Wege zu einer christlichen Lösung

Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

Die Abtreibungsdebatte dauert nun hierzulande schon fast zehn Jahre an. Mir scheint, dass trotz fundamentaler Meinungsverschiedenheiten, und abgesehen von einigen obligaten Extremisten, ein gewisser Konsens sich herausgeschält hat, wenigstens was einige Grundprinzipien anbelangt: Die Abtreibung als solche wird, glaube ich, von der Mehrheit der Bevölkerung als ein Übel angesehen, das es nicht geben dürfte. Dem Foetus wird im Prinzip das Recht auf Leben und Schutz nicht abgesprochen. Die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens hat sich als für die Rechtsprechung unergiebig und irrelevant erwiesen. Wenn auch alle diese Erkenntnisse und Prinzipien mit einer christlichen Position übereinstimmen, so sind sie dennoch nicht christlich in einem spezifischen und exklusiven Sinne, sondern können durchaus Grundlagen einer menschlichen Gesellschaft überhaupt sein.

Dieser Konsens auf der Ebene der Prinzipien darf nicht unterschätzt werden, auch wenn er kaum noch besteht wenn es um die Anwendung dieser Prinzipien geht. Immerhin könnte auch auf diesem Gebiet eine gewisse Gemeinsamkeit erreicht werden: Wer wäre nicht damit einverstanden, dass das Ziel aller öffentlichen und privaten Bemühungen

darin bestehen muss, nicht die Abtreibung einfachhin zu verbieten oder zu erlauben, sondern sie gegenstandslos zu machen! Das aber bedeutet, dass man auf ihre Ursachen einwirken muss. Nur, sind diese denn überhaupt bekannt?

Mir scheint, einer der wichtigsten Schritte auf das vorgenannte Ziel hin wäre eine umfassende, empirische Untersuchung der wirklichen Beweggründe der Abtreibenden.

Es hat meines Erachtens keinen Wert, sich noch viel mit der Argumentation für oder wider die Abtreibung bzw. die Liberalisierung der Abtreibung abzugeben (siehe dazu meinen Artikel in "Public" Nr.27 oder "d’Lötzeburger Land" Nr.10/78) Aber die Erforschung der konkreten Ursachen der Abtreibung lohnt sich nicht nur, sondern ist eine unabdingbare Vorbedingung zur Abschaffung des Übels. Wenn eine Entscheidung von seiten der Regierung in Sachen Abtreibung auch immer dringender wird, soviel Zeit sollte und müsste sie sich dennoch lassen, eine eingehende Motivationsforschung betreiben zu lassen, ansonsten wohl jedes Unternehmen von vornherein ein Schlag ins Wasser sein wird.

Das Ziel aller öffentlichen und privaten Bemühungen muss darin bestehen, nicht die Abtreibung einfachhin zu verbieten oder zu erlauben, sondern sie gegenstandslos zu machen!

Wenn nun zwar diese Ursachen noch nicht mit wissenschaftlicher Exaktheit bekannt sind, so steht dennoch meiner Meinung nach fest, dass dem Übel nicht durch strafrechtliche Mittel abgeholfen werden kann. Insofern scheint es mir unsi nig, das ganze Problem durch eine Strafgesetzreform mit sogenannten flankierenden Massnahmen anzugehen; vielmehr ist es so, dass letztere eigentlich im Zentrum der legislativen Bemühungen stehen müssten, wogegen die strafrechtliche Sanktion immer nur letztes Mittel sein kann. Unbeschadet der einzelnen Resultate einer empirischen Ursachenforschung bin ich der festen Überzeugung, dass wir, d.h. die Allgemeinheit, nicht um eine tiefgreifende Gesellschaftspolitik herumkommen. Unter Gesellschaftspolitik verstehe ich das integrierte Bemühen, gesellschaftliche Sektoren wie : Arbeit, Sozialversicherung, Familie, Erziehung und Bildung, Gesundheit, cadre de vie (Städte- und Landesplanung, Wohnungsbau, Umweltpolitik) aufeinander abzustimmen. Es ist klar, dass ein solches Unternehmen nicht nur der Lösung des Abtreibungsproblems zugute kommt, sondern auch auf andern Gebieten, wie z.B. dem gesellschaftlichen Zusammenleben, der Lebensqualität, der Kriminalität usw. günstige Auswirkungen haben wird.

Was nun speziell die Abtreibungsfrage angeht, wären u.a. folgende Akzente zu setzen: sozialer Wohnungsbau, der es jungen Leuten erlaubt, eine Wohnung zu haben, in der auch Platz ist für Kinder; Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt; gezielte Frauenpolitik, die es jeder Frau erlaubt, entweder nur Hausfrau und Mutter zu sein, ohne Diskriminierung und Kaufkraftverlust, oder berufstätige Mutter ohne Zeit- und vor allem Nervenkraftverlust; Gesundheitspolitik im Sinne von sexueller Erziehung für alle, von Bereitstellung kontrazeptiver Mittel, von mit öffentlichen Mitteln unterstützten öffentlichen oder privaten Beratungsstellen.

Eigentlich müssten die sogenannten flankierenden Massnahmen im Zentrum der legislativen Bemühungen stehen.

Es wäre nun falsch, in dieser Politik nur eine Geldsache zu sehen; gewiss wird sie sehr viel Geld kosten, aber die Schwierigkeit ihrer Durchführung liegt vielmehr darin, dass vor allem ein Mentalitätsumschwung zu ihrem Gelingen erfordert ist, und das verlangt mehr als nur Geld. Hier wäre eigentlich auch die Stelle, an der

die Kirche, als Institution und als Volk Gottes, eine wichtige Rolle zu spielen hätte. Wenn sie bisher auch, ohne Zögern und unbeirrt durch eine bedauerliche Modeströmung, sich für die Menschlichkeit und Schutzwürdigkeit des Foetus eingesetzt hat, so ist sie leider nicht imstande, auf glaubwürdige Weise an dieser Meinungs-

(um)bildung mitzuarbeiten. Jedenfalls solange nicht, als sie an ihrer zwar traditionsreichen, aber sich keinesfalls zwingend aus den christlichen Grundlehren ergebenden Sexualmoral und negativen Einstellung zu den meisten kontrazeptiven Mitteln festhält.

Nehmen wir nun einmal an, eine solche Gesellschaftspolitik werde unternommen, so wird man dennoch nicht ohne eine strafrechtliche Regelung auskommen können, auch wenn sie, wie schon gesagt, nur letztes Mittel sein darf. Einmal, weil die Voraussetzung dieser ganzen Politik, nämlich die Schutzwürdigkeit des Foetus, auch gesetzlich, und damit auch strafgesetzlich, verankert werden muss; zum andern auch, weil viele Leute ihr Verhalten immer noch am Strafgesetz ausrichten; sondern schliesslich, weil die beste Politik nicht verhindern kann, dass noch Abtreibungen vorkommen werden, die aber dann guten Gewissens gericht-

Die Kirche ist solange nicht imstande, an einer Meinungs(um)-bildung mitzuarbeiten, als sie an ihrer sich keinesfalls zwingend aus den christlichen Grundlehren ergebenden Sexualmoral und negativen Einstellung zu den meisten kontrazeptiven Mitteln festhält.

lich untersucht und gegebenenfalls geahndet werden dürfen. Es ist nicht meine Absicht, in allen Einzelheiten eine solche zukünftige Strafgesetzgebung aufzustellen, aber ich möchte wenigstens einige Kriterien anführen, denen sie entsprechen muss. Es sind dies die Kriterien, welche der Bensberger Kreis (eine Gruppe von Katholiken, die vorwiegend kritisch, linksorientiert und reformerisch eingestellt sind) in seinem ‚Memorandum zur Reform des § 218 des Strafgesetzbuches aufgezählt hat: "Kriterien, über die ein Konsens besteht und an denen sich die strafrechtliche Regelung wird messen lassen müssen:

  1. ob sie geeignet ist, zunächst illegale Abtreibungen, später Abtreibungen überhaupt zurückzudrängen;
  2. ob sie den Betroffenen – bei einer menschengemässen Achtung gerechtfertigter Interessen – zumutbar ist;
  3. ob die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelung – in allen sozialen Schichten – kontrollierbar ist und damit gesetzliche Norm und soziale Wirklichkeit wieder in eine für die Rechtsautorität des Staates unerlässliche Entsprechung geraten;
  4. ob sie nachgeordneter Teil einer Gesamtstrategie ist, die gesetzlich verankerte sozialpolitische Primärmassnahmen unabdingbar macht;
  5. ob die Verfahren so geartet sind, dass die Frauen sie in Anspruch nehmen und der Effekt der Entkriminalisierung auch tatsächlich erreicht wird;
  6. ob die prinzipielle Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen und sein Anspruch auf einen wirksamen Schutz durch die gesamte staatliche Rechtsordnung – und diese wird nicht nur durch das Strafrecht vertreten – unterstrichen wird."

Dass die Abtreibung durch die oben kurz beschriebene Gesellschaftspolitik gegenstandslos gemacht werden kann, ist zugegebenermassen utopisch, im Sinne eines Ideals, von dem man zwar weiss, dass man es wohl nie voll erreichen wird, auf das man aber nichtsdestoweniger zustreben muss, da es allein dem Handeln die rechte Richtung weisen kann. Damit ist aber noch nicht die wichtige Frage geklärt, was in der

Enrico Berlinguer, Italiens KP-Chef am 27. Januar: „Als kommunistische Partei, als revolutionäre Bewegung sind wir grundsätzlich gegen jede Form der Abtreibung, ausgenommen, wenn es sich um Abhilfe in äußersten Fällen der Gefahr und der Frustration der Frau handelt. Wir leugnen, daß die Abtreibung ein Instrument der Eman-

zipation der Frau ist. Wir befürworten die dringende Notwendigkeit, derartige kulturelle und soziale Voraussetzungen zu schaffen, damit die Abtreibung nicht nur grundsätzlich, sondern auch faktisch aufhört, eines der ordentlichen Mittel der Geburtenkontrolle zu sein.“
In: Politik-Forum Nr. 3/78

Zwischenzeit geschehen soll, während der die Ursachenforschung betrieben wird und ehe die Gesellschaftspolitik ihre ersten Früchte trägt. Denn die bestehende strafrechtliche Situation (illegale Abtreibungen, Nichtbeachtung und Nichtdurchführbarkeit der Strafgesetzgebung usw.) kann nicht weiter hingenommen werden, zumal die Motivforschung nur dann gründlich durchgeführt werden kann, wenn die Betroffenen aus der Illegalität aufzutauchen wagen. Es muss vielmehr eine Übergangslösung getroffen werden für fünf bis zehn Jahre, welche sowohl die eingangs genannten Prinzipien soweit wie möglich berücksichtigt als aber auch weitgehende Indikationen zulässt, soweit die festgestellten Ursachen der Abtreibung noch nicht behoben sind. Das Ganze muss aber ausdrücklich als Übergangsregelung bezeichnet sein, die zu einem bestimmten Termin durch eine definitive Gesetzgebung abgelöst wird.

Eine weitgehende Indikationenlösung welche einige der bestehenden Missstände wenigstens beseitigen kann, kann als Zwischenlösung und ‚moindre mal‘ unter den angegebenen Bedingungen Ausdruck der einzigen, ethisch rechtfertigbaren Haltung, und insofern für einen Christen annehmbar sein.

Wie kann aber eine solche, wenn auch nur vorübergehende, ‚Liberalisierung‘ gerechtfertigt werden und für einen Christen annehmbar sein? Eines steht fest: für das individuelle christliche Gewissen, gesinnungsethisch also, bleibt die Abtreibung ein Übel, welches auch immer die Strafgesetzgebung sei. Aber die Abtreibung als gesellschaftliches Problem kann nur von einem verantwortungsethischen Standpunkt her adäquat behandelt und gelöst werden, d.h. von einer Perspektive her, für die nicht nur der Eigenwert des ethischen Handelns zu seiner Rechtfertigung genügt, sondern für die dazu der Erfolg bzw. Misserfolg des Handelns sowie die eventuellen (üblen) Nebenwirkungen mitberücksichtigt werden müssen; darüber hinaus besteht die verantwortungsethische Haltung in der Orientierung am politisch Möglichen und Durchsetzbaren, worüber jedoch die Mehrheit entscheidet, und nicht, wie in der Gesinnungsethik, die Wahrheit. Solange aber die oben besprochene Gesellschaftspolitik noch nicht angelaufen ist, zugleich aber eine strikte, jedoch wirkungslose Strafgesetzgebung besteht, gibt es solche Nebenwirkungen zuhauf: illegale Abtreibungen, physische und psychische Schäden, Missachtung des Gesetzes usw. Eine weitgehende Indikationenlösung, welche einige dieser Missstände wenigstens beseitigen kann, ist als Zwischenlösung nicht unbedingt ethisch ungerechtfertigt, sie kann, unter gewissen, oben angegebenen Bedingungen, im Gegenteil Ausdruck sein der einzigen, ethisch rechtfertigbaren Haltung, und insofern für einen Christen annehmbar sein, umso mehr als, politisch gesehen, nicht mehr erreicht werden kann vor dem Inkrafttreten dieser Gesellschaftspolitik.

Damit sei nicht gesagt, diese Zwischenlösung sei problemlos und ideal. Sie ist ein Kompromiss, ein notwendiges Übel, ein ‚moindre mal‘. Es soll nicht verschwiegen sein, dass viele ungeborene Kinder dabei ihr Leben lassen werden, und diese Tatsache soll nicht beschönigt werden. Aber wenn diese Lösung nicht angewandt wird, werden nicht weniger Ungeborene sterben, und dazu werden noch viele Frauen ihre Gesundheit wenn nicht auch ihr Leben verlieren, ohne dass die Hoffnung besteht auf das Einmünden in eine bessere Situation durch eine angemessene Gesellschaftspolitik. Wenn somit diese Zwischenlösung jedenfalls nicht schlechter ist als der bestehende Zustand, sondern auf eine bessere Zukunft offen ist, scheint sie mir der einzige gangbare und ethisch gebotene Weg.

Hubert Hausemer

Anmerkung der Redaktion: Das vorliegende Dossier über die Abtreibung war das bisher umstrittenste in der kurzen Redaktionsgeschichte. Wie üblich wollten wir verschiedene, auch gegensätzliche Meinungen zum Thema zu Wort kommen lassen. Doch auch

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code