Freie Fahrt für Radfahrer?
Der "Code de la route" wird angepasst
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A firwat soll Dir dann
och nach Member von der
Velos-Initiativ gin?
Et geet uns dröm, dat
jidereen dee mam Velo fue-
ren wellt dat ënner gudde
Konditiounen an an aller
Sicherheit mache kann,
wou en och ëmmer fuere
wellt.
An duerfir brauche mer
vill Memberen fir onse
Fuerderungen dat neidegt
Gewicht ze gin.
Vous aimeriez soutenir le
vélo comme moyen de
transport mais vous ne
savez pas comment ?
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Freie Fahrt für Radfahrer?
Der „Code de la route“ wird angepasst
Die LVI (Letzebuerger Velos-Initiativ) hat seit
Jahren eine allgemeine Anpassung des „Code
de la Route“ an die neuen Gegebenheiten des
Straßenverkehrs gefordert, denn viel zu oft
wurde in den letzten Jahren beim Neu- oder
Umbau von Straßen der nicht-motorisierte Ver-
kehr überhaupt nicht oder kaum berücksichtigt.
Im September 2000 wurde die LVI von der
Verkehrskommission des Transportministeriums
beauftragt, ein Gutachten zur Reform des „Code
de la Route“ betreffend den Fahrradverkehr
zu erstellen. In dem uns vorgelegten „Projet“
waren einige unserer langjährigen Forderungen
bereits berücksichtigt. In unserem Gutachten
haben wir dann noch einige Änderungsvorsch-
läge sowie Forderungen hinzugefügt. Wenn man
also bedenkt, dass viele der Forderungen bereits
15 Jahre alt sind, muss man feststellen, dass
im letzten Jahr viel geschehen ist (aus welchen
Gründen auch immer).
Der jetzt vorliegende „Avis de la Commission
de Circulation de l’État sur la circulation cycli-
ste sur la voie publique“ hat aber keinen
Gesetzescharakter, sondern enthält Empfehlun-
gen, an denen sich Gemeinden inspirieren kön-
nen. Sämtliche vorgeschlagenen Änderungen zur
Straßenverkehrsordnung, welche in diesem „Avis“
enthalten sind, müssen noch den Instanzenweg
durchlaufen, bevor sie rechtskräftig werden.
Die wichtigsten Neuerungen
- Dass der Transport von Kindern in Fahr-
radanhängern in den 50er Jahren verboten war,
ist durchaus verständlich, schließlich bestand
damals ein Anhänger aus einer Holzkiste auf
Rädern. Heute sind Kinder in einem modernen
Fahrradanhänger weitaus sicherer als auf dem
Kindersitz eines Fahrrades. Luxemburg ist euro-
paweit eines der wenigen Länder, in welchem
Fahrradanhänger bis dato noch verboten sind.
Nach den neuen Bestimmungen sollen Fahrradan-
hänger zum Kindertransport erlaubt werden.
-
In der gleichen Logik, wie der Transport von
Kindern im Anhänger, waren „Anhängefahrrä-
der“, allgemein als Trailer bezeichnet, verboten.
Diese werden ebenfalls durch die neuen Bestim-
mungen erlaubt. -
Unter bestimmten Bedingungen kann eine
Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Fahr-
radverkehr freigegeben werden. -
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Bus-
spur für den Fahrradverkehr geöffnet werden.
Die LVI schlägt eine Sensibilisierungskampagne
für alle Betroffenen vor, d.h. für Busfahrer, Taxi-
fahrer, Rettungsdienste und selbstverständlich
auch für Radfahrer. -
Die Ausschilderung der Radwanderwege (réseau
national de pistes cyclables) mit Ortsangabe und
Distanz wird vorgenommen, was bislang auf den
400 Kilometern schon bestehender Radwander-
wege fast gänzlich fehlt.
Der wichtigste Punkt für die LVI ist aber sonder
Zweifel die Signalwirkung dieser Neuerungen.
Hierdurch werden erstens schon bestehende Ver-
kehrsregelungen in verschiedenen Gemeinden
(z.B. Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren)
endlich aus einer gesetzlichen Grauzone genom-
men, und zweitens werden die Gemeindever-
antwortlichen ermutigt, den Fahrradverkehr zu
fördern. Und es könnte ein willkommener Anlass
sein, endlich das Thema „nicht-motorisierter Ver-
kehr“ in Angriff zu nehmen. In Luxemburg muss
man allzu oft feststellen, dass Verkehrsplanung
und Verkehrsfluss sich vorrangig auf den moto-
risierten Verkehr beziehen. Fußgänger und Rad-
fahrer haben fast immer das Nachsehen.
Was unserer Meinung nach immer noch fehlt,
sowohl auf nationaler wie auf lokaler Ebene, ist
ein globales Fahrradverkehrskonzept. Man kann
eine Stadt, egal welche, nicht im Handumdrehen
fahrradfreundlich gestalten. Man kann sich aber
ein Konzept geben, welches dann etappenweise
umgesetzt wird. Somit sehen die Bürger auch,
wie das Ganze zusammenwächst. Es kann und
darf nicht sein, dass bei jeder Neu- oder Umge-
staltung von Straßen die Diskussion um die
Integration des Fahrradverkehrs wieder bei Null
anfängt.
Den zeitlichen Ablauf von unseren Forderungen
und Bemühungen bis hin zur Überarbeitung des
„Code de la Route“ kann man auf unserer Home-
page www.lvi.lu nachlesen.
Gust Müller (LVI)
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