„Päderasten, Käffdätscher a sou Sauereien“

Diskriminierung

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„Päderasten, Käffdätscher a sou Sauereien“

21 Jahre lang war Artikel 372bis des Strafgesetzbuches der Ausdruck der gesellschaftlichen und politischen Geringschätzung homosexueller Personen. Nur wenige Jahre bevor Schwule und Lesben in anderen Ländern zum Standesamt pilgerten, war Homosexualität für Luxemburgs Politiker höchstens ein medizinischer Begriff.

Als die grüne Abgeordnete Renée Wagener Ende Mai, drei Wochen vor der Parlamentswahl, der Luxemburger Regierung in einem Grengespoun-Artikel Versagen in der Gesellschaftspolitik vorwarf, nahm sie unter anderem das Beispiel Homosexualität als Beleg. In der Tat wird Luxemburg in der EU zunehmend zum Schlußlicht bei der Beseitigung von Diskriminierungen homosexueller Personen. Diese Nichtbeachtung der Rechte eines nicht unwesentlichen Teils der Bevölkerung hat in der luxemburgischen Politik jedoch Tradition. Wer sich hierzulande für die Rechte von Lesben und Schwulen engagierte, hatte meistens einen schweren Stand.

Bis 1992 wurde Homosexualität sogar im Strafgesetzbuch erwähnt. Bei der Reform des Jugendschutzgesetzes wurde nämlich im Jahre 1971 der Artikel 372bis eingeführt. Dieser sah vor, daß gleichgeschlechtliche Sexualpraktiken von Personen, die älter als 18 Jahre waren, mit Personen von unter 18 Jahren verboten waren. Bei Heterosexuellen lag diese Grenze jedoch bei 14 Jahren. Bei dieser Diskriminierung berief man sich auf den belgischen Gesetzgeber, der bereits 1965 ein Gesetz einführte, das Homosexuelle schlechter stellte bei der Wahl ihrer Beziehungen. Dabei machte das geringe Wissen der Parlamentarier sowie die falsche

Annahme, man könne zur Homosexualität verführt werden, es möglich, daß der Artikel 372bis ohne grosse Debatten eingeführt wurde. Der Staatsrat argumentierte damals, der Artikel solle der Verführung Minderjähriger durch erwachsene Homosexuelle vorbeugen. Jugendliche müssten vor dieser Form der „Lasterhaftigkeit“ geschützt werden. Der Artikel 372bis wurde 1971 von allen politischen Parteien begrüßt, und

Luxemburg wird in der EU zusehends zum Schlußlicht bei der Beseitigung von Diskriminierungen homosexueller Personen

eine organisierte Homosexuellenbewegung, die sich hätte wehren können, gab es nicht. Fortan machte sich ein 19jähriger Mann, der mit einem 17jährigen Jugendlichen eine gleichgeschlechtliche Beziehung hatte, strafbar, während ein erwachsener heterosexueller Mann ganz legal mit einem 14jährigen Mädchen schlafen konnte. Diese Ungleichbehandlung verschwand erst wieder 1992 aus dem Strafgesetzbuch.

Anfänge einer Lesben- und Schwulenbewegung

Erst 1979 unternahmen Schwule und Lesben in Luxemburg den Versuch

einer politischen Einflußnahme. In diesem Jahr wurde innerhalb des sozial engagierten „Kollektiv Spackelter“ eine Arbeitsgruppe Homosexualität gegründet. Das Ziel war, eine Bewegung ins Leben zu rufen, die sich für die Gleichberechtigung und gegen die gesetzliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen einsetzen sollte, sowie für den Abbau von Vorurteilen zu kämpfen. Als eine Hauptaufgabe sah man den Kampf gegen den Artikel 372bis an.

Daß verkorkste katholische Moralvorstellungen Luxemburg damals noch fest im Griff hatten, merkte das Kollektiv Spackelter bald, nachdem es seine Arbeit aufgenommen hatte. Man stieß nämlich auf enorme Feindseligkeiten. Als das Kollektiv ein Seminar über die Probleme Homosexueller in Luxemburg abhalten wollte, wurde den Veranstaltern kurzfristig vom Beleser Kirchenrat die vorher erteilte Genehmigung für die Benutzung eines ihm gehörenden Saals wieder entzogen. Als der kürzlich verstorbene Schwulenaktivist und damalige Mitglied des Kollektiv Spackelter Marc Grond den damaligen Stadtschöffen und CSV-Abgeordneten Georges Margue zu einer Diskussion über das Thema Homosexualität einladen wollte, warf dieser Marc an den Kopf, er habe keine Zeit für „Päderasten, Käffdätscher a sou Sauereien“.

Überhaupt tat sich die CSV sowie das „Luxemburger Wort“ sehr bei Attacken gegen Lesben und Schwule hervor. So schrieb Viviane Reding 1981 im LW als Antwort auf die Forderung, den Artikel 372bis abzuschaffen: „Sind insbesondere die Mütter sich bewusst, welchen potentiellen Gefahren ihre heranwachsenden Söhne ausgesetzt sind?“ Wenn man das Feindbild des Homosexuellen beleben wollte, so war das Klischee des bösartigen Kinderschänders immer sehr willkommen. Reding fühlte sich vom damaligen LSAP-Abgeordneten Robert Krieps in die Defensive gedrängt, der eine Abschaffung des Artikels 372bis forderte mit der Begründung: „Il est injuste, inutile et stupide de punir un acte commis par un homosexuel que la loi pénale ignore lorsqu’il est l’oeuvre d’un hétérosexuel“. Auf einem Rundtischgespräch wandte sich der LSAP-Stadtrat Michel Delvaux ebenfalls gegen die Diskriminierung.

Im Februar 1981 organisierte die AG Homosexualität des Kollektiv Spackelter ein Rundtischgespräch mit dem Thema: „Die gesetzliche Diskriminierung der Homosexualität“, das in den Medien eine breite Aufmerksamkeit fand. Ausserdem organisierte die Arbeitsgruppe eine Telefonberatung und ein wöchentliches Gruppentreffen. Dank der Aufklärungsarbeit des Kollektiv Spackelter schien auch bei der DP langsam die Überzeugung zu wachsen, daß eine gesetzliche Diskriminierung der

Homosexualität unsinnig ist. Im Januar 1982 meinte die damalige DP-Justizministerin Colette Flesch, sie sei mit dem Vorschlag von Robert Krieps zur Abschaffung des Artikels 372bis einverstanden, dies gegen den Widerstand der CSV, dem damaligen Koultionspart-

„Il est injuste, inutile et stupide de punir un acte commis par un homosexuel que la loi pénale ignore lorsqu’il est l’oeuvre d’un hétérosexuel“.

Robert Krieps, 1981

ner der Liberalen. Auch im Rechtsausschuß des Parlaments fand sich eine Mehrheit für die Beseitigung des Artikels. Vor allem die Kommissionsmitglieder der CSV wehrten sich jedoch heftig – dies aus „religiösen, philosophischen und moralischen“ Gründen.

Die Klerikalen in der Kammer isoliert

Im März 1984 kam der Gesetzentwurf über die Abänderung des Jugendschutzgesetzes, dessen Teil die Mindestalterbestimmungen waren, vor die Abgeordnetenkammer. Berichterstatter war der DP-Ageordnete Jean-Paul Rippinger. Der Entwurf sah eine ersatzlose Streichung des Artikel 372bis vor und somit

Am Freitag 30. April 1999 ist Marc Grond, im Alter von 43 Jahren an den Folgen seiner AIDS-Erkrankung gestorben. Er war eine der wenigen Personen in Luxemburg, die sich offensiv für die Rechte Homosexueller eingesetzt haben.
Durch sein Engagement hat er der Krankheit AIDS in den letzten Jahren hierzulande ein Gesicht gegeben.

die Abschaffung der juristischen Diskriminierung homosexueller Frauen und Männer. Die christlich-sozialen Vertreter, die sich als einzige gegen die Abschaffung des Artikels aussprachen, waren in den Debatten ziemlich isoliert. Etwas Mühe hatte der CSV-Abgeordnete Marc Fischbach mit dem Wort Homosexualität, das er lieber als „grossen an ominöse Problem“ umschrieb. Fischbachs Parteikollege Georgues Margue ließ eine seiner betüchtigten Haßtiraden auf Schwule und Lesben los, die von reaktionärem Gedankengut und menschenverachtender Intoleranz nur so triefte. Er meinte, Homosexuelle seien „Schlecken an Zwaderen, déi sech doduerch amuséiren, dass se hier Sexualnerven excitéiren, an a glaichgeschlechtlecher Gesellschaft pour le moins eppes maachen, waat biologisch nët ganz vill Sënn huet“. Mit der Bibel versuchte Margue anschließend, die Diskriminierung Homosexueller zu rechtfertigen.

Bei so viel klerikaler Dummheit hielt es den LSAP-Abgeordneten Robert Krieps nicht länger auf seinem Stuhl. Er geriet sich mit Margue in die Haare und meinte, man dürfe das Strafrecht nicht mit religiösen Überzeugungen vermischen. Er sagte: „Ech war laang genuch an der Bulett fir ze wessen, wéi daat mat der Homosexualitéit ass. Ech sin duerfir awer net ugestach gin.“ Die CSV-Abgeordneten Viviane Reding und Erna Hennicot-Schoepges meinten, eine Abschaffung des Artikels 372bis würde eine Gefahr für die 14- und 15jährigen Kinder bedeuten.

Die CSV brachte dann auch einen Antrag ein, wonach der Artikel 372bis nicht abgeschafft werden sollte. Dieser Antrag war auch von Erna Hennicot-Schoepges sowie Marc Fischbach, der heute die Menschenrechte in Straßburg verteidigt, unterschrieben. Mit den Stimmen von DP, LSAP, KPL und PSI wurde der Vorstoß der CSV jedoch abgelehnt. Der Gesetzestext mußte jedoch noch zur Begutachtung zum Staatsrat, ehe die zweite und entscheidende Lesung stattfinden konnte. Der Staatsrat bewies mit seiner Stellungnahme jedoch, daß er seit 1971 nichts hinzugelernt hatte. Die Homosexualität

immer noch als Krankheit betrachtend schrieb er: „…il sera par ailleurs éventuellement nécessaire de recueillir de plus amples renseignements et avis, notamment d’ordre médical, avant de pouvoir se prononcer en connaissance de cause pour l’opportunité d’une abrogation de l’article 372bis du code pénal". Das anschliessend vom „Collège Médical" im Herbst 1984 vorgelegte Gutachten entsprach wohl ganz den reaktionären Betonköpfen des Staatsrats. Das Ärztekollegium schrieb nämlich, Homosexualität sei „une aberration franche, anormale d’un point de vue physiologique aussi bien que du point de vue médical, abstraction faite d’une période d’ambiguïté sexuelle au cours de l’adolescence". Als Konsequenz daraus forderte das „Collège Médicale" dürfe die gesetzliche Diskriminierung Homosexueller nicht abgeschafft werden. Fünf Jahre, bevor in Dänemark die Homosexuellene eingeführt wurde, waren Luxemburgs Schwule und Lesben immer noch Aussätzige. Nun hätten sich die Abgeordneten der Mitte-Links-Parteien über diese fossilen Ansichten hinwegsetzen können und in zweiter Lesung genauso abstimmen können wie in erster. Jedoch gab es im Sommer 1984 Parlamentswahlen mit der Konsequenz, daß die DP von der LSAP an der Seite der CSV abgelöst wurde. Kaum an der Regierung, war die Abschaffung des Artikels 372bis für die Sozialisten plötzlich kein Thema mehr. Während die Liberalen im März 1984 noch Charakter bewiesen, als sie gegen ihren Koalitionspartner stimmten, so wurden die Sozialisten von reinem Opportunismus geleitet. Zur zweiten Lesung über die Abschaffung des diskriminierenden Artikels 372bis kam es nämlich erst 1992, also acht Jahre (!) nach dem ersten Votum. Während dieser Zeit hatte die Verzögerungstaktik der CSV in diesem Dossier Erfolg.

Der Untergang des Abendlandes im LW

Als 1992 schließlich der Artikel 372bis, 21 Jahre nach seiner Einführung, wieder abgeschafft wurde, brachte das vor allem das „Luxemburger Wort" in

Aufruhr. Dort hieß es: „In Wirklichkeit aber handelt es sich um einen Abbau des Jugendschutzes, welcher zu einer Ungerechtigkeit gegenüber schutzlosen Kindern führen kann. In der Diskussion geht es nämlich nicht um Homosexualität, sondern um Jugendschutz. Dies

Als 1992 schließlich der Artikel 372bis, 21 Jahre nach seiner Einführung, wieder abgeschafft wurde, brachte das vor allem das „Luxemburger Wort" in Aufruhr.

umso mehr als im Zug der Drogenproblematik die Kinderprostitution z.B. im Ausland immer größere Ausmaße annimmt. In dieser Hinsicht hätte der ‚Homosexuellenparagraph‘ bestimmt seine Daseinsberechtigung behalten".

Doch nicht nur das Bild des Kinderverführers wurde mal wieder hervorgekramt, auch die Krankheit Aids passte den Abbés gut ins Konzept, um Homosexuelle als Gefahr für die Öffentlichkeit anzuprangern. Marcel Kieffer schrieb am 2. April 1992 im LW: „Durch die Abschaffung von Artikel 372bis gibt das Gesetz nämlich den homosexuellen Umgang Erwachsener mit Minderjährigen ab 16 Jahren frei und stellt demnach diese Praktiken auf Gesetzesebene mit der Heterosexualität gleich. (…) können wir auch nicht die Tatsache verkennen, daß unsere moderne Gesellschaft sich in einem zuweilen ausufernden Toleranztaumel neue Grenzen der Freizügigkeit erschließt, so ist es doch gestattet, ab und zu auch wieder an die Umstände der schrecklichen Auswüchse der Aids-Krankheit zu erinnern".

Eines der fortschrittlichsten Gesetze in Europa gegen Diskriminierung

1997 wurde in Luxemburg im Rahmen des Jahres gegen den Rassismus ein Antidiskriminierungsgesetz eingeführt, das ursprünglich Gesetz gegen Rassismus und Revisionismus hieß. Am Anfang sollte „sexuelle Orientierung"

nicht als Schutzkategorie aufgezählt werden. Als die Grünen in der Justizkommission forderten, auch Lesben und Schwule müssten von den Antidiskriminierungsbestimmungen profitieren, regte sich kaum Widerstand. Sogar die CSV zeigte sich mit dem grünen Vorschlag einverstanden, so daß die „orientation sexuelle" in das Gesetz einfließen konnte. Damit hat Luxemburg eines der fortschrittlichsten Gesetze in Europa, was das Verbot der Diskriminierung von homosexuellen Menschen anbelangt.

Die Diskussionen über die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft stecken in Luxemburg jedoch noch in den Kinderschuhen. Dabei läuft das Großherzogtum Gefahr, in diesem Punkt zum Schlußlicht in Westeuropa zu werden. Die skandinavischen Länder sowie die Niederlande waren Vorreiter bei dieser Entwicklung. Mittlerweile gibt es in Frankreich den „Pacte civile de solidarité", und auch in Deutschland gibt es Bestrebungen zu einer rechtlichen Besserstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften. In Luxemburg liegen seit 1995 der Gesetzesvorschlag von Lydie Err (LSAP) über eine „Union libre" sowie seit 1996 der weiterreichende Vorschlag von Renée Wagener (Grüne) über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare vor. Als Ende April die Justizkommission über diese Gesetzesanträge diskutierte, glänzten DP und ADR durch Abwesenheit. Hier gilt es, noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Der Kampf geht weiter.

Claude Kohnen

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