Menschenrechtsverletzungen in Europa
Zu einer Konferenz von Amnesty International
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Zu einer Konferenz von Amnesty International
Folgendem Beitrag liegt das Referat von Wolfgang HEINZ über Menschenrechtsverletzungen in Europa zugrunde, das er auf Einladung von AMNESTY INTERNATIONAL am 29. März in Luxemburg hielt. Wolfgang Heinz ist Mitglied der internationalen Exekutivkommittees von Amnesty International und nach längerer Tätigkeit in Asien und Lateinamerika jetzt für Europa zuständig.
Wolfgang Heinz widerlegte am Anfang seines Vortrages drei Vorurteile, denen er immer wieder im Zusammenhang mit der Arbeit von Amnesty International in Europa begegnet. So wird allgemein angenommen, dass es leicht sei, über die Menschenrechtsverletzungen in Europa zu recherchieren. AI stösst aber beispielsweise auf erhebliche Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Informationen über Gefängnisbedingungen in Italien oder Gefangene in Irland zu erhalten. Auch besteht allgemein die Ueberzeugung, es sei einfach, Stellungnahmen von europäischen Regierungen zu bekommen. Dieselben Regierungen, die sich öffentlich für die Menschenrechte einsetzen und erklären, sie würden die Arbeit von AI unterstützen, beantworten nicht einmal Briefe der Organisation, die sich auf konkrete Fälle beziehen. Als Beispiel zitierte der Referent Italien. Amnesty hat desweiteren Mandatsprobleme und muss sich bemühen, seine Ziele und Aufgaben genau gegen nationale Bürgerrechtsorganisationen abzugrenzen.
Kriegsdienstverweigerer
AI betreut fast in jedem europäischen Land Kriegsdienstverweigerer (KDV) und wird bei dieser Aufgabe mit diversen wichtigen Problemen konfrontiert. Gibt es in bestimmten Ländern beispielsweise einen ausserhalb der Militärstruktur funktionierenden zivilen Ersatzdienst? Was geschieht, wenn ein KDV nicht als solcher anerkannt wird? AI adoptiert keine Totalverweigerer, ausser in den Ländern, in denen es keinen zivilen Ersatzdienst ausserhalb der Armee gibt. Das Problem wird dadurch erschwert, dass nirgends (z.B. in der Charta der Vereinten Nationen) das Recht zur Kriegsdienstverweigerung festgehalten ist. Seit zwei Jahren wird in der UNO diskutiert, ob das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht definiert werden soll. Diese Massnahme stösst auf den Widerstand der Länder der Dritten Welt, des kommunistischen Blocks und zahlreicher europäischer Länder. Heinz unterstrich mit Nachdruck, dass AI das Recht der Staaten, ihre Bürger zu einem Grunddienst heranzuziehen, nicht bestreitet, wenn eine Alternative zum Militärdienst besteht. Da keine internationalen Menschenrechtsnormen für die Betreuung von Totalverweigerern besteht, ist der Einsatz von AI zu ihren Gunsten sehr schwierig. In Griechenland beispielsweise ist das Statut des KDV unbekannt, aber AI hat deren mehrere, besonders Zeugen Jehovas, adoptiert. Alle Angeklagten
wurden verurteilt, brauchten ihre Strafen aber nicht anzutreten. Die griechische Regierung will angesichts ihres gespannten Verhältnisses mit der Türkei nicht auf einen optimalen Wehrdienst verzichten. In der Schweiz hat die Bevölkerung in zwei Referenden die Einführung eines Zivildienstes abgelehnt, und in dem Land sind heute mehrere hundert KDV im Gefängnis. 23 von ihnen wurden von AI adoptiert. Obschon die Schweizer Verfassung geändert werden müsste, um den Zivildienst einzuführen, scheint ein Gesetzesprojekt in Ausarbeitung, das die moralischen Motivationen der Kriegsdienstverweigerung entkriminalisiert, nicht aber die politischen.
Für AI kann der Zivildienst länger sein als der normale Wehrdienst, darf aber nicht bestrafend länger sein, wie z.B. in Frankreich, wo er mit 24 Monaten doppelt so lang ist wie der Militärdienst. In Frankreich soll einigen KDV, die ihr zweites Dienstjahr nicht antreten wollten, jetzt der Prozess gemacht werden.
Das Europaparlament hat in einer sehr schwach formulierten und nirgends respektierten Resolution verlangt, die Länge des Zivildienstes müsste der Dauer des Militärdienstes entsprechen.
Haftbedingungen
Generell setzt sich AI für faire Haftbedingungen für alle Gefängnisinsassen ein, kämpft aber kategorisch gegen Folter und Todesstrafe. Kein Häftling darf unter egal welchen Umständen je gefoltert werden. Dieses Statement scheint in Europa eine Binsenwahrheit und doch ist es für manche demokratische Staaten sehr schwer, die Folterungen durch ihre eigene Polizei einzudämmen. Schwere Vorwürfe müssen in dem Zusammenhang der Polizei Spaniens und Portugals gemacht werden. Ein besonderes Problem stellen die Terrorismusverdächtigen dar, die in der BRD und in Spanien innerhalb des Gefängnisses in Isolationshaft kommen. Auch für deren Behandlung sind die internationalen Normen unklar und in den Ländern selbst kommt es zum Konflikt zwischen der Wahrung der internen Sicherheit und der menschenrechtsgemässen Behandlung der Häftlinge. Die Isolationshaft bedeutet für die Häftlinge nicht Isolation nach draussen: sie können ohne weiteres den Besuch ihres Anwaltes oder ihrer Familienangehörigen empfangen. Im Innern des Gefängnisses allerdings kommen sie nicht in Kontakt mit den anderen Insassen. Sie haben allein Freigang und dürfen nicht an Fernsehabenden oder Sportveranstaltungen teilnehmen. AI kritisiert, dass diese Isolationshaft in der BRD systematisch bei jedem Terrorismusverdächtigen angewandt wird und fordert eine Fall-zu-Fall-Ueberprüfung ihrer Anwendung. AI verlangt desweiteren eine regelmässige medizinische Untersuchung dieser Häftlinge und Hafterleichterung bei Gesundheitsgefährdung. Obschon die Bundesregierung AI immer wieder darauf aufmerksam machte, dass diese Häftlinge ein besonderes Sicherheitsrisiko darstellen würden, konnten doch punktuell Hafterleichterungen festgestellt werden.
In Italien ist besonders bei Terrorismusprozessen eine enorm lange Untersuchungshaft (bis zu 5 Jahren) die Regel. Auf Initiative von AI haben italienische Rechtsanwälte eine Reduzierung der Untersuchungshaft verlangt.
Das spanische Antiterrorismusgesetz sieht vor, dass Gefangene während 10 Tagen isoliert werden können. Während dieser Zeit ist die Gefahr der Folter durch die Guardia Civil besonders gross. Aus diesem Grund ist AI besonders wachsam, was die Auslieferung von ETA-Flüchtlingen von Frankreich an Spanien angeht. Prinzipiell ist die Organisation nicht gegen die Auslieferung von politischen Flüchtlingen an ihr Heimatland, allerdings muss die Gewähr gegeben sein, dass für die Betroffenen keine Gefahr besteht.
Ausweisung von Asylanten
Aus dem Publikum kam die Frage, wie sich AI zu dem Problem der Ausweisung von Asylbewerbern in ihre Heimatländer stellt, wenn ihnen dort die Todesstrafe droht. AI setzt sich in jedem Fall ein, wenn der Person Folter, Gefängnis oder Tod droht. Die AI-Sektion der BRD hat 1000 Fälle von Asylbewerbern zu betreuen und beschäftigt zwei hauptamtliche Asyl-Problem-Bearbeiter. Da die Regierung der BRD ein hohes Mass an Beweisen für die tatsächliche Gefahr im Heimatland der Asylanten verlangt, obliegt es dem AI-Asylreferenten, diese Beweise zu erbringen. Eine besonders problematische Situation entwickelt sich durch die Spaltung der Folter als Bestandteil "normaler" Häftlingsbehandlung und der Folter aus politischen Gründen. Wenn in einem Land wie der Türkei Tortur zur "traditionellen" Häftlingsbehandlung gehört, ist das für die BRD kein ausreichender Grund, Asyl zu gewähren. Die Bundesregierung wird erst konzilianter, wenn die Gefahr besteht, dass die Folter aus politischen Gründen vorgenommen wird.
Freiheit der Meinungsäußerung
Wolfgang Heinz wies darauf hin, dass einige Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches missbraucht werden können. So steht z.B. auf der Missachtung von Bundesadler und Fahne unter Umständen Gefängnis. AI intervenierte vor vier Jahren bei Fällen von Sprayaktionen durch Sympathisanten der RAF, die an Autobahnbrücken Hafterleichterung für die deutschen Terroristen verlangten. Ohne die Intervention von AI wären diese Sympathisanten unter die Anklage der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen gefallen und in Isolationshaft gekommen.
"Um den Aufstieg der Gesellschaft in eine höhere Entwicklungsstufe zu gewährleisten, werden wir folgende Genossen verhaften müssen …"
in: AI Bulletin 1980/2
Schwierigkeiten, Informationen zu bekommen
Auf dem Niveau des Europarates ist vorgesehen, dass eine Kommission unangemeldet die Einhaltung der Menschenrechte in den diversen Ländern überprüfen kann. Manche Länder stehen Organisationen wie AI misstrauisch gegenüber, weil sie die Aktionen der Strassburger Kommission für ausreichend empfinden. In Grossbritannien beispielsweise erhielt AI kaum konkrete Informationen über Polizeübergriffe bei dem langen Bergarbeiterstreik. Auch stiess die Organisation auf Widerstand, als sie eine neue, unabhängige Kommission forderte, um die 31 Erschiessungen durch die Polizei zu untersuchen, die seit 1982 in Nordirland geschehen sind, 18 davon an unbewaffneten Menschen. Der Verdacht schwindet nicht, dass einige dieser Erschiessungen geplant waren.
In welchen Fällen interveniert AI nicht?
Bei Demonstrationen ist es schwer, die Gewalt der Polizei gegen die Gewalt der Demonstranten abzuwiegen. Deshalb greift AI in solchen Fällen nicht ein, auch wenn es zu Ausschreitungen der Polizei kommt. Einzige Ausnahme: sobald ein Demonstrant nach seiner Festnahme behandelt wird.
AI nimmt sich auch der Behandlung der Patienten psychiatrischer Kliniken oder Heime nicht an. Es handelt sich dabei oft um staatliche Institutionen, und es ist schwer, klarzustellen, ob die schlimme Situation der Insassen auf bewusste Praktiken wie z.B. Medikamentenmissbrauch, oder einfach auf die arge Sachlage in solchen Kliniken zurückzuführen ist.
Abschliessend hielt der Referent fest, dass, wenn auch in Westeuropa ein relativ hoher Menschenrechtsschutz besteht, sich die Lage der politischen Flüchtlinge erheblich verschlechtert hat. Er verwies auf die neue Visumspolitik der fran-
zösischen Regierung und auf die (gescheiterten) Bestrebungen der Bundesregierung, die den § 16 der Verfassung dahingehend ändern wollte, dass das Asylrecht durch ein Sondergesetz geregelt werden sollte. Auch erhöht die Antiterrorismusgesetzgebung die Gefahr für die Gefangenen durch die ihr inhärenten Massnahmen wie z.B. die Isolationshaft oder die Folter.
Um sich vor "Amtsmissbrauch" durch die Anwälte der Angeklagten zu schützen, wurden Hafterleichterungen für Terrorismusverdächtige erschwert und die Prozessordnung zum Nachteil der Angeklagten geändert. Ein schwer zu lösendes Problem ist das der Kronzeugen: oft kommt es zu langjährigen Haftstra-
Haftstrafen auf Grund einer einzigen Zeugenaussage.
Die Arbeit von AI in Westeuropa ist wichtig, vielleicht besonders da: in der Tat muss sich AI oft den Vorwurf gefallen lassen, nur Menschenrechtsverletzungen in den Ländern der Dritten Welt oder in kommunistischen Staaten anzuprangern. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass AI auch gegen die Misstände in Europa und in den USA zu Felde zieht. In Europa arbeitet AI vor allem für die Kriegsdienstverweigerer und für gerechte Prozessverläufe bei Terrorismusprozessen, getreu dem Prinzip der Organisation, dass man sich auch für die Menschenrechte der Menschen einsetzen muss, deren Aktionen man nicht billigt.
sbb
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