Ein Gesetz hat ausgedient!
Jugendschutz in Luxemburg
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Im März 1998 ist forum mit dem Jugendschutzgesetz in Konflikt geraten. Wir hatten einen Artikel publiziert mit dem Titel "Qui est juge d’enfants?", in dem über die haarsträubende Geschichte einer Familie berichtet wurde, der über Jahre hinweg ohne rechtskräftige Verurteilung die Kinder entzogen worden waren. Obwohl wir die Namen der Kinder und der Familie verändert hatten, wurde die Redaktion zur Polizei gerufen und verwarnt. Wir liessen uns den Paragraph 38 des Jugendschutzgesetzes erklären, der die Offenlegung der Identität von Kindern verbietet, die Gegenstand einer Jugendschutzmaßnahme sind. Auf eine Klage wurde verzichtet. Ein Jahr später, im April 1999, veröffentlichte forum ein Dossier mit dem Titel "Vom Kinderschutz zur Familienhilfe" (Nr. 191/April 1999), das ein Plädoyer für familienbezogene Konzepte im Kinder- und Jugendschutz war.
Die Fachleute mit denen wir diskutierten und die uns Beiträge zum Thema lieferten waren unisono der Meinung, dass Luxemburgs Jugendschutz auf dem Irrweg sei. Selbst in der Diskussion mit Verantwortlichen war das Unbehagen über eine Politik zu spüren, die unter hohem finanziellen Aufwand zum Teil Tragödien nicht verhindern kann und zum Teil noch neue verursacht.
Kommt ein Kind in Luxemburg mit dem Jugendschutz in Kontakt, weil die Eltern ihre Erziehungspflichten offenbar nicht wahrnehmen können, ein Verdacht auf Mißhandlung oder Mißbrauch besteht, das Kind verhaltensauffällig scheint oder straffällig wird, lautet die Antwort des schützenden Staates in vielen Fällen "Fremdunterbringung", d.h. Einweisung in ein Heim oder eine Pflegefamilie. Familienunterstützende oder -stärkende Angebote sind immer noch stark unterrepräsentiert.
So kann es passieren, dass ein Kind von seinen Eltern getrennt wird, dass es wegen des neuen Wohnortes die Schule wechseln muss und seine Freunde verliert, dass Geschwister in unterschiedlichen Institutionen untergebracht werden und sich nicht mehr sehen, dass Eltern die nicht "kooperieren", das Besuchsrecht verlieren, dass Eltern, die auf stur schalten und ihre Kinder von sich aus nicht mehr besuchen wollen, nach einem Jahr die Elternschaft
verlieren, sodass das Kind vom Jugendgericht zur Adoption freigestellt wird, dass ein Kind nur weil es aus Heimen wegläuft im Gefängnis Schräg landet, ein anderes aber, das eine Straftat begeht nach Hause geschickt wird, weil sich kein Heim mehr zuständig sieht. Es kann passieren, dass sich nach Jahren herausstellt, dass der Anlass, der die erste Maßnahme ausgelöst hatte, nicht in der Familie selber zu suchen war…
Das schützende System, das sich dieser Kinder aus sehr ehrenwerten Motiven annimmt, scheint noch dazu kaum in der Lage zu sein, ihnen feste und funktionierende soziale Ersatzbindungen zu vermitteln: es stellt sich nämlich heraus, dass ein guter Teil der Insassen des Gefängnisses in Schräg vorher Opfer der betreuenden Aufmerksamkeit des Staates war. Überspitzt kann man formulieren, dass der Staat sich zum Teil unter hohem finanziellen Aufwand seine eigenen Gefängnisinsassen heranzieht.
Blicken wir kurz auf die Zahlen: Ein Prozent der luxemburgischen und 0,67% der portugiesischen Minderjährigen geriet 1998 in Luxemburg in Kontakt mit Justizbehörden.
Die SCA-Mitarbeiter betreuten 1998 207 Kinder (1995/96 waren es 154) für die eine Erziehungshilfe (assistance éducative) gerichtlich angeordnet wurden, wovon 64 Neuanordnungen waren (1993 waren es 20). Das Jugendtribunal in Luxemburg befaßte sich 1997/98 mit 629 Fällen, in Diekirch waren es 154. Weiteren Aufschluß gibt der 99er Jahresbericht des Familienministeriums, dem zufolge 429 Fremdpläuberungen in private und staatliche Kinder- und Jugendheime erfolgten und 223 in Familien erfolgten, meistens auf Anordnung des Jugendrichters, teilweise auch auf freiwilligen Wunsch der Eltern hin. In ausländischen Institutionen waren nach inoffiziellen Zahlen etwa 50 Minderjährige untergebracht und im Sicherheitstrakt des "Centre pénitentiaire" waren durchschnittlich 7 Minderjährige eingewiesen. (Quelle: Ministère de la famille, Rapport d’activité 1998; Ministère de la justice, Rapport d’activité 1998; Ministère de la famille, de la solidarité sociale et de la jeunesse, Rapport d’activité 1999.)
Insgesamt waren also in diesem einen Jahr 746 Minderjährige betroffen, was rund 0,8% der Altersgruppe ausmacht. Auch wenn die Zahlen international sehr schwer miteinander zu vergleichen sind, ist das hohe Niveau doch auffallend für ein Land das eine sehr niedrige Arbeitslosenrate zu verzeichnen hat und kaum mit wirklichen Großstadtproblemen zu kämpfen hat!
Bedenklich ist auch der Umstand, dass in Luxemburg 80% der Pläuberungen vom Jugendgericht angeordnet werden – d.h. im allgemeinen gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern, aber mit dem Ergebnis, dass die Erziehungsrechte auf die betreuende Institution übergehen und diese sich nicht mehr groß mit den Eltern auseinandersetzen muß. (In unseren Nachbarländern werden nur 20% der Fälle von Fremdunterbringung vom Jugendgericht angeordnet und diese Maßnahme führt nicht automatisch zu einem Verlust jeglicher Erziehungsrechte).
Das Verfahren, mit dem die Einweisung angeordnet wird, bewegt sich – vorsichtig ausgedrückt – an den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit: Restriktive Auslegung des Anonymitätsgebots zum Schutz der betroffenen Minderjährigen
rigen wird als Schutzschild für gerichtliche Prozeduren und deren Akteure missbraucht, Mißachtung elemenarster Rechte der Verteidigung (gerichtlichen Akten sind für die betroffenen Eltern nicht oder nur unter widrigen Bedingungen einsehbar), Einschränkung der
Wenn es um den staatlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, bewegen sich alle Beteiligten in einer juristischen Grauzone.
Rekurs- und Revisionsrechte, häufig mangelhafte Begründung der Anordnungen des Jugendgerichtes, Verzicht auf Gegengutachten, Vermischung von Jugendnot und Jugenddelinquenz,…
Im Bereich Jugendschutz hat der Gesetzgeber die Grundprinzipien des Rechtsstaates außer Acht gelassen und überlässt deren Wahrung dem Ermessensspielraum des Jugendgerichtes und somit auch dem professionellem Pflege- und Erziehungspersonal. Eltern und Jugendliche stehen zum Teil hilflos den staatlichen Vertretern gegenüber. Rechtssicherheit ist für die Betroffenen und die Verantwortlichen auf Seiten der Justiz und der Jugendhilfe unter dem aktuellen Gesetz nicht gegeben. Das sind schwere Anschuldigungen. Im vorliegenden Dossier will forum ihnen Nachgehen.
Unsere Leser möchten sich nicht abschrecken lassen von der juristischen Ausrichtung des Dossiers. Im ersten Teil
werden die Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes auf die Situation in der Jugendhilfepraxis von den Diplompädagogen und Psychologen Danielle Lellinger, Guy Elcheroth, Robert Soisson und Jean-Marie Wagner beschrieben. Im zweiten Teil analysieren Juristen (Albert Moro, Kathrin Nitschmann, Stéphane Lataste und andere), auf (fast immer) allgemein verständliche Art problematische Aspekte des Jugendschutzgesetzes. Nicht alle Autoren wollten mit ihrem Namen unterzeichnen. Angesichts des sozialen Drucks der innerhalb des Gerichtsapparates herrscht, haben wir dafür Verständnis. Ein Interview mit dem Jugendrichter des Gerichts Luxemburg wurde uns leider abgeschlagen. Jeannot Schmitz und Ander Thomé von Info Prison berichten am Schluß des Dossiers von ihren Erfahrungen aus der Praxis.
Wir hoffen, dass diese Texte die Debatte um eine Reform des Jugendschutzgesetzes anregen. Die Aussichten stehen gar nicht schlecht: Zur Zeit tagt unter dem Vorsitz von Lucien Weiler eine Spezialkommission der Abgeordnetenkammer zum Thema "Jugend in Not", die Grünen haben sich im letzten Sommer und die CSJ in diesem Herbst des Themas angenommen (vgl. auch S. 43 die Ankündigung zu einem Rundtischgespräch am 2. Februar). Ob die Politik diesmal die Argumente hört?
forum
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