Quæ tangi non possunt

… ist eine Redewendung aus der antiken römischen Rechtssprache. Sie bezeichnet unkörperliche Sachen (res incorporales), „die man nicht angreifen kann“, was sie von den res corporales unterscheidet, deren Eigenschaft das quæ tangi possunt ist. In den Institutiones, einem Lehrbuch aus dem 2. Jahrhundert, erklärt der römische Jurist Gaius, die res incorporales seien „diejenigen, die in […]

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Liebe Freund*innen! Wir bei forum haben unsere ganz eigenen Wasser-Geschichten. Eine davon erzählt von zahlreichen Überschwemmungen, die wir in unserem Büro im Pfaffenthal über die Jahre erlebt haben. Die letzte ereignete sich im vergangenen Herbst. Doch Gilles und Gilles, zwei kundige Mitarbeiter der Stadt Luxemburg, entdeckten, dass ihre Vorgänger das Wasserrücklaufventil falsch herum eingesetzt hatten, […]