Unter „sozialer Verteidigung“ versteht man Kampfformen, die einer voll demokratischen Gesellschaft erlauben, sich ohne Anwendung von Gewalt wirksam gegen einen Angreifer zur Wehr zu setzen, auch wenn dieser mit Gewalt vorgeht. Historische Beispiele solchen gewaltlosen Widerstandes sind etwa der Ruhrkampf von 1923 (die deutschen Arbeiter streiken gegen die franz.-belgische Besetzung des Ruhrgebietes), der norwegische Widerstand …