Das Staatsarchiv ist erst im Aufbau
Gespräch mit Paul Spang, Direktor des Staatsarchivs
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Das Staatsarchiv vereinigt heute ein historisches und ein Verwaltungsarchiv. Probleme gibt es heute, weil jahrzehntelang das Archiv vom Gesetzgeber vernachlässigt wurde und nicht einmal über ein eigenes Gebäude verfügte. Vorrangige Aufgabe, die übrigens kurz vor dem Abschluss steht, ist es, Inventare aufzustellen, damit die Bestände endlich leichter zugänglich werden.
Hätte der Historiker kein Archiv, das ihm Quellen aus der Vergangenheit aufbewahrt, sein Wissen wäre nicht mehr wert als jenes des Märchenonkels. Doch nicht nur die Geschichtswissenschaft – deren Notwendigkeit hier nicht zu begründen ist –, auch die Verwaltungen brauchen Archive, da in den seltensten Fällen Entscheidungen aus dem nichts, ohne vorausgehende Entwicklung, lies ohne Geschichte, gefällt werden. Diese Nützlichkeit für die aktuelle Landesverwaltung betont der Historiker (!) und jetzige Direktor der "Archives de l’Etat" in Luxemburg (abgekürzt: AEL) Paul Spang immer wieder, nicht zuletzt, weil er mit diesem Argument eher Kredite locker machen kann und neues Personal einstellen darf, als wenn er mit historischen Überlegungen kommt. Die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Ausstellungen soll auch das ihrige dazu beitragen.
Die Notwendigkeit einer eigenen Archivverwaltung und eines Archivgebäudes hat die Luxemburger Regierung (bzw. der Staatsrat) allerdings erst sehr spät erkannt. Seit der Unabhängigkeit 1815 lebte das Regierungsarchiv von einer provisorischen Lösung bis zur nächsten Notlösung (1). Erst 1958 erhielt das AEL ein legales Statut mit 2 ganzen Beamten! Erst 1965 erhielt es einen eigenen hauptamtlichen
Direktor, in der Person von Paul Spang. Er hätte es sich damals nicht träumen lassen, dass der Personalbestand bis 1985 auf 27 Mann anwachsen würde (ohne dass allerdings deren Statut beamtenrechtlich abgesichert ist – vgl. Beitrag von Serge Hoffmann). 1968 konnte das AEL dann das frühere bombensichere Militärhospital am Hl.-Geist-Plateau als eigenes Archivgebäude beziehen. Auf den dortigen 7 km langen Regalen ist heute nur das "historische Archiv" (bis zum 10.9.1944) gelagert, während die Neuzugänge aus den Verwaltungen in den 24 km langen Regalen in den Kellern des neuen Postgebäudes am Hauptbahnhof aufbewahrt werden.
Nicht alle Dokumente finden den Weg ins Archiv
Die Aufgabe eines Archivs ist eine doppelte: einerseits die (vor allem) schriftlichen Zeugnisse der Vergangenheit aufbewahren, erhalten, andererseits diese Dokumentation dem Publikum zwecks Nachforschungen von privatem oder öffentlichem Interesse zur Verfügung zu stellen.
Direktor Paul Spang meint zwar, seit die Verwaltungen über die ganze Stadt verstreut in gemieteten Gebäuden untergebracht sind, wo Keller und Speicher häufig fehlen, sei die regelmässige Ablieferung ihrer Hausarchive mehr oder weniger sichergestellt. Das hat allerdings nicht verhindert, dass sowohl im Erziehungsministerium als auch im Landwirtschaftsministerium bei Umzügen ganze Archivbestände "vergessen" wurden und sozusagen erst von Bulldozern wiederentdeckt und in extremis gerettet, d.h. dem AEL abgeliefert wurden. Man frage nicht, in welchem Zustand. Lücken in den abgelagerten Beständen des AEL sind -bei aller Zuversicht des Direktors- nicht auszuschliessen. So erfuhren wir bei unsern Nachforschungen für das vorliegende Dossier von einem Vorfall, der uns den Atem verschlug: im Aussenministerium soll unter dem vorigen Amtsinhaber ein ganzer Aktenbestand, der als nicht mehr nötig für die eigene Arbeit erachtet wurde, vernichtet worden sein. Dazu sollen auch Dokumente gehören, die den Weg Luxemburgs in die NATO, die EGKS, die EVG, die EWG, … belegen. Eine offizielle Bestätigung für dieses skandalträchtige Gerücht war bislang leider nicht zu erhalten. Es verwundert umso mehr als nach AEL-Direktor P. Spang das Aussenministerium zu den zuverlässigsten Verwaltungen gehört.
Wenn die eine oder andere Verwaltung ein etwas schlampiges Verhältnis zur Archivierung seiner Dokumentation hat, so rührt das sicher auch z.T. daher, dass es keine klaren Regeln gibt in Bezug auf eine verwaltungsinterne Präarchivierung: was muss erhalten bleiben? wie werden Doppelexemplare abgesondert? wie wird ein Vor-Inventar erstellt? usw. Das AEL hat weder das Recht noch das Personal, in dieser Hinsicht in den Verwaltungen selbst nach dem Rechten zu sehen.
Auch von den Gerichtsbehörden erhält das AEL nur Teile von den Prozessakten, die sich dort aufhüfen, ohne der Forschung zugänglich zu sein. So hat die Staatsanwaltschaft zwar vor nicht allzu langer Zeit die Aktenbestände des 19. Jh. (!) abgeliefert, aber jene, die sich z.B. auf den 2. Weltkrieg be-
beziehen, fehlen noch völlig, und der Staatsanwalt allein entscheidet (nach unbekannten Regeln), was konsultiert werden darf. Bei personenbezogenen Quellen mag man diese Vorsicht auch durchaus verstehen und gutheissen, aber in diesen Dossiers gibt es z.B. auch solche Beweisstücke, die zur Urteilsfindung aus anderen Archivbeständen "entliehen" wurden, und nie mehr den Weg zurück fanden. Sie können als verloren gelten, bis der Staatsanwalt endlich den Weg für die Forscher freigibt. Das gilt z.B. von den Prozessen gegen Kollaborateure nach dem letzten Weltkrieg. Eine selektive Microfilmierung (die Personenangaben ausschneidet) müsste doch zumindest möglich sein.
Gut klappt anscheinend die Ablieferung der Akten durch die Notare für den "minutier central". Meistens fertigen hier die Notare selbst schon ein Inventar der nach 60 Jahren abgelieferten Bestände an, so dass diese leicht zu erschliessen sind.
Die Pfarregister wurden bis etwa 1815 alle auf Microfilm aufgenommen und wurden noch teilweise durch private Ergänzungen vervollständigt. Das war äusserst wichtig, weil die Geburten-, Heirats- und Sterberegister der Pfarrer vor 1795, als es das Zivilstandsregister der Gemeinden noch nicht gab, die einzige Quelle für demographische Studien sind. Eine aus Staats- und Kirchenvertretern zusammengesetzte Kommission, welche eine Regelung für die Pfarrarchive im allgemeinen finden sollte, wurde nach ihrer Konstitution nie zu einer Arbeitssitzung zusammengerufen. Nur die Archive der Pfarrei "Notre-Dame" aus Luxemburg-Stadt und der Pfarrei St. Willibrord aus Echternach sind aus Umständen, die sich z.T. aus ihrer drohenden Selbstzerstörung ergaben, im AEL deponiert.
Von den Zivilstandsregistern der Gemeinden muss regelmässig eine Kopie zwecks Überprüfung an das zuständige Bezirksgericht weitergeleitet werden (wo dann sogar Korrekturen mittels "Tipp-ex" als Urkundenfälschung verdächtigt und die verantwortlichen Beamten moniert werden …). Um die Gerichtsbeamten zu entlasten, hat der aktuelle Justiz- und Kulturminister vor kurzem ein Gesetzesprojekt auf den Instanzenweg geschickt, nach dem die Bezirksgerichte die Zivilstandsregister ans AEL abgeben sollen. Das bedeutet allerdings, dass das AEL das Recht bekommen muss, Aktenauszüge oder -abschriften ausstellen zu dürfen, und mehr Personal braucht.
Ausser den Kopien des Zivilstandsregisters brauchen die Gemeinden aber keine Archivbestände abzugeben. Hier herrscht die völlige Anarchie, und man darf davon ausgehen, dass in manchen Gemeinden die Beratungsregister des Gemeinderats u.ä. verschollen sind. Es gibt keine zentrale Erfassung der Bestände noch eine Kontrolle, ob die Archive fachgerecht geführt werden. Als Herr Jacques Santer, zur Zeit als er noch Staatssekretär für Kultur war, eine diesbezügliche Initiative ergreifen wollte, wurde er schnellstens von der "Association des villes et communes" abgeblockt. In Frankreich hat die Archivdirektion eines jeden Département des Recht (und die Pflicht), die Gemeindearchive regelmässig zu kontrollieren und im Falle unsachgemässer Behandlung bedrohte Bestände zu konfiszieren, bis Remedur geschaffen worden ist. Eine ähnliche Kontrollgewalt für das AEL, das allein über geschultes Personal verfügt (abgesehen von der Gemeinde Luxemburg) wäre sicher auch bei uns höchst notwendig.
Nicht alle Dokumente können konsultiert werden
Im grossherzoglichen Reglement vom 21.10.1960 betreffend das Staatsarchiv heisst es in Artikel 13: "Les documents sont librement communiqués au public. Toutefois, lorsqu’un document, quelle qu’en soit la date, paraît de nature à porter atteinte à l’honneur d’individus ou de familles ou à présenter des inconvénients au point de vue administratif, la direction peut en refuser la communication à des particuliers. La communication de documents diplomatiques postérieurs à l’année 1913 ne peut avoir lieu qu’avec l’autorisation du ministre des affaires étrangères.(…)"
Durch Beschluss der Regierung "en conseil" sind seit einiger Zeit alle Bestände bis zum 10.9.1944 theoretisch zugänglich. Luxemburg bleibt damit aber eines der wenigen Länder, die mit festen Daten arbeiten; im Ausland heisst es in der Regel, die Bestände seien bis vor 30 oder bis vor 50 Jahren zugänglich, so dass regelmässig neue Archivalien vom Forscher benutzt werden können, ohne dass ein Minister das eigens zu bestätigen braucht.
In der Praxis ist die Lage allerdings noch etwas komplizierter. In jedem Archiv besteht die Tendenz, so wenig wie irgend möglich zu zeigen. Das scheint eine internationale Berufskrankheit zu sein. Meistens werden dann materielle Gründe angegeben: man habe keine Zeit oder kein Personal, die gefragten Quellen zu suchen, oder man könne nur drei Dossiers gleichzeitig herausgeben, was dann die Arbeit des Forschers (und des Magazinwächters) unnötig in die Länge zieht, u.ä.m. Ohne dem jetzigen Direktor irgendwie persönliche Vorwürfe machen zu wollen, so muss man doch zugeben, dass die Formulierung des oben zitierten Artikels 13 die Tür für mögliche (!) willkürliche Entscheidungen offen hält. Nicht nur im Fachbereich Geschichte an der Universität Trier zirkulieren auch Klagen über mangelnde Kooperationsbereitschaft des AEL gegenüber Trierer Studenten, die nur für einen Tag nach Luxemburg kommen, deren Wünsche man aber erst nach längeren Wartezeiten, wenn überhaupt, erfüllt. Die Tatsache, dass, wenn der Direktor und sein Adlatus (eine offizielle Stellvertreteraufgabe hat der Mann nicht) ausser Haus sind, der Schlüssel zum Tresor (in dem alle Pergamenturkunden und im Prinzip Quellen, die weiter als 1500 zurückreichen, liegen) auch nicht erreichbar ist, trägt natürlich auch nicht dazu bei, eine gewisse Unzufriedenheit, die sich schon mal in einer Pressekampagne geäussert hatte, aus der Welt zu schaffen.
B. M.
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Die wichtigste Ursache, warum bestimmte Bestände nicht eingesehen werden könne, liegt aber beim Fehlen von Inventaren. Für das "Ancien Régime" und die Zeit bis 1880 gibt es nur die 1910(!) von Pierre Ruppert angefertigten "Inventaires sommaires" (2). Das Buch ist eine Rarität und begreift verständlicherweise nicht die Zeit von 1880 bis zum 1.10.1944. Direktor P. Spang erklärt diesen 50jährigen Rückstand mit der Tatsache, dass es von 1907 (als Ruppert pensioniert wurde) bis 1958 (als ein erstes legales Statut für das Staatsarchiv geschaffen wurde) weder eine echte Archivverwaltung noch einen Direktor noch ein zentrales Archivgebäude gegeben hat. Er kündigte uns allerdings voller Stolz an, noch vor Ende 1985 hoffe er, den "Etat général des fonds" veröffentlichen zu können. Die Arbeiten seien somit abgeschlossen, er nehme noch die Endredaktion vor, allerdings gebe es noch Querelen betreffend die Autorenrechte. (Böse Jungen behaupten, die unter seinen Namen (bei der St.-Paulus-Druckerei und bei RTL-Editions) herausgegebenen Bücher stammen auch z.T. aus der Feder von AEL-Beamten.)
Doch selbst nach dieser Veröffentlichung eines Grobinventars (3) fehlen noch Feininventare, die jedes Aktenstück kurz vorstellen, sogenannte "Registerwerke", die das Durchblättern ganzer Dossiers überflüssig machen sollen. Damit spart der Forscher nicht nur Zeit, die Quellen werden auch weniger beschädigt! Solche Inventare gibt es bislang nur für einige wenige Abteilungen.
Die Hauptaufgabe des AEL in den letzten Jahren war die Aufarbeitung der Bestände von 1880-1944. Sie steht vor dem Abschluss, und das Inventar einzelner Ministerien ist jetzt schon in Karteiform dem Publikum zugänglich. Bei andern Beständen ist das noch nicht der Fall, z.T. weil sie in derart anarchischem Zustand abgeliefert wurden (z.B. Landwirtschaftsministerium, Gerichtsakten,…), dass sie vorerst einfach nur trocken gelegt wurden und auf eine Inventarisierung warten müssen. Die oben beklagte mangelhafte Präarchivierung in den Verwaltungen wirkt sich hier direkt für den Archivbenutzer aus: ohne Inventar gibt das AEL keinen Bestand zur Benutzung frei.
Ähnliches gilt für eine Reihe von Privatarchiven. Jeder, ob parastaatliche Institution oder Verein oder Geschäftsfirma oder Privatperson, darf nämlich dem AEL seinen Besitz an Dokumenten überlassen und für die Benutzung selbst Regeln aufstellen. Das gilt z.B. für die anscheinend reichhaltige, aber immer noch nicht inventarisierte Sammlung der "Section historique" des Grossherzoglichen Institutes; das gilt auch für die Archive des Grafen von Ansemburg, der Pfarreien Notre-Dame und St. Willibrord (die deren Kirchenfabriken gehören), für die Nachlässe von Jules Vannérus und Nic. Van Werveke, für das Firmenarchiv der Gebrüder Collart, der "Société anonyme des Hauts-Fourneaux de Rodange (die spätere MMR-A)(4), u.a. Diese Sektion des AEL -"Fonds et collections divers" genannt- ist nach dem Bekunden von P. Spang sicher diejenige, wo am wenigsten Ordnung herrscht. Als gleichzeitiger Präsident und Archivist der "Section historique" kann er zwar ohne längere Beratungen dem AEL-Direktor das Benutzungsrecht von deren Archiv geben, aber was es dort zu finden gibt, weiss niemand so recht. Manche Historiker munkeln, vielleicht wolle man kein Inventar …
Es kann aber nicht unsere Absicht sein, die "Section historique" des "Institut Grand-Ducal" schlecht zu machen. Sie verfügt nämlich über die sozusagen einzige Publikationsreihe ("PSH"), die in Luxemburg wissenschaftliche, historische Arbeiten von anspruchsvollen Niveau z.B. Doktorarbeiten von ausländischen Universitäten, veröffentlicht. Demnächst wird der 100. Band erscheinen! Da der Staat selbst über keine eigene Veröffentlichungsmöglichkeit verfügt und keine Kredite dafür bereitstellt (5) -Tatsache, die in allen Kulturinstituten, die für dieses Dossier besucht worden sind, beklagt wurde-, muss auch das AEL, z.B., auf die PSH zurückgreifen, um seinen "Etat général des fonds" zu drucken. Finanziert werden die PSH dann allerdings durch Staatszuschüsse (abgesehen vom Käufer!), was die "Section historique" dadurch erreicht, dass sie ihm ihre im 19.Jh. angehäuften Sammlungen kostenlos überlässt: ein grosser Teil der im Staatsmuseum (und im AEL) ausgestellten Objekte gehören rechtlich nicht dem Staat sondern der "Section historique" (6)!
Keine Probleme gibt es im AEL für die Konsultation von Zeitungen (im Gegensatz zur Nationalbibliothek, die deren Lektüre wegen fortschreitender materieller Bedrohung durch die häufige Handhabung drastisch eingeschränkt hat). Im AEL sind nämlich alle Zeitungen -demnächst sogar "forum"- auf Microfilm aufgenommen und können jederzeit eingesehen werden. Erfreulicherweise sind die Microfilme positiv, d.h. schwarze Schrift auf weissem Grund.
Zum Abschluss unseres Gespräches betonte Direktor Paul Spang noch die Notwendigkeit freundschaftlicher Beziehungen zu ausländischen Archiven. Viele seiner Entscheidungen beim Aufbau einer Archivverwaltung, die er ja ab 1965 sozusagen aus dem Nichts schaffen musste, seien auf Erfahrungen seiner ausländischen Kollegen basiert. Er bemühe sich auch, Dokumente aus solchen Archiven, die Luxemburg betreffen, zumindest in Kopie zu erhalten. Fachkollegen wiesen uns allerdings andererseits darauf hin, dass im AEL Kataloge und Inventare aus fremden Archiven nur recht unvollständig sind und offenbar erst angeschafft werden, wenn einer danach verlangt, aber nicht systematisch, sogar wenn Luxemburger Quellen dort vermutet werden können.
Umstritten ist auch die Frage, ob die AEL-Beamten selbst in der historischen Forschung tätig sein sollen, als Teil ihrer beruflichen Aufgabe. Direktor P. Spang lehnt diesen Gedanken ab, da der Archivar als Staatsbeamter im Dienst der Öffentlichkeit stehe und als erste Pflicht habe, sein Wissen den Archivbenutzern mitzuteilen. Seine Hauptaufgabe sei also Inventare und Regesten aufzustellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Als Forscher muss der Historiker aber das Recht haben, seine Quellenkenntnis bis zum Abschluss einer Arbeit für sich zu behalten, um Plagiat zu vermeiden. P. Spang plädiert deshalb eher dafür, in grösseren Umfang Geschichtslehrern durch teilweise Freistellung vom Unterricht die Möglichkeit zu geben, der historischen Forschung nachzugehen. (Ähnliches wird vom Staatsmuseum für seine pädagogische Abteilung gefordert.) Da der Unterrichtsminister aber recht sparsam mit solchen Freistellungen umgeht, bleibt die Forschung leider zum grossen Teil auf der Strecke, während Lehramtskandidaten vergeblich auf eine Anstellung warten. Es bleibt also vielleicht doch die Lösung ins Auge zu fassen, dass der Kulturminister Forschungsaufträge vergibt und
bezahlt, eventuell mit zeitlicher Begrenzung, im Archiv, im Museum,… Übrigens: hat Paul Spang nicht selbst auch mal während seiner Arbeitszeit für die von ihm veröffentlichten historischen Studien (über Echternach, Hochöfen in Rodange, Naziplakate, die Armee, …) geforscht? Eine pragmatische Lösung müsste doch möglich sein.
Im Organigramm des AEL ist desweiteren ein "service éducatif" vorgesehen. Er organisiert vor allem Ausstellungen, von denen einige ja einen nachhaltigen Erfolg kannten (insbesondere jene über Naziplakate). Wäre es aber nicht denkbar, dass er auch wichtige Quellentexte der Luxemburger Geschichte für den Schulgebrauch ediert, d.h. mit Kommentar und Übersetzung? oder dass er in der hauseigenen Siegelwerkstatt Gipsabdrucke herstellen lässt und kommentiert, die für Schulen sogut wie für Touristen von Interesse wären?
Da die "forum"-Mitarbeiter wohl auch z.T. Historiker sind, aber nicht in allen Epochen auf dem letzten Stand der Wissenschaft sein können, müssen sie manche Behauptung des AEL-Direktors wie seiner Kritiker auf sich beruhen lassen. Dass im Staatsarchiv noch viel zu tun bleibt, hat jedenfalls auch Herr Paul Spang nicht dementiert.
(1) Zur bewegten Geschichte des Staatsarchivs vgl. Paul SPANG, Quand les archives racontent l’histoire des archives nationales du Grand-Duché de Luxembourg et guide sommaire du lecteur, in: Hemecht 31 (1979), pp.179-221 (auch als Separatdruck erschienen), sowie: id., La difficile elaboration des lois sur nos institutions culturelles et particulièrement celle concernant la Bibliothèque nationale et les Archives de l’Etat (Loi du 5 décembre 1958 modifie par celle du 26 février 1965), in: Mélanges offerts à Joseph Goedert, Luxembourg 1983, pp. 240-250; id., Das Staatsarchiv des Gross herzogtums Luxemburg, in: Der Archivar 33 (1980), Koll. 203-212.
(2) Pierre RUPPERT, Les Archives du Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg. Inventaires sommaires, Luxembourg 1910.
(3) Einen Überblick über den Fonds "Ancien Régime" (bis 1795) bietet auch: Antoine MAY, Les Archives de l’Etat du Grand-Duché de Luxembourg et l’histoire locale, in: Hemecht 16 (1964), auch als Separatdruck (52 SS.) erschienen.
(4) Paul SPANG, Im siecle de hauts-fourneaux à Rodange (1872-1972), Luxembourg 1972.
(5) Die "Publications nationales" sind namlich so umstandlich und teuer, dass sie de facto aus-scheiden.
(6) Was die literaturwissenschaftliche und die lin. gänstische Sektion des "Institut Grand-Ducal" anbelangt, so hat Mars Klein in "d‘ Lëtzebuerger Land" vom 24.5.1985 einen exzellenten Essay geschrieben, so dass jeder weitere Kommentar sich erübrigt.
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