Wie man den Knoten durchschlagen kann
Der Streit um die Arbeitszeit (aus: Publik-Forum 5, 2.3.1984)
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Die Tarifrunden des Jahres 1984, insbesondere die Auseinandersetzungen um die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit, Stichwort 35-Stunden-Woche, sind von ungewöhnlicher Härte geprägt. Der Öffentlichkeit werden seit längerem „vernünftige Lösungen“ zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit angeboten: Aber: hinter den vernünftigen Lösungen versteckt sich in der Regel jeweils eine selektive Vernunft, nämlich das, was Unternehmern, Arbeitnehmern und Staat jeweils aus ihrer Sicht vernünftig erscheint. Wie sieht die jeweilige Vernunft aus?
(1) Die Unternehmer-Vernunft orientiert sich vorrangig an der einzelwirtschaftlichen Rentabilität. Wie können die gegenüber der ausländischen Konkurrenz beachtlichen Lohnkosten gesenkt werden? Eine Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit und deren Neuverteilung soll kostenneutral bleiben, keine zusätzlichen Betriebskosten verursachen. Deshalb werden Arbeitsflexibilisierung und Teilzeitarbeit vorgeschlagen. Sie bringen die betrieblichen Interessen und den individuellen Wunsch vieler Arbeitnehmer, Anfang und Ende ihrer Arbeitszeit souverän zu bestimmen, zum Ausgleich, wahren den Grundsatz der Freiwilligkeit und berücksichtigen die Sonderwünsche der Frauen mit Kleinkindern und derer, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Mehr noch als Arbeitszeitverkürzung soll eine offensive Technologie- und Wachtumspolitik neue Arbeitsplätze schaffen, indem bürokratische Barrieren entfernt, die Unternehmenserträge und -gewinne verbessert sowie private Investitionen steuerlich begünstigt werden.
(2) Die Arbeitnehmer-Vernunft gebietet vorrangig die Sicherung der Masseneinkommen; diese scheint gegenwärtig nicht einmal auszureichen, um die vorhandenen Produktionsanlagen auszulasten. Außerdem können die unteren Lohngruppen keine weiteren Einkommensverluste verkraften, zumal die moderne Technik ganz unabhängig von den Lohnkosten die Schere zwischen
Produktionsausstoß und Arbeitseinsatz immer mehr öffnet. Und schließlich verspricht nur eine kollektive Regelung eine breite Beschäftigungswirkung. Deshalb wird vordringlich die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit mit vollem Lohnausgleich gefordert. Während der bisherige Lohn weitergezahlt werden soll, werden die durch Arbeitszeitverkürzung ausgelösten Mehrkosten vom normalen und induzierten Produktivitätszuwachs, von der Inflationsrate sowie von der Umverteilung der Gewinn- zugunsten der Lohneinkommen aufgefangen. Dazu kann auf die finanziellen Reserven, die den Arbeitslosen zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden.
(3) Die Staats-Vernunft verlangt vorrangig den Haushaltsausgleich, den Abbau der öffentlichen Verschuldung, die Kürzung der Sozialleistungen und der Zuschüsse zur Bundesanstalt für Arbeit. Deshalb bejaht man Arbeitszeitflexibilisierung und Lebensarbeitszeitverkürzung, insofern diese Regelungen den Staatshaushalt wenig belasten, die Hauptlast der Finanzierung dagegen den einzelnen Betroffenen sowie den Tarifpartnern zuweisen. Vorrangig allerdings erwartet man von einer Nachfragebelebung den Abbau der Arbeitslosigkeit.
Der Versuch, isoliert und konfrontativ das, was jeweils für Unternehmer, Arbeitnehmer und Staat vernünftig ist, durchzusetzen, führt jedoch in eine beschäftigungspolitische Sackgasse, zu einer jeweiligen und gemeinsamen Selbstblockade.
(1) Zur Unternehmer-Blockade:
Die Forderung der Unternehmer nach Kostenneutralität ist verständlich und aus der Perspektive des einzelnen Unternehmens berechtigt. Doch die ausschließlich einzelwirtschaftliche Perspektive verstellt den Blick auf volks- und weltwirtschaftliche Kreislaufzusammenhänge. Eine Lohnsenkung mag das Unternehmen entlasten — aber nur, wenn der zu erwartende Kaufkraftschwund national wie international anderweitig aufgefangen wird. Der inter-
nationale Wettbewerbsdruck mag für die einzelne Exportfirma bedrohlich sein, doch der imponierende Exportüberschuß relativiert diese Bedrohung. Die technologische Konkurrenz der Japaner und der USA mag beängstigende Formen annehmen, so daß die Arbeitszeitverkürzung abenteuerlich erscheint, doch als führende Welthandelsnation dreht die deutsche Exportindustrie selbst mit an der internationalen Produktivitätsspirale. Der Schrittmacher des Welthandels könnte wohl auch als Schrittmacher des sozialen Friedens auftreten.
Arbeitszeitflexibilisierung und Teilzeitarbeit könnten eigentlich der Wunderweg eines symmetrischen Interessenausgleichs sein, so heißt es. Tatsächlich aber ist der Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung bzw. Freizeitausgleich stark vom Ausbildungsstand, von der beruflichen Stellung und vom Einkommen abhängig; Teilzeitarbeitsplätze werden bisher fast ausschließlich den Frauen angeboten. Wie soll auf diesem Wege eine breite Beschäftigungswirkung erreicht werden? Wenn eine solche Regelung jedoch den Arbeitsmarkt spaltet, die Arbeitnehmer gegeneinander ausspielt und eher die Zeitsouveränität des Unternehmers als die des abhängig Beschäftigten absichert, würden nicht einmal die Arbeitsbedingungen verbessert.
(2) Zur Gewerkschafts-Blockade:
Die Forderung nach vollem Lohnausgleich der verkürzten tariflichen Wochenarbeitszeit mag für die Bezieher eines durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens unter DM 2500 berechtigt sein. Aber ist sie es auch für die sogenannten Besserverdienenden, zu denen nicht nur die Konzernchefs und Ministerialräte, sondern schon Facharbeiter und Studienräte gehören? Die Forderung nach vollem Lohnausgleich mag plausibel sein, wenn man bedenkt, daß die abhängig Beschäftigten seit 1975 sieben Prozent ihrer Reallohnposition eingebüßt haben; und er mag auch finanzierbar sein aus einer Rückverteilung aus den Gewinn-Einkommen. Aber wenn sich die Gewinn-
Einkommensbezieher in der gegenwärtigen Wirtschaftslage erfolgreich gegen eine solche Umverteilung wehren? Besteht nicht zudem die Gefahr, daß die Unternehmen, bevor sie die bisher Arbeitslosen neu einstellen, in verstärkte Rationalisierung, Schichtarbeit, Arbeitsverdichtung und Preiserhöhungen ausweichen werden, so daß die rechnerisch massive Beschäftigungswirkung einer tariflichen Wochenarbeitszeitverkürzung zunichte gemacht würde?
(3) Zur Staats-Blockade:
Die finanziellen und politischen Gründe des Staates, auf die Verkürzung der Lebensarbeitszeit zu setzen, sind durchsichtig. Aber wird eine solche Strategie dem Postulat einer gleichmäßigen Verteilung der Erwerbsarbeit gerecht, wenn sie gerade diejenigen Gruppen, die eh schon im Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt eine schwächere Position einnehmen, systematisch auszugrenzen droht? Denn wenn erst einmal die öffentliche Meinung gegen die älteren Arbeitnehmer (wie gegen die erwerbstätigen Frauen und Ausländer), die angeblich einem Jugendlichen bzw. einem Familienvater den Arbeitsplatz streitig machen, mobilisiert ist, werden sich nur wenige dem Entscheidungsdruck widersetzen können. Auf der Basis der Freiwilligkeit dagegen sind die Beschäftigungswirkungen geringer.
Worauf gründen die Staatsorgane ihre Zuversicht, daß die steuerlichen Entlastungen anders als bisher die angezielten Reaktionsketten auslösen? Daß die angehobenen Gewinneinkommen anders als bisher nicht überwiegend zu Rationalisierungsinvestitionen bzw. zu Finanzanlagen im Ausland verwendet werden? Daß zusätzliche Nachfrage zu mobilisieren allein schon ausreicht, um die Arbeitslosigkeit der 80er Jahre zu beseitigen? Sind die Bedenken gegen eine Politik des Wirtschaftswachstums, das erst entfesselt werden muß, um nachträglich die Sanierung der dadurch verursachten Sozial- und Umweltschäden zu finanzieren, bereits ausgeräumt? Soll die politische Frage nach dem Niveau und der Richtung des Wirtschaftswachstums erst einmal aufgeschoben werden? Ist die beobachtbare wirtschaftspolitische Zurückhaltung, für die Arbeitslosen Partei zu ergreifen, mit der Sozialstaatsidee vereinbar? Darf der Staat seine politische Verantwortung auf die an einzelwirtschaftlichen Interessen orientierten Unternehmer oder auf die vorrangig an Mit-
gliederinteressen orientierten Gewerkschaften abwälzen?
Die genannten Lösungswege selektiver Vernunft blockieren sich gegenseitig. Unternehmer, Arbeitnehmer und Staat schrecken vor scheinbar zusätzlichen Belastungen der Arbeitszeitverkürzung und gleichmäßigen Verteilung der Lasten zurück, während in Wirklichkeit bereits vorhandene Kosten anders verteilt werden müssen. Zur gerechten Verteilung der Lasten ist jedoch eine dreiseitige Allianz von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat, ein Zusammenspiel „solidarischer Vernunft“ erforderlich.
Ein Beschäftigungspakt zugunsten der Arbeitslosen umfaßt drei Umverteilungen: Die erste Umverteilung muß vom öffentlichen in den privaten Bereich erfolgen, denn die Forderung nach einzelwirtschaftlicher Kostenneutralität der Arbeitszeitverkürzung und gleichmäßigen Verteilung ist ernst zu nehmen. Deshalb müssen die Unternehmen, insofern sie Neueinstellungen vornehmen, entlastet werden durch unverzügliche Senkung der Abgaben und Steuern, oder indem der Staat das, was er an Zuschüssen zur Bundesanstalt für Arbeit einspart, der Privatwirtschaft zur Verfügung stellt. Die Kostenerstattung des Blüm-Modells bei der
Lebensarbeitzeitverkürzung könnte auf eine kollektive Regelung der Arbeitszeitverkürzung übertragen werden.
Die zweite Umverteilung erfolgt von oben nach unten. Wie der volle Lohnausgleich für die unteren Einkommensgruppen berechtigt ist, so ist für die oberen Einkommensgruppen der volle Lohnverzicht zumutbar. Arbeitszeitverkürzung und gleichmäßige Verteilung ist also mit gestaffeltem Lohnausgleich zu koppeln.
Die dritte Umverteilung erfolgt von der Seite, von den Gewinn- zu den Lohneinkommen. Die gegenwärtige Anhebung der Gewinneinkommen ist funktional begründet worden, damit über mehr Investitionen der Produktionsapparat modernisiert und so Arbeitsplätze und Einkommen von morgen gesichert würden. Dieser funktionale Zusammenhang ist aber weder faktisch noch theoretisch zwingend. Denn Geld für Investitionszwecke kann sowohl aus Gewinn- wie aus Lohneinkommen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Lohneinkommen nur hinreichend hoch sind und die investive Verwendung gewährleistet bleibt. Arbeitszeitverkürzung und gleichmäßige Verteilung ist also mit investiv gebundenem Lohnausgleich zu koppeln.
Die drei genannten Umverteilungen klingen utopisch. Doch teilweise und ansatzweise, wenn auch völlig unzureichend, werden sie bereits diskutiert und praktiziert — als staatliche Mitfinanzierung von Neueinstellungen bei der Lebensarbeitszeitverkürzung, als prozentuale Lohnerhöhung mit Sockelbeträgen, als Novellierung des Vermögensbildungsgesetzes.
Das Zusammenspiel von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat verlangt Regelungen auf drei Ebenen: Flexible Regelungen, die den betrieblichen und regionalen Besonderheiten sowie der Eigenart der Branchenstruktur Rechnung tragen, müssen am „Tatort“ ausgehandelt werden, ermöglicht durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und gesetzliche Rahmenregelungen. Ein solches Zusammenspiel von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat kann die Selbstblockade selektiver Vernunft aufheben. Der Dreier-Pakt solidarischer Vernunft ist imstande, die Massenarbeitslosigkeit wirksam einzudämmen. ☐
Friedhelm HENGSBACH sj.
in: Publik-Forum Nr. 5, 2. März 1984
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