Über die Aktualität von Folter
Der Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Artikel 5 beinhaltet neben dem sogenannten „Folterverbot“ ein Verbot jeglicher Form von „grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“. Damit sind zum einen z.B. willkürliche Verhaftungen und grausame Haftbedingungen gemeint. Zum anderen … Über die Aktualität von Folter weiterlesen
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