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"Morgen von 8 bis 12 Uhr, kein Trinkwasser!"

"Die Müllabfuhr vom nächsten Montag ist auf Dienstag verlegt!"

So zog früher der Gemeindebote mit seinem Läuter durchs Dorf und setzte die Bevölkerung über unvorhergesehene Ereignisse ins Bild.

Oder dringliche amtliche Nachrichten wurden am Sonntagmorgen nach dem Hochamt auf der Kirchtreppe von den Gemeindebehörden verbreitet.

In einer Zeit, wo die meisten Bürger sich tagsüber in ihrem Dorf aufhielten und praktisch noch jedermann zum Hochamt ging, waren solche Informationsmethoden sicherlich wirksam. Heute sind sie überlebt!

Wir sind uns einig, daß der Bürger, in unserer geschätzten Demokratie, ein Maximum von Information erhalten muß.

Die politischen Entscheidungen auf Gemeindeebene müssen der Bevölkerung unbedingt mitgeteilt werden. Es genügt nicht, die Wähler alle sechs Jahre zu den Urnen zu beordern, ohne sie über die vergangenen und zukünftigen politischen Geschehnisse informiert zu haben.

Information gehört nun eben unbedingt zur Meinungsbildung des mündigen Bürgers. Viele Gesetze sehen vor wichtigen Beschlußfassungen der kommunalen Gremien ein öffentliches Untersuchungsverfahren vor (Kommodo- und Inkommodoverfahren). Diese Regel geht so weit, daß der Streitsachenausschuß des Staatsrates beim Nichteinhalten die darauffolgende Entscheidung zunichte macht.

Ein modernes Gesetz vom 1. Dezember 1978 schreibt der Verwaltung genau vor, wieweit informiert werden muß, daß die Beschlüsse zu motivieren sind, daß sie zugestellt werden müssen und welche die Rekursmöglichkeiten sind.

Welche Möglichkeiten haben die Gemeindeverantwortlichen nun, um eine größtmögliche Aufklärung zu sichern?

Sicherlich hat der archaische Aufhängekasten, "de Reider" seinen Dienst getan. Dieses Mittel kann und

darf auch selbstverständlich nicht abgeschafft werden. Seine Zweckmäßigkeit ist jedoch ungenügend.

Die Gesetze sehen allerdings keine bestimmten Methoden und Vorschriften vor. Es ist den Gemeinden komplett überlassen, wie sie die Information zu organisieren gedenken, außer der Publikation von reglementarischen Verfügungen. Hierzu gibt es heutzutage eine Reihe von Möglichkeiten.

Die Herausgabe eines Informationsblattes in regelmäßigen Zeitabständen erreicht jeden Haushalt in der Gemeinde. Aus diesem Dokument geht hervor, was sich in der Gemeinde abspielt. Dieses Blatt gibt ebenfalls gesetzliche Neuerungen bekannt, besonders solche, die den Bürger direkt betreffen. Zum Beispiel soll informiert werden, wie der Interessent sich zu verhalten hat oder wohin er sich wenden muß, um bestimmte Vorteile staatlicherseits zu erlangen. Wer bekam im letzten Monat eine Baugenehmigung, wer wird im nächsten Monat verheiratet, wo wird ein Oeltank errichtet…? Über all das unterrichtet das Informationsblatt.

Selbstverständlich dürfen bei dieser Methode unsere fremdsprachigen Mitbürger nicht unberücksichtigt bleiben. Das Informationsblatt muß daher zumindest zweisprachig, deutsch und französisch, verfaßt sein.

Der mutige Gemeindepolitiker scheut sich nicht, periodisch seinen Mitbürgern Rede und Antwort zu stehen. Solche Bürgerversammlungen sind wertvoll. In direktem Kontakt erfahren der Bürgermeister, der Schöffen- oder Gemeinderat die Meinung der Bevölkerung, erhalten eine gute oder schlechte Note, nehmen gute oder schlechte Ideen in Empfang, heimsen Kritik objektiver oder subjektiver Art ein.

In den öffentlichen Gemeinderatssitzungen kann sich der aufmerksame Zuhörer ein Bild über die politische Tätigkeit in der Gemeinde machen. Um dies zu ermöglichen, muß jedoch dem Bürger das Stattfinden dieser Veranstaltung vorher mitgeteilt werden, womöglich in der Tagespresse.

Als selbstverständlich erscheint heutzutage der Gemeinderatsbericht in den Tageszeitungen. Zu den Gemeinderatssitzungen werden die Reporter eingeladen. Übrigens ist es den Bürgern erlaubt, Einsicht in den Register des Gemeinderates zu nehmen.

Die Information erleichtert dem Bürger den Meinungsbildungsprozeß

Fragestunden nach öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind nicht zu verwerfen. Um ihrer Informationspflicht nachzukommen, ist es unerläßlich, daß Schöffenkollegium und Verwaltung den Bürgern zu bestimmten Zeiten zu Auskünften zur Verfügung stehen.

Das Radio empfiehlt sich, um wichtige kommunale Geschehnisse und Entscheidungen zu verkünden.

Hierzulande gibt es schon manche Gemeinden, welche über einen eigenen lokalen Televisionssender verfügen. Eine ausgezeichnete Methode, um die Haushalte schnellstens zu erreichen. Es ist zwar eine kostspielige Anlage, doch ist sie durch ihre Wirksamkeit gekennzeichnet.

Das gute und regelmäßige Funktionieren der be-

beratenden Gemeindekommissionen erweitert das Informationsnetz.

Die Informationsmöglichkeiten sind also ganz vielseitig. Die Gemeinden brauchen sie nur zu nutzen.

In unserem demokratischen Gefüge ist es die Pflicht der Gemeindeverantwortlichen, eine optimale Informationspolitik zu betreiben, um die Leistungen der Gemeinde zugunsten des Bürgers zu verbessern. Dies bedeutet Transparenz in der Politik, ohne jedoch die nötige Diskretion zu verletzen.

Information erleichtert dem Bürger den Meinungsbildungsprozeß und seine Sanktion am Wahltag!

Bürgermeister von Steinsel**

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