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Arno Frising
Das „Integrative Verkehrs- und Landesentwicklungs-Konzept“ beschäftigt sich auch mit der Thematik „Landschafts- und Umweltentwicklung“. In diesem Kontext macht ein begleitendes internationales Expertengremium einige grundsätzliche Aussagen und Empfehlungen zum Wert und Schutz der Landschaften sowie zur strategischen Ausrichtung der Landschaftsentwicklung in Luxemburg. In den Experten-Empfehlungen vom Oktober 2003 werden sowohl die hohe Diversität an reizvollen Landschaftstypen und Landschaftsformen in der Kulturlandschaft, die ökologische Qualität seiner Naturgüter sowie die große Vielfalt an Flora und Fauna als „ein unschätzbares Kapital unseres Landes“ bewertet.
„Aktive und nachhaltige Landschaftsentwicklung“, sagen die Experten, gehe allerdings „weit über die Sicherung und Vernetzung wertvoller Landschaftsräume sowie die Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung ökologischer Funktionen der Kulturlandschaft hinaus“.
Aus diesen wichtigen Erkenntnissen und Empfehlungen heraus, gilt es nun einen „konkreten Handlungsrahmen“ für die aktive und integrative Entwicklung sowie den konsequenten Schutz der ökologischen und gestalterischen Potenziale der Landschaft für das gesamte Landesterritorium zu definieren, diesen „Handlungsprozess dann aber auch engagiert voranzubringen“ und die vorgegebenen Strategien und Maßnahmen des IVL-Konzeptes „effizient umzusetzen.“
Freiräume
Die IVL-Konzeptstudie vom Januar 2004 definiert in Bezug zum Landschaftsschutz folgende prioritäre Maßnahme: die aktive Schaffung bzw. die effiziente Bewahrung eines durchgän-
gigen Grüngürtels (zone verte interurbaine) zwischen beispielsweise der Agglomeration „Hauptstadt Luxemburg“ und dem weiteren Verdichtungs-
Integrative Landesentwicklung muss engagiert und von allen Akteuren vorangetrieben werden. Parallel zu den zuständigen staatlichen Instanzen, muss die kommunale Verantwortungsebene, unterstützt durch lokale Interessenverbände und gestärkt durch aktive Beteiligung der BürgerInnen, bewusst und engagiert mitziehen.
raum „Südstadt Esch/Alzette“. Diese eher allgemein formulierte Priorität wird sicherlich von allen Natur- und Landschaftsschutzverbänden im Land begrüßt; allerdings konnten bis heute weder die Politik noch die zuständigen Planungsinstanzen den konkreten und effizienten Lösungsansatz auf die Problematik der weiteren fortschreitenden Zersiedlung und Fragmentierung dieses
wertvollen Landschaftsteiles herbeiführen. Dabei wird gerade dieser unersetzbare, noch weitgehend offene Landschaftsraum, zwischen den Ballungsräumen „Hauptstadt“ und „Südstadt“ seit Jahrzehnten von einer Vielfalt an Nutzungsansprüchen geprägt. Mittlerweile ist er in seiner Typologie und Unversehrtheit durch die maßlose Nutzungsintensivierung und zunehmende Zerschneidung sehr stark und unwiederbringlich gefährdet.
Ein weiterer lückenloser Grüngürtel wäre dementsprechend auch im Norden der Hauptstadt wünschenswert; dort ist er aber, wegen dem breiten durchgängigen Siedlungsband im Alzettetal bis Mersch, schon nicht mehr realisierbar. So kann lediglich zwischen Mersch und Colmar-Berg ein nur bedingt wirksamer Grüngürtel die angedachte „Nordstadt“ (Verdichtungsraum um Ettelbrück-Diekirch) vom südlicheren Verdichtungs- und Entwicklungsraum um Luxemburg-Stadt abtrennen.
Darüber hinaus empfiehlt die IVL-Studie ganz allgemein „einen sparsamen Umgang mit dem Raum“, insbesondere mit der kaum regenerierbaren Ressource „Freiraum“, soweit es diesen „freien Landschaftsraum“ denn bei uns überhaupt noch gibt.
Freiraum und Siedlung
Genau aus diesem Grund soll bei der zukünftigen Landesentwicklungsplanung auch eher in bestehenden Siedlungszonen nachverdichtet werden. Konkret bedeutet dies: innerhalb der Ortschaften sollen noch offene Baulücken sinnvoll geschlossen werden; oder auch noch: bereits bestehende Bausubstanz soll vorrangig umgenutzt werden, bevor neue periphere Siedlungsareale erschlossen – und so weitere wichtige Freiraumflächen sowie hochwertige Landschaftsteile verbraucht bzw. degradiert werden.
Außerdem sollen durch kleinere Bauplätze und eine kompaktere Bauweise die Zahl der Wohneinheiten pro Flächeneinheit erhöht werden. Mit dieser Zielsetzung sieht das IVL-Konzept eine Anhebung der durchschnittlichen Siedlungsdichte in Luxemburg von zur Zeit 13 auf zukünftig 22 Wohneinheiten pro Hektar vor. Im allgemeinen Vergleich zum Ausland und zu unseren direkten Nachbarn, wie etwa das Saarland oder auch Lothringen, ist diese Erhöhung der Siedlungsdichten mit einer gleichzeitigen Konzentration auf das „System der Zentralen Orte“ allerdings immer noch als gemäßigt einzustufen.
Durch eine gezielte Nachverdichtung und die Stärkung der Zentralen Orte scheint das IVL-Konzept darauf hinzuzielen, die Landschaftsräume zwischen den verdichteten Zentralorten als sogenannte „Tabuzonen“ möglichst vor übermäßigen Nutzungsansprüchen zu schonen, sie auf diese Weise in ihrer spezifischen Typologie zu erhalten und eine definitive Zerstörung abzuwenden. Dieser hohe Anspruch gilt natürlich in verstärktem Maß und ganz besonders für das angedachte „Einwohnerszenario“ im IVL-Konzept.
Beim IVL-Einwohnerszenario für Luxemburg, das ohnehin dem Nachhaltigkeitsprinzip gerechter wird als das Pendlerszenario, ist die Ausgangsbasis: eine entsprechend stärkere Einwohner-Zuwanderung – bei gleichzeitig geringeren Grenzpendler-Zahlen – und eine hieraus resultierende Bevölkerungsentwicklung für Luxemburg auf über 560.000 Einwohner bis zum Jahre 2020.
Sowohl aus der bisherigen Realität der Landesentwicklung heraus als auch nach dem raumordnerischen System der Zentralen Orte gilt die Stadt Luxemburg eindeutig als das „Oberzentrum mit landesweiter Bedeutung“. Aus dieser Situation heraus, muss auch im sogenannten „Speckgürtel“ um die Hauptstadt dasselbe hohe Prinzip des haushälterischen und schonenden Umgangs mit den Flächen allgemein gelten. Insbesondere muss natürlich die Erhaltung und Bewahrung des verbleibenden siedlungsnahen Freiraums im Sinne eines nachhaltigen Landschaftsschutzes gewährleistet bleiben. Dabei sind es gerade diese Randgemeinden, die von ihrer Nähe zur Hauptstadt profitieren und einen entsprechend hohen Flächen- und Freiraumverbrauch dokumentieren; entweder um verstärkt attraktive und hochwertige Wohnsiedlungen zu entwickeln, aber auch um vermehrt wirtschaftliche Aktivitätszonen bzw. Gewerbe- und Dienstleistungsparks für kleine und mittlere Unternehmen in Stadtrand-Lage anzubieten.
Nach dem Prinzip eines optimierten Landschaftsschutzes sowie einer aktiven und integrierten Landschaftsentwicklung ist z.B. am Ostrand der Hauptstadt vorgesehen, das ‚Syr‘-Tal als siedlungsfreien, naturnahen und typi-
schenden Landschaftsraum offen zu halten und vor einer weiteren Zersiedlung oder sogar einer Zerschneidung zu schützen. So sollen, gemäß der Strategie im Gemeindeentwicklungsprogramm Schüttringen, die Gemeinde-Ortschaften auch nicht über die intralokalen Grünkorridore hinweg zusammenwachsen. Auch die durch die ‚Syr‘ geprägte offene Tallandschaft bleibt als durchgängiger, ökologisch wie landschaftlich wertvoller, Freiraum-Korridor sowie als unverzichtbarer, intralokaler „Ausgleich- und Erholungsraum“ in der Gemeinde erhalten.
Dabei braucht eine, auch durch Zuwanderung beeinflusste, Weiterentwicklung dieser Ortschaften zwar nicht verhindert zu werden; doch die Erhaltung bzw. Verbesserung von spezifischer Landschaftstypologie wie von standortgebundener ökologischer Qualität in Freiräumen soll bei der zukünftigen kommunalen Entwicklung in Schüttringen ein übergeordnetes Plan- und Gestaltungsziel sein. Eine zukünftige Siedlungserweiterung sowie der Ausbau bzw. die Neuansiedlung von weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten hat sich dieser Zielsetzung zwingend anzupassen. Übrigens müsste eine entsprechende Prioritätensetzung bei der aktiven und nachhaltigen Landschaftsentwicklung ebenfalls bei weiteren
"Ich male diese Stadt im Auftrag der Regierung. Aber warum fragen Sie?"
Neue Siedlungskonzepte: Dichtere Bebauung
autochthonen und natürlichen Habitattypen und Strukturelementen in der Kulturlandschaft zur Umsetzung gelangen.
Polyzentrische Siedlungsentwicklung
Außer den drei nationalen Verdichtungs- und Entwicklungsszentren (C.D.A. = centres de développement et d’attraction) Hauptstadt Luxemburg, Südstadt Esch/Alzette und Nordstadt Ettelbrück-Diekirch bestätigt das IVL das bereits im Landesplanungsprogramm (Programme Directeur d’Aménagement du Territoire) von 2003 erstellte Zentrale-Orte-Konzept mit zwölf weiteren regionalen Entwicklungszentren; dies sind die Zentralen Orte: Clervaux, Vianden, Wiltz, Redingen, Steinfurt, Mersch, Junglinster, Echternach, Grevenmacher, Remich, Düdelingen und Differdingen.
Im nationalen Landesentwicklungskonzept wird für alle Entwicklungszentren ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum angestrebt, und zwar in direkter Korrelation zu ihrer jeweiligen Erreichbarkeit und Versorgungsstruktur.
Mit der Priorität einer optimierten ÖPNV-Anbindung (ÖPNV = Öffentlicher Personen-Nahverkehr), jedoch insbesondere in der Perspektive des Einwohnerszenarios, darf in diesen vorrangigen Verdichtungszentren der zukünftige Flächenverbrauch entsprechend steigen, der geltende Bauperimeter kann sogar erweitert werden. Ausser den Flächenausweisungen für die notwendigen und gelenkten Siedlungserweiterungen sollen sich an den Zentralorten auch weitere zentrale Funktionen und Nutzungsangebote für die gesamte Region konzentrieren. Neben einer attraktiven Schul-, Sport- und Freizeitinfrastruktur oder auch guten sozio-medizinischen Einrichtungen, sind dies etwa vielfältige regionale Versorgungsangebote sowie wirtschaftliche Aktivitätszonen, Gewerbe- und Dienstleistungsparks im Interesse eines diversifizierten und hochwertigen Arbeitsplatzangebotes möglichst vor Ort.
Durch eine bewusste und konsequente Umsetzung dieser aktiven und nachhaltigen IVL-Entwicklungsplanung auf regionaler wie kommunaler Ebene könnte die Politik einerseits zwar den hohen Prinzipien: „Multifunktionale Siedlungsgestaltung“ sowie „Städte und
Ortschaften der kurzen Wege“ weitgehend gerecht werden. Andererseits sind bei diesem polyzentrischen Entwicklungsszenario zusätzliche und erhebliche Freiraumverluste gerade in unmittelbarer Umgebung der Verdichtungsräume sicherlich vorprogrammiert. Die Nachhaltigkeits-Ansprüche des sparsamen Flächenverbrauchs sowie der maßvollen Freiraumnutzung sind somit eindeutig in Frage gestellt.
Im Gegensatz zu den insgesamt 15 definierten Zentralen Orten als Entwicklungsschwerpunkte sieht das IVL-Konzept vor, dass für eine überwiegende Reihe der ländlichen Gemeinden Luxemburgs bei der zukünftigen Landesplanung vorwiegend auf die kommunale Eigenentwicklung gesetzt werden soll. In diesen mehrheitlichen Landgemeinden, zu denen aber auch sozio-ökonomisch bedeutsamere Gemeinden wie etwa Colmar-Berg, Flaxweiler, Koerich, Leudelingen eingestuft wurden, soll die Wohnflächenausweisung also eher restriktiv gehandhabt werden. Dementsprechend soll in diesen Gemeinden kein Fremdzuzug mehr gefördert – und weiterhin auch keine wirtschaftliche Weiterentwicklung forciert werden. Außerdem kommt diesen ländlichen Räumen – genau wie der Kulturlandschaft generell – laut IVL eine sehr wichtige, ja sogar unersetzbare Funktion als „interurbaner Ausgleichs- und Regenerationsraum“ zu, insbesondere aufgrund ihrer hohen naturräumlichen Bedeutung und ihrer ökologischer Qualität. Somit übernehmen die ländlichen Räume, neben ihrer primären landschaftsgliedernden Aufgabe, also ebenfalls eine erhebliche und entscheidende Rolle bei der Freiraumerholung sowie der Freizeitgestaltung. Sie sind zudem für den klimatischen Ausgleich und für den gesamten Ressourcenhaushalt von fundamentaler und unschätzbarer Bedeutung.
Welcher Landschaftsschutz?
Gleichzeitig und ungeachtet dieses hohen theoretischen Anspruches im IVL, dokumentiert uns die Realität aber, dass vor allem die zentrumsnahen, ländlichen Ausgleichsräume und interurbanen Grüngürtel einem zunehmenden und gefährlichen Druck durch vielfältigste und gegenläufige Nutzungs-
ansprüche wie: Zersiedlung, Versiegelung, Flächenintensivierung, Verkehrsbelastung, Erholungsdruck, etc. ausgesetzt sind.
Gegenwärtig geht es also auch darum, das spezifische wie verbindliche Statut der verschiedenen Landschaftstypen und offenen Freiräume klar zu definieren; dies sowohl im Hinblick auf eine entsprechende Schutzbedürftigkeit verschiedener Landschaftsteile oder Freiräume, wie auch in der Perspektive einer dynamischen zukünftigen Landesentwicklung.
Diesbezüglich macht die IVL-Studie allerdings keine eindeutigen Aussagen, und zwar weder zur aktuellen Gebietssituation und dem daraus abzuleitenden Schutzstatus, noch zu einem potenziellen oder anzupeilenden endogenen Entwicklungspotential. Zwar wird in IVL-Analyse und -Konzept wohl differenziert zwischen „Landschaftsraum, Naturschutz- / Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, (interurbaner) Grüngürtel, Grünkorridor/ -zug“ sowie noch weiterer „offener Freiräume“, die je nach Gefährdungsgrad auch allgemein zu „schützen“ sind. Doch welches spezifische Schutzziel jeweils vorzusehen ist, bzw. welches endogene Entwicklungspotential für welches Gebiet wie zu fördern sei, wird im IVL nicht präzisiert.
Aus diesem Umstand und Defizit heraus drängt NATURA darauf, dass parallel zu den 3 ausdrücklich geforderten und bereits viel diskutierten sektoriellen Fachplänen (Plans sectoriels): „Mobilität/Transport“, „Wirtschaftliche Aktivitätszonen“, „Wohnen und Siedlungsentwicklung“, schnellstens auch der sektorielle Fachplan: „Natur- und Landschaftsschutz“ ausgearbeitet werden muss. Aus dieser wie aus den anderen sektoriellen Fachplanungen sollten klare, eindeutige Prioritäten benannt und kurzfristig vorangebracht werden. In einer interdisziplinären Koordination auf staatlicher wie auf kommunaler Ebene sind hieraus integrierte Entwicklungsstrategien abzuleiten und umzusetzen. Gegebenenfalls müssen diese Handlungskonzepte auch negative Effekte oder gar kontraproduktive Konsequenzen mit verheerenden Auswirkungen auf die aktuelle wie zukünftige Landesentwicklung verhindern bzw.
abwenden können. Als aktuelles Beispiel in diesem Kontext ist auf die anhaltende und irreparable Zersiedlung und Zerschneidung ganzer Landschaftsteile und offener Freiräume am Süd-Ost-Rand der Hauptstadt hinzuweisen: Diese konzeptlose und unvereinbare Entwicklung, nach dem Muster der „scheibchenweise vollendeten Tatsachen“ steht immer noch im drastischen Gegensatz zu dem seit Jahrzehnten geforderten hohen Anspruch eines „geschützten wie durchgängigen Grüngürtels für den interurbanen Landschaftsraum – Süden“ (Zone verte interurbaine protégée Sud).
Anspruch und Umsetzung im Natur- und Landschaftsschutz!
Die Erstellung und Umsetzung (‘programme d’action’!!) eines sektoriellen Fachplanes: „Natur- und Landschaftsschutz“ bzw. eines „Rahmenleitplanes zur Natürlichen Umwelt“ (‘plan d’aménagement partiel concernant l’environnement naturel’) wurde bereits im Regierungsbeschluss vom 24. August 1981! in Aussicht gestellt. Vor über 22 Jahren unterzeichneten 7 Regierungsmitglieder den ersten Teil dieses wesentlichen Rahmenleitplanes zur Natürlichen Umwelt, der unter der Bezeichnung „Allgemeine Absichtserklärung 1981“ (‘DIG’ = Déclaration d’intention générale) als wertvolles und signifikantes Dokument in die nationale Geschichte des Natur- und Landschaftsschutzes eingegangen ist. Bis heute liegt allerdings nicht einmal die aktualisierte Vorstudie einer entsprechenden Prozessplanung vor, aber der sektorielle Fachplan: „Natur- und Landschaftsschutz“ wird, seit der Erstellung des neuen Landesplanungsprogramms (1999 – 2003), nun wieder zur „absoluten Priorität“ erhoben.
Dabei hatte der Regierungsbeschluss DIG von 1981, neben einer allgemeinen Schutzempfehlung im Interesse der Natürlichen Umwelt, bereits damals 12 verschiedene Schutzkategorien und abgestufte Schutzziele definiert. In einem fundierten und interdisziplinären Inventar wurden so etwa 150 unterschiedliche Natur- und Landschaftsreservate für unser Land erhoben und dokumentiert. Bis heute wurden allerdings nur knapp ein Fünftel (<20%)
offiziell über die geltende Naturschutzgesetzgebung ausgewiesen bzw. auch definitiv und effizient vor andersartigen Nutzungsansprüchen geschützt.
Bei den aktuell ausgewiesenen Schutzzonen handelt es sich fast ausschließlich um isolierte und kleinflächige, staatliche Naturschutzgebiete, entgegen der im „Nationalen Plan zur Nachhaltigen Entwicklung“ vom 30.04.1999 eingegangenen, ambitionierten Verpflichtung zur Schaffung eines zusammenhängenden Biodiversitätsnetzes. Dieses nationale Netzwerk soll neben den relevanten Naturschutzgebieten, die bis 2010 etwa 5% des Landesterritoriums erreichen, auch ein optimales Geflecht an „ökologischen Verbindungskorridoren“ bzw. linearen Grünzügen (Couloirs écologiques) zur Verbesserung der Biodiversität in der Kulturlandschaft Luxemburgs darstellen.
Des weiteren sieht die EU-Habitatdirektive (92/43/CEE), die nach dem Naturschutzgesetz vom 19.01.2004 nun endlich in Luxemburger Recht umgesetzt werden konnte, die Ausweisung eines nationalen Habitat-Netzwerkes vor. Konkret handelt es sich um das „NATURA 2000“-Netz aus 38 nationalen Habitatzonen mit einer Gesamtfläche von 35.000 ha (etwa 14% der Landesfläche).
Die entstandene negative Polemik um das nationale Habitat/NATURA2000-Konzept dokumentiert eindeutig, dass die anhaltende Skepsis und geringe Akzeptanz dieser Natur- und Landschaftsschutz-Strategie größtenteils auf einer mangelnden Sensibilisierung in der breiten Öffentlichkeit, einer fehlenden Diskussion und offenen Kooperation mit den direkt Betroffenen und Landeignern, sowie einer verpassten aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft beruhen. Nicht zuletzt deutet auch eine unnachgiebige und bewusste Ablehnung auf die geschürte Desinformation seitens bestimmter unversöhnlicher Interessenverbände hin.
Umso wichtiger ist es, einmal mehr die Kernaussagen des NATURA2000-Konzeptes zu verdeutlichen:
Bei den „Habitatszonen“ handelt es sich keineswegs um integrale und repressive Naturschutzgebiete; hier steht vielmehr die Entwicklung und Verzahnung
eines landesweiten und durchgängigen Netzwerkes an ökologisch-landschaftlich relevanten bis einzigartigen Teilgebieten, Habitattypen oder Strukturelementen unserer Kulturlandschaft im Vordergrund. Die spezifische Abstufung der Schutzziele und auch das entsprechende Ausweisungsstatut der nationalen Habitatszonen – inklusive verschiedener Kulturflächen oder auch besiedelter Teilräume – sind dabei in einem offenen, partizipativen Planungsansatz auf staatlicher wie regionaler/kommunaler Ebene, aber auch mit der aktiven Beteiligung der lokalen Akteure, Landeigner und -nutzer sowie der Zivilgesellschaft, vor Ort anzugehen und zu gewährleisten.
Neben dem Statut ‚Naturschutzgebiet/Naturreservat‘ (réserve naturelle / zone protégée) dokumentierte die ‚DIG‘ von 1981 auch bereits den Status des ‚Landschaftsschutzes‘ (paysage protégé/à protéger), nach dem einerseits der Schutz der natürlichen Ressourcen, der ökologischen Funktionen und der Biodiversität (Flora/Fauna) zu gewährleisten sind. Als gleichwertiges Entwicklungsziel ist ebenfalls die Bewahrung der spezifischen Landschaftstypologie und -strukturen, der kulturhistorischen Besonderheiten sowie der Erholungsfunktion anzustreben bzw. zu verbessern. So wurde schon 1981 ein landesweites Inventar erstellt, nach dem der Status „Landschaftsschutzgebiet“ insbesondere für die Tal- und Auenlandschaften entlang der Fließgewässer Luxemburgs in Aussicht gestellt wurde; während damals z. B. ehemalige Tagebaupiebiete in der Minette-region oder noch weitere „Sekundarbiotope“ bzw. Kulturlandschaftsbereiche, als sogenannte „Lebens- und Landschaftsräume aus zweiter Hand“, noch nicht vollständig unter dem Status „Landschaftsschutzgebiete“ aufgeführt wurden.
In der vorliegenden IVL-Studie sind solche integrierten Schutzkonzepte und Maßnahmen zwar nun angedeutet; auch im Rahmen des angedachten sektoriellen Fachplanes: „Natur- und Landschaftsschutz“ ist der effiziente Schutz großflächiger Landschaftsbereiche bereits prioritär vorgesehen. Ihre konkrete Ausweisung „Landschaftsschutzgebiete“ harrt allerdings weiterhin einer konsequenten Umsetzung
vor Ort; zudem werden schützenswerte Landschaftsbereiche immer wieder durch problematische oder unvereinbare Nutzungsansprüche bedroht.
Genau wie die ‚DIG‘ von 1981, haben die aufeinander folgenden Landesplanungsprogramme bereits den Hauptstadt-Grüngürtel wie auch die anderen interurbanen Grünkorridore und offenen Landschaftsräume (Ceintures vertes interurbaines protégées) als „unantastbar“ ausgelobt und ihre „unverzichtbare Schutzpriorität“ dementsprechend immer wieder angekündigt. Gleiches gilt auch für die ausgedehnten und insbesondere für die naturbelassenen Waldmassive von nationaler bzw. regionaler Wichtigkeit und Repräsentanz für unser Land (Massifs forestiers d’un intérêt particulier). Trotzdem und ungeachtet dieser landesplanerischen Direktiven, wurde die Ringautobahn im Südosten der Hauptstadt, genau wie die Autobahnabindung der Nordstraße quer durch den Grünewald gebaut.
Auch das Statut der „Naturparks“ (Parc naturel) war bereits 1981 im „DIG“-Dokument aufgeführt und eindeutig definiert worden. Im Naturparkgesetz vom 10.08.1993 (loi relative aux parcs naturels) sind die Schutz- und Entwicklungsziele der Naturparke Luxemburgs auch weitgehend übernommen und gesetzlich verankert worden.
So wird, bei der Entwicklungsstrategie einer Region als „Naturpark“, eine ausgeglichene und zielorientierte Gleichwertigkeit angestrebt zwischen den ökologischen und landschaftlichen Qualitäten dieser wertvollen wie typischen Landschaftsräume oder Teilregionen, ihrer kulturellen wie gesellschaftlichen Identität, ihrer wirtschaftlich nachhaltigen Leistungsfähigkeit sowie ihres spezifischen und hochwertigen Tou-
rismus- und Erholungspotenzials. Die Umsetzung dieser integrierten Konzepte orientiert sich an einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit und Allianz aller beteiligten Akteure, auf staatlicher, kommunaler wie lokaler Fach-/Vereinsebene und mit der engagierten Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Region.
In dieser nachhaltigen Optik und nach diesen partizipativen Prinzipien konnten bis heute zuerst der „Naturpark Obersauer“ (PN Haute-Sûre) und kürzlich auch der „Naturpark Ourtal“ (PN Vallée de l’Our) Realität werden und zum Erfolg gelangen. Zu diesem Erfolg haben in erheblichem Masse nicht nur die regionale/interkommunale Kooperation zwischen den Gemeinden aber auch die aktive Beteiligung ihrer BürgerInnen mit beigetragen.
Die in der „DIG 1981“ in Aussicht gestellten und auch in weiteren Fachstudien angedachten Naturparks: „Mosel-Dreiländereck“ (PN Moselle), „Müllerthal“ (PN Müllerthal) sowie „Eisch- und Mamertal“ (PN Vallées de l’Eisch et de la Mamer) befinden sich zur Zeit noch in unterschiedlichen Entwicklungsphasen: von vorbereitenden Machbarkeitsstudien, über öffentliche thematische Diskussionsforen, bis hin zum Zusammenschluss proaktiver, regionaler Interessenverbände zur Erstellung gemeinsamer, zielorientierter Entwicklungskonzepte (cf. regionale ‚Leader+‘ – Initiativen als positive ‚Keimzellen‘!).
Der zukünftige Handlungsprozess?
Ob es unserer Regierung mit der konkreten Anwendung und Umsetzung der aktuellen IVL-Konzepte jetzt ernster gemeint ist, wird auch daran gemessen, ob sie gegenwärtig auch die Zielvorga-
ben zur Thematik „Natur- und Landschaftsschutz“ tatkräftig vorantreibt, in den einzelnen Fachplanungen gleichwertig mitberücksichtigt und auch entsprechend gesetzlich verankert.
Vor allem aber kommt es nun wie in Zukunft darauf an, ob es der Politik daran liegt und gelingt, die vorliegenden Konzepte im breiten Konsens und in Kooperation mit den zuständigen Fachressorts auf nationaler wie regionaler/kommunaler Ebene sowie unter aktiver Beteiligung der lokalen Akteure und der Zivilgesellschaft konkret vor Ort umzusetzen.
In der Optik nachhaltiger Landesentwicklung kann und wird integrierter und partizipativer Natur- und Landschaftsschutz aber keineswegs bedeuten, dass in geschützten Teilregionen, Landschaftsgebieten oder weiteren offenen Freiräumen keine Form von Landnutzung, von maßvoller Siedlungsentwicklung oder auch von nachhaltiger, wirtschaftlich-kultureller Tätigkeit mehr möglich sein wird. Hier steht vielmehr ein eindeutiges Ziel im Vordergrund: Neben den natürlichen Ressourcen sowie der Biodiversität von Flora und Fauna, ist ebenfalls die endogene und regionalspezifische Landschaftstypologie mitsamt ihrer Strukturen nachhaltig zu erhalten bzw. sogar weiter zu entwickeln. Anthropogene Eingriffe, Kulturmaßnahmen und Nutzungsformen bleiben aber weiterhin erlaubt, evtl. sogar erwünscht oder erfordert, wenn sie dem definierten Schutzstatus bzw. dem angepeilten Entwicklungsziel nicht entgegenwirken, sondern dieses sogar begünstigen und unterstützen. Je nach Abstufung von Gefährdungsgrad, Schutzpriorität und Entwicklungsziel wird deshalb zwischen „Kernzonen“ und „Rand-“ oder „Pufferzonen“ differenziert. Es handelt sich demnach bei „geschützten“ Teilbereichen oder Landschaftsräumen keineswegs um die endgültige Fossilisierung von bis dahin blühenden Naturinseln und jetzt unverzichtbaren Aktivitätsgebieten.
Partenariat: Staat – Gemeinde/Region – Zivilgesellschaft
Aufgrund der Verzahnung zwischen den beiden nationalen Entscheidungsebenen Staat und Gemeinde wird es umso wichtiger, dass die IVL-Vorgaben
und Maßnahmen neben der nationalen Ebene der zuständigen ministeriellen Ressorts ebenfalls bei den einzelnen Gemeindeautoritäten vor Ort sowie in der Zivilgesellschaft thematisiert und mit den lokalen Akteuren diskutiert werden. Erste erfolgreiche und partnerschaftliche Projekte (Naturparks, Leader-Aktionsgruppen, offene Gemeindeverbände) auf interkommunaler/ regionaler Ebene dokumentieren bereits heute die verbesserte Akzeptanz einer offenen, partizipativen und partnerschaftlichen Planung.
Dabei müssen die angeführten Zielvorgaben und Strategien der Ministerien auch konkret mit der kommunalen Entwicklungsplanung (P.D.C. = Plan de Développement Communal) wie mit der verbindlichen Bauleitplanung (P.A.G. = Plan d’Aménagement Général) der beteiligten Gemeinden/Region verknüpft und koordiniert werden.
Sicherlich werden bei diesem vielschichtigen Prozess zur nachhaltigen Landesentwicklung auch einzelne Aspekte der vielbeschworenen Gemeindeautonomie in Frage gestellt. Allerdings realisieren immer mehr betroffene wie beteiligte Akteure der kommunalen Ebene, dass es – über den gemeinschaftlichen Ansatz hinaus – auch in ihrem ureigenen, individuellen Interesse liegt, sinnvolle Anspruchseinschränkungen zu akzeptieren, dadurch aber auch gleichzeitig Planungssicherheiten und andere Entwicklungsfreiheiten zu gewinnen. Somit können wesentliche IVL-Zielvorgaben wie z.B. nachhaltige Ressourcen- und Freiraumnutzung, maßvolle Bodenordnung durch Nachverdichtung sowie Umnutzung in bestehenden Siedlungsräumen, Nutzungseinschränkungen und Flächenextensivierung, optimierte Mobilität der kurzen Wege in multifunktionalen Ortschaften, Natur- und Landschaftsschutz sowie dynamische Landschaftsentwicklung auch nach und nach in eine integrierte und konsequente kommunale Entwicklungsplanung übernommen werden.
Abschließend bleiben noch folgende Schlussfolgerungen aus den dargestellten Fakten und Interpretationen zu ziehen und hervor zu heben:
Mit den Gemeinde- und Lokalpolitikern werden sich zunehmend auch Regierungsvertreter und ministerielle Ressorts eines wesentlichen aber unverzichtbaren Faktums bewusst: Integrative Landesentwicklung muss jetzt, engagiert und von allen Akteuren vorangetrieben werden. Parallel zu den zuständigen staatlichen Instanzen, muss deshalb auch die kommunale Verantwortungsebene, unterstützt durch die proaktiven lokalen Interessenverbände und gestärkt durch eine aktive Beteiligung der BürgerInnen, bewusst und engagiert mitziehen.
Nicht nur hinsichtlich einer überzeugenden, öffentlichen Sensibilisierung zu den IVL-Kernthemen, sondern besonders auch im Bereich offener und partizipativer Planungs- und Handlungsprozesse, scheint es in unserem Land und in unserer Gesellschaft noch Nachholbedarf zu geben. Dies ist nicht nur eine Frage des Angebotes an aktiver Beteiligung der BürgerInnen bzw. der Zivilgesellschaft; hier wird auch die Tradition und die Qualität einer positiven Streitkultur in unserer individualisierten Gesellschaft dokumentiert und geprüft.
Die öffentliche Akzeptanz, die Umsetzung und der Erfolg des „Integrativen Verkehrs- und Landesentwicklungskonzeptes“ in Luxemburg gelingt im wesentlichen dadurch, dass neben den zuständigen öffentlichen, staatlichen wie kommunalen Akteuren auch die BürgerInnen der Zivilgesellschaft überzeugt werden und engagiert mitmachen.
IVL ist demnach weit mehr als eine zukünftige Entwicklungsplanung Luxemburgs; bei IVL steht irgendwie auch die Zukunft unseres Landes auf dem Spiel.
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