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Zwei republikanische Ansätze gab es in jenen Tage der Krise. Wir wollen beide in kurzen Texten vorstellen
Die Luxemburger Räterepublik
Der Arbeiter- und Bauernrat
Am 10. November 1918, dem vorletzten Tag des Ersten Weltkriegs, verkauften deutsche Soldaten auf dem Bahnhof Luxemburg Waffen und Epauletten. In Trier wurden die Luxemburger Häftlinge von meutenden Soldaten befreit. In Esch wählte das Siegburger Regiment einen Soldatenrat.
An jenem 10. November entstand in der Stadt Luxemburg ein "Arbeiter- und Bauernrat", der sich aus
Mitgliedern des "sozialdemokratischen Vereins von Luxemburg und Umgegend" zusammensetzte. In den folgenden Tagen fanden Kundgebungen und Versammlungen der Arbeiterräte in Luxemburg, Esch, Bettemburg, Differdingen, Kayl, Tetingen statt. Gefordert wurde die Republik, der Achtstundentag, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, Banken, der Berg- und Hüttenwerke, die Wahl der Offiziere durch die Soldaten und Gendarmen.
Manifestation à la Chambre des Députés le 13.8.1919, archives Henri Wehenkel
Gefordert wurde die Republik, der Achtstundentag, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, Banken, der Berg- und Hüttenwerke, die Wahl der Offiziere durch die Soldaten und Gendarmen.
Man hat oft über den Namen des Arbeiter und Bauernrates gespöttelt, weil nur ein Landwirt aus Senningen unter den 23 Unterzeichnern des Aufrufs zu finden ist. Wer den Aufruf genau liest, erkennt, daß durch diese Bezeichnung kein Anspruch auf eine tatsächliche Repräsentativität erhoben, sondern nur ein Programm, ein Ziel gesetzt wurde. Gerade in dieser Hinsicht brachte der Aufruf einen neuen Anfang. Die sozialdemokratische Partei hatte vor und während des Krieges die Landbevölkerung den Klerikalen überlassen, um sich in den Industriegebieten mit der liberalen Bourgeoisie zu einigen. Durch die Bildung des Arbeiter- und Bauernrates wurde zum ersten Mal ein Klassenbündnis angestrebt, das den Bauern einen Platz einräumte, und dessen Ziel die "Einsetzung einer Luxemburger Volksrepublik" war: "Der Friede kommt und mit ihm der Sieg der schaffenden Klassen". Hier wurde eine für Luxemburg ganz neue Sprache gesprochen. Das Beispiel des Münchner Arbeiter- und Bauernrates war hier wahrscheinlich federführend. Und deutlich klang aber auch schon der Einfluß des russischen Arbeiter- und Bauernstaates durch.
Die Republikaner des 10. November bekämpften die Großherzogin, aber nicht nur sie. Marie-Adelheid warfen sie vor allem vor, daß sie in der Innenpolitik Partei ergriffen hatte. Sie war die Großherzogin der Klerikalen und blieb für die andere Hälfte des Volkes stets eine Stiefmutter. Ihre Haltung den Deutschen gegenüber unterschied sich nicht von der Haltung der gesamten Führungsschicht des Landes. Brasseur, der Führer der Liberalen, war der Advokat der deutschen Gesandtschaft und der elsaß-lothringischen Reichsbahn und saß in sechs deutschen Verwaltungsräten. Der Arbeiter- und Bauernrat lehnte sich nicht nur gegen das monarchische Herrscherprinzip von Gottesgnaden auf, sondern auch gegen die Unternehmerwillkür und die allmächtige Verfügungsgewalt im Namen des Privatbesitzes. Deshalb verlangte er nicht nur die Republik, sondern auch die Verstaatlichung der Schwerindustrie, der Eisenbahnen und der Banken. Neben den Arbeiter- und Bauernräten in den Gemeinden sollten Arbeiter- und Beamtenräte in den Betrieben gewählt werden. (…)
Im alten Kreis gefangen
Die erste Kundgebung des Arbeiter- und Bauernrates am 11. November auf dem Knuedler war ein Mas-
senerfolg, der hauptsächlich zur öffentlichen Darstellung von Meinungsverschiedenheiten ausgenutzt wurde. Der Dichter Paul Palgen warb für Frankreich und wurde von den Nationalisten ausgepfiffen. Der sozialdemokratische Politiker Probst warnte vor der Anwendung von Gewalt und der sozialdemokratische Bürgermeister Housse distanzierte sich von den meisten Forderungen. Am 12. November veröffentlichte der Arbeiter- und Bauernrat einen zweiten Aufruf, in dem nur noch die Absetzung der Dynastie gefordert wurde. Das war der Preis für einen parlamentarischen Kompromiß mit den Liberalen. Die Bewegung drehte sich wieder im alten Kreis. Das Bürgertum gab den Ton an.(…)
Am 17. November hielt der Arbeiter- und Bauernrat seine erste und letzte Generalversammlung vor einem beschränkten Publikum ab. Dann verschwand er von der Bildfläche. Nach dem Einzug der alliierten Truppen wurden öffentliche Kundgebungen verboten. Die Bewegung, die am 10. November eingeleitet worden war, verlagerte sich nun in die Betriebe.(…)
Auszug aus Henri Wehenkel, Der Anfang der revolutionären Bewegung in Luxemburg, in: Centre Jean Kill (Hrsg.), 1921-1981, Beiträge zur Geschichte der Kommunistischen Partei Luxemburgs, Luxemburg 1981
Forderungen des Arbeiter- und Bauernrates:
"In spontaner Bewegung hat sich gestern in Luxemburg-Stadt und Umgebung aus den versammelten Arbeitern, Bauern und Beamten, ein Luxemburger Arbeiter- und Bauernrat gebildet. Die Versammlung verlangt stürmisch die Einsetzung der Luxemburger Volksrepublik auf Grund nachstehender Forderungen:
Art. 1. – Luxemburg bildet einen Freistaat, der seine politischen, ökonomischen und sozialen Angelegenheiten frei und unabhängig ohne Rücksicht auf irgendwelche Verträge, die als nicht mehr bestehend angesehen werden, und ohne Rücksicht auf irgendwelche dynastischen Interessen, regelt.
Art. 2. – Es wird eine Volksregierung gebildet, die aus einem Arbeiter- und Bauernrat besteht. Die Vollmachten dieser Regierung sind provisorisch und hören mit der Konstituierung einer definitiven Regierung durch die zu wählende Nationalversammlung auf.
Art. 3. – Die Nationalversammlung setzt sich zusammen aus Abgeordneten, die von dem Luxemburger Volk gewählt werden.
Art. 4 – Wähler und wählbar ist jeder Luxemburger (auch jeder Beamte), einerlei welchen Geschlechtes, der einundzwanzig Jahre alt ist und keine entehrende Strafe erlitten hat.
Art. 5. – Außer der gesetzgebenden Gewalt hat die Nationalversammlung konstituierende Befugnisse zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung.
Art. 6. – Die Soldaten und Gendarmen des Freiwilligenkorps wählen ihre Chefs selbst und leisten den Eid auf die Verfassung.
Art. 7 – Die Eisenbahnen gehen in den Besitz des Staates über, Hüttenwerke und Banken bis zum Betrage von 51 Prozent ihres Aktienkapitals. Durch Dekret des Arbeiter- und Bauernrates können auch noch andere Betriebe und Betriebsarten bis zum selben Betrage verstaatlicht werden. Der Achtstundentag und ein 36-stündiger wöchentlicher Ruhetag soll schleunigst eingeführt werden.
Art. 8 – Alle Gerichtsurteile werden in Zukunft im "Namen des Arbeiter- und Bauernrates gefällt".
Quelle: Nikolaus Welter, Im Dienste, Luxemburg 1924
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