Chronologie

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21. Mai 1999: Kurz vor den Wahlen erklärt die Abgeordnetenkammer fast alle Artikel der Verfassung für revisionsbedürftig.

12. August 1999: In ihrem Koalitionsabkommen sprechen sich CSV und DP für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung aus. Dieser Text soll anschließend den Bürgern in einem Referendum vorgelegt werden.

11. Dezember 2008: Da der Großherzog das Euthanasiegesetz nicht unterschreiben wollte, beschließt die Abgeordnetenkammer eine Reform des Artikels 34 der Verfassung. Damit muss der Großherzog ein Gesetz nicht mehr sanktionieren. In einer Motion beauftragt das Parlament die Verfassungskommission, die Rolle des Großherzogs in der Verfassung zu überdenken.

21. April 2009: Der Entwurf einer neuen Verfassung wird von Paul-Henri Meyers, Präsident der parlamentarischen Kommission für Institutionen und Verfassungsrevision, vorgelegt.

22. Juni 2011: Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Entwurf der neuen Verfassung.

6. Juni 2012: Der Staatsrat veröffentlicht sein langerwartetes Gutachten zum Entwurf der Verfassungskommission.

Herbst 2013: Voraussichtlich könnte die neue Verfassung zu diesem Zeitpunkt angenommen werden. Bis dahin muss die Verfassungskommssion ihren Entwurf überarbeiten und die Änderungen nochmals dem Staatrat vorlegen.

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