Die Frage, was in der Verfassung über Sprachen und Symbole stehen sollte, war und ist in der Verfassungskommission einer der umstrittensten Punkte. Es geht vor allem um den Stellenwert bzw. die Priorität der luxemburgischen Sprache gegenüber anderen Sprachen.
In ihrer Sitzung vom 7. November hat sich die Verfassungskommission auf folgenden Wortlaut geeinigt: „La langue du Luxembourg (du pays) est le luxembourgeois. La loi règle l’emploi des langues luxembourgeoise, française et allemande“. Diese Formulierung übernahmen die Kommissionsmitglieder in großen Teilen aus dem Gutachten des Staatsrates. Dieser hatte vorgeschlagen das Luxemburgische als „langue nationale“ zu definieren. Das ADR wollte seit langem die Formulierung des Sprachengesetzes von 1984 in die Verfassung einfügen: „La langue nationale des Luxembourgeois est le luxembourgeois“. Die Actioun Lëtzebuergesch forderte dies immer wieder.
Die anderen Parteien empfinden diese Darstellung als reduzierend, sie entspreche nicht der realen Sprachensituation, und könne ungewollte juristische Folgen haben. Die Mehrheit der Kommission hat sich deshalb für eine abgeschwächte Formulierung entschieden. Trotzdem ist der jetzige Kompromiss weit entfernt von dem, der in den Verfassungsentwurf aufgenommen worden war: „La loi règle l’emploi des langues luxembourgeoise, française et allemande en matière administrative et judiciaire. L’Etat veille à promouvoir la langue luxembourgeoise.“ (Art. 41) Dabei war die Regierung mit dieser Formulierung einverstanden.
Der Soziologe Fernand Fehlen sieht in der nun beschlossenen Formulierung reine Symbolpolitik, dabei wäre eine konkrete Sprachenpolitik notwendig, um sowohl das Luxemburgische als auch die Vielsprachigkeit zu erhalten. 2007 schlug er eine ganz andere Herangehensweise vor: „Le français et le luxembourgeois sont les langues du Luxembourg.“
Neben der Sprache hat das Parlament auch bezüglich der Symbole die Position des Staatsrates übernommen. Dass im Verfassungsentwurf der Kommission die Symbole des Staates und der Nation nicht definiert wurden, empfand der Staatsrat als Lücke, da alle Nachbarländer dies in ihrer Verfassung tun. Sein Vorschlag wurde nun von der Verfassungskommission übernommen:
- „L’emblème de l’Etat est le drapeau tricolore rouge, blanc, bleu.
- La loi définit les armoiries de l’Etat.
- L’hymne national est ‚Ons Hémecht‘.“
(Version vom 16. November 2012)
