Die Grundrechte und Grundfreiheiten werden im Kapitel 2 des Entwurfs der Verfassungskommission zusammengefasst. Das Kapitel besteht aus vier Teilen: zur Würde (dignité), zur Gleichheit (égalité), zu den Grundfreiheiten (libértés) sowie zur Solidarität und Staatsbürgerschaft (solidarité et citoyenneté). Die Kommission orientierte sich dabei an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
„La dignité humaine est inviolable“ (Die Würde des Menschen ist unantastbar); so lautet Artikel 11 des Entwurfs. Dieser Satz ist die wichtigste Neuerung gegenüber der aktuellen Verfassung. Allerdings ist das Prinzip in dieser Formulierung nicht unumstritten, da seine sehr abstrakte Formulierung zur Einschränkung anderer Grundrechte führen könnte (Dean Spielmann). Weitere interessante Neuerungen sind das Recht auf angemessenen Wohnraum (Art. 37) und die Ausdehnung des Briefgeheimnisses auf jegliche Form privater Kommunikation (also auch digitaler Natur) – eine europaweite Innovation (Art. 27).
Der Katalog der Grundrechte wird jedoch nicht völlig erneuert. Vielen geht die Verfassungsreform deshalb nicht weit genug. Die Verfassungskommission geht davon aus, dass die Grundrechte ausreichend durch internationale Texte wie die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europarat) geschützt werden. Die Juristen Dean Spielmann und Jörg Gerkrath plädieren für einen ambitiösen Katalog der Grundrechte in der nationalen Verfassung. Der europäische Schutz könne nationale Grundrechte nicht ersetzen. Zumindest einen Verweis auf die internationalen Texte in der Verfassung halten einige Experten für notwendig.
Dementsprechend weisen viele Beiträge auf Lücken im Kapitel 2 hin:
- das Recht auf Leben fehlt,
- der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung wird nicht genannt,
- Garantien bei Freiheitsentzug werden nicht gegeben,
- das Recht auf einen fairen Prozess fehlt,
- die Gleichheit vor dem Recht ist auf Luxemburger beschränkt,
- die Regierung will den Schutz der Person und ihrer Güter auf Personen beschränken, die sich legal im Land aufhalten,
- das Recht auf soziale Sicherheit und medizinische Grundversorgung fehlt,
- der/die Ombudsmann/frau wird nicht erwähnt,
- die Freiheit der Wissenschaft wird nicht genannt,
- die Gebärdensprache wird nicht erwähnt,
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