Hanebüchene Hanfkultur

Kostümierte Heimat. Guy Rewenigs Saarbrücker Glossen (28)

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Guy Rewenigs Saarbrücker Glossen (28)

Kostümierte Heimat

Hanebüchene Hanfkultur

Das Fundament der spezifisch luxemburgischen Kultur ist der Wein. In diesem Land ist der Wein keine Droge, weil er ökonomisch viel zu stark ins Gewicht fällt. Hier wird nach der Gleichung verfahren: Rauschmittel plus Steuergewinn ist gleich Kultur. Da es viele luxemburgische Weinberge gibt, wird der Faktor «Rauschmittel» via Kultur sozusagen aus dem nationalen Bewußtsein gestrichen. Unzählig die Dichter, die der Weinverklärung verfallen sind, unübersehbar die Schar der Politiker, die den Wein immer wieder aedeln, indem sie ihn öffentlich lobend verzehren und verzehrend loben. Vom Wein lebt ein beträchtlicher Teil der luxemburgischen Bevölkerung. Die Ärzte und Pflegeanstalten nicht einmal eingerechnet. Per Zertrümmerungs-Syndrom beteiligt sich sogar die internationale Automobilbranche konstruktiv an der luxemburgischen Weinkultur. Es wäre beleidigend, zu behaupten, all diese Menschen und Kulturträger wären im Drogensektor tätig.

Wäre es nun abwegig, sich vorzustellen, an Stelle der luxemburgischen Weinberge würden sich Hanffelder in den sanften Landschaften erstrecken? Vermutlich wäre dann das Fundament der spezifisch luxemburgischen Kultur der Hanf. Wir würden nur milde lächeln über die verbohrten Nachbarn, die dem Hanfpflanzlein diabolische Wirkungen andichten. Statt Messwein würde hierzulande in jedem Hochamt Messhanf kredenzt. Der süssel Rauch würde sich vermengen mit dem süssen Duft des Weihrauchs, der schon seit Urzeiten als wundervolles Betäubungsmittel gilt. Der Hanf wäre ein konstitutives Element der nationalen Identität, die Poeten aus dem Volk würden den Hanf in allen lyrischen Tonarten glorifizieren. Cannabis-Konsum wäre förmlich erste Bürgerpflicht, ad maiorem Dei gloriam würde nicht nur sonntags so mancher Joint gedreht, und im übrigen wäre es ein beliebter Volkssport, den Wein, dieses luziferische Gebräu, von Herzen zur Hölle zu wünschen.

Nun kann der Hanf in Luxemburg wirtschaftlich gar nicht mit dem Wein konkurrieren, obwohl seine erheiternde Wirkung dem Wein in nichts nachsteht, und obwohl das Risiko, am Hanf zu krepieren, nicht größer ist, als im Weinrausch umzukommen. Also bleibt der Hanf eine Droge, ein sehr gefährliches, körper- und geistvernichtendes Teufelskraut, das man ständig beobachten und kontrollieren und kritisieren und eindämmen muß. Es grenzt demnach an ein Wunder, daß nun ein Gesetzprojekt ins Haus steht, das der großherzoglichen Cannabis-Anhängerschaft Straffreiheit zusichert.

Wer Cannabis konsumiert, soll künftig nicht mehr vor den grünen Tisch gezerrt werden. Allerdings hat das neue Gesetz

Wer etwas konsumiert, das er weder gekauft noch besessen hat, der befindet sich hundertprozentig im Einklang mit der öffentlichen Moral.

einen metaphysischen Haken, wie es in katholischen Staaten üblich ist. Zwar darf jeder Luxemburger unbehelligt Cannabis zu sich nehmen, aber er darf im Gegenzug weder Cannabis kaufen noch besitzen. Wer das Pflanzlein käuflich erwirbt und wer dabei erwischt wird, das Pflanzlein in seinem Besitz zu haben, der muß nach wie vor mit der unnachgiebigen Härte des Gesetzes rechnen. Einfacher ausgedrückt: Man kann straffrei konsumieren, was man nicht besitzen darf. Noch viel einfacher ausgedrückt: Wer etwas konsumiert, das er weder gekauft noch besessen hat, der befindet sich hundertprozentig im Einklang mit der öffentlichen Moral.

Es wäre jetzt billig, das neue Gesetz als surrealistische Ausgeburt fortgeschrittenen Realitätsverlustes abzukanzeln. Denn in Wahrheit ist das Gesetz weitaus raffinierter, als es ausschaut. Es geht nämlich

darum, die Beweglichkeit und Wendigkeit, also den sportlichen Geist und die körperliche Ertüchtigung der Cannabis-Konsumenten sozusagen unter der Hand massiv zu stimulieren. Die Grundregel lautet: Sobald Cannabis konsumiert wird, ist der Besitz von Cannabis aufgehoben. Die Cannabis-Gemeinde muß also künftig dafür Sorge tragen, zwischen Erwerb und Konform keine Zeit verstreichen zu lassen. «Kaum erworben, schon geraucht» ist sicher eine viel zu schwache Umschreibung der neuen Konsumgewohnheiten. Vielmehr muß der Konsum künftig vor dem Erwerb stattfinden, damit jeder Besitz ausgeschlossen bleibt. Wer auch nur ein bißchen mit den Segnungen des Kreditwesens vertraut ist, der weiß: «Erst konsumieren, dann kaufen» geht sowieso immer.

Bleibt die Frage, ob Nichtgekauftes schon Besitz ist? Das ist ein rein philosophisches Problem. Hier darf man natürlich der Kreditlogik nicht länger folgen. In allen Bereichen der luxemburgischen Gesellschaft gibt es zahllose Besitzer, die noch nicht gekauft haben, aber nichtsdestotrotz den wichtigen Titel «Besitzer» tragen. Der Cannabis-Konsument muß also diese Rechtsunsicherheit aus eigener Kraft überwinden. Er muß dem Dealer, also dem Besitzhersteller, das Kraut buchstäblich aus der Hand wegrauchen, in Nullkommanix, bevor es formal den Besitzer gewechselt hat. Das erfordert ganz neue, ungewohnte athletische Hochleistungen. Schluß mit dem trägen, liederlichen, gemütlichen Paffen! Rein mit dem Zeug, und zwar ultrarapide, auch wenn es anfangs ohne Hustattacken nicht abgeht! So wären wir wieder beim Hintergedanken des neuen Cannabis-Gesetzes angelangt: es handelt sich tatsächlich um ein fortschrittliches Sportgesetz, eine kollektive Gymnastik-Verfügung. Womit der Beweis erbracht wäre, wie man mit Hanf die Volksgesundheit fördert.

SR2 Kultur, 26.04.99

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