Die Nationalbibliothek

Von den mittelalterlichen Handschriften zur EDV

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Die Nationalbibliothek

Von den mittelalterlichen Handschriften zur EDV

Reiche Bibliotheken in Privatbesitz gab es in Luxemburg in früheren Zeiten durchaus; vor allem in Klöstern und Schulen. Neben einer Reihe praktischer Probleme stellt sich der Nationalbibliothek heute vor allem die Frage nach der Umstellung auf EDV. Schließlich harrt auch das Problem der Aufbewahrung audiovisueller Dokumente seit Jahren einer Lösung.

Die Vergangenheit der NBL (1)

Die Luxemburger Nationalbibliothek kann leider nicht wie so viele ehrwürdige Landes-, Staats- und Universitätsbibliotheken im Ausland auf eine jahrhundertealte Tradition mit entsprechend reichen Beständen zurückblicken. Erst 1899 bekommt Luxemburg offiziell eine Nationalbibliothek, nachdem die erste öffentliche Bibliothek ein Jahrhundert vorher unter napoleanischer Herrschaft gegründet worden war (1798). Aber auch im 19. Jahrhundert liess die nötige Förderung, die allein einen konsequenten Aufbau der Bibliothek erlaubt hätte, auf sich warten.

Zuerst einmal investierte das holländische Herrscherhaus, mit dem wir seit 1815 in Personalunion verbunden waren, nicht allzuviel in die Kultur des Landes, und so nimmt es nicht wunder, dass die politisch Verantwortlichen und die Bevölkerung selbst keinen grossen Anteil an der Entwicklung des Buchwesens in Luxemburg nahmen. Besonders aber fehlte der Bibliothek das geistige Umfeld einer Universität, die naturgemäss auf eine schnelle und qualitativ hochwertige Literaturversorgung aus dem Ausland drängt. Die Bibliothek ward das direkte Opfer der natürlichen Beschränkungen, die eine kleine, junge und wirtschaftlich relativ arme Nation in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich besonders schmerzlich verspürte. … Dazu kommt natürlich die bedauernswerte Tatsache, dass wegen der dauernden politischen Unruhen im Lande fast nichts von den reichen Literatur- und Kunstbeständen, die bis ins 18. Jahrhundert einige unsere Klöster berühmt gemacht hatten, nach der französischen Revolution im Lande verblieb. …

Durch den republikanischen Erlass vom 14. Oktober 1795 wurden die Klosterbibliotheken des "Département des Forêts" beschlagnahmt. Anhand von Verzeichnissen der Buchbestände, die man hatte anfertigen lassen, verteilte man die "brauchbaren" Bücher an die ‚Ecoles centrales‘, die in den Hauptorten geschaffen wurden, während die als überflüssig oder unerwünscht beurteilten Bücher öffentlich zu Gunsten des französischen Domänefonds versteigert wurden.

Von der reichen Bibliothek der Benediktinerabtei in Echternach blieb uns z.B. nur ein geringer Teil erhalten. Im August 1794 fanden Mönche dieser Abtei, die die wertvollsten Handschriften und Inkunabeln bei sich trugen, Zuflucht im Kloster Sankt Peter in Erfurt. 1795 kehrten die Mönche nach Echternach zurück. Von 9 000 zurückgelassenen Büchern fanden sie nur noch etwa 1 500 vor. Im Januar 1797 wurde die Abtei definitiv geschlossen und als Staatsgut verkauft. Die Reste der Bibliothek kamen nach Luxemburg und wurden dort im sogenannten ‚dépôt littéraire‘ gelagert. Im Jahre 1798 wurden die in Erfurt aufbewahrten Schätze, zur Sicherung des Unterhaltes von acht Patres, verkauft. Auf diese Weise kamen die grössten Kostbarkeiten an Herzog Ernst II. von Sachsen-Gotha-Altenburg. Was heute übrigblieb, ist sehr wenig im Vergleich zu dem, was die Klosterkunstschulen hergestellt haben. So gibt es keine Beispiele der Insularkunst des 7. und 8. Jahrhunderts, kein Meisterwerk der ottonischen und salischen Kunst des 11. Jahrhunderts. 1951 allerdings kaufte die luxemburgische Nationalbibliothek eine monumentale Vulgata (ms 264), die die Mönche auf der Flucht dem Herzog Ernst von Sachsen-Gotha-Altenburg verkauft hatten. Sie stammt aus der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts. Heute besitzt die Bibliothek nur mehr drei verzierte Handschriften Echternachs aus dem 13. Jahrhundert. Die Bedeutung der Klosterschule Echternach war zu dieser Zeit schon im Abklingen. Ein wertvolles Stück aber machte nochmals Geschichte: der berühmte Codex aureus Epternacensis. Er wurde nach dem 2. Weltkrieg, als das Haus Sachsen-Gotha in den Westen flüchtete, zum Verkauf angeboten. Der luxemburgischen Regierung war der gefragte Preis zu hoch, und so erwarb ihn das Land Bayern für das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg.

Eine wichtige Bibliothek Luxemburgs war diejenige des Jesuitenklosters. Sie war schon 20 Jahre früher als die Echternacher Bibliothek dezimiert worden, nachdem Papst Clemens XIV. im Jahr 1773 den Jesuitenorden aufgehoben hatte. Damals stand Luxemburg unter oesterreichischer Herrschaft, und so liess 1778 die oesterreichische Regierung die Bibliothek des Jesuitenkollegs versteigern. Die Hand-

schriften und kostbarsten Druckwerke wurden zuerst für die Königliche Bibliothek in Brüssel ausgewählt. Die übriggebliebenen Werke – nahezu 5 000 an der Zahl – wurden dann in einem Katalog zusammengefasst und ab 9. Juni 1778 zur Versteigerung freigegeben. Glücklicherweise wurden aber zahlreiche Werke nicht definitiv zerstreut und konnten den Grundstock der späteren Nationalbibliothek bilden.

Noch vor der Beschlagnahmeverordnung von 1795 hatten die französischen Soldaten das bedeutende Kloster von Orval 1793 eingeäschert. Nur diejenigen Bücher, die gerade ausgeliehen waren, konnten gerettet werden. In Belgien gelegen, unweit der französischen Grenze in den Ardennerwäldern der Diözese Namur, gehörte die Abtei ehemals zur Grafschaft Chiny. 1364 wurde die Grafschaft Chiny an den Herzog von Luxemburg abgetreten. Die Abtei war 1070 gegründet worden von Mönchen, die aus Salerno kamen. Später wurde sie von Zisterzienser-mönchen weitergeführt. Die wertvollsten Handschriften stammen aus dem 12. Jahrhundert. Ihre Miniaturmalereien ähneln ganz stark denjenigen der Abtei von Cîteaux.

Mehr als 15 000 Bände standen in dieser Bibliothek, darunter seltene Werke und wertvolle Handschriften, das geht aus einem Handschriftenkatalog hervor, der 1765 von Charles le Tonnellier angelegt wurde und heute in der Bibliothèque de l’Arsenal in Paris aufbewahrt wird (ms no. 4630 fo. 268-276). Von den 72 erhaltenen Handschriften aus dem 14. und 16. Jahrhundert besitzt die Nationalbibliothek heute deren 35.

Weitere Bestände gingen noch zwischen 1795 und 1800 verloren, als diese Bücherbestände herrenlos im ‚dépôt littéraire‘, im Bücherlager herumlagen, ehe sie in den Besitz der Zentralschule übergingen. Ein Versprechen des Pariser Innenministeriums, der neuen Bibliothek in Luxemburg mit Büchern aus Pariser Lagern zu helfen, wurde wegen Termin- und Transportschwierigkeiten nie eingelöst.

Aber weiteres Unheil stand der jungen Bibliothek bevor. 1802 nämlich beauftragte der französische Innenminister Chaptal einen gewissen Maugérard damit, als "Commissaire de gouvernement pour la recherche des objets d’art et de science dans les quatre nouveaux départements" für die Pariser Nationalbibliothek die wertvollsten Bücher und Handschriften aus den Luxemburger Beständen zu entfernen. Als ehemaliger Benediktiner und Bibliothekar des Klosters Saint-Arnould in Metz war Maugérard natürlich ein Kenner der Echternacher Kostbarkeiten und so "entführte" er hochoffiziell und mit der Rückendeckung zweier Minister die 79 Handschriften aus Echternach und fünf aus Orval aus der Bibliothek der Zentralschule, wozu die Nationalbibliothek in Paris ihm höchstes Lob zollte: "Le conservateur de la Bibliothèque nationale a reçu les deux caisses de manuscrits que vous avez trouvés à Luxembourg et il a été on ne peut plus satisfait de cet envoi qui lui est parvenu en bon état. Les objets sont précieux et par leur ancienneté et par leur belle conservation. Les divers auteurs classiques sont très importants, surtout étant des 9e, 10e et 12e siècles. … Recevez tous les remerciements que vous méritez pour nous avoir procuré de telles richesses."

Dieser unersetzbare Verlust wurde erst allerdings zu spät erkannt. Man hatte sich täuschen lassen durch das Versprechen der Franzosen, Schadenersatz zu leisten, und daher keinen Widerstand geleistet. Zwar liegt die Original-Quittung für den Empfang der

entwendeten Handschriften noch heute im Staatsarchiv in Luxemburg, aber das Dokument, in dem Maugérard Schadenersatz versprach, war schon 1814, bei einer Reklamation in Paris, unauffindbar.

Durch Regierungserlass vom 28. Januar 1803 gingen die Bibliotheken der Zentralschulen in den Besitz der Städte über. Am 21. April 1804 wurde die Oeffentlichkeit in Luxemburg wieder zugelassen zu der neuen Stadt-Bibliothek, die in den grossen Saal des Jesuitenkollegs umgezogen war. Zwischen 1804 und 1811 liegt eine Zeit völliger Stagnation. Es gab keine Gelder für die Unterhaltung und die Vermehrung der Bibliothek, obschon der Stadtrat inzwischen die Grösse des durch Maugérard erlittenen Verlustes erkannt und bereits 1809 die Rückgabe der entführten Handschriften oder einen Ersatz durch mehrere tausend Bände von Paris gefordert hatte.

Als 1817 das Athenäum die Sekundarschule ablöste, und die Bibliothek dem Direktor dieser neuen Anstalt übergeben wurde, war es nicht möglich, den Bestand durch ein Verzeichnis festzustellen. Aus verstreuten Bücherstapeln musste wieder eine Bibliothek aufgebaut werden. Am 20. Juli 1820 wurde die Bibliothek wieder eröffnet. Die Mittel, die zur Verfügung standen, waren spärlich.

Seit 1837 hat das Athenäum eine eigene Bibliothek aufgebaut, die ihre Bestände zum Teil durch Geschenke vermehrt. 1850 wird endlich zentralisiert. Die Stadtbibliothek, die Athenäumsbibliothek und die Bibliothek der Gesellschaft für die Erforschung und Erhaltung der geschichtlichen Denkmäler im Grossherzogtum Luxemburg werden vereinigt.

So hat sich 1855 die Zahl der Werke fast verdreifacht, und zwar durch die Vereinigung der Bibliotheken, durch die Grosszügigkeit zahlreicher Stifter, deren Interesse durch den Zusammenschluss neu geweckt worden war, und durch die Sorge der grossherzoglichen Regierung. … Die permanente Zuwachssteigerung bis heute lässt sich leicht veranschaulichen an Hand einiger Daten:

1855 zählt der Katalog Namurs 27 863 Bände.

1873 waren es nach dem Katalog von Schoetter 56 166 Bände.

1893 sind es 64 442 Bände (1. Nachtrag Müller) und 1903 75 597 Bände (2. Nachtrag, jetzt unter dem Namen "Catalogue de la Bibliothèque Nationale de Luxembourg")
1918 erschien der dritte Nachtrag, wonach der Gesamtbestand auf 95 351 Bände gestiegen ist.

Danach beginnen Schätzungen, die hoffentlich bald
dank einer EDV-Rekatalogisierung der alten Bestän-
de durch genaue Angaben ersetzt werden können:
1931 wird der Bestand auf 120 000 Bände geschätzt,
1949 auf 350 000 bei 1960 auf 450 000. Heute lie-
gen die Schätzungen bei 600 000 Bänden.

Eine beachtliche Zuwachsrate weist dabei der Zeit-
schriftenbestand auf. 1932 liegt er bei 100, 1960
bei etwa 1 000 und heute sind es über 3 000 Perio-
dika. Im Zeitschriftenal sind rund 800 ausländi-
sche Zeitschriften unmittelbar zugänglich.

Die Rara-Abteilung oder Réserve Précieuse umfasst:
140 Inkunabeln, 700 Manuskripte (vom 9. bis 20.
Jahrhundert), 10 000 illustrierte Postkarten,
2 000 ältere Pläne (älter als 1850), 200 Atlanten
(davon 50 ältere Exemplare), 200 historisch oder
künstlerisch wertvolle Einbände, 9 000 Plakate
(von künstlerischem Wert).

800 verschiedene ausländische Bibliotheken und
Institute erhalten jährlich die luxemburgische
Nationalbibliographie, die nicht nur die im Jahre
erschienenen Bücher, sondern auch die wichtigsten
Abhandlungen aus Zeitschriften, Festschriften und
Sammelwerken einzeln aufführt.

Die Gegenwart der NBL: Übergangsprobleme

a. Personal

Die Probleme, die das Personal der Nationalbiblio-
thek kennt, kommen z.T. aus der Vergangenheit die-
ser Institution. Da ihre Grundlagen nicht die einer
Universitätsbibliothek waren, da ihre Geschichte so
wechselhaft war wie die ihrer Stadt, da die Haupt-
impulse aus den Klöstern kamen, sah man lange Zeit
nicht ein, warum es notwendig sein sollte, Biblio-
thekare mit Fachausbildung einzustellen. Auch der
Gesetzgeber sieht nur Posten vor, die als Hauptab-
schluss das "Examen de fin d’études secondaires"
verlangen. Nun gibt es aber in der Nationalbiblio-
thek Angestellte, die eine Universitätsausbildung
als Bibliothekar haben: bezahlt werden sie aller-
dings als Absolvent eines Lycées. So verdient z.B.
ein Fachreferent im Bibliothekswesen im Moment
43 000.- monatlich, während ein Lehrer des Sekun-
darunterrichtes, der in die Nationalbibliothek
"detachiert" ist, 90 000.- erhält. Solch eklatan-
te Ungerechtigkeiten machen natürlich böses Blut,
und es wird immer dringender, dass die Kulturinsti-
tute beim Staat endlich ein eignes Statut bekommen,
so dass die einzelnen Posten exakt beschrieben und
die Anwärter auf diese Posten ihrer Ausbildung
entsprechend bezahlt werden können.

b. Das Angebot

Das Angebot einer Bibliothek wird natürlich von
dem Benutzerkreis bestimmt, an den sie sich wen-
det. Gerade das aber macht es für die Mitarbeiter
der Bibliothek, die für den Erwerb neuer Werke
zuständig sind, so schwer: das Publikum ist nicht
genau zu umreissen und begreift junge Referendare,
die an ihren "Mémoires" arbeiten, Lokalhistoriker,
die für Vereinsbrochüren schreiben, Besucher, die
sich für punktuelle Probleme interessieren, oder
Beamte der umliegenden Verwaltungen, die in den
Lesesälen einen Teil ihrer Mittagspause verbrin-
gen. Es ist natürlich nicht einfach, all diesen
Interessenten genau das zu bieten, was sie brau-
chen. Das Angebot der Nationalbibliothek muss
aber einem wissenschaftlichen oder wenigstens
fachlich seriösen Anspruch gerecht werden. Lücken
im einheimischen Buchbestand können über die
internationale Anleihe geschlossen werden, die
allerdings ziemlich einseitig funktioniert: so
wurden 1983/4 2 358 Anfragen ins Ausland geschickt,
(56,23 % in die BRD, 16,70 % nach Frankreich),
während nur 144 Anfragen aus dem Ausland vorlagen
(15,97 % aus der BRD gegenüber 32,52 % im Vorjahr,
15,28 % aus Oesterreich gegenüber 4,37 % 1982/3).

Heikel ist das Problem der Luxemburgensia. In der
Tat ist nur ein einziger Mann für dieses Departe-
ment verantwortlich und es obliegt, ganz allein
seinem Gutdünken, was in den Katalog aufgenommen
wird und was nicht. So wird man z.B. äusserst
produktive Kalenderblattautoren in extenso im
Katalog finden, während man bestimmte Werke
von gewissen Luxemburger Fachhistorikern vergebens
sucht. Ausserdem ist durch die personelle Unter-
besetzung der Katalog zwei Jahre im Rückstand.
Herr Christophory hat uns versichert, dass diese
Verspätung durch die Einführung der EDV aufgeho-
ben würde.

Auf unsere Frage, warum eigentlich die "Mémoires
de stage", die sogenannten "Thesen", die ja das
Produkt eines enormen Arbeitsaufwandes unter

denkbar ungünstigen Umständen sind und die viele Leser interessieren würden, nicht zugänglich sind, sagte uns Herr Christophory, sie dürften ohne Erlaubnis der Autoren nicht in einer Bibliothek konsultiert werden, da sie nicht "du domaine public" seien. Erst Doktorarbeiten oder "thèses de 3e cycle" dürften öffentlich in Bibliotheken ausliegen.

c. Praktische Fragen

Die neuen Öffnungszeiten von 10.30 bis 18.30 Uhr finden grossen Anklang beim Publikum. Zu bedauern ist allerdings, dass wegen Personalmangels vormittags nur einmal, und zwar um 11.30 Uhr, Bücher ausgegeben werden. Vielleicht könnte man diesem Misstand durch Einstellung von zusätzlichen Personal (Studenten?) abhelfen, zumal die Angestellten der Bibliothek ja anscheinend nicht über die Mittagsstunde arbeiten wollen. Herr Christophory wies darauf hin, dass ausserhalb der Öffnungszeiten, Forscher und Benutzer der Lesesäle jederzeit Zugang zur Bibliothek haben können.

Die Ausleihe der Bücher ist auch nicht problemlos: so werden z.B. 5 % der ausgeliehenen Bücher entweder überhaupt nicht oder beschädigt zurückgebracht. In Zukunft soll dem durch Balkencodes, die auf der Leserkarte als auch auf dem Buchdeckel angebracht werden, abgeholfen werden. So soll es möglich werden, sofort herauszufinden, welcher Leser welches Buch hat und es dann so schnell wie möglich zurückzubekommen, wenn der Leser eine richtige Adresse angegeben hat (!).

Die Aktivitäten der Bibliothek werden gehemmt durch eine Tatsache, unter der alle staatlichen Kulturinstitute leiden: sie haben keine eigenen Geldreserven. Alle Ausgaben müssen über die "Chambre des Comptes" laufen, was eine dynamische und flexible Finanzpolitik unmöglich macht. Auch werden die Geldmittel, die Bibliotheken verschlingen, immer groesser. Durch die zunehmende Spezialisierung auf allen Gebieten, werden die Auflagen der Bücher und Zeitschriften immer niedriger, die Preise aber höher. So muss mehr Geld ausgegeben werden für einen kleineren Interessentenkreis. Herr Christophory bedauert, dass auch die Nationalbibliothek unter diesem Tatbestand leidet, und das z.T. unnötig, denn ein Zentralkatalog sämtlicher Bibliotheken im Land (Cours Universitaires: 120 000 Bände, Institut Grand-Ducal 115 000 Bände, Grosses Priesterseminar mehr als 70 000 Bände und 80 Zeitschriften, Redemptoristen 50 000 Bände und 65 Zeitschriften, Clerfer Abtei 80 000 Bände und 80 Zeitschriften, Europaparlament 100 000 Bände und 900 Zeitschriften, Fachbibliotheken der anderen Europainstanzen dann die Bibliotheken des Centre Culturel Français, des Centre Pouchkine, die Thomas-Mann-Bibliothek, die Bibliothek der Miami University, die diversen Stadt- und Pfarrbibliotheken, sowie die Verwaltungs- und Schulbibliotheken) (2) könnte die Unkosten straffen und würde die Beanspruchung des "Prêt International", der auch nicht billig ist, reduzieren.

Auch die Veröffentlichungen der Bibliothek (wie z.B. die "Bibliographie Nationale") laufen über den "Service des Imprimés de l’Etat". Dieses umständliche Vorgehen bewirkt, dass die Verantwortlichen der Bibliothek keine kurzfristigen Veröffentlichungen vornehmen können, noch Publikationen einplanen, die zu einem bestimmten Datum auf dem Markt sein müssen. Zu den regelmässigen

Veröffentlichungen der Nationalbibliothek gehört die "Bibliographie luxembourgeoise", die jedes Jahr die Werke aufnimmt, die von Luxemburgern verfasst werden, in Luxemburg herauskommen oder im Ausland erscheinen, aber Luxemburg betreffen. Ebenfalls jährlich erscheint die "Bibliographie d’histoire luxembourgeoise", die auch in der "Hémecht" abgedruckt wird. Auch sie kann allerdings nicht als exhaustiv angesehen werden: gewisse Autoren werden mit Klein- und Kleinstbeiträgen zwar -zigmal aufgeführt, "forum"-Beiträge, die nationales Neuland betreten haben, wurden vom Nationalbibliothek-Luxemburgensia-Spezialisten bislang aber noch nicht in die "Bibliographie d’histoire nationale" aufgenommen. Die Reihe der Veröffentlichungen wird ergänzt durch Kataloge über Neuanschaffungen und über Ausstellungen, die die Nationalbibliothek organisiert.

Herr Christophorys Mitarbeiter sind dabei, eine Broschüre zu verfassen, die den Benutzern die Bibliothek, ihren Aufbau, ihre Arbeitsmechanismen vorstellt, um so die Scheu abzubauen, die angeblich noch bei vielen vor der Nationalbibliothek besteht. Auch hat die Bibliothek in der letzten Zeit ihre Öffentlichkeitsarbeit nach aussen ausgebaut durch Konferenzen und Ausstellungen, die ebenfalls dazu beitragen sollen, ein grösseres Publikum in diese "heiligen Hallen" zu locken.

Die Zukunft der NBL: die EDV

Die Umstellung der Nationalbibliothek auf EDV wird ohne Zweifel die direkte und weitere Zukunft dieses Instituts prägen. Herr Christophory unterstreicht, dass wir, verglichen mit skandinavischen und angelsächsischen Ländern, 15 Jahre Verspätung haben. Nach reiflicher Prüfung mehrerer Systeme hat man sich entschlossen, sich an das EDV-Netz SIBIL anzuschliessen, das von der Kantonal- und Universitätsbibliothek in Lausanne ausgearbeitet wurde. Dadurch wird – auf lokaler Ebene – die Schaffung eines Zentralkatalogs aller Luxemburger Bibliotheken möglich. (Siehe oben).

Zahlreiche Veröffentlichungen werden auf "microfiches" aufgenommen werden können, die – wenn der Benutzer erst seine anfängliche Scheu vor diesem

neuen, weniger greifbaren Informationsträger abge- baut hat, – leichter zu gebrauchen sind. Auch helfen sie natürlich, Raum sparen.

Der Katalog wird ständig auf dem letzten Stand gehalten werden können, sehr spezifische fachliche Informationen in kürzester Zeit herausgefiltert oder eine präzise Kontrolle der Ausleihe zu jeder Zeit vorgenommen werden können. Statistiken, fol- low-ups von Bestellungen u.ä.m. werden problemlos über die EDV laufen können. Auf internationalem Plan wird das "Anzapfen" aller Bibliotheken und Kataloge möglich sein, die ebenfalls an SIBIL angeschlossen sind.

Die Umstellung dieses Betriebes auf eine elektro- nische Datenverarbeitung, die nicht nur dem ge- druckten, sondern auch dem gesprochenen oder ge- filmten Informationsträger gerecht wird (immerhin sollen im Jahr 2000 nur mehr 25 % aller Veröffent- lichung auf Papier gedruckt erscheinen), bedingt natürlich eine totale Umschulung des Personals. Die Elektronik wird aber ihren Einzug in das tra- ditionsreiche Bibliothekswesen halten müssen, be- sonders wenn man bedenkt, dass 1985 zehnmal mehr gedruckte Dokumente veröffentlicht werden als 1970. "Les dix dernières années ont vu paraître les 2/3 de la totalité de la production scientifique mon- diale depuis 1665, date de la naissance du Journal des Savants." (Jul Christophory)

Allein aus räumlichen Gründen wird eine Speiche- rung sowohl des Katalogs als auch eines Gross- teils der Bücher und Presseprodukte auf EDV unum- gänglich sein. Will man dies aber in einer halb- wegs vertretbaren Zeit verwirklichen, wird man wohl kaum vermeiden können, zusätzliches Personal einzustellen oder die Aufgabenbereiche des augen- blicklichen Personals neu zu definieren.

Will die Nationalbibliothek also den Anschluss an die internationale Wissenschaft und Forschung in der Zukunft garantieren – und das ist besonders in einem Land ohne Universität von vorrangiger Wichtigkeit, – muss sie in allen ihren Dienst- leistungen an die modernen Techniken Anschluss finden. Würde es darüberhinaus – endlich! – zu einem Gesamtkatalog aller Luxemburger Bibliotheken kommen, wäre ein wichtiger Schritt zur Erleichte- rung der einheimischen Forschungsarbeit getan.

Für wann ein «Office National de l’Audiovisuel» ?

Wir wollen diesem Punkt ein extra Kapitel widmen, da er in mehr als einer Hinsicht für das Luxem- burger Kulturleben signifikativ ist. Eine nunmehr fast dreissigjährige Gesetzgebung sieht vor, dass die Nationalbibliothek das "dépôt légal" jeder einheimischen Bild- und Tonproduktion hat.

"Les écrits et imprimés de toute nature, les oeuv- res musicales, photographiques et cinématographi- ques, phonographiques édités dans le pays et mis publiquement en vente, en distribution ou en loca- tion ou cédés pour la reproduction sont soumis à la formalité du dépôt légal en faveur de la Bibliotheque nationale." (art. 7, loi du 5.12.1958)

Vor 20 Jahren hält ein grossherzogliches Reglement (22.4.1965) fest, dass der Fundus der Nationalbib- liothek ausser aus Druckerzeugnissen aus Dokumen- ten "reproduits par un procédé autre que l’impri- merie, tels que microfilms, photocopies, enregis- trements phonographiques et qu’il y a (in der NB) un département des enregistrements phonographiques et photographiques." Im Artikel 3 heisst es: "La Bibliothèque nationale collectionne, classe et met à la disposition du public les documents précités."

Dass es eine solche Institution noch immer nicht gibt, dürfte allgemein bekannt sein und bedauert werden. Herr Christophory hat uns erklärt, dass zwar Tonproduktionen wie Schallplatten in der Bibliographie aufgenommen werden, dem Publikum aber nicht zugänglich sind. Seine Vorstellungen von Tonkabinen zum Abhören dieser Dokumente schei- tern an finanziellen Argumenten. Aber auch die reine Aufbewahrung von Ton- und Bildmaterial ist nicht gesichert und so wurde im letzten Herbst von betroffenen Organisationen folgende Mitteilung an die Regierung gemacht:

Réunis à la Bibliothèque nationale le 4 octobre 1964, les représentants des organismes et organes suivants:

Office du Film Scolaire,

Cinémathèque de Luxembourg,

Filmelub 80,

les principaux quotidiens luxembourgeois, etc. etc.

ont constaté à l’unanimité un état de fait alar- mant sinon désastreux dans le domaine de l’audio- visuel, surtout en ce qui concerne les aspects de la conservation et de la mise à la disposition

DOSSIER

du public des documents et soulignent la nécessité d’agir de concert avec les institutions culturelles comme les Archives de l’Etat et la Bibliothèque nationale pour mieux sauvegarder notre patrimoine enregistré sur des supports autres que le papier.

Man darf allerdings daran zweifeln, ob die politisch Verantwortlichen, die jetzt während 30 Jahren nichts unternommen haben, sich in nächster Zukunft zu massgeblichen Schritten verleiten lassen. Hoffen wir nur, dass die ständig zunehmende Produktion an Luxemburger Filmen, Schallplatten u. Diaserien endlich in den Ministerien ein Umdenken bewirkt, dass nämlich zu dem Kulturgut eines Volkes nicht nur Geschriebenes und Gedrucktes gehört, sondern eben auch Gesprochenes und Gespieltes.

Gerade aber die ständig wachsende Produktion an Audio-Visuellem wirft die Frage auf, ob sie nicht den Rahmen einer Nationalbibliothek sprengt und

ob sie nicht ein eigenes Institut verdienen würde. Die Schaffung eines solchen autonomen Kulturbetriebs würde erlauben, eine wirklich angemessene technische Infrastruktur von Grund auf zu konzipieren und den wirklichen Bedürfnissen anzupassen. Man hätte das Problem der Raumnot beseitigt und wäre einem latenten Konkurrenzkampf zwischen Nationalbibliothek und Staatsarchiv aus dem Wege gegangen.

(1) Wir danken Herrn Jul Christophory für dieses Kapitel, das er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Es ist Teil eines Artikels, der in der Zeitschrift "Automation, Bau und Technik im Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen" 5, 1985, Nr.2 (München) erschien mit dem Titel:"Das Buch- und Bibliothekswesen in Luxemburg". (s.145 – 152). Aus diesem Artikel stammen ebenfalls die Zahlenangaben über die anderen Luxemburger Bibliotheken.

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