Gehorsam als oberste Christentugend?

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Am 6. Januar 1989 verfaßten mehrere Theologen in Köln eine Erklärung "Wider die Entmündigung – Für eine offene Katholizität", die mittlerweile von über 160 deutschsprachigen Theologen unterzeichnet wurde. Sie drückt ein Unbehagen am Führungsstil Papst Johannes Pauls II. aus, das sich seit längerem in der katholischen Kirche breitmacht und dessen Hintergründe der folgende Kommentar auszuleuchten versucht.

Johannes Paul II. widerspricht Bischof Leo Lommel

"Als Paul VI. das empfängnisverhütende Handeln als in sich unerlaubt qualifizierte, wollte er lehren, daß die sittliche Norm keine Ausnahmen zuläßt; kein persönlicher oder gesellschaftlicher Umstand hat ein derartiges Tun zu einem der sittlichen Ordnung entsprechenden Tun machen können; kein Umstand kann das und wird es jemals können. Die Existenz

von besonderen Normen im Hinblick auf das innerweltliche Handeln des Menschen, denen eine derart bindende Wirkung innewohnt, daß sie immer und in jedem Fall die Möglichkeit von Ausnahmen ausschließen, ist eine beständige Lehre der Tradition und des Lehramtes der Kirche, die von einem katholischen Theologen nicht zur Debatte gestellt werden kann. (…) In diesen Jahren wurde in der Gefolge der Kritik an Humanae Vitae die christliche Lehre über das sittliche Gewissen zur Debatte gestellt und die Vorstellung vom Gewissen, das die moralische Norm schafft, akzeptiert. Auf diese Weise wurde von Grund auf jenes Band des Gehorsams gegenüber dem Willen des Schöpfers zerrissen, das die Würde des Menschen ausmacht. (…) Da das Lehramt der Kirche von Christus, dem Herrn, eingesetzt wurde, um das Gewissen zu erleuchten, heißt es, die katholische Auffassung vom Lehramt und vom sittlichen Gewissen zurückweisen, wenn man sich auf eben dieses Gewissen beruft, um gerade die Wahrheit dessen zu leugnen, was vom Lehramt gelehrt wird. (…) Man kann daher nicht sagen, daß ein gläubiger Mensch

Wir können nicht schweigen

Nach Redaktionsschluß veröffentlichte die Schweizer Jesuitenzeitschrift "Orientierung" in ihrer Nr. 3/15.2.1989 eine "Stellungnahme des Freckenhorster Kreises zur Autoritätsausübung in der Kirche". Dieser Kreis ist ein Zusammenschluß von Priestern und in der Kirche engagierten Laien aus dem Raum Münster (BRD). Da uns dieser Text in seiner theologischen Bewertung des aktuelle Unbehagens in der Kirche besser fundiert scheint und so auch in der Sache eigentlich radikaler, obwohl im Ton gemäßigter als die Kölner Theologenerklärung, die im übrigen unsern Lesern auch andernorts zugänglich sein dürfte (vgl. LW, 4.2.1989), möchten wir deren zwei Schlußkapitel im folgenden abdrucken. Im ersten Teil begründen die Autoren ihre "zunehmende Kirchenverdrossenheit" und betonen, daß sie aus ihrer Verantwortung für ihre Kirche heraus Stellung beziehen. Die von ihnen im 2. Teil exemplarisch beschriebenen Vorgänge, die ihren "Zorn und Protest" hervorrufen, decken sich größtenteil mit den von uns schon im obigen Kommentar erwähnten Entwicklungen. Beachtenswert scheint uns auch die jesuanische Gelassenheit, mit der diese Gläubigen der Gefahr innerkirchlicher Resignation entgegentreten wollen.

Theologische Überlegungen

Diese Weise der Autoritätsausübung durch die Kurie bereitet uns ernste Sorge. Es geht uns dabei um die Glaubwürdigkeit unserer Kirche in dieser Zeit: eine Hauptsorge, die Papst Johannes XXIII. zu dem kühnen Schritt für ein Konzil motivierte. Wir wollen uns bewegen lassen von der Frage, ob das Verhalten der kirchlichen Leitung dem Geist des Neuen Testamentes und den Grundentscheidungen des letzten Konzils und der Würzburger Synode der deutschen Bistümer entspricht. Hier sollen nur in Kürze einige Grundwahrheiten in Erinnerung gerufen werden.

Das gestiftete einigende Petrusamt steht auch unter der Kritik Jesu (vgl. Mt 16,23) und seiner Kirche (s. z. B. das öffentlich tadelnde Wort des Apostels Paulus an Petrus in Gal 2,1ff.); das gilt für jeden Träger des Petrusdienstes, auch für den jetzigen. Es erscheint uns daher problematisch, wenn im neuen Kirchenrecht, das in der Strukturfrage eher dem Vatikanum I als dem Vatikanum II entspricht, der Papst die Bezeichnung «Stellvertreter Christi» erhält (Can. 330), wie es im früheren Recht nicht der Fall war. Denn das Wort kann nicht allein für dieses Amt in Anspruch genommen werden. Im Konzil werden auch die Bischöfe Stellvertreter Christi genannt. Schließlich kann auch jeder leidende Mensch Stellvertreter Christi genannt werden (s. Mt 25,31). In der absoluten Inanspruchnahme dieses Wortes aber für das Papstamt will man offensichtlich all seinen Entscheidungen höchstes religiöses Gewicht geben: Das erscheint uns wie eine ideologische Überhöhung. Eine ähnliche Tendenz verspüren wir bei der

mit Sorgfalt nach der Wahrheit sucht, wenn er das, was das Lehramt lehrt, nicht beachtet, wenn er es mit einer beliebigen andern Erkenntnisquelle gleichstellt und sich hierin selbst zum Richter macht, wenn er im Zweifelsfall eher der eigenen Meinung oder der von Theologen folgt und diese Auffassung dem sicheren Lehramt der Kirche vorzieht."

So sprach Johannes Paul II. am 12. November 1988 vor dem 2. Internationalen Kongreß für Moraltheologie, der vom Familieninstitut der päpstlichen Lateranuniversität und vom römischen Bildungszentrum des "Opus Dei" organisiert und von den "Kolumbusrittern" finanziert worden war. Ähnlich hatte er sich schon am 15.10.1988 vor den Bischöfen der Region New York ausgedrückt, die zum "ad limina"-Besuch in Rom weiten. Die beiden Gelegenheiten waren keineswegs zufällig gewählt. "Opus Dei" und die aus amerikanischen Großkapitalisten bestehenden "Kolumbusritter" zeichnen sich seit langem als erzkonservative Organisationen aus, die lieber im Geheimen agieren und deren Einfluß auf den polnischen Papst im Sinne einer Rücknahme der Positionen des 2. Vatikanischen Konzils bekannt ist. Die amerikanischen Bischöfe hingegen gelten seit 1968 zu den Kritikern des in "Humanae Vitae" ausgesprochenen Verbots künstlicher Verhütungsmittel. Sie hatten, wie die deutschen oder auch der Luxemburger Bischof Leo Lommel (6.1.1969), Hirtenbriefe verfaßt, die das Gewissen der Eltern bei der Methodenwahl für eine verantwortungsbewußte Elternschaft betonten. In der Erklärung des Bischofs von Luxemburg hieß es u.a. in bezug auf den Stellenwert des Gewissens:

"Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betont die Enzyklika Humanae Vitae die entscheidende Rolle des rechten Gewissens bei der Auslegung der objek-

tiven Sittenordnung. Sicherlich ist und bleibt unser Gewissen die letzte subjektive Norm und Instanz des sittlichen Handelns; es ist jedoch nicht autonom und unabhängig, sondern bleibt in Gottes Gesetz gebunden. Darum ist die richtige Bildung des Gewissens von größter Bedeutung. (…) Wir wissen um das harte Los, das manche Eheleute bedrückt, wenn die Zeitwahl keine sichere Grundlage für eine berechtigte, sittlich geordnete Empfängnisregelung bietet. (…) Wo solch schwerwiegende Gründe vorliegen, kann es geschehen, daß die Eheleute in eine tragische und in ihren Augen vielleicht ausweglose Situation kommen. Sie erleben die Forderungen verantwortlicher Elternschaft und die Forderungen der ehelichen Liebe als Gegensatz und als Pflichtenkonflikt. (…) Wenn solche Eheleute sich aufgrund dieser ehrlichen Überzeugung – zu Recht oder zu Unrecht – für jene Lösung entscheiden, die nach ihrem Urteil dem Willen Gottes am besten entspricht, dürfen sie mit ihrem Gewissen und mit Gott im Frieden sein."

Durch die Zitatenwahl mag der Gegensatz zwischen der (heutigen) päpstlichen und der (damaligen) bischöflichen Auffassung etwas abrupter erscheinen, als er in den Nuancen beider Texte tatsächlich ist. Doch die Tendenz ist eindeutig. Es ist auch kein Zufall, wenn das LW die Rede des Papstes am 3.12.1988 kommentarlos abdruckte. Die LW-Redaktion ist nicht nur begeisterter Anhänger des Ordnungsdenkens dieses Papstes, auch andere autorisierte Personen, etwa die Berater des damaligen Bischofs L. Lommel, können es nicht wagen, durch kritische Kommentare mißliebig aufzufallen, wenn sie noch eine Chance auf den demnächst frei werdenden Bischofsstuhl behalten wollen.

Statt Glaube Hoffnung und Liebe verlangt der Papst blinden Gehorsam.

Verwendung des Namens «Vater». Denn Jesus sagt unmißverständlich: «Niemanden auf Erden sollt ihr Vater nennen» (Mt 23,9). Der Name «Heiliger Vater» im Eucharistischen Hochgebet bleibt dem himmlischen Vater vorbehalten.

► Die beiden Dogmen über Primat und Unfehlbarkeit des Papstes werden im Vatikanum II nicht aufgehoben, aber eingebettet und damit modifiziert durch den theologischen Begriff von der Kollegialität der Bischöfe, von der es heißt: Das Kollegium der Bischöfe ist mit dem Papst gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt in der Kirche (vgl. Kirchenkonstitution 22). Die spürbar damit gegebene Spannung hat das Konzil wohl nicht gelöst, und viele Konflikte in der Kirche mögen daher rühren. Aber das eine kann man trotzdem klar feststellen: Die Bischöfe sind nicht untergeordnete Beamte des Papstes, auch wenn sie oft so behandelt werden und sich auch in dieser Weise verhalten. In der jetzigen Praxis werden sie ganz unter einen strikten Gehorsam gestellt, der eine mehr militärische oder obrigkeitsstaatliche Form trägt. Dabei nennt doch der Papst die Bischöfe immer «Brüder». Das Verhältnis unter Brüdern aber darf nicht bestimmt werden durch Unterwerfung, sondern durch Loyalität und die Haltung des Aufeinanderhörens und der Gemeinschaft.

► Mit der Vorstellung von der Kollegialität der Bischöfe wird zugleich die biblisch vorgegebene Bedeutung der Teilkirchen entfaltet. In den einzelnen Kirchen stellt sich die eine Kirche Christi dar. Sie sind nicht Verwaltungsbereiche und Agenturen der einen Zentrale. In dem wachsenden Bewußtsein der Teilkirchen, besonders in der «Dritten Welt», wird sichtbar, wie deutlich das Konzil mit diesem Grundgedanken rezipiert

wurde. Es gehört zu den schönsten Früchten dieser Kirchenversammlung: die Vielfalt einer wahren Weltkirche. Diese Entwicklung wird von römischen Stellen offensichtlich mit Mißtrauen beobachtet. Die Weise, wie von Rom im Augenblick Bischöfe ernannt werden, z. T. gegen ausdrücklichen Willen von Klerus und Volk in der betreffenden Teilkirche, steht im deutlichen Widerspruch zur Eigenbedeutung der Ortskirche, wenn auch nach dem Kirchenrecht dem Papst das Recht zusteht, Bischöfe zu ernennen (Can. 371). Die bleibende Skepsis z. B. gegenüber der Befreiungstheologie kommt z. T. aus der zentralistischen Bestrebung Roms, die gewachsene Pluralität in Theologie, Liturgie, pastoraler Praxis und Priesterausbildung einzuschränken. Das widerstreitet der Vielfalt neutestamentlicher Gemeinden und einem Grundanliegen des Konzils.

► Die bevorzugte Benennung der Kirche als «Volk Gottes» will zum Ausdruck bringen, daß die Gläubigen in ihrer Gesamtheit vom heiligen Geist erfüllt sind und Subjekt für den der Kirche gegebenen Auftrag Jesu Christi sein sollen. Das Konzil hat deutlich die Priorität des Volkes Gottes vor den Trägern des Amtes ausgedrückt, ohne dabei die Stellung des Amtes einzuebnen. Dieses hat u. a. die ernste Verpflichtung, auf den Glaubenssinn des Volkes zu hören, auf den Geist, der in den Gemeinden lebendig wirkt (vgl. Kirchenkonstitution Nr. 12). Das gehört auch zum biblischen Gehorsamsverständnis. Die geringe Bereitschaft nun, die praktische Glaubenserfahrung des Volkes aufzugreifen, zeigt eine verhängnisvolle Konsequenz: Ein Teil der Gläubigen identifiziert sich ganz mit den von Rom kommenden Aussagen und verweigert sich einer

Theologen widersprechen dem Papst

Um die Verknüpfung genau dieser Problembereiche (Bischofsernennungen, antikonziliares Kirchenverständnis, autoritäre Moralvorstellungen) geht es in der von über 160 deutschsprachigen Theologen unterschriebenen Erklärung "Wider die Entmündigung – Für eine offene Katholizität" (in Auszügen veröffentlicht in LW, 4.2.1989). Die Verfasser bedauern drei Entwicklungen in der katholischen Kirche, die verhängnisvolle Folgen auf pastoralem Gebiet haben werden, wenn nicht bald ein Umdenken erfolgt: die autoritäre Art des Papstes, frei werdende Bischofsstühle mit konservativ denkenden Priestern neu zu besetzen, die Beschränkung der theologischen Forschungsfreiheit durch Verweigerung oder Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis und die fragwürdigen Versuche Johannes Pauls II., seine lehramtliche Kompetenz auszuweiten, wobei gerade die oben zitierten Reden über das christliche Gewissen den Autoren als Beispiel dienen.

Duckmäusertum und Konformismus werden sich in der Kirche breit machen.

Daß es dem Papst bei seinem Versuch zur Kompetenzerweiterung um Fragen der Sexualmoral, nicht aber der politischen Moral oder der Wirtschaftsethik geht, sei nur am Rande angemerkt. Bekannt ist die psychologische Tatsache, daß Menschen mit Hilfe sexualmoralischer Vorstellungen leichter manipulierbar sind als durch direkte politische Einflußnahme.

Wenn es nun aus Rom heißt, diese sog. Kölner Erklärung sei eine rein lokale Angelegenheit, zu der man keine Stellung zu beziehen brauche, so zeigt das nicht nur Verlegenheit, sondern es stimmt auch nicht. Außer in Deutschland (Köln), der Schweiz (Chur), Österreich (Wien, Salzburg, Feldkirch) hat der Papst auch in den Niederlanden, den USA, Brasilien, Peru, Spanien, Frankreich u. a. systematisch konservative Bischöfe ernannt, auch wenn die dortigen Kirchen, im Gegensatz etwa zu Köln, Chur oder Salzburg, schon de iure kein Mitspracherecht bei der Wahl hatten, das der Papst hätte mißachten können. In Feldkirch (Vorarlberg) wurde mit Klaus Küng der erste Opus-Dei-Priester in Europa zum Bischof ernannt. In Brasilien ging die Kurie soweit, das Erzbistum Sao Paolo, dem der engagierte Erzbischof Paolo Evaristo Arns vorsteht, gegen dessen Willen in vier neue Bistümer aufzuteilen. Gerade die brasilianische Kirche zeigt aber noch am eindeutigen Widerstandswillen gegen die römischen Bevormundungen. Als im September Bischof Pedro Casaldaliga von Sao Felix eine Ermahnung erhielt, sich "politischer" Stellungnahmen (zugunsten der Armen, gegen Menschenrechtsverletzungen) zu enthalten und nicht mehr nach Nicaragua zu reisen, solidarisierten sich immerhin 20 Bischöfe mit ihm. Unter diesen Umständen ist wohl selbst die Befürwortung des Gebrauchs von Präservativen durch Aids-Kranke, wie sie jüngst von verschiedenen französischen, britischen, nordamerikanischen Bischöfen nach langem Zögern zu hören war, als Zeichen von Zivilcourage zu beachten. Bemerkenswert ist schließlich auch, daß selbst alle Kritiker des Protest-Schreibens der Theologen (vgl. LW, 4. und 11.2.1989) zugeben, daß eine "Malaise" in der katholischen Kirche besteht, und dem Text nur Vorwürfe in bezug auf Stil und Strategie machen, wie den nicht zu leugnenden Problemen beizukommen sei.

eigenen Verantwortung; auf der andern Seite entsteht ein immer größerer Graben zwischen Weisungen und Erklärungen des obersten Hirtenantes und der Praxis und Überzeugung gerade auch engagierter Gläubiger. Darin verspüren wir eine erhebliche Gefahr einer inneren Spaltung, der doch gerade das Amt entgegenwirken soll.

Die biblische Erfahrung von den verschiedenen Charismen und Diensten in der Kirche wurde im Konzil in ihrer Vielfalt neu entdeckt. Sie begegnen uns auch in den Trägern der theologischen Forschung und Lehre. Wenn Rom weiter so in die Erteilung von Lehrbefugnissen eingreift, werden die zuständigen Bischöfe in ihrer Lehrkompetenz eingeschränkt und kreative Kräfte der Theologie ausgeschaltet. Die Mahnung: «Löscht den Geist nicht aus» (1. Thess 5,19) wird hoch aktuell.
Mit Recht sagt man, daß unsere Kirche keine Demokratie sei: Das Volk Gottes entsteht nicht aus eigenem Willen, sondern wird durch Christus in seinem Geist zusammengerufen und geleitet. Aber sie ist erst recht auch keine Monarchie oder ein Feudssystem. Unverkennbar hat die Kirche zwar manche Formen dieser Herrschaftsausübung im Laufe der Geschichte übernommen. Bei aller theologischen Anerkennung des Amtes und seiner Notwendigkeit darf es sich aber nicht als «heilige Herrschaft» («Hierarchie») verstehen und seine «Vollmacht» nicht wie Macht ausüben; das widerstreitet der eindeutigen Weisung Jesu (s. u. a. Mt 23,8ff.; Lk 22,24f.; Mt 20,24f.), der sich zum Knecht aller machte. Von der Gestalt der geschwisterlichen Gemeinde im Neuen Testament her scheinen demokratische Elemente und synodale Formen eines Gemein-

schaftslebens der Kirche viel eher angemessen zu sein als die heute noch weithin praktizierte Weise feudaler Herrschaftsausübung. Die gegenwärtige Art der Wahrnehmung des Primats baut in der Ökumene neue Mauern auf.

Impulse und Konsequenzen

Mit dieser Stellungnahme wollen wir zunächst uns selbst zu größerer Klarheit in der gegenwärtig so verwirrenden Situation in der Kirche verhelfen. Wir wollen uns gegenseitig ermutigen, daß nicht die Resignation überhand nimmt. Das hilft niemandem. Natürlich gibt es bedrängende Fakten. Wir erfahren in der Kirche eine erhebliche Machtlosigkeit: Wir können die Weise der Bischofsernennungen nicht verhindern, wir haben keinen Einfluß auf die Besetzung von Lehrstühlen, wir können es nicht ändern, daß der Papst als Mitarbeiter und Träger kurialer Ämter faktisch nur Leute mit einer betont konservativen, z. T. reaktionären Grundhaltung und völliger Anpassung an dieses System aussucht. Das setzt sich auch auf anderen kirchlichen Ebenen, z. B. bei manchen Diözesen offensichtlich fort. Menschen mit kritischer, reformbereiter Einstellung und auch kreativer Fähigkeit werden weithin nicht berufen. Es gehört mit zur Hoffnung, die Tatsachen so zu sehen, wie sie sind und sie beim Namen zu nennen, aber sich nicht aufzureiben bei den Dingen, die wir im Augenblick nicht ändern können.

▷ Wir wollen nicht müde werden, immer wieder unseren Bischöfen deutlich zu machen, daß sie ihre notwendige Verbindung mit Rom nicht gleichsetzen mit einem unterwürfigen

Welcher Widerspruch schadet der Kirche?

Wenn der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann aus Mainz, in einer Stellungnahme zur Kölner Erklärung die römische Vorgehensweise gegen die Theologenkritik in Schutz nimmt (vgl. LW, 4.2.1989), dann bestätigt er eigentlich nur eine der Gefahren, die die Theologen ankreiden: Bischöfe, die Kreaturen dieses Papstes sind (und angesichts seines verhältnismäßig jungen Alters werden sie bald in der Mehrheit sein), sind zu eigenem Denken nicht mehr fähig. Sie stimmen sogar zu, wenn die Kurie immer häufiger sich das Recht anmaßt, bei der Besetzung von Lehrstühlen an theologischen Fakultäten bestimmte Kandidaten als nicht genehm auszuschalten (auch wenn es sich nur um Versetzungen handelt), sogar wenn der Ortsbischof eigentlich dafür keinen Grund sieht; sie begeben sich also ihres eigenen, selbständigen Ernennungsrechts. Sie protestieren nicht, wenn Rom, wie bei der Bischofswahl in Köln, die Wahlordnung während der laufenden Prozedur umändert, damit der päpstliche Kandidat von einer Minderkeit der Domkapitulare (6 von 16) "gewählt" werden kann. Die Schikanen, denen Bischof Jacques Gaillot von Evreux von seiten seiner französischen Kollegen ausgesetzt ist (Redeverbot auf einem kirchlichen Minitel-Service!), sind ein anderes Zeichen für die Unterordnung der Bischöfe unter den päpstlichen Willen.

Duckmäusertum und Konformismus werden sich in der Kirche breitmachen, wo "die Freiheit der Kinder Gottes" gefordert ist und ein Zugehen der Kirche auf die säkularisierte Welt erwartet wird. Statt Vertrauen auf den Geist Gottes signalisiert die innerkatholische Restauration Ängstlichkeit und Kleinmut. Statt Glaube, Hoffnung und Liebe, die Christus von einem

Gläubigen erwartet, verlangt der Papst (blinden) Gehorsam. Die Glaubwürdigkeit der Kirche (und des Papstes), wenn sie von den Regierenden Respekt der Menschenwürde und der Menschenrechte fordert, wird nicht gerade gestärkt. Vom Schaden im Bemühen um die ökumenischen Wiedervereinigung aller christlichen Kirchen gar nicht zu reden. Was will Mgr. Lefebvre eigentlich noch mehr?

Eine derart monarchisch-absolutistische Herrschaftsausübung durch den Papst, der "Diener der Diener Gottes" sein sollte und dessen Amt als sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche definiert wird, wird vor allem auch innerkirchliche Schäden von noch nicht abzuschätzendem Ausmaß hinterlassen. Schon mehren sich in Staaten, in denen dies admini-

Gehorsam römischen Weisungen und vaticanischer Politik gegenüber. Unsere Bischöfe wissen doch aus der Geschichte, wie viele Fehlentscheidungen vom Rom auch in jüngster Zeit erfolgt sind (z. B. in den Fragen der Bibelauslegung, der Ökumene und der Religions- und Gewissensfreiheit). Wir möchten sie daran erinnern, daß sie neben der Solidarität mit dem Papst auch eine Solidarität mit den Gemeinden und ihren Gläubigen sehen, und die ist zweifellos ebenso wichtig. Es muß uns daran liegen, viele Gläubige, kirchliche Gruppen, Gemeinschaften und Gemeinden zu bestärken, auch ihrerseits ihre Überzeugungen in dieser Frage entschieden kundzutun, und zwar aus dem Geist des Evangeliums und des Konzils. Wir möchten dabei an eine wichtige Aussage der Würzburger Synode erinnern: Die Kritik in und an der Kirche soll Ausdruck dafür sein, daß wir nicht auf uns selbst die Hoffnung setzen, wie es ideologische Systeme tun müssen. Die Bereitschaft zu dieser Kritik ist ein Zeugnis unserer spezifisch christlichen Hoffnung.

▷ Vertreter der Kirchen in Lateinamerika sagen uns nicht selten, daß wir in der europäischen und besonders der deutschen Kirche eine übergroße Abhängigkeit vom Amt zeigten, eine Fixierung auf die hierarchische Ordnung. Sie machen uns durch ihre Praxis klar, daß sie bei aller grundsätzlichen Bejahung des bischöflichen Amtes sehr eigenständig handeln und kirchliches Leben tragen. Wir müssen uns und unsere Gemeinden ermutigen, endlich die festgefügte Weise einer Betreuungskirche zu durchbrechen und eigenständiger das Christsein zu leben; das heißt dann auch die Einstellung verlassen, die

über lange Zeit internalisiert wurde: die Kirche bestehe grundlegend im Amt. Die Bedeutung des Amtes muß mit dem Blick auf die Geisterfülltheit aller Gläubigen relativiert werden; daher dürfen wir uns vom Neuen Testament und durch neuere Erfahrungen der Kirchen in andern Teilen der Welt belehren lassen, wie christliches Wirken und verantwortliche Gemeindebildung auch schon in kleinen Gruppen sich ereignen. Gelegentlich kann man in Lateinamerika zugespitzt und herausfordernd das Wort vom «Segen des Priestermangels» hören. Vielleicht mußten wir erst die überzogene und vielfach unbiblische Autoritätsausübung in der Kirche so bedrängend verspüren, ehe wir die biblisch begründete Eigenständigkeit und Geistbegebung der Gemeinden und Basisgemeinschaften wahrnehmen.

▷ Trotz aller Schwierigkeiten und entgegengesetzten Erfahrungen müssen wir die Überzeugung mit uns tragen und weitergeben, daß der Prozeß, den das Konzil ausgelöst hat, irreversibel ist. Wir setzen auf den Geist, der auch der heutigen Kirche, all ihren Gläubigen und Gemeinden verheißen ist. Wir möchten alle ermutigen, sich den Geist zuzutrauen und die als richtig anerkannte Praxis zu leben. Die innerkirchlichen Auseinandersetzungen dürfen uns nicht daran hindern, das zu tun, was das Evangelium heute angesichts der großen Menschheitsfragen von uns fordert. Wir wollen die Zeichen der Hoffnung auch bei uns nicht übersehen.

Unsere Hoffnung II, 3 (Synodenbeschlüsse Nr. 18, Seite 34).

strativ möglich ist, die Kirchenaustritte aus Protest, weil Gläubige Christen "ihre" Kirchenleitung nicht mehr mit ihrem Glauben überein bringen: dieser Papst wird zum Hindernis für ein befreiendes Verständnis der Frohbotschaft. "Jesus ja – Kirche nein" heißt immer häufiger die Losung. Andere treten zur altkatholischen Kirche über, die schon nach dem 1. Vatikanischen Konzil die Unfehlbarkeitslehre des Papstes nicht akzeptieren wollte. Leidtragende sind auch immer mehr Priester, denen das päpstliche Verhalten zum persönlichen Vorwurf gemacht wird und die Schwierigkeiten empfinden, sich mit dieser Kirche zu identifizieren.

Die zentralistische Amtsführung dieses Papstes steht in Widerspruch zur neutestamentlichen Tradition der Wahl der Gemeindevorsteher durch die Gemeinden, die noch im 5. Jahrhundert von Papst Leo dem Großen (440-461) im Grundsatz festgehalten wurde: "Wer allen vorstehen will, soll von allen gewählt werden." Es gibt in der Tat kein einleuchtendes Argument dafür, daß der Heilige Geist dem Papst bzw. den Nuntien und Kurienbehörden bei der Kandidatenauswahl größere Weisheit schenkt als den Gläubigen selbst. Nach der Lehre des 2. Vatik. Konzils sind die Bischöfe auch keineswegs Befehlsempfänger und Stellvertreter des Papstes (siehe dazu die unten abgedruckte Erklärung).

Es wird andererseits immer schwieriger werden, einem in der Welt verwurzelten Kirchenvolk, das seit der Aufklärung im 18. Jh. den gesamtgesellschaftlichen Prozeß der Demokratisierung und der Herausarbeitung der personalen Würde jedes Menschen miterlebt, klarzumachen, daß die Kirche, deren Menschenverständnis doch durchaus diesem Prozeß entspricht und ihn beeinflußt hat, von dieser zunehmenden Mitbestimmung ausgespart sein soll. Wer diesen Zeitgenossen weismachen will, wie Bischof K. Lehmann in seiner schon zitierten Stellungnahme, es sei falsch "das kirchliche Amt mit den Kategorien

von Herrschaftsausübung, Gebrauch und Mißbrauch von Macht, Instrument der Disziplinierung und so weiter" zu beschreiben, kann ob soviel Naivität und Weltfremdheit nur Kopfschütteln ernten.

Diese Entwicklungen und Folgen des autoritären Amtsstils des Papstes mißachten, heißt die Kirche der Gefahr aussetzen, daß sie ihre prophetische Rolle und die von Christus aufgetragenen Mission, alle im Hause des Vaters zu sammeln, verlieren. In diesem Sinn geht es bei der aktuellen Krise in der katholischen Kirche nicht einfach nur um die Vorgehensweise des Papstes bei ein paar Bischofsernennungen. Die Krise ist eine umso natürlichere Reaktion, als das 2. Vatik. Konzil und die in seiner Folge abgehaltenen Diözesansynoden "so etwas wie ein ‚kollektives Kirchengefühl‘ (entwickelt haben), das die Gemeinden von den Gläubigen her mit neuem Leben und neuer Hoffnung erfüllte," wie der Freckenhorster Kreis schreibt.

Zu Recht betont Johannes Paul II. gegenüber rechten wie linken Diktaturen, daß Widerspruch Christempflicht ist. Bedeutende Theologen haben schon im Mittelalter dieses Recht auch innerkirchlich beansprucht, wenn Päpste ihrer Meinung nach auf dem Irrweg waren. (Erinnert sei etwa an Wilhelm von Ockham, der ja als partielles Vorbild für die Gestalt Williams von Baskerville in Umberto Ecos Rosenroman eine neue Popularität gewonnen hat.) In manchen Fällen führte derartiger Widerspruch zum Schisma. Heute ist es gemeinsame Überzeugung evangelischer wie katholischer Kirchenhistoriker, daß an Luthers Kirchenkritik mehr Wahres als Falsches war und daß die damaligen Päpste an der Kirchenspaltung mindestens soviel Schuld tragen wie Luther und seine Anhänger. Die deutschsprachigen Theologen wollen ihre Protesterklärung als "brüderliche Ermahnung" an die Adresse ihrer Vorgesetzten verstanden wissen, bevor es zu spät ist.

m.p.

Lache

Es geht nicht einfach um ein paar Bischofsernennungen.

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