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"Amnesty"-Gruppe
und Rhodesien
1971 wurde die erste Adoptionsgruppe
der luxemburgischen Sektion von Am-
nesty International gegründet. Diese be-
faßt sich gegenwärtig, gemeinsam mit über
250 weiteren Adoptionsgruppen in der
ganzen Welt, mit dem Schutz der Men-
schenrechte in Rhodesien.
Dieses Land ist zu einem Schwerpunkt
der Arbeit von Amnesty International ge-
worden, seit das Regime von Ian Smith
die Macht an sich gerissen und das Land
in einem Versuch, die Herrschaft der wei-
ßen Minderheit (3,6% der Gesamtbevölke-
rung) über die Farbigen aufrechtzuerhal-
ten, einseitig für unabhängig vom Ver-
einigten Königreich erklärt hat. Da dies
ein Gegentrend zu der auf diesem Kon-
tinent — mit Ausnahme von Südafrika —
angestrebten und mehr oder weniger er-
folgreich vollzogenen Entkolonisierung ist,
wehrt sich die inzwischen politisch mün-
dig gewordene schwarze Mehrheit gegen
diese Entwicklung. Der Widerstand stel-
gerte sich allmählich und wurde leiden-
schaftlicher, je mehr die Hoffnung auf Be-
freiung der zunehmenden Unterdrückung
des schwarzen Bevölkerungsteils weichen
mußte.
Amnesty setzte sich für über 1.000 Opfer
des weißen Regimes ein, allerdings mit
magerem Ergebnis, denn die Weißen, die
sich bewußt sind, daß sie politisch in die
Enge getrieben werden und international
isoliert sind, führen eine immer unverfro-
renere Schreckensherrschaft, um den Wi-
derstand der Schwarzen zu brechen. Der
Polizeiterror ist von dem katholischen
Ausschuß Justitia et Pax in einem Weiß-
buch angeprangert worden. Die Autoren
des Weißbuches wurden prompt des Lan-
des verwiesen, unter anderem ein Bi-
schof und ein irischer Priester, die Zeugen
von den Verbrechen der Polizei und der
Sonderabteilung des Sicherheitsdienstes
waren. Es läuft darauf hinaus, daß jeder,
der mit den „boys“ (Freiheitskämpfer)
sympathisiert — und welcher Schwarze
tut das nicht? — vogelfrei ist. Die An-
werbung von Guerillas wird mit dem Tod
durch Erhängen nach einem geheimen
Prozeß bestraft.
Da Gewalt nun einmal Gewalt auslöst,
wird auch von den „boys“ Terror verübt,
unter anderem gegen die Schwarzen, die
mit der Polizei zusammenarbeiten.
Selbstverständlich ist jedoch der offi-
zielle Terror in viel stärkerem Maße zu
verurteilen, da dieser von der Regierung,
der Justiz und der Polizei verübt wird,
aise von Organen, die eigentlich der Be-
völkerung dienen sollen.
Diese Verurteilung gilt um so mehr der
systematischen Folterung hilfloser Men-
schen. Die Folterung ist nicht nur das
Werk verbrecherischer Elemente bei der
Polizei, sondern wird offiziell durch ein Ge-
setz gefördert, das der Polizei praktisch
einen Freibrief gibt. Die Gruppe I der lu-
xemburgischen Sektion hat vor allem ge-
gen die Anwendung dieses Gesetzes beim
Premierminister, dem Staatspräsidenten
und dem Minister für Justiz, Gesetz und
Ordnung protestiert.
Besonders setzt sich die Gruppe für
„ihren“ politischen Gefangenen ein: Sa-
hanya Mashonga, der 1974 gleich nach sei-
ner Entlassung aus dem Gefängnis von
Gweie wieder festgenommen und mit sei-
ner Familie — „vorbeugend“, wie das
heißt — und ohne irgendeinen Prozeß in
ein Konzentrationslager eingewiesen wur-
de. Die Gruppe hat Kontakt zu diesem Ge-
fangenen aufnehmen können. Die Korre-
spondenz wird jedoch von der Lagerlei-
tung zensiert.
Die Aktion zum Schutz der Menschen-
rechte in Rhodesien und vielen anderen
Ländern, in denen von der Polizei gefel-
tert wird, würde intensiviert, wenn sich
auch Polizeivereinigungen und -gewerk-
schaften, auch im Großherzogtum, den Be-
mühungen von Amnesty ausschließen und
ihre Mißbilligung gegenüber der Polizei
in anderen Ländern bekunden würden, die
sich von nichtdemokratisch an die Macht
gelangten Regimen für eindeutig im Wi-
derspruch zu den Menschenrechten zie-
hende Ziele mißbrauchen läßt.
A. I. L. Gruppe I
in: Tageblatt, 10.12.1977
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