Die fahrlässige Tötung des Arbeiters Villaume

Ein Protokoll über die Fragwürdigkeit der Justiz

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Auch wenn der nachfolgende Artikel schon am 8.11.1975 in der "arbecht" erschien, auch wenn das "Lehrstück", wie Guy Rewenig es nennt, noch weiter zurückliegt und sich obendrein "ja nicht in Luxemburg" zutrug, bleibt der Artikel doch für uns brennend aktuell. Wie wohl ein luxemburgischer Fall Villaume ausgehen würde?

Man beachte die beigefügte Statistik!

Die Red.

In einem französischen Betrieb gerät ein Arbeiter zwischen zwei Eisenbahnwagen, er wird auf der Stelle getötet. Sein Fall wird eingereiht in die endlose Serie der Arbeitsunfälle. In Frankreich stirbt jede Stunde ein Arbeitnehmer an den Folgen eines Unfalls. Die Größenordnung dieser ununterbrochenen Hekatombe ist so widersinnig geworden, daß keiner sich bereitfindet, sie auf Grund ihrer wahren Tragweite zu bewältigen. Arbeitsunfälle gehören zu den fatalen Begleiterscheinungen des Arbeitsablaufs, sie sind ein Stück Risiko, das „in der Natur der Sache liegt“. Die Natur der Sache wird, wie in den meisten Fällen, nicht angetastet.

Doch hier wagte einer, die geltenden Anschauungen auf den Kopf zu stellen. War der tödliche Unfall des Arbeiters Villaume zum Zeitpunkt des Geschehens nur einige knappe Zeilen in der regionalen Presse wert, so verflüchtigte sich seine Bedeutung unerwartet durch den Eingriff eines jungen Richters. Patrice de Charette, Rechtssprecher, ließ den Fabrikdirektor, auf dessen Gelände der Unfall sich abgespielt hatte, in Untersuchungshaft sperren. An diesem Punkt beginnt ein bestürzendes Lehrstück über das Verhältnis von Justiz und Klassenzugehörigkeit, über den Zusammenhang zwischen „geltendem“ Recht und den Vorstellungen jener, die am Hebel sitzen.

Der Richter stützte sich in seiner Beweisführung zwar auf den dehnbaren

Paragrafen „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“, hatte aber andererseits einige unumstößliche Argumente in der Hand: Der getötete Arbeiter war Teilinvalide und hätte in diesem Arbeitssektor laut Vorschrift überhaupt nicht eingesetzt werden dürfen. Zudem war amtlich festgestellt worden, daß die Arbeitsunfälle in diesem Betrieb sich seit Jahren sprunghaft vermehrten: Der Fabrikdirektor war mehrmals aufgefordert worden, die Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern, auch und besonders in jenem Teilabschnitt, wo sich der tödliche Unfall ereignete. Er schlug alle, größtenteils von offiziellen Gremien vorgetragenen Forderungen in den Wind. Er verbesserte nicht. Er investierte nicht in die Sicherheit. Einfacher gesagt: Er trat das Gesetz mit Füßen.

Richter de Charette macht den Fabrikdirektor für den tödlichen Arbeitsunfall verantwortlich. Er sagt: Wenn sich der Unternehmer weigert, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, liegt der tödliche Unfall des Arbeiters Villaume sehr in der Nähe eines vorsätzlichen Mords. Aber der Fabrikdirektor ist kein einfacher Gesetzesbrecher, er ist Unternehmer. Er trägt einen weißen Kragen. Und um den weißen Kragen der Unternehmer wird das Verbrechen wie ein Schlips gebunden: Man scheint sich nicht, es noch zur Schau zu tragen. Als der Fabrikdirektor verhaftet wird, packt keiner der Ordnungshüter brutal zu: Man kramt keine Handschellen hervor, der Direktor wird wie ein Mensch hinausgeführt, sanft und ordentlich.

Die leitenden Angestellten des Unternehmens errichten ihre Barrikaden. Einer behauptet vor der Presse, der verunfallte Arbeiter allein sei an seinem Unfall schuld, er sei das Opfer einer „falschen Bewegung“ geworden. Die Angestellten besetzen das Justizgebäude, um die Freilassung des Fabrikdirektors zu erzwingen. Die Polizei, die stets bei solchen Gelegenheiten mit lockerem Knüppel operiert und sehr schnell „Räumungsarbeiten“ veranlaßt, rührt keinen Finger. Die leitenden Angestellten dürfen das Haus nach Lust und Laune besetzen, solange sie wollen. Schließlich sichert das Gesetz ihnen Demonstrationsfreiheit zu. Und IHRE Freiheit bleibt gewahrt: Sie tragen keine Transparente, sondern maßgeschneiderte Anzüge. Sie nimmt man ernst.

Richter de Charette wird vorgeworfen, er sei Mitglied einer Richtergewerkschaft. Daraus schließt man, daß er nicht die Interessen der Justiz vertritt, sondern die Ansichten seiner Gewerkschaft. Es stellt sich heraus, daß Richter de Charette sich zudem nicht scheint, Dinge exakt beim Namen zu nennen. Er spricht von Klassenjustiz, weil es sich erwiesenermaßen um eine Klassenjustiz handelt, weil diese Justiz stets im Schatten der Herrschenden ihre Sprüche klopft. Daraus wiederum lesen die Betroffenen heraus, daß Richter de Charette sich nicht unabhängig verhält, sondern ideologische Einzeltigkeit beweist. Man fordert: Ein Richter hat sich, sobald er seine Funktion ausübt, von seinen politischen Ueberzeugungen

zu trennen, die gesellschaftspolitische Analyse sofort beiseite zu stellen. Man verlangt, daß er alles, was ihn erst zum Menschen macht, seine politische Einsatzbereitschaft, seine persönliche Mündigkeit, abstreife. Verlangt man da nicht, der Richter soll zuerst ein Un-Mensch sein, bevor er richtet?

  1. Das, was man Schicksal nennt, nimmt seinen Lauf. Der französische Justizminister Lecanuet persönlich setzt sich für die sofortige Freilassung des Fabrikdirektors ein. Im Fernsehen rechtfertigt er seine Einmischung: Die Ju-

Justiz muß unabhängig bleiben, sie darf nicht zur Klassenjustiz werden, sie hat in allen Fällen objektiv über den Tatbestand zu befinden. Das Erstaunliche an Lecanuets Kommentar ist, daß er dem Beweisantritt des Richters de Charette inhaltlich vollkommen gleich ist. Aber Lecanuet verwendet diese Grundsätze gegen den Richter: Er hat sich schuldig gemacht, weil er ein politisches Urteil fällte, und somit die Unabhängigkeit der Justiz verletzte. Lecanuet allein ist für die Logik dieser Äußerungen verantwortlich. Da wird einer, der endlich am konkreten Objekt die Unabhängigkeit der Justiz restaurieren möchte, von seinem ersten Vorgesetzten gerügt, weil er sich nicht unabhängig benommen habe: Verworren sind die Wege der Herren, fürwahr!

Der Fabrikdirektor wird freigelassen. Auf die Frage eines Journalisten, ob er seine Inhaftierung als exemplarisch empfinde, antwortet er: „Sie ist insofern exemplarisch, als somit klargestellt werden muß, daß niemals mehr ein Fabrikdirektor in Untersuchungshaft kommen darf.“ Das kann nichts weiter heißen, als daß Unternehmer und ihresgleichen die heiligen Kühe des Strafgesetzbuches bleiben. Was der Mann da fordert, läuft darauf hinaus, daß die Klassenjustiz sich endlich öffentlich zu ihrem Klassencharakter bekenne. Das heißt auch, wenn man wirklich die Konsequenz daraus zieht: Wäre der Arbeiter Villaume nicht tot, so müßte ER vor Gericht gestellt werden, um seinen eigenen Unfall, den sein Arbeitgeber organisiert hat, zu verantworten. Zum unglücklichen Schluß eine kurze Anmerkung: Gegen Richter de Charette wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er hat unnötig Unruhe gestiftet (behaupten die wahren Unruhestifter).

REWENIG

—ACCIDENTS DE TRAVAIL

AU LUXEMBOURG

D’après le rapport annuel
1974 de l’Inspection du
Travail et des Mines

Accidents mortels en 1972: 32
1973: 27
1974: 42

Accidents du
travail déclarés en 1973: 4684
1974: 4822

Accidents
ayant entraîné
une interruption
de travail en 1973: 3254
1974: 3368

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