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  1. Ein Mitspracherecht, sowie spezielle Informierung in allen Sachen von Scheidung

  2. Die Schaffung eines Alimentenfond:

a) gegenseitige Ressentiments könnten abgebaut werden durch das Funktionieren eines solchen Fond. Alimente könnten überwiesen und weitergeleitet werden für Frau und Kinder. Dabei müsste die Indexierung berücksichtigt und eventuell durch den Fond gefordert werden.
b) Dieser Fond (der 1980 im Frühjahr von der Kammer geschaffen werden soll) müsste auch in Anspruch genommen werden, wo ein Partner sich der elterlichen Pflichten entzieht (Flucht ins Ausland, Krankheit, Ausflüchte)
c) Dieser Fond müsste auch in Anspruch genommen werden für Frauen, die von 1978 durch Schuldspruch alle Rechte auf eine Alimenten- und Witwenpension verloren und die keinen Lebensunterhalt haben, oder deren eigene Rente ungenügend ist.

  1. Soziale Sicherheit für die geschiedene Frau:

a) Für ältere Frauen, die nach 1978 geschieden werden, müsste bei der Scheidung ein Rentenversorgungsausgleich geschaffen werden wie in Deutschland. Viele dieser Frauen standen nie in einem Arbeiterverhältnis vor ihrer Heirat und waren nun Hausfrauen und Mütter. Andere sind bei der Scheidung zu alt, um noch genügende Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Nach dem neuen Scheidungsgesetz von 1975 werden ihr

zwar die Jahre angerechnet, die sie verheiratet war, doch kann sie erst in den Genuss dieser Rente kommen, wenn der Mann stirbt. Bis dahin muss sie mit der Unsicherheit einer Alimentenrente rechnen.

b) Bei Halbtagsarbeit müsste die geschiedene Frau den vollen Pensionsbeitrag zahlen können (eine Ausgabe, die bei der Alimentenpension berücksichtigt werden müsste) was auf freiwilliger Basis noch von keiner Pensionskasse gestattet wird. Tatsache ist, dass jüngere Frauen als Lohn für die Verantwortung, die sie für ihre Kinder übernommen haben, kleinere Löhne und kleinere Renten erhalten.
c) Es müssten mehr Kinderkrippen und Tagesstätten bestehen, damit junge Frauen die Möglichkeit hätten, ganztags zu arbeiten.

  1. Sozialwohnungen für geschiedene, bedürftige Frauen.

  2. Den Frauen die Möglichkeit geben sich zu rezyklieren (besonders wichtig für junge Frauen mit Kindern, die ihre Schule nicht abgeschlossen oder kein Diplom erhalten haben)

SCHLUSSFOLGERUNG:

Vielleicht bräuchte es weniger staatliche Beihilfen (Steuern für jeden), wenn Männer es fertigbrächten, monatlich für ihre Hausfrauen bis 1000Fr Versicherung zu bezahlen für deren verdiente Altersrente (abziehbar von den Steuern).

Combien coûte un divorce?

En ce qui concerne les prix, un divorce dépend:

  1. des difficultés (genre de divorce) et des démarches juridiques à faire:
  • Un divorce avec témoins il y a 12 ans: 49 000Fr
  • un divorce à consentement mutuel il y a 2 ans: 12 000Fr
  • un divorce qui vient d’être prononcé et qui a duré 3 ans: 175 000Fr
  1. du portemonnaie et de la naïveté des gens: il y a des gens qui ne savent pas se défendre.

  2. des avocats. Selon leur renommée, les uns demandent plus que d’autres.

Ces données ont été assemblées à partir de renseignements fournis par des membres de l’UNIFED.

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