Schlicht und einfach — wie in der Frühkirche?
aus: Publik-Forum, 4.6.1976
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Den Priester nicht zum Magier machen. Sieben Vorschläge für die Gemeinden
In Publik-Forum (Nr. 4, 10 und 16/75) wurde das von verschiedenen katholischen Nachrichtenagenturen verbreitete „umwälzende Pastoralkonzept“ des kongolesischen Kardinals Malula wohlwollend kommentiert. Danach wird die Leitung der üblichen Pfarreien im Kongo Laien verantwortlich übergeben, während sich „die Priester, die jetzt diese Pfarreien leiten“, „schlicht und einfach, ohne Verbitterung“ zurückziehen; ihr weiterer Dienst wird in Konsekrieren und Absolvieren bestehen; außerdem werden sie „die Laien, die die Pfarrei führen, geistlich betreuen“.
Ähnliche Tendenzen gibt es, vom Priestermangel und den vielen priesterlosen Gemeinden erzwungen, auch in anderen Ländern. Selbst die Wiener Diözesansynode hat beschlossen: „Einer Sprengel- oder Wohnviertelgemeinde steht zunächst und
Theologischer Unsinn
in erster Linie ein Priester als Leiter vor. Steht kein Priester zur Verfügung, beauftragt der Bischof einen Diakon oder Laien (Mann oder Frau) mit der Leitung. Der Österreichische Synodale Vorgang hat freilich korrigierend gesagt: „Gemeindeleiter können nur Priester sein, und zwar als Pfarrvorsteher am Ort oder als Provisoren excurrendo. Ist eine Gemeinde so geartet, daß sie durch einen Provisor excurrendo nicht genügend versorgt werden kann, so ist ein Gemeindeassistent einzusetzen.“ „Gemeindeassistenten sind im Rahmen ihrer Beauftragung und Zuständigkeit verantwortlich für die ihnen anvertraute Gemeinde (z. B. die nicht mehr besetzte Pfarrei, Pfarrexpositur, Filialgemeinde, Sprengelgemeinde, Wohnviertelgemeinde) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pfarrer, sonstigen verantwortlichen Mitarbeitern und den pastoralen Gremien. Wenn in ihren Dienst auch die Spendung der feierlichen Taufe, die Assistenz bei der Spendung des Ehesakramentes und die Feier des kirchlichen Begräbnisses einbezogen werden, müssen die betreffenden Diakonatsweihe haben. Im Regelfall ist der Abschluß eines theologischen Hochschulstudiums gefordert.“ Ich habe selbst kürzlich in einer deutschen Stadt eine Eucharistiefeier mitgemacht, in der sich plötzlich mitten im Kanon ein bisher überhaupt nicht in Erscheinung getretenen und offenbar zu diesem Zweck herbeigeholtter Mann erhob und den Einsetzungsbericht sprach; alles andere taten und sprachen andere vor und nachher aus der Gemeinde.
Solche Lösungen, wie sie extrem Kardinal Malula in Afrika, aber auch lateinamerikanische Bischöfe längst üben und wie sie sich auch bei uns seit der Bischofssynode 1971 allmählich und angesichts des horrenden
Priestermangels notwendigerweise einbürgern, sind als Notlösung durchaus verständlich und haben vielleicht auch eine gewisse Funktion in der Kirche; denn solange man auf der westkirchlichen Zölibatsgesetzgebung beharrt und die Presbyterordination weiterhin auf die immer weniger werdenden Ehelosen beschränkt, bleibt ja kaum ein anderer Ausweg, wenn die Gemeinden nicht überhaupt allmählich verfallen sollen. Grundsätzlich scheinen freilich solche „Lösungen“, soweit sie Vollgemeinden betreffen, ein theologischer „Unsinn“ und ein äußerst bedenklicher pastoraler Unzug zu sein.
Erstens: Nach den Ergebnissen der Exegese und der Kirchengeschichte, auch nach der letzten Untersuchung von Robert Zollitsch (Amt und Funktion des Priesters, bezogen auf die ersten zwei christlichen Jahrhunderte, kann kein Zweifel mehr darüber sein, daß der eigentliche Sinn der Episkopen- und Presbyterordination darin besteht, den christlichen Gemeinden im Heiligen Geist („geistliche“) Leiter und Vorsteher zu geben. Zu ihrem Dienst gehört die amtliche und leitende Sorge um die Gemeinden Christi, um ihre Einheit, um ihre apostolische Kontinuität, um Verkündigung, Liturgie und Diakonie und um ihren Weltdienst, die Sorge um die Gründung neuer Gemeinden und darum, daß die Anliegen Jesu in den Gemeinden und durch sie in der Welt verwirklicht werden, daß also diese Gemeinden Gemeinden Christi bleiben (Klostermann: „Gemeinde-
Gemeindewidrige Gesetze
Kirche der Zukunft“, ders.: „Priester für morgen“).
Zweitens: Die schon sehr früh feststellbare Verbindung von Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz ist eine sehr legitime Entwicklung, die die Kirche, abgesehen von bestimmten Fällen, kaum allgemein und im Normalfall rückgängig machen wird, selbst wenn dies theologisch möglich wäre. Dafür sprechen nicht nur eine lange und geschlossene Tradition, sondern auch innere Gründe, da der Vorsitz bei der eucharistischen Feier den geistlichen Kern einer christlichen Gemeinde bildet.
Drittens: Christliche Vollgemeinden, das heißt Gemeinden, die auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit alle entscheidenden Funktionen einer Gemeinde Christi, Verkündigung, Liturgie, einschließlich der Eucharistie und Diakonie, beanspruchen können, bedürfen darum zur Leitung mindestens eines ordinierten Presbyters und haben auch ein Recht darauf.
Viertens: Da in weiten Teilen der Welt die hauptberuflichen und ehelosen Presbyter zur Leitung der christlichen Vollgemein-
den, vor allem zur Sicherung eines vollen sakramentalen Dienstes, nicht ausreichen, müssen nebenberufliche und verheiratete Presbyter eingesetzt werden, da wir das Weitersagen der guten Botschaft Jesu und das Leben unserer Gemeinden nicht durch Gesetze gefährden dürfen, die wir selbst gemacht haben. Diese zusätzlichen Presbyter werden immer mehr aus den Gemeinden selbst, das heißt, vor allem aus den Christen, die das Charisma der Leitung haben und sich in Familie, Beruf und Gemeinde schon bewährt haben, gewonnen werden müssen. Für Afrika wurde die Ordination der vielen Katechisten zu Presbytern vorgeschlagen (F. Lobinger: Katechisten als Gemeindeleiter, Münsterschwarzach 1973).
Fünftens: Alle, die ein presbyterales Amt, das heißt, die Leitung einer Vollgemeinde tatsächlich inne haben, wenn auch nur nebenberuflich oder ehrenamtlich, sollen gebeten werden, sich zu Presbytern ordinieren zu lassen, gleichgültig, ob sie einen zivilen Beruf haben oder nicht, ob sie verheiratet sind oder nicht, ob sie eine voll-
Nicht den Priester abwerten
akademische theologische Ausbildung haben oder nicht, da die Sakramente der Menschen wegen da sind und nicht umgekehrt. Im übrigen sollten ein zweiter Beruf und die Ehe nicht nur als „Not“ empfunden werden. Sie können auch Erfahrungen vermitteln, die für den betreffenden Presbyter persönlich, aber auch für bestimmte presbyterale Dienste durchaus eine Bereicherung darstellen könnten.
Sechstens: Unbeschadet der Funktion des die Gemeinde leitenden Presbyters gibt es nicht wenige spezialisierte kirchliche Dienste, die legitimer Weise auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen Laien oder Diakone nach Maßgabe der in den Gemeinden und in der Diözese vorhandenen Charismen ausüben können und sollen: Pastoralassistenten bzw. -referenten, Pfarr- bzw. Gemeinde-, Dekanats-, Regional- und Vikariatssekretäre, Kinder- und Jugendreferenten, Religionspädagogen, Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberater, Erzieher und Erziehungsberater, Lebens- und Konfliktberater (etwa in der Telefonpastoral), Bildungs-, Medien-, Sozial-, Tourismusreferenten, Fachtheologen u. a. Viele von ihnen werden auch mit bestimmten Teilaufgaben der unmittelbaren Gemeindeleitung beauftragt werden, in Zusammenarbeit oder auch Vertretung des Pfarrers oder Gemeindeleiters, der sich freilich auch selbst nach seinen Charismen in dem einen oder anderen Bereich spezialisieren kann und soll.
Siebtens: Vor den eingangs erwähnten „Lösungen“ muß dringendst gewarnt werden. Sie beschränken die ordinierten Presbyter auf einige Kultur-Akte, machen sie zu bloßen Kultvollziehern und höhlen so den Presbyterat im Innersten aus; zudem ist zu fürchten, daß sich dann noch weniger Menschen für solch einen verstümmelten und allen magischen Mißverständnissen ausgesetzten Dienst zur Verfügung stellen,
außer eine eher unerfreuliche, negative Auslese. Viele Gemeinden hingegen würden bei solchen Lösungen der Eucharistie und damit ihrer geistlichen Mitte und Quelle beraubt und müßten allmählich geistlich veröden.
Ferdinand Klostermann
in: P.-F. 4.6.1976
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