod, sei es durch körperliche Schwäche oder das Gas.

1962 legte die CDU/CSU-Regierung einen Neuentwurf des Strafgesetzbuches vor, der an der Pönalisierung der Homosexualität festhielt. "Die Geschichte lehrt uns, dass ein Staat dem Niedergang geweiht ist, wenn er nicht dem Umschreifen homosexuellen Verkehrs die entscheidenden Gegenmassregeln entgegensetzt" (Bundestagsdrucksache IV, 650 vom 4.10. 1962). Die Tatsache, dass die fundamental zu führende Diskussion über die Stellung der Homosexuellen in der Gesellschaft sich auf die Frage "Strafe oder nicht Strafe, Kriminalisierung oder nicht Kriminalisierung" beschränkte, nahm der ganzen Thematik ihre Tiefe und setzte "nicht nur den Lebenszusammenhang der Homosexuellen auf den Aspekt der Kriminalisierung herab, sondern … verhalf auch noch dazu, die generell homosexuelleindlichen Strukturen in der Bundesrepublik aus dem Bewusstsein zu verdrängen" (Dannecker, S.20). Als 1969 das Gesetz teilweise gelockert wurde, atmeten viele erleichtert auf, war doch für sie "die Abwesenheit diskriminierender Strafmassnahmen identisch mit Toleranz" (Dannecker, S.21). Dennoch wird verschiedenes Strafmass angewandt. "Wer ein umbescholtenes (sic!) Mädchen, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Beischlaf verführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft" (§ 182, Abs.1, StGB), während "ein Mann über 18 Jahre, der mit einem anderen Mann unter 21 Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt", mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird (§ 175, Abs.1, Nr.1, StGB; H.W. Köblitz in: Guy Hocquenghem, S. 156). Ignoriert und verdrängt wird das physische, seelische und soziale Getto in dem die meisten Homosexuellen noch heute leben müssen.

"In Frankreich gab es bis zu Pétain keine Verurteilung wegen Homosexualität. Das erste Gesetz, in dem der Begriff auftaucht, ist eine Verordnung des Marschalls vom 6. August 1942: "Mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie einer Geldstrafe wird bestraft, wer zur Befriedigung seiner Passion einen oder mehrere schamlose oder widernatürliche Akte mit einem Gleichgeschlechtlichen unter 21 Jahren begangen hat." … Verwunderlicher ist, dass der Code Pénal nach der Befreiung vom Faschismus einen Artikel enthält, der die Termini der Verordnung Pétains aufs genaueste wieder aufgenommen hat. … Das zweite Gesetz über Homosexualität, dasjenige über die öffentliche Verletzung des Schamgefühls, wurde im Jahre 1960 nach de Gaulles Rückkehr an die Macht verabschiedet. Zuvor machte der Code Pénal noch keinen Unterschied zwischen homosexueller und heterosexueller Verletzung der öffentlichen Scham. Der Artikel 330 Abs.2 vom 25. November 1960 präzisiert das nun: "Wenn die öffentliche Verletzung des Schamgefühls

aus einem widernatürlichen Akt mit einem Individuum des gleichen Geschlechts besteht, so ist die Strafe Gefängnis zwischen 6 Monaten und drei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1000 bis 15 000 Francs. Nebenbei sei notiert, dass die heterosexuelle Scham billiger ist: sie kostet nur 500 bis 4500 Francs " (Hocquenghem, S.28-9). Ohne zuviel in diese juristischen Details einzugehen, soviel noch zur Lage in Luxemburg: der Artikel 372 des Code Pénal bestimmt: "sont punissables les relations sexuelles d’un majeur avec un mineur du même sexe âgé de moins de 18 ans accomplis" und "sont punissables les relations sexuelles d’un mineur avec un autre mineur de de l’un ou de l’autre sexe âgé de moins de 14 ans accomplis." In dem Buch "Droits et devoirs des jeunes au Luxembourg – 100 questions et 100 réponses", das 1986 veröffentlicht wurde, fügen die Autoren hinzu: "Un projet de loi actuellement en discussion prévoit l’abolition de cette discrimination entre relations homosexuelles et hétérosexuelles qui est considérée comme une atteinte à la liberté eu égard au fait que toute personne à le droit de choisir son comportement sexuel " (S. 120-121). Schön wär’s…

Die Homosexualität in Psychoanalyse und Medizin

Was ist denn nun diese Homosexualität, die in den Strafgesetzbüchern fast aller Länder ihren Niederschlag findet, wo sie ja an sich keinen Platz hat, wenn man mit Feuerbach "das Wesen des Verbrechens nur in der Verletzung staatlicher und privater Rechte erblickt" und nicht in "unzüchtigen Handlungen, die nur die Gebote der Moral überschreiten " (Dannecker, S.40)?

Was bis Mitte des 19. Jh. nur eine moralisch minderwertige Veranlagung war, erhält mit dem Aufkommen der Sexualwissenschaft eine organische und mit dem Aufkommen der Psychoanalyse eine psychologische Grundlage. Was die Kirche schon immer vertreten hatte, wird jetzt wissenschaftlich untermauert. Krafft-Ebing erklärt als pervers "jede Aeusserung des Geschlechtstriebes, die nicht den Zwecken der Natur, d.h. der Fortpflanzung entspricht" (in: Psychopathia sexualis, Stuttgart, 1924, 17. Auflage, S.74). Für ihn ist die Homosexualität ein "funktionelles Degenerationszeichen, eine Teilerscheinung eines neuro-(psycho)pathischen meist hereditär bedingten Zustandes" (ebenda, S.398).

Iwan Bloch (Das Sexualleben unserer Zeit in seinen Beziehungen zur modernen Kultur, Berlin 1907, 3. Auflage) sieht die Homosexualität als "originäre Naturanlage" an, aber für ihn ist sie "antievolutionistisch", an sich "sinn- und zwecklos, weil sie den Gattungszwecken widerspreche" (zit. bei Dannecker, S.34).

Dieser an sich schon relativ modernen Ansicht stellt K.H. Ulrichs, der seine Werke ursprünglich unter dem Pseudonym Numa Numantius veröffentlichte, seine Auffassung entgegen: für ihn "sind Homosexuelle geborene Homosexuelle, können folglich auch nicht naturwidrig handeln, sondern ihren eigenen Trieben nachgebend, handeln sie ’naturgemäss‘. Ulrichs hielt der Reduktion der Sexualität als alleinigen Dienerin der Fortpflanzung das Argument der sexuellen Lust entgegen" (Dannecker, S.36). Magnus Hirschfeld, der grosse Sexualwissenschaftler des frühen 20. Jh., teilt die Homosexuellen einer "angeborenen sexuellen Zwischenstufe zwischen Mann und Frau (zu), das berühmt gewordene

Dritte Geschlecht" (Dannecker, S.41). Für ihn ist die soziale Anerkennung der Homosexuellen gleichbedeutend mit der Akzeptierung dieses dritten Geschlechts.

Für Sigmund Freud ist die Homosexualität "eine allgemeine menschliche Anlage", die in jedem Menschen mehr oder weniger latent vorhanden ist. Wird sie nur ungenügend verdrängt, kann sich aus ihr die Paranoia, der Verfolgungswahn, entwickeln. Der ungarische Wissenschaftler Ferenczi geht sogar so weit, die Theorie aufzustellen, dass die Paranoia vielleicht überhaupt nichts anderes sei als die entstellte Homosexualität. Für ihn und Freud kann die Gesellschaft die homosexuelle Libido nur in "sublimierter Form akzeptieren, z.B. in Freundschaftsbünden, im Vereinsleben, etc." (Ferenczi). "In diesem Punkt spielt der Freudianismus eine bedeutende Rolle: er ist zugleich der Entdecker der Mechanismen des Verlangens und der Organisator ihrer Kontrolle" (Hocquenghem, S.43).

Die Homosexualität als Bedrohung der Familie

Motor jeder homosexuell-feindlichen Politik oder Haltung, sei sie strafrechtlich, sozialpolitisch, religiös oder medizinisch, ist der Schutz der Familie und der Sicherung einer tiefgreifenden Kontrollmöglichkeit über die Fortpflanzung der Gattung Mensch. "In einer Welt, die von Zahlen lebt, hat (der Sexualforscher Kinsey) gezeigt, dass man die Homosexualität auf einen Prozentsatz von 4 bis 5 eingrenzen kann. Und es waren nicht diese wenigen Millionen, die einen Entrüstungssturm bei der Veröffentlichung des Kinsey-Reports ausgelöst hatten, sondern die folgende Entdeckung, die wissenschaftliche Einfalt nicht zu verbergen wusste: ‚Da nur 60 Prozent der Bevölkerung als Erwachsene ausschliesslich heterosexuell sind und nur 4 Prozent der Bevölkerung während ihres ganzen Lebens ausschliesslich homosexuell sind, scheint es, dass sich fast die Hälfte der Bevölkerung (46 %) sowohl heterosexuell als auch homosexuell betätigt oder auf Personen beiderlei Geschlechtes reagiert‘ (Hocquenghem, S.12-13).

Die Homosexualität in der Kirche

Angesichts der heute offener denn je zu Tage tretenden "Bedrohung" der Gesellschaft durch die Homosexualität, musste auch die Kirche ihre Stellung zu dem Problem neu klären. Ich will mir im folgenden nicht anmassen, mich in einen Disput mit einem Theologen von der Bedeutung Kardinal Ratzingers einzulassen, aber ich möchte trotzdem – in aller Bescheidenheit – auf verschiedene Passagen seines "Schreibens an die katholischen Bischöfe über die Seelsorge für homosexuelle Personen" reagieren, intuitiv und mich bewusst an die logische Argumentation des Textes haltend. "Der Standpunkt der katholischen Moral fusst auf der menschlichen Vernunft, die durch den Glauben erleuchtet und von der bewussten Absicht geleitet ist, den Willen Gottes, unseres Vaters, zu erfüllen." Wäre es zu simpel zu sagen, dass, wenn es einen Gott gibt, der die Welt und die Menschen erschaffen hat, auch die homosexuellen Menschen sein Werk sind? Vielleicht hat dieser Gott zwei Menschen, die einander gerne haben, auch wenn sie das gleiche Geschlecht haben, lieber, als solche, die im Namen des Kreuzes einen (un)heiligen Krieg führen?

"(Die Kirche) ist sich dessen sicher, dass ihre umfassendere Sicht die komplexe Wirklichkeit der menschlichen Person achtet, die in ihren geistigen wie körperlichen Dimensionen von Gott geschaffen und dank seiner Gnade zum ewigen Leben berufen ist." Zu der komplexen Wirklichkeit der menschlichen Person gehört eben auch die homosexuelle Veranlagung, die als gleichberechtigt und ebenso wertvoll wie die heterosexuelle anzusehen ist. "Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar an sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein

sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muss die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden." Begriffe wie "ungeordnet" oder "schlecht" sind wohl kaum als objektiv einzustufen. Ganz subjektiv gibt es für mich kein sittlich besseres Verhalten als eine grosszügige Liebe, die den anderen Menschen als das akzeptiert, was er ist, und die ihn nicht unbedingt so ändern will, dass er bestimmten Vorstellungen entspricht.

Im "Schreiben an die Bischöfe" begründen die Autoren die Haltung der Kirche in Sachen Homosexualität mit dem "soliden Fundament eines beständigen biblischen Zeugnisses", beginnend in der Genesis, wo Gott Mann und Frau schuf, die "dazu berufen (sind) in ihrer geschlechtlichen Bezogenheit aufeinander die innere Einheit des Schöpfers wiederzuspiegeln. Sie tun dies in einzigartiger Weise in ihrer Mitwirkung mit ihm bei der Weitergabe des Lebens und zwar im Akt des gegenseitigen Sich-Schenkens in der Ehe".

"Du darfst nicht mit einem Mann schlafen, wie man mit einer Frau schläft, das wäre ein Greuel", so heisst es im Buch Levitikus (18,22) und weiter: "Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Greueltat begangen; beide werden mit dem Tode bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen" (Levitikus, 20,13). Es gibt im alten Testament noch mehr Textstellen gleichen Inhalts. Ein in seiner Existenz bedrohtes Volk, wie es die Israeliten damals waren, bedarf sehr strenger moralischer Regeln, und auch in der modernen Geschichte fehlt es nicht an Beispielen, die zeigen, dass im Fall von Bedrohung oder Krieg traditionelle Werte grösseren Einfluss gewinnen und erprobte Strukturen befürwortet werden, erlauben sie doch eine wirksamere Kontrolle der Bevölkerung. Es gibt im Alten Testament aber auch Passagen, die von grosser Zuneigung von Männern zueinandersprechen: "Und Jonatan liebte David wie sein eigenes Leben" (1 Sam 18,1). Saul sieht die Freundschaft seines Sohnes mit David sehr ungern und findet harte Worte: "Ich weiss sehr gut, dass du dich zu deiner eigenen Schande und zur Schande des Schosses deiner Mutter für den Sohn Isais entschieden hast" (1 Sam 20,30). Als Jonatan stirbt, klagt David: "Weh ist mir um dich, mein Bruder Jonatan. Du warst mir sehr lieb. Wunderbarer war deine Liebe für mich als die Liebe der Frauen" (2 Sam 1,26).

Es liegt mir fern, Textstellen des Alten Testamentes gegeneinander auszuspielen, aber auch die obigen Zitate gehören zu dem "biblischen Zeugnis". Vom Apostel Paulus erstaunt es uns nicht, dass er in seinen Briefen immer wieder darauf hinweist, dass die Homosexuellen "das Reich Gottes nicht erben werden" und besonders in seinem Römerbrief stellt er Gott als ein rächendes und strafendes Wesen dar, das die "sündigen Menschen durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit ausliefert". "…die Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung" (Römer 1, 18-32). Von einem solchen Gott kann doch schwerlich die Botschaft der Liebe kommen, die Jesus Christus verbreitet hat. "Einzig und allein in der Ehe kann der Gebrauch der Geschlechtskraft moralisch gut sein. Deshalb handelt eine Person, die sich homosexuell verhält, unmoralisch". "Moral" ist ein Begriff, an dem ich mich immer wieder stosse, weil er so relativ ist und immer hervorgestrichen wird, wenn es darum geht, Freiheiten einzuschränken. Ausserdem lässt sich die "Moral" so einfach je nach Bedarf umfunktionieren. Filme mit sexuellen Freizügigkeiten gelten als "unmoralisch", Kampf-, Kriegs- und Folterszenen werden schon kleinen Kindern gezeigt. Ist es moralisch, wenn eine Kirche in Lateinamerika mit seinen immensen Bevölkerungsproblemen gegen die Empfängnisverhütung eintritt? Ist es mora-

lisch, wenn sie das ungeborene Leben verteidigt,
aber zulässt, dass das geborene durch Atomarsena-
le, Hungersnöte oder Umweltvergiftung bedroht
wird?

Kardinal Ratzinger räumt ein, dass es homosexuelle
Personen gäbe, die grosszügig und selbstlos seien,
ihre sexuelle Neigung sei jedoch ungeordnet und
von Selbstgefälligkeit geprägt. Ist man selbstge-
fällig, wenn man den grossen Mut aufbringt, sich
in unserer Gesellschaft zu seiner Homosexualität
zu bekennen? Ist man selbstgefällig, wenn man für
sich dieselben Rechte beansprucht, die auch den
"Mormalen" zustehen? Indem die Kirche "irrige
Meinungen bezüglich der Homosexualität zurück-
weist, verteidigt sie … die – realistisch und
authentisch verstandene – Freiheit und Würde des
Menschen (eher), als dass sie diese einengen wür-
de". Hier wird die Argumentation ad absurdum ge-
führt: wie kann man beanspruchen, Freiheit und
Würde von Menschen zu verteidigen, wenn man sie
einschränkt und an ein auferlegtes Ideal anpassen
will?

Der Text geht weiter auf die Tendenzen ein, die im
Moment in der katholischen Kirche bestehen und
die darauf hinauslaufen, die Homosexualität zu
akzeptieren und zu legitimieren. Er sieht darin den
Versuch einer Manipulation der Kirche und eine
grosse Gefahr in der Auffassung, die die Homose-
xualität als "harmlos, wenn nicht sogar als ganz
und gar gut" dahinstellt, denn die "Praxis der
Homosexualität bedroht Leben und Wohlfahrt einer
grossen Zahl von Menschen". Doch wohl nur, weil
die Homosexuellen von der Gesellschaft geächtet
und verlacht und von der Kirche als "bekehrens-
wert" dargestellt werden. Isolation und seelische
Not sind sehr oft die Folge. Wenn die Autoren des
"Schreibens" die physische und verbale Gewalt,
der die Homosexuellen ausgesetzt sind, auch
bedauern, vertreten sie dennoch immer wieder die
Auffassung, dass "verkehrte Vorstellungen und
Praktiken an Boden gewinnen, sowie irrationale
und gewaltsame Verhaltensweisen zunehmen", wenn
die Homosexualität anerkannt würde.

"Was sollen demnach homosexuelle Personen tun,
die dem Herrn folgen wollen? Grundsätzlich sind
sie dazu aufgerufen, den Willen Gottes in ihrem
Leben zu verwirklichen, indem sie alle Leiden
und Schwierigkeiten, die sie aufgrund ihrer Lage
zu tragen haben, mit dem Kreuzesopfer Christi ver-
einigen. …" Eine Pastoral muss immer zweifels-
frei unterstreichen, "dass homosexuelles Tun un-
moralisch ist" und sie muss "die Notwendigkeit
betonen, dass homosexuelle Personen die nächste
Gelegenheit zur Sünde zu meiden haben". Weiter
wird die gesamte kirchliche Gemeinschaft aufge-
fordert, den homosexuellen Menschen zu helfen,
dass sie sich aus ihrer Verirrung befreien.
Es fällt mir schwer, dieser Argumentation zu
folgen, zuerst einmal, weil Homosexualität für
mich keine Verirrung ist und ich auch die Gefahr
nicht sehe, die sie angeblich darstellt. Dass man
in ihr eine Gefahr für den Weiterbestand der
Menschheit sehen kann, ist nachvollziehbar. Wenn
allerdings die Zahlen des Kinsey-Reportes stimmen
und nur 4 bis 5 % der Menschheit homosexuell sind,
scheint mir das demographische Wachstum nicht son-
derlich bedroht. Ferner ist es mir schon immer
schwergefallen, eine Rechtfertigung für den
Sexualpessimismus zu finden, der mit dem Apostel
Paulus in die Kirche einzog. Am schlimmsten aber
scheint mir der Widerspruch zwischen der Lehre
eines Jesus Christus, der eine Ehebrecherin vor
der Steinigung rettete und der die Nächstenliebe
als höchsten Wert dahinstellte, und den Geboten
einer Kirche, in denen sich so wenig Liebe findet,
Gebote, die die Freiheit der Menschen einschrän-
ken, um die geistige Führungs- und Machtposition
einer Institution zu sichern.

Das letzte Wort möchte ich einem Offizier der
amerikanischen Luftwaffe geben, der wegen seiner
homosexuellen Neigungen aus der Armee entlassen
wurde. Seine Aussage macht jeden weiteren Kommen-
tar überflüssig: "Man gab mir einen Orden, weil
ich zwei Männer tötete, und man hat mich entlas-
sen, weil ich einen Mann liebte." sbb

Bibliographie

Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche
über die Seelsorge für homosexuelle Personen, in:
Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Luxemburg,
20. November 1986

Alfred Adler

Das Problem der Homosexualität und sexueller Per-
versionen, Frankfurt/Main 1977

Martin Dannecker

Der Homosexuelle und die Homosexualität
Frankfurt/Main 1978

Sigmund Freud

Massenpsychologie und Ich-Analyse
Frankfurt/Main 1971

Magnus Hirschfeld

Geschlecht und Verbrechen
Rotterdam, o. J.

Guy Hocquenghem

Das homosexuelle Verlangen
München 1974

Gerhard Vinnai

Das Elend der Männlichkeit
Heterosexualität, Homosexualität und ökonomische
Struktur
Reinbek bei Hamburg 1977

Ernst Weibel

Das Recht, anders zu sein
Zürich 1977

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