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Die vom Gemeinderat der Stadt Luxemburg votierte neue Regelung betreffend Parken in der Stadt hat schon vor ihrer für den 17. Februar 2003 geplanten Einführung viele Kommentare provoziert. Politische Opposition, Bürgermeister der Nachbargemeinden, Automobilistenlobby und ökologische Bewegung sind sich für einmal einig, dass die neue Regelung, die jedes Parken auf öffentlicher Straße gebührenpflichtig macht, selbst für Anrainer, zumindest ab zweitem Auto, ungerechtfertigt ist, weil der Gebühr keine Leistung entspricht, keineswegs den erwünschten Erfolg bringen wird, die Parkplatznot in die Nachbargemeinden verlegt, sozial ungerecht ist und höchstens eine finanzpolitisch zu rechtfertigende Maßnahme darstellt, nicht aber einen Beitrag zur Lösung der Parkplatznot, geschweige denn zur Steigerung der Attraktivität der Gemeinschaftstransporte. Nun könnten die verkehrspolitischen Überlegungen der aus eingefleischten Fußgängern und überzeugten Radfahrern zusammengesetzten forum-Redaktion egal sein, wenn die neue Regelung nicht auch ein gefährliches Rechtsverständnis offenbaren würde.
Eigentlich sind wir nämlich der Meinung, dass der öffentliche Raum prinzipiell für alle da sein sollte und seine Nutzung nur in ganz bestimmten Ausnahmen eingeschränkt bzw. Gebühren unterworfen werden dürfte. Die neue Regelung macht die Ausnahme aber zur Regel. Hier stellt sich also ein verfassungsrechtliches Problem.
Zweitens muss die neue Tarifgestaltung hinterfragt werden, da sie auf einer radikal andern Rechtsbasis fußt als die bisherige. Wer bislang seinen Wagen abstellte, ohne einen Parkschein zu lösen, machte sich eines Rechtsbruchs schuldig, der von einem Polizisten oder kommunalen Parkingagenten festgestellt und mit einem Bußgeld geahndet oder strafrechtlich verfolgt wurde. In Zukunft lässt die Stadtverwaltung dem parkenden Autofahrer die Wahl zwischen zwei Tarifen: entweder er bezahlt Tarif A in der Höhe, die ihm auf dem Parkscheinautomaten für die gewählte Dauer mitgeteilt wird, oder er tut das nicht. Dann teilt der kommunale Parkingwächter ihm
mittels Hinter-Wischer-Knölichen mit, dass er für Tarif B optiert habe, der 18 Euro pro Tag kostet. Damit begibt die Stadtverwaltung sich aus einer strafrechtlichen Logik in eine privatrechtliche. Zahlt der Fahrer also auch nicht Tarif B, muss die Stadt ihn auf Schadensersatz verklagen.
Das hat wesentliche Folgen: Der Autofahrer kann nicht sicher sein, d. h. es wird vom Zufall abhängen, ob sein Nicht-Zahlen eines Parkscheins strafrechtlich verfolgt oder zivilrechtlich geahndet wird, denn er kann nicht im voraus wissen, ob ein Polizist wie bisher einen Verstoß gegen die öffentliche Verkehrsordnung feststellt oder ob ein kommunaler Beamte einen Vertragsbruch registriert, der zu einer Schadensersatzklage führt. Das bedeutet zumindest Rechtsunsicherheit.
Bei welchem Verfahren er besser wegkommt, bleibt abzuwarten, denn es ist keineswegs sicher, dass die Richter das Nicht-Lösen eines Parkscheins als Schaden für die Stadtverwaltung anerkennen und ihr Schadensersatz zusprechen werden und schon gar nicht in welcher Höhe. Ob die Stadtverwaltung, wie sie hofft, mit dem neuen Verfahren schneller an die Bußgeldeinnahmen kommt, könnte für sie ein Trugschluss sein. Die Richter könnten nämlich entscheiden, dass der ihr von Falschparkern zugefügte Schaden gar keiner ist oder geringfügiger ist als die Höhe des bisher vom Staat eingezogenen und der Stadt rückvergüteten Bußgelds.
Wie dem auch sei: die Stadtobrigkeit legt ein Rechtsverständnis an den Tag, das zumindest zu Rechtsunsicherheit wenn nicht zu Ungerechtigkeit führt. Dem Bürger bleibt nur die vage Hoffnung, dass der Innenminister die Neuerung nicht absegnet.
m.p.
Von Crevetten und Knippercher
Zur Weihnachtszeit 2002 flog also mal wieder ein Lebensmittelskandal auf: Die Firma Bofrost hatte Riesengarnelen ausgeliefert, die Rückstände enthielten, aus denen die Verabreichung von Antibiotika, und zwar von krebserregenden Nitrofuranen, hervorging. Solche Behandlung von Meereszuchtieren ist in asiatischen Ländern gang und
gäbe. In der EU sind Nitrofurane seit 1993 verboten. Daher unterliegen seit März 2002 derartige Importe bei der Einfuhr in die EU strengen Kontrollen. Für Vietnam hatte die EU-Kommission die Kontrollen am 2. Oktober 2002 erleichtert, da die vietnamesische Regierung entsprechende Zusicherungen gegeben habe. Auf die Frage des Luxemburger Grünen-Abgeordneten Claude Turmes nach der Verantwortung für den trotzdem aufgefliegenen Skandal blieb der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne am 18.12.2002 im EU-Parlament in Straßburg die Antwort schuldig.
Bofrost war seit dem 9. 12. über das Analyseergebnis informiert, informierte seine Kunden aber erst am 16. Dezember. Sein Sprecher behauptete zudem unwidersprochen in der Luxemburger Tagespresse, Nitrofurane seien ungefährlich, und auch der Sprecher der Inspection sanitaire versuchte öffentlich zu beruhigen. Das mag bei einmaligem Verzehr berechtigt sein, doch Forscher der in diesem Bereich führenden Universität Wageningen (NL) stufen die gefundenen Rückstände als potenziell erbgutschädigend ein. Diese Mitteilung der Grünen war nicht in der Luxemburger Presse zu lesen.
Schon lange fordern Konsumentenschutzorganisationen, dass Firmen, die Fertiggerichte anbieten, die Herkunft ihrer Ware aufs Paket schreiben müssten. Als Bofrost vor wenigen Monaten sich bemühte, den Unterzeichneten als Kunde zu gewinnen, stellte der die Frage nach der Herkunft der angebotenen Produkte. Bofrost blieb die Antwort schuldig. Anscheinend hat die Firma, was zu verbergen. Der potenzielle Kunde verzichtete auf eine Bestellung. Leider ziehen die meisten Europäer es vor, weiterhin ungefragt Hähnchen aus China, Krabben aus Thailand und Scampis aus Indonesien zu konsumieren, nicht wissend, dass sie sogar ihr eigenes Erbgut damit schädigen können, obschon der Garnelenkonsum ja kaum als lebensnotwendig angesehen werden muss.
Die Informationsverweigerung von Bofrost betreffend Herkunft ihrer Waren stellt zwar keinen Verstoß gegen EU-Regeln dar, doch man muss sich fragen, warum diese Information nicht ver-
langt wird, während die Bäcker, Zuckerbäcker, Feinkosthersteller usw. per EU-Direktive verpflichtet sind, alle Zutaten eines Fertigprodukts sowie ihre Anschrift auf einem Etikett anzugeben. Bisher wurde die Pflicht von den Luxemburger Behörden der Lebensmittelsicherheit eher lasch gehandhabt. Damit ist es demnächst vorbei. Brüssel hat Kontrollen angedroht. Dann muss auf jedem Paket ‚Knippercher‘, auf jedem voreingepackten Salat, auf jedem Stück Marzipan, das in Klarsichtfolie eingewickelt ist, die Liste der Zutaten und die Adresse des Produzenten stehen. Die Lebensmittelhandwerker sind nicht gerade erfreut über diese zeit- und kostenaufwendige Verpflichtung. Aber Bofrost darf weiterhin die Herkunft seiner Garnelen aus Vietnam oder Thailand verschweigen …
m.p.
Anthologien
Anthologien, d. h. die Zusammenstellung repräsentativer Texte, waren lange Zeit Mangelware im Luxemburger Literaturbetrieb. Bis heute muss man auf die Anthologie française von Marcel Gérard zurückgreifen, die schon 1960 erschienen ist, um sich ein Bild zu machen von der frankophonen Literaturproduktion in Luxemburg. Michel Raus hatte 1977 eine französische Übersetzung von deutschsprachigen Texten für eine belgische Edition zusammengestellt. Carlo Hury hatte 1979 „deutschsprachige Literatur in Luxemburg“ mit Texten aus den Sparten Lyrik, Prosa und Theater im Olms-Verlag in Hildesheim vorgestellt.
Das war alles, bis ans Ende des Jahrhunderts. 1999 veröffentlichte Frank Wilhelm in einer österreich-ungarischen Reihe das Dictionnaire de la francophonie luxembourgeoise, das auch eine Anthologie d’auteurs francophones luxembourgeois contemporains umfasste, mit unedierten Texten von nur zehn Autoren. Im selben Jahr brachten Joseph Groben, Joseph Kohnen und Paul Maas im Auftrag der ‚Section Arts et Lettres‘ des Großherzoglichen Instituts 33 Erzählungen [von ebenso vielen] Luxemburger Autoren des 20. Jahrhunderts heraus und nun erschien kurz vor Weihnachten 2002 von denselben Herausgebern ein Band über Deutschsprachige Lyrik in
Luxemburg, der rund 250 Texte von 52 Autoren seit 1820 begreift.
Diese Initiativen sind zweifellos zu begrüßen. Für Luxemburger wie Ausländer sind solche Anthologien – vorausgesetzt sie sind einigermaßen repräsentativ, was der Unterzeichnete zu beurteilen sich nicht anmaßt – von großem Wert, da es Gott sei Dank auch noch Kulturinteressierte gibt, für die Literatur kein nebensächlicher Luxus ist, sondern eine Aussage über Land und Leute erlaubt.
Wer sich die beiden Bände der ‚Section Arts et Lettres‘ anschaut, wird allerdings den Eindruck nicht los, dass hier etwas auf die Schnelle gearbeitet wurde. So wurden z. B. bei zwei lyrischen Texten von Roger Manderscheid vier bzw. eine Strophe ‚vergessen‘, weil sie angeblich auf der zweiten Seite des Originalbuches übersehen wurden … Als Nicht-Fachmann bedauert man auch, dass außer drei Zeilen mit den Lebensdaten und ein paar Buchtiteln nichts zur Einführung in das Werk eines Autors geboten wird. Von kritischer Wertung des Literaturbetriebs im 20. Jahrhundert kann auch in den knappen Einführungsessays keine Rede sein, obschon die drei Herausgeber zu den wenigen Luxemburger Literaturwissenschaftlern gehören, deren Buchbesprechungen allemal lesenswert sind. Literaturkritik ist in Luxemburg noch immer eine mehr als unterentwickelte Gattung. Das kann auch die forum-Redaktion bestätigen, der fast alle literarischen Neuerscheinungen von den Verlagen zwecks Rezension zugestellt werden, die aber kaum einen Deutsch- oder Französischlehrer oder eine andere literaturwissenschaftlich ausgebildete Person findet, die bereit wäre, eine fundierte Buchbesprechung zu schreiben.
m.p.
Vortragsankündigung: In Würde sterben
Am 5. März wir der Wiener Universitätsprofessor Dr. Andreas Heller zum Thema Mit Sterbenden umgehen. Auf dem Weg zu einer palliativen Kultur sprechen.
In Würde sterben – das wünschen sich sterbende Menschen auch im Krankenhaus.
Es kann nicht darum gehen, dass nur einige wenige an privilegierten Orten optimal am Lebensende versorgt werden. Krankenhäuser in christlicher Tradition sind dem karitativen Auftrag der Fürsorge gerade für die Alten, Schwachen und Sterbenden verpflichtet. Wie kann daher der Selbstanspruch, menschenwürdiges Sterben für alle zu ermöglichen, im Krankenhaus Schritt für Schritt umgesetzt werden? Was sind minimale Erfordernisse eines menschenwürdigen Sterbens?
Was sind Chancen und Risiken von Palliativstationen im Krankenhaus? Wie können Aspekte von Palliative Care als einer umfassenden Versorgung Schwerkranker und Sterbender in der letzten Lebensphase in den regulären Krankenhausbetrieb strukturell integriert werden?
Menschenwürdig sterben ist nicht nur eine Frage des Engagements einiger weniger, sondern eine Herausforderung für die Organisationskultur. Wie kann also gute Sterbebegleitung zum Markenzeichen kirchlicher Krankenhäuser werden – in einer Zeit, in der immer lauter die Praxis der Euthanasie als Alternative zu einem umfassenden Sterbebeistand gedacht wird?
Der Referent Prof. Dr. Andreas Heller ist Leiter der Abteilung Palliative Care und OrganisationsEthik des Instituts für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) der Universitäten Klagenfurt, Innsbruck, Wien, Graz (www.iff.ac.at).
Der Vortrag findet am 5. März um 20.00 Uhr in St. Jean de la Croix, 32, rue Ste. Zithe (Parking: Rousegaertchen) statt.
Winfried Heidrich
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