Referendum

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Alle im Parlament vertretenen Parteien sind für ein Referendum über die Verfassungsreform. Mit Blick auf die Neuwahlen äußern sich die Parteien nun konkreter zur Form eines solchen Referendums.

Ein Multiple-Choice-Referendum

Bereits im November 2012 sprach sich Alex Bodry für ein Referendum aus, das die Bürger gezielt zu strittigen Aspekten der Reform befrage, anstatt über den gesamten Text mit Ja oder Nein abstimmen zu lassen. Lucien Lux kündigte am 9. September 2013 im RTL-Interview an, dass dieser Vorschlag Eingang ins LSAP-Wahlprogramm finden wird. In Reaktion darauf sprach sich auch CSV-Fraktionschef Gilles Roth für eine Volksbefragung mit mehreren Fragen aus. Radio 100,7 sagte er, das Parlament solle seine Arbeiten am Entwurf beenden und danach im parteiübergreifenden Konsens klare und prinzipielle Fragen formulieren. Im Dezember 2012 befand Premierminister Jean-Claude Juncker bereits im forum-Interview eine derartige Befragung für „nicht absurd“.

Die CSV hatte 2009 in ihrem Wahlprogramm festgehalten, dass sie die neue Verfassung „dem Volk mittels Referendum zur Zustimmung vorlegen“ wolle. Damit verwies die CSV auf die Prozedur, die im Artikel 114 der aktuellen Verfassung festgehalten ist. Seit der Reform von 2003 ermöglicht dieser Artikel ein bindendes Referendum, das die zweite Abstimmung der Abgeordnetenkammer ersetzt. Damit es ein Referendum gibt, reicht es, wenn 16 Abgeordnete (bzw. 25 000 Wähler) dies wollen.

Vor etwa einem Jahr sprachen sich DP, Déi Gréng, Déi Lénk und die ADR sich für ein solches abschließendes Referendum aus. LSAP und CSV rücken nun offenbar von dieser Option ab und scheinen ein konsultatives „Multiple-Choice-Referendum“ zu bevorzugen.

Ein Referendum, aber zu welchen Fragen?

Als Alex Bodry die Idee eines „Multiple-Choice-Referendums“ im November 2012 in die Debatte einbrachte, sprach er im Interview mit Radio 100,7 vom „isländischen Modell“. Er bezog sich dabei auf ein Referendum vom 20. Oktober 2012, in dem die isländischen Bürger über 6 Punkte der Verfassungsreform abstimmten. Es ging in Island um sehr kontroverse Fragen des Wahlrechts, der Verhältnis zur Kirche und zum Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Im November 2012 schlug Bodry vor, die Bürger könnten über Fragen wie der Staatsform, den Vorrechten des Großherzogs, dem Wahlrecht für Ausländer, dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche, der Existenz des Staatrates usw. abstimmen. Lucien Lux zählt nun größtenteils andere Punkte auf: Ämterhäufung, zeitliche Begrenzung der Ministermandate, Trennung von Kirche und Staat und die Herabsetzung des Wahlalters. Die Monarchie ist für Alex Bodry weiterhin ein Thema: Die Bürger sollte über eine Monarchie nach „schwedischem Modell“ abstimmen können – d.h. ob der Großherzog eine rein repräsentative Funktion haben solle.

Wann würde es stattfinden?

2014 soll laut Lucien Lux das Referendum noch stattfinden – wenn möglich. Chamberpräsident Laurent Mosar brachte die Idee ein, es zeitgleich mit den Europawahlen im Mai 2014 zu organisieren. Dem steht aber Artikel 21 des Gesetzes vom 4. Februar 2005 entgegen: „Aucun référendum ne peut être tenu ni pendant les trois mois qui précèdent ni pendant les trois mois qui suivent les élections législatives ou européennes.“ Damit ist ein Referendum vor September 2014 wenig wahrscheinlich.

Agenda Setting der Parteien

Viele Abgeordnete befürchten in den letzten Monaten, dass mit einem „Ja-Nein-Referendum“ die Büchse der Pandora geöffnet werde: nationalistische Ausschweifungen um Sprache und Symbole, Partikularinteressen und die Gelegenheit, die Regierung abzustrafen. Der Schrecken von 2005, als gegen alle Erwartung eine kontroverse Debatte über die EU-Verfassung losbrach, sitzt noch tief in den Knochen.

Alex Bodry schrieb in einem Facebook-Eintrag vom 9. September 2013, die LSAP wolle die Bürger nicht zu einen langen und komplexen Text befragen, sondern ihre Meinung einholen, bevor der Verfassungstext fertig sei. Bereits im November 2012 sah er in einem Referendum vor der endgültigen Abstimmung im Parlament eine Möglichkeit „eine[r] echte[n] demokratische[n] Beteiligung der Bürger“. Das Resultat der Befragung könne dann der Arbeit der Abgeordneten die Richtung vorgeben.

Ein Referendum mit mehreren Fragen wäre nicht bindend – im Gegensatz zu einer abschließenden Befragung über den gesamten Text. Das Risiko eines totalen Scheiterns wäre damit für die Politik geringer. Zusätzlich hätten die Parteien eine größere Kontrolle, über welche Aspekte diskutiert werden würde. Jean-Claude Juncker warnte im forum-Interview, das Risiko bestehe, dass es schwierig werden könnte, die Antworten der Bürger auf die unterschiedlichen Fragen in einen kohärenten Verfassungstext zu verwandeln.

(Version vom 10. September 2013)

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