Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Vor 35 Jahren ging das zweite Vatikanische Konzil zu Ende. Viele Katholiken hatten eine Reform des Bußsakramentes erwartet. Sie ist zur großen Enttäuschung der Vielen ausgeblieben. Sie war jedoch wirklich überfällig. Die ersten Kirchen kannten nur ein einziges Bußsakrament: die Taufe.
Wenn der katholische Klerus vom "Buß"-Sakrament redet, verstehen "normale" Katholiken: "Beichte". Kaum ein "normaler" Katholik erinnert sich an das Glaubensbekenntnis, in dem es bis heute noch immer heißt: "Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden". Gut anderthalb bis zwei Jahrhunderte lang gab es nur dieses Sakrament "zur Vergebung der Sünden". Hand in Hand ging damit die Verlegung der Denkschienen und die damit eingegangene Verpflichtung, den Weg des Nazareners unter die Füße zu nehmen: Getaufte hatten ein neues Leben begonnen. Eine weitere Konsequenz der Christentaufe war die Eingliederung in die Glaubensgemeinschaft der "Messianer" oder Christen, in die Gemeinschaft der Heiligen. Wie gingen die "Heiligen" mit ihren nach der Taufe begangenen Sünden um?
Nach der Überlieferung hatte Petrus dem Meister die Frage gestellt: "Wie oft muss ich meinem Bruder vergeben? Vielleicht sieben Mal?" Antwort: "Nicht sieben Mal, sondern siebzig Mal sieben Mal" (Mt 18,22). Dieselbe Regel kennt auch Lukas: "Und wenn er sieben Mal des Tages sündigen wird gegen dich und sieben Mal sich dir zuwendet, sagt: ‚Ich kehre um!‘ wirst du ihm nachlassen" (Lk 17,4). Ein dreistufiger Verhaltenskodex für Christen gegenüber "sündigen Brüdern" findet sich ebenfalls im 18. Kapitel bei Mathäus in den Versen 15-18: "Wenn dein Bruder gegen dich gesündigt hat, weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Wenn er auf dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen. Wenn er aber nicht hört, nimm mit dir noch einen oder zwei, damit aus den Munde zweier Zeugen oder dreier jede Sache festgestellt werde. (So schreibt es bereits die hebräische Bibel vor in Deuteronomium 19,15). Überhört er sie, sprich zur Gemeinde. Überhört er auch die Gemeinde,
sei er dir wie der Heide und der Zöllner. Und das sage ich euch: Was immer ihr binden werdet auf der Erde, wird gebunden sein im Himmel; und was immer ihr lösen werdet auf der Erde, wird auch im Himmel gelöst sein."
Der Spruch vom Lösen und Binden ist so manchem – auch Religionsunterrichtgeschädigten – noch bekannt. Allerdings in einer anderen Fassung: "… Du bist Petrus – der Fels – … was immer du bindest auf der Erde, wird gebunden sein in den Himmeln … (Mt 16,18f). Das wirft natürlich die Frage auf, wer denn nun eigentlich bindet und löst. Petrus – oder jeder Gläubige, der sich mit seiner Schwester oder seinem Bruder aussöhnt. Vielleicht ist das Johannesevangelium in der Lage, das Dilemma zu lösen. Im Katechismus war die Frage beantwortet, wann Jesus das Bußsakrament eingesetzt habe: "Am Abend der Auferstehung als Jesus seinen Aposteln erschien, sie anhauchte und dabei sagte: ‚Empfangt den Heiligen Geist, denen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen, und denen ihr sie
Cartoon: Pancho, in: Le Monde
Erst als aus der geschwisterlichen Kirche eine Zweiständekirche wurde, bemächtigten sich jene Männer, die sich nun "Priester" nennen ließen, der "Sündenvergebung".
behaltet, denen sind sie behalten." So lernte man es im Katechismus. Im Text bei Johannes (20, 19) steht jedoch nichts von Aposteln, sondern klar und deutlich: "Als nun Abend war an jenem Tag, dem ersten der Woche, und die Türen verschlossen waren, wo die Jünger (wörtlich: die Schüler) waren, wegen der Furcht vor den Juden, kam Jesus und trat in die Mitte und sagte ihnen: ‚Friede mit euch! … Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.‘ Und da er dies gesagt hatte, hauchte er sie an und sagte ihnen: ‚Empfangt Heiligen Geist. Denen ihr wegnehmt ihre Sünden, denen sind sie weggenommen, die ihr aber darin bestärkt, die werden darin bestärkt.’" Das Johannesevangelium ist um das Jahr 100 abgeschlossen. Es redet im zitierten Text nicht von ‚Aposteln‘, sondern von Schülern, von allen, die aus der "Jesusschule" hervorgegangen sind. Sie alle haben den Geist, der Sünden ‚wegnimmt‘, und – fast könnte man sagen: "Wehe ihnen, wenn sie diesen Geist nicht zum Zuge kommen lassen!" Dann werden die Sünden (wörtlich: die Verfehlungen) nicht nur nicht weggenommen, sondern im Gegenteil: der Fehlende wird in seiner Fehlhaltung sogar noch bestärkt.
Erst als aus der geschwisterlichen Kirche eine Zweiständekirche wurde, bemächtigten sich jene Männer, die sich nun "Priester" nennen ließen, der "Sündenvergebung". Damit begann eine weitere unheilvolle Entwicklung, die kurz nachgezeichnet, und deren unheilvolle Konsequenzen Folgen aufgezeigt werden sollen. Auch ein Ausblick ins dritte Jahrtausend möchte gewagt werden.
Vom Schiffbruch zur Rettungsplanke
Der Vergleich der Kirche mit dem "Schifflein Petri" ist wohl nur mehr den wenigsten Getauften geläufig. Es ist ja eigentlich auch kein Schifflein mehr, sondern ein Riesendampfer mit der Fassungskraft von einer Milliarde Getaufter. So
wird uns gerade jetzt wieder von allen Medien von rechts bis links eingeredet. Da der Kapitän – oder wie die Journalisten, ebenfalls von rechts bis links behaupten: das "Oberhaupt" – ernstlich erkrankt ist, wird ihm langsam aber sicher das Ruder des Riesenschiffes entgleiten. Kommt es dann zur Schiffskatastrofe?
Wenn in den ersten anderthalb Jahrhunderten davon geredet wurde, eine Getaufte oder ein Getaufter habe in seinem Glauben Schiffbruch erlitten, dann hatte er schlicht und ergreifend aus irgend einem Grund das "Schifflein" verlassen. Sei es aus Feigheit, denn immerhin war es lebensgefährlich, sich als Mitfahrer in jenem Schifflein zu "outen"; vielleicht auch nur, weil er mit den strengen Passagiervorschriften nicht klar kam. Es kam allerdings auch vor, dass solch "abtrünnige" Leute es irgendwann später bedauerten, das Schiff verlassen zu haben, und wieder aufgenommen werden wollten. Sich noch einmal taufen lassen ging nicht. Darin waren alle christliche Kirchen – inzwischen waren aus der einen Barke deren mehrere geworden – sich einig. So wurde die Rettungsplanke erfunden, die es einem aus dem Schiff Gefallenen erlaubten, es sich noch einmal zu überlegen, ob er denn wirklich mit der auf dem Schiff gebliebenen Gemeinde wieder weitersegeln wolle.
Von der Versöhnung zur Lossprechung
Die Kirchenleute, die sich ja selbst als Heilige bezeichneten – allerdings ohne Heiligenschein und ohne Heiligsprechung –, sprachen dann von Versöhnung. Dabei dachten sie nicht so sehr an eine Versöhnung mit Gott, sondern an eine solche mit ihrer christlichen Gemeinschaft. Die Versöhnung mit Gott geschah "automatisch" sobald die Gemeinschaft mit den "Heiligen" wieder hergestellt war. Die Heiligen zerbrachen sich nicht Gottes Kopf darüber, was er mit den "Abtrünnigen" anfangen wollte. Schließlich gab es viele – auch gute "Heiden". Sollten die alle in die Hölle kommen? Eine Sorge, die Christen getrost Gott dem Herrn überließen. Vom dritten bis zum achten christentümlichen Jahrhundert gab es nach und nach – unterschiedlich nach geographischen und soziologischen Standorten – eine Menge Versöhnungsangebote und -liturgien. Was allen gemeinsam war, ist bis in unsere Zeit nur wenig erhalten geblieben. Es seien denn drei Reliquien. Zwei Kalenderbezeichnungen: Aschermittwoch und Gründonnerstag; und eine irreführende Einrichtung, im Jahr zweitausend von Johannes II. wiedererweckt: der Ablass.
Der Aschermittwoch
war ursprünglich der liturgische Hinauswurf derer, die um die Versöhnung baten. Dabei wurde ihre
Cartonn: Olivier Jahn
Taufkerze symbolisch gelöscht, ihr weißes Taufkleid zerrissen; sie selbst mit einem "Sack" bekleidet und ihr Haar wurde durch Asche unansehnlich gemacht. Daher der nicht mehr verständliche, aber manchmal noch gebrauchte Ausdruck: "In Sack und Asche Buße tun". Auf diese Weise wurden sie liturgisch in den Stand der Büßer – der Greinenden – (im Luxemburger Dialekt noch gebräuchlich: Gréngert vom Zeitwort gréngen) aufgenommen. Zugleich wurden ihnen jene "Bußwerke" auferlegt, die schon in der hebräischen Bibel dem jüdischen Volk empfohlen werden: Fasten, Gebet und Almosen. Zum "Gebet" gehörte auch die Teilnahme am Sonntagsgottesdienst, allerdings nur bis nach der Predigt. Zusammen mit den Taufbewerbern mussten die Büßer dann die Gemeinde verlassen: an der Eucharistie durften sie noch nicht wieder teilnehmen. Es wurde ihnen auch – je nach Schwere ihrer Verfehlung – die Dauer ihrer Büßerzeit bekanntgegeben: eine Quadragene (= vierzigzigägige Fastenzeit), 300 Tage, 5 oder sieben Jahre, wenn nicht bis an ihr Lebensende.
Der Gründonnerstag
war der Versöhnungstag. Am Tag, an dem Jesus das Sakrament der Einheit eingesetzt hatte, wurden die Greinenden (daher Gründonnerstag), deren Bußzeit abgelaufen war, von ihrer Gemeinde zum Versöhnungsmahl eingeladen, ihnen wurde der Friedenskuss gegeben und selbstverständlich das Brot und der Wein der Eucharistie mit ihnen geteilt. Von nun an waren sie wieder Vollmitglieder ihrer Gemeinde, sie waren versöhnt, nicht frei- oder losgesprochen. Die ganze Prozedur war eine pastorale, keine juristische.
Der Ablass
Wir würde diese Praxis mit "Amnestie" bezeichnen. In einer Zeit da kaum noch Erwachsene getauft wurden, weil fast alle schon als Kinder getauft worden waren, bedeutete Kirchenbuße eine gesellschaftliche Diskriminierung. So wurde jenen Büßern, die sich durch "gute Führung" auszeichneten, Straferlass gewährt. Ihre Kirchenbuße, die, je nach Schwere der begangenen Untat eine bestimmte Zeit dauern sollte, konnte abgekürzt, die Versöhnung beschleunigt werden. Auch dies war anfangs eine durch und durch pastorale Praxis.
Erst als die öffentliche Büßer langsam aber sicher aus dem Kirchen- und Straßenbild verschwunden waren, wusste bald niemand mehr, was es mit der "Indulgentia", dem Ablass auf sich hatte. Das war zu jener Zeit, da die Kleriker die Herrschaft über die Kirchen schon in festen Händen hatten. Dass alle Getauften mit ihrer Taufe die
strikte Pflicht zur Versöhnung übernommen hatten, geriet bald in Vergessenheit. Die Kleriker beriefen sich auf eine "Vollmacht" zur Sündenvergebung, die Jesus selbst ausschließlich ihnen übertragen worden sei. Damit hatte die "juristische" Festschreibung der Versöhnung begonnen. Das Bußsakrament wurde zum Bußgericht umfunktioniert, die ganze Bußprozedur klerikalisiert, der zu Gericht sitzende Priester war zum Beichtvater, der Sünder zum Beichtkind geworden. Das hört sich zwar immer noch nach pastoraler Sorge an, in einer bestimmten Hinsicht war sie jedoch eine Karikatur der ursprünglichen Versöhnung geworden. In Religionsunterricht und Predigt wurde den Gläubigen vermittelt, es sei keine Frage des Alters, wer Beichtvater und wer Beichtkind sei. Sehr gut könne nämlich der Beichtvater ein (selbstverständlich) zölbatärer Jungpriester von 25 Jahren, das Beichtkind aber ein achtzigjähriges Großmütterchen sein.
Dem Buß"gericht" abhanden gekommen
war die Kirchengemeinde. Dazu hatten verschiedene Faktoren beigetragen. Einmal die bereits erwähnte gesellschaftliche Diskriminierung der Büßer – auch der bereits Versöhnten. Immer mehr Bischöfe gingen dazu über, den Gläubigen von der öffentlichen Buße abzuraten. Sogar der gestrene Caesarius von Arles (470-542) riet Brautleuten, bei schwerem Sündenfall die Sache privat in Ordnung zu bringen. Alkuin (730-804), der Hoftheologe Karls des Großen, schlug seinem Herrn und Meister vor, die Sache per Gesetz zu regeln: für öffentliche Sünden die öffentliche Buße, für geheime Sünden die geheime Buße. Das führte ziemlich rasch zum vollständigen Erlöschen der öffentlichen Bußpraxis, bald auch zum Verschwinden jeglicher Bußpraxis im Sinne der Versöhnung. Das vierte Laterankonzil (1215) wollte Abhilfe verschaffen und verpflichtete alle Gläubigen, sobald sie zum Gebrauch der Vernunft gelangt waren, jedes Jahr ihrem Priester die Sünden zu bekennen.
Zweitens hat das Klosterwesen dazu beigetragen, die Gläubigen ihren Gemeinden zu entfremden, besonders was den Empfang des Bußsakramentes angeht. "Man" wich ins (nicht unbedingt nächste) Kloster aus, wo "Beichtvater", denen die Sünder unbekannt waren, in Fülle zur Verfügung standen. Damit verlor sich das Bewusstsein, dass die ganze Kirchengemeinde von der Sünde jedes ihrer Mitglieder betroffen war und bei der Umkehr des Sünders ihre Rolle zuspielen hatte. Der Klostermann saß an Gottes Statt als Richter über den Sünder. Den kannte der Ordensmann jedoch nur aus dessen Bekenntnis. Deshalb musste dieses möglichst genau die Missetaten darlegen. Dem Beichtpater verhalf ein Sünden-
Das
Bußsakrament
wurde zum
Bußgericht
umfunktioniert,
der zu Gericht
sitzende Priester
war zum
Beichtvater, der
Sünder zum
Beichtkind
geworden.
katalog zur gerechten Erteilung der Bußauflage. In einem Katalog (einem Bußbuch) konnte er sie nachschlagen. Darin stand sie hinter jeder Sünde. Die wenigsten jener Bußbücher sind erhalten, wohl durch den häufigen Gebrauch zerfleddert und schließlich unbrauchbar geworden. Tarifeinheit der vom Beichtpater aufzuerlegenden "Buße" war der Fasttag. Der Beichtpater brauchte also nur die hinter den verschiedenen Sünden vermerkten Fasttage zusammenzuzählen. Weiter von seiner Gemeinde entfremdet wurde der "absolvierte" Sünder durch die Möglichkeit, seine Fasttage "in Messen umwandeln" zu lassen, die im Kloster "gelesen" wurden. Dazu hatte man viele Ordensmänner zu Priestern geweiht, die nun an den verschiedenen, den Hauptaltar wie ein Kranz umgebenden "Seitenaltären" den ganzen Morgen "ihre Messen lasen". Natürlich geschah die Umwandlung der Fasttage nicht umsonst. Darüber hinaus konnte ein mit Gütern Gesegneter seine Knechte oder Leibeigenen bezahlen, damit sie für den Herrn fasteten! Neben diesen, dem Sinn jedes Bußsakramentes Hohn sprechenden Verfahren gab es noch manch andere Verirrungen, die mit der Zeit aus der Praxis verschwunden sind. Heute verschwinden nicht nur die Verirrungen des Bußsakramentes, sondern das ganze Sakrament der
Versöhnung wird von immer weniger Katholiken in Anspruch genommen. Wer nach Ursachen dieser rückläufigen Entwicklung forscht, wird wohl gleich ein halbes Dutzend entdecken. Vielleicht das gravierendste von allen:
Das unverstandene Bußsakrament
Sechs bis sieben der heute lebenden Generationen wurden als Kinder im schulischen Religionsunterricht mit der für sie nicht verdaubaren Materie konfrontiert. Ich selber kann ein (lustiges!) Lied davon singen: beichtete ich doch 1930, im ersten Schuljahr eine Sünde, die ich bis heute als Achtundsiebzigjähriger noch überhaupt nie begangen habe: gleich einen dutzendfachen Ehebruch. Zwar klärte ich den Kaplan im Beichtstuhl auf: "Ein Dutzend Eier (im Luxemburger Platt: Eer) hatte ich beim Krämer besorgt, aber wie zumeist habe ich auf dem Heimweg Löcher in die Luft geguckt (Struwelpeter mit ‚Hansguckindieluft‘ lässt grüßen) und bin mit der Tüte hingefallen. Alle Eier waren gebrochen." Ich verstand nicht, warum der Kaplan meinte, das sei doch kein Ehebruch gewesen. Ich glaube auch nicht, dass der Kaplan eine Lehre aus meiner Aufklärung gezogen hat. 1931 hielt er wieder die gleiche "Erstbeichtkatechese". Man mußte den Kindern doch das Beichten "beibringen"! Als ich 1950 selber Kinder – damals keine Erstklässler mehr, sondern Drittklässler – auf ihre Erstbeicht vorbereiten musste, wurde das einer der ersten Stolpersteine auf meinem Weg ins Ketzerleben. Ich meuterte. Natürlich wurde Meuterei bestraft. Zwar besteht das Kirchengebot der jährlichen Beicht noch immer, doch nur Opus-Dei-Leute und mit ihnen geistig Verwandte halten sich daran. Die von den "Beichtvätern" im "Beichtstuhl" abgesessenen Samstagnachmittage sind Vergangenheit.
Zwar kann in der nichtkirchenfreundlichen Presse immer wieder gelesen werden, die Pfarrer hätten in der Beichte alles aus den Familien erfahren. Was wir "Beichtväter" da "erfuhren", war eine Liste, die reichte von "erstens vom Beten" bis "zehntens vom unkeuschen Begehren". So hatte man es im "Unterricht" gelernt, und so hielt man es bis ans Lebensende. Natürlich gab es auch den Männerspruch: "Frot mech Här! Ech weess nät mei wei et geet." Manchmal meinte auch jemand, er sei sich keiner Sünde bewusst. Fragte der "Beichtvater" ihn darauf, warum er denn zur Beicht gekommen sei, bekam man als Antwort: "Ma fir meng Ouschteren ze halen!"
Nein, das "Beichtsitzen" befriedigte keine pfäffische Neugier, sondern war eine Qual. Besonders in der Osterzeit. Da besetzten Religionsunterrichtgeschädigte reihenweise die Kirchenbänke um die Beichtstühle. Zu erfahren aus dem Leben der Leute war gar nichts. Sie rezitierten – soweit
Pub: Arche
sie ihn noch kannten – den in der Primärschulzeit erlernten Katalog. Leute, die wirklich persönlich beichteten, waren so selten wie weiße Mäuse in freier Wildbahn. Zwar erkannte der Beichtvater regelmäßige Beichtkunden wieder, aber nur am Stimmfall und der Art der „Anklage“. Und das auch nur durch das Beichtgitter, nicht von Angesicht zu Angesicht. Außerdem gab es ja das Beichtgeheimnis, das den Gebrauch der im Beichtstuhl „gesammelten“ Kenntnisse unter schwerster Kirchenstrafe verbot. Vom Beichtgeheimnis, genau wie von Beichtspiegeln, Beichtstühlen und Lossprechungen, hat der gute Jesus keine blasse Ahnung gehabt.
Die Buße abgeschafft?
Wahrscheinlich gehört das Bußsakrament in der jetzt noch vorgeschriebenen Form tatsächlich abgeschafft. Die Buße, die Bekehrung, das Umdenken, das Einüben neuer Maßstäbe, das Verlegen von Denkschienen jedoch gehört zur Grundausrüstung jedes Christenmenschen und zur Grundforderung jeglichen „Christentums“.
Erinnern wir uns doch: das heutige Bußsakrament gab es nicht von Anfang an. Es wurde erfunden, um „gefallenen Christen“ noch ein Mal auf die Beine zu helfen. Es wurde in seiner Praxis dem ersten Bußsakrament, der Taufe, nachgebildet. Es war eine einmalige Angelegenheit wie das erste Bußsakrament, nach nochmaligem Scheitern wurde es nicht wieder angeboten. Es war eindeutig eine Sache für Erwachsene. Wie bei der Taufe war die christliche Gemeinde als Ganze an der Umdenkarbeit der Büßer interessiert und aktiv beteiligt. Da jede (auch die geplante) Sünde ein Unfall ist, und deshalb die Umkehr entweder spontan geschieht – wie beim Hinfallen das Aufstehen – oder überhaupt nicht –, ist es unmöglich, per Gesetz den Empfang des Bußsakramentes vorzuschreiben. Die Sorge um den „Gefallenen“ ist eine „pastorale“, eine die ganze Gemeinde angehende Sorge, keinesfalls eine juristische Angelegenheit. Die aufgezeigten Elemente gehören unbedingt zur Reform des Bußsakraments.
Wie soll es weitergehen?
1992 hat der Universitätsprofessor Franz Buggle ein Buch geschrieben: „Denn sie wissen nicht, was sie glauben – Oder warum man redlicherweise nicht mehr Christ sein kann“. Eine Streitschrift. Auf der letzten Umschlagseite als „profund“ ausgewiesen. Als „gründliche Auseinandersetzung mit den prominentesten Glaubensgaranten“ von Karl Barth bis Heinz Zahrnt. Man muss den Buggle nicht gelesen haben, aber auch in diesem „kaum lesenswerten“ Buch finden sich etliche Wahrheiten, die unsere Lehramtsmänner beherzigen sollten. Auf eine einzige möchte ich
aufmerksam machen. Sie steht auf Seite 13: „Mit Recht weist Bertrand Russel darauf hin, dass mit verschwindend wenigen Ausnahmen nicht Argumente, sondern Geburt und Herkunft, d.h. frühkindliche Indoktrination zur Übernahme einer Religion führen (die Kirchen wissen das, mehr oder weniger reflektiert, und misstrauen offenbar der Überzeugungskraft ihrer göttlichen Offenbarung auf Erwachsene … ihr fundamentales Interesse an den institutionalisierten Möglichkeiten frühkindlicher und kindlicher Indoktrination – Kindergärten, Religionsunterricht in staatlichen Schulen usw. hat hier ihre Begründung).“ Im Zusammenhang mit der Not des Bußsakraments ist mir Prof. Dr. Franz Buggle nicht von ungefähr eingefallen. Nicht von ungefähr haben sich die allerwenigsten Getauften (Kleriker und Minikleriker eingeschlossen) in Sachen „Beichte“ von ihren kindlichen Vorstellungen gelöst. Insgesamt hatten sie nicht verstanden, worum es dabei geht. (In der Sprache Buggles: „sie wissen nicht woran sie glauben“) Es hatte ja auch niemand sie aufgeklärt. Aus dem sehr einfachen Grunde weil niemand es den „Aufklärern“ (Religionslehrer, Katecheten u.ä.) gesagt hatte.
Bei jeder Aufarbeitung dessen, was in den Kirchen „schiefgelaufen“ ist, geht es immer an erster Stelle darum, getauften Erwachsenen ihren kindlich gebliebenen – und deshalb kindisch gewordenen – Glauben plausibel zu machen und auf die Höhe moderner biblischen, theologischen, gesellschaftlichen Erkenntnisse zu bringen. Diese Arbeit, da bis jetzt noch nicht einmal begonnen, ist ganz bestimmt mit dem Jahr 2005 nicht beendet.
Am Sichegronn, den 25. Juli 2000, am 55. Jahrestag meiner Rückkehr aus dem Krieg
Jupp Wagner
Cartoon: Olivier John
Heute verschwinden nicht nur die Verirrungen des Bußsakramentes, sondern das ganze Sakrament der Versöhnung wird von immer weniger Katholiken in Anspruch genommen.
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!