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Zum 1. März 1991 wurden die Pensionspreise in den staatlichen Altersheimen um 1.000 F auf 35.000 F monatlich angehoben. Nach der Erhöhung von 2.000 F im letzten Jahr beträgt die Steigerung binnen eines Jahres 9,4%.

Gibt es eine Rechtfertigung für eine solch drastische Maßnahme, wo doch die allgemeinen Lebenskosten wesentlich langsamer ansteigen? Für Essen werden im Heim ganze 139 F täglich verrechnet. Es bleiben also mehr als 30.000 F für andere Ausgaben übrig. Dabei dürfte es sich vor allem um Personalkosten handeln. Ein Verantwortlicher des Familienministeriums hat in einer Versammlung gesagt, ein Pensionär in einem staatlichen Altersheim koste 44.000 F im Monat. Eine stattlich-staatliche Summe!

Mit 35.000 F kann man einen Monat lang auf den Balearen oder in Österreich in einem hübschen Hotel, bei gutem Essen und mit freundlicher Bedienung gemütliche Ferien verbringen. Und dabei verdient dann der Besitzer des Hotels auch noch Geld. Natürlich gibt es in einem Hotel oder einer Familienpension keine medizinische Betreuung. "Infirmiers" und "Aide-soignants" werden zwar nicht gut bezahlt, aber sie kosten trotzdem Geld. Wohl um sie zu bezahlen, hat man sich jetzt im Familienministerium ein ausgeklügeltes System einfallen lassen, nach dem Prinzip: Wer Hilfe braucht, soll auch dafür bezahlen!

So dürfen die Pensionäre, oder ein großer Teil von ihnen, ebenfalls ab dem 1. März, zwischen 1.085 und 5.270 F extra bezahlen für "assistance et soins". Diese Extras werden monatlich neu berechnet, nach vielleicht objektiven Kriterien, doch von Personen, die eigentlich andere Aufgaben haben, als sich darüber Gedanken zu machen, ob Herrn X’s Füßewaschen oder Frau Y’s Kummertränen nun mit 35 oder mit 170 F pro Tag berechnet werden sollen.

Und dies ist noch nicht alles! Wer nicht mehr laufen kann oder die Gesellschaft der andern beim Essen nicht besonders mag (was man an diesem oder jenem Tisch verstehen kann), der soll doch bitte weitere 4.650 F zahlen.

Da einem alten Menschen ein Taschengeld in Höhe von 5.500 F zugestanden wird, beläuft sich der Preis, unter dem man in einem staatlichen Altersheim nicht leben darf, auf augenblicklich minimal 40.500 bis maximal 50.420 F monatlich.

Wer soll das bezahlen?

Der Verbraucher natürlich! Das sind also in diesem Falle all die Menschen, die aus welchem Grund auch immer, ihre letzten Lebensjahre in einem Altersheim verbringen. Bekanntlich leben Frauen länger als Männer, demnach gibt es in den Heimen auch wesentlich mehr Frauen. Bekannt ist aber auch, daß Witwenrenten wesentlich niedriger sind als Arbeitneh-

merrenten. Wieviele Witwenrenten liegen über 40.000 F oder gar über 50.000 F? Was geschieht mit den Menschen, deren Rente niedriger ist?

Wir leben in einem Sozialstaat, und deshalb sollen diese Menschen nicht draußen bleiben. Der Staat übernimmt ganz großzügig die Differenz! Wenn nicht …, ja, selbstverständlich nur, wenn das Geld nicht anderswoher genommen werden kann. Wer Kinder hat, dem sollen laut Grundgesetz die Kinder finanziell helfen. Wer Kapital in irgendeiner Form besitzt, soll damit für die Differenz aufkommen. Das klingt einleuchtend, hat aber seine Haken.

Nehmen wir zwei Personen mit ähnlichem Einkommen und deswegen auch ähnlicher Rente. Die eine war zeitlebens fleißig und sparsam und legte sich regelmäßig etwas auf die hohe Kante, eben für den Lebensabend. Die zweite lebte nur in den Tag hinein, eventuell in Saus und Braus, gab jeden Heller für die Genüsse des Lebens aus. Laut den bestehenden Reglementen wird der erste für sein vernünftiges Leben bestraft.

Daß eventuell die Kinder für die Differenz aufkommen müssen, stimmt auch nur bedingt. Es wurde nämlich, wieder aus sozialen Erwägungen heraus, eine Einkommensgrenze gesetzt, unter der ein Kind nichts dazu zahlen muß. In andern Worten, derjenige, der besser oder fleißiger gelernt hat, und es deswegen im Leben etwas weiter brachte, der wird dafür zur Kasse gebeten. Und dies für die Gesamtheit der fehlenden Summe. Praktisch sieht es so aus, daß er dafür unterschreibt (sozusagen einen Blankoscheck!) vor der Aufnahme ins Altersheim. Wer nicht unterschreibt, dessen Mutter, Schwiegermutter, Vater oder Schwiegervater darf nicht ins Heim!

Den Pensionären wird angeboten, eine Anfrage zu machen zwecks "réduction du prix de pension". Selbstverständlich muß angegeben werden, über welche Einkünfte die Person verfügt ("revenus toute nature"), und ob sie Güter hat ("immeubles" und "meubles" wie Sparkonten usw.), und wie die finanzielle Situation der Kinder ist, letzteres mit Berufung auf die Artikel 203, 205 bis 212, 214, 238, 268, 277, 359 des Code civil. Der letzte Satz auf dem Formular wird wohl den allermeisten die Lust nehmen, die Anfrage überhaupt einzureichen: "Je suis conscient(e) qu’en cas de fausse déclaration je pourrai être obligé(e) à quitter la maison de retraite et à rembourser les montants dus."

Die ganze Frage nach den Kosten in den Altersheimen und wer sie zahlen soll oder kann, ist also reichlich komplex. Wenn man sich schon auf den Code civil beruft, dürfte doch eine Prinzipienfrage gestellt werden: Wieso finanziert der Staat die ganze Schulausbildung der Kinder und Jugendlichen integral, egal wie hoch das Einkommen der Eltern ist (dem Milliardärssohn werden sogar die Schulbücher ge-

Sollen Herrn X’s Füßewaschen oder Frau Y’s Kummertränen nun mit 35 F oder mit 170 F pro Tag berechnet werden?

dossier

nausogut bezahlt wie dem Arbeitslosensohn!) und verlangt auf der andern Seite von den erwachsenen Kindern, daß sie integral für das Fehlende aufkom-

men? Aber vielleicht läßt sich mit Erziehung besser Politik machen als mit Altenpflege!

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