„Alle Instrumente, die zur Gleichheit beitragen, sind willkommen“
Gleichstellungsministerin Lydia Mutsch zur Einführung einer Geschlechterquote für Kandidatenlisten
Im Dezember 2016 stimmte die Abgeordnetenkammer einer „politischen“ Geschlechterquote zu. Mit der Reform werden die Parteien künftig dazu verpflichtet, bei Nationalwahlen eine Quote von mindestens 40 Prozent (also 24 von 60 Kandidaten), bei Europawahlen von 50 Prozent (drei von sechs Kandidaten) von jedem Geschlecht auf den Wahllisten einzuhalten. Die neue Regelung ist jedoch nicht absolut …
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