Wie steht es um die Frauenrechte?
Im Jahre 10 nach der Revolution
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10 Jahre sind es her, dass einige Frauen sich das Recht erstritten unter ihrem Namen in den Wählerlisten eingetragen zu werden. Der Kampf dauerte vier Jahre, eine Regierung geriet zeitweise in eine Krise, Gerichte wurden bemüht und zeigten sich mutig und fortschrittlicher als die Politik, das Wahlgesetz wurde abgeändert, die Gemeindesekretariate gerieten in Panik, die Wahlbüros mussten sich umherirrender Frauen annehmen, der Innenminister verfasste eine Anfrage zur Eintragung der verheirateten Frauen unter dem Namen des Mannes und umging damit das Gesetz. Der Untergang der Zivilisation wurde vorausgesagt, die Scheidungsrate sollte unbekannte Höhen erreichen…
10 Jahre sind es her, dass eine Diskussion entfacht wurde über den Namen der Frau und insbesondere der verheirateten Frau. In unzähligen Leserbriefen wurde gestritten und erklärt, SchülerInnen fragten neugierig, was das Problem sei, Fernseh- und Radiobeiträge klärten über den Sachverhalt auf.
10 Jahre sind es her, und noch immer oder schon wieder haben Verwaltungen Probleme mit dem Namen der verheirateten Frau. Weder die Steuerverwaltung noch die Sozialversicherungsanstalten gehen davon aus, dass nach heutiger Gesetzeslage auch eine verheiratete Frau ihren Namen trägt und nicht denjenigen ihres Mannes, dass es keinen Doppelnamen mit Bindestrich gibt, dass jede Person bei der Geburt einen Namen erhält, den sie fortan bis zu ihrem Tode trägt und der nicht verändert werden darf. Nach dem Gesetz darf kein Staatsbeamter sich über diese Bestimmungen hinwegsetzen und den Namen der Frau durch Hinzufügen des Partnernamens verändern. Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmung drohen ihm Lohnentzug und weitere Strafen.
10 Jahre sind es her, dass ein Frauenministerium geschaffen wurde. Die Kongruenz der Jahreszahl ist kein Zufall.
10 Jahre sind es her, und die luxemburgische Gesellschaft hat sich nicht weiterbewegt in der Frage der Gleichstellung von Mann und Frau. Kosmetik hie und da. Konferenzen und gute
Absichten. Aber keine kontinuierliche Politik. Keine Konsequenz, keine Logik in den getroffenen Maßnahmen. Im Gegenteil: Widersprüche, wohin frau schaut: Die Gesetzestexte werden noch immer im Maskulinum verfasst, die ehemalige Erziehungsministerin ließ sich offiziell als Minister anreden, die Steuerpolitik und die Sozialkassen erkennen nur Haushalte und keine Personen. ÄrztInnen, AnwältInnen, Banken, Labors und Krankenhäuser beginnen keine Untersuchung des Falls, bevor nicht geklärt ist, ob die Frau verheiratet ist oder nicht, wenn ja, mit wem. Kein Gesetz und keine Logik kann erklären, wieso dies bei der verheirateten Frau und nicht bei ihrem ebenso verheirateten Mann notwendig ist. Die "Mammerent" wurde eingeführt, und allein diese im Volksmund geläufige Bezeichnung sagt alles aus über die Ideologie, die sich hinter dieser Maßnahme versteckt. Während jetzt die Finanzierungsfrage die Gemüter erhitzt, bedachte bei der Einführung niemand die Auswirkung auf eine kohärente Frauenpolitik
10 Jahre sind es her, und noch immer sollen die Kinder den Namen des Vaters tragen. Wiederum muss eine Familie sämtliche Gerichtsinstanzen bemühen, bevor ihr das Recht zugestanden wird, dem Kind den Namen der Mutter
Irène Schmitt ist Präsidentin, Nicole Lorentz Sekretärin der asbl. UDA. Zu dieser Vereinigung siehe den Kasten auf der folgenden Seite.
Irène Schmitt Nicole Lorentz
zu geben. Dabei hätte das Justizministerium nur den beantragten Heimatschein auszustellen brauchen, ohne mit einem bestehenden Gesetz in Konflikt zu geraten. Unser Gesetz schweigt in Bezug auf die Namengebung und somit sind alle Möglichkeiten offen. Ginge es der Regierung ehrlich und konsequent um das Gleichstellungsprinzip von Frau und Mann und möchte sie dieses Prinzip positiv im Gesetz verankern, so genügte es den Artikel 57 des Code Civil dadurch zu ergänzen, dass bei der Geburtserklärung auch der Name des Kindes, welcher sowohl der Name der Mutter als auch derjenige des Vaters sein kann, einzutragen ist. Ein großer Vorteil dieser Regelung wäre, dass keine Diskriminierung zwischen den vor und den nach der Gesetzesänderung Geborenen auftreten würde. Da für erstere der Name noch nicht im Geburtsregister steht, könnten diese Kinder oder ihre Eltern den gewählten Namen nachträglich eintragen lassen.
Es ist nicht Aufgabe der Regierung zu klären, wann die Eltern diese Entscheidung treffen oder was bei Nichteingang der Eltern geschieht. Das Problem ist nicht schwerwiegender als bei anderen elterlichen Entscheidungen, z.B. welche
Schule, Konfession oder welcher Vorname für das Kind gewählt wird, und die Lösungsfindung im Streitfall kann die gleiche sein. Es bedarf also zur Klärung solcher und ähnlicher Fragen keiner langen und verworrenen Gesetzesvorlage, wie sie bereits versucht und vom Staatsrat abgelehnt wurde.
10 Jahre sind es her, und das Frauenministerium wurde umbenannt. Würde Frau Jacobs sich für die Namengebung der Kinder im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau durchsetzen und eine saubere Lösung für alle Kinder und ihre Eltern erreichen, könnte sie auch noch in 10 Jahren als Ministerin für die Frauen in Erinnerung bleiben.
Die asbl LIDIA vereinigt folgende Gruppen und Initiativen: Centre d’Information et de Documentation des Femmes Thers Bodé, Déi Lénk Fraen, Déi Gréng Fraen, Femmes en Détresse, FNCTTFEL-Fraen, Frae-forum, Rosa Lila, Union des Femmes Luxembourgeoises, Femmes Socialistes.
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