Interpretationsspielraum

Interview mit Sandro Luci, Richter am Tribunal de la jeunesse et des tutelles de Luxembourg

Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

Wie viele Richter sind in Luxemburg mit den Vormundschaften betraut?

Sandro Luci: Ich bin seit acht Jahren im arrondissement Luxemburg für Vormundschaften zuständig. Da mein Kollege in Diekirch auch mit anderen Bereichen betraut ist, bin ich der einzige Richter im Land, der sich in Vollzeit mit Vormundschaften beschäftigt.

Welche Personengruppen begegnen Ihnen?

S. L.: Vormundschaften betreffen ein breites Spektrum an Menschen. Die älteren Menschen sind eine Gruppe unter vielen. Daneben gibt es Personen, die gesellschaftlich abrutschen, durch Scheidung, Depression, den Verlust ihrer Arbeit oder Alkoholsucht. Ebenfalls betroffen sind Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben und die, wenn sie 18 werden, nicht mehr automatisch unter elterlicher Vormundschaft stehen. Auch wenn jemand durch einen Unfall ins Koma fällt, werden Maßnahmen notwendig. Die letzte Gruppe sind Personen mit einer schweren psychischen Erkrankung. Es sind sehr unterschiedliche Lebenssituationen und so gleicht auch kein Fall dem anderen.

Welche Art Maßnahmen sieht der Gesetzgeber in diesem Bereich vor?

S. L.: Im luxemburgischen Recht gibt es drei Arten von Schutzmaßnahmen. Die sauvegarde de justice ist die schwächste Form von Schutz, die prinzipiell keine

Einschränkung der Rechte des Betroffenen zur Folge hat. Die Person kann ihre Angelegenheiten normal weiterführen, aber es gibt eine vereinfachte Prozedur, um Entscheidungen rückgängig zu machen, die nicht in ihrem Interesse sind. Allerdings

Eine Person besteht nicht nur aus Konten, Häusern und Aktien, sondern dahinter steht ein Mensch, der seine Bedürfnisse hat.

benenne ich in den meisten Fällen zusätzlich eine außenstehende Person, um die Besitztümer zu verwalten. Der Betroffene kann dann kaum noch Entscheidungen alleine fällen. Ich nutze die sauvegarde de justice als provisorische Schutzmaßnahme, bis ich alle nötigen Informationen vorliegen habe und mich für eine der beiden anderen Maßnahmen entscheide.

Die curatelle (Betreuung) ist eine mittelstarke Form des Schutzes. Sie basiert im Grunde auf einer Zusammenarbeit zwischen der zu schützenden Person und dem Betreuer (curateur). Die Person unter Pflegschaft wird beraten und auch kontrolliert, aber immer im Dialog mit dem Betreuer. Dieser darf keine Entscheidungen gegen ihren Willen treffen, außer mit meiner Erlaubnis, und nur wenn sie dem Interesse der Person entsprechen.

Die strengste Schutzmaßnahme ist die tutelle (Vormundschaft). Die betroffene

Person wird vertreten, d. h., sie entscheidet selbst nichts mehr. Was aber nicht heißen soll, dass sie gar nicht gefragt wird. Falls ihre Wünsche umsetzbar sind, dann werden sie natürlich respektiert. Aber juristisch gesehen hat die Person nicht die Möglichkeit Entscheidungen zu treffen, die rechtliche Konsequenzen haben, wie z. B. einen Vertrag zu unterzeichnen.

Heißt das nun, dass eine Person unter Vormundschaft ihre Rechte verliert?

S. L.: Nein, unter den drei Arten von Schutzmaßnahmen verliert die Person zwar das Recht, ihre Rechte auszuüben, aber nicht die Rechte an sich. Sie verliert das Recht einen Vertrag zu unterschreiben, aber sie darf weiterhin eine vertragliche Bindung eingehen, nur dass eben eine dritte Person zwischengeschaltet ist. Der code civil sieht allerdings zwei Rechte vor, die eine Person unter Vormundschaft verliert: das ist einerseits das Wahlrecht und andererseits das Recht, ein Testament zu verfassen. Unter der Betreuung verliert die Person keine Rechte, sondern muss sie gegebenenfalls mit dem Betreuer zusammen ausüben.

Betreffen die Schutzmaßnahmen nur das Vermögen, oder geht es auch um andere Rechte?

S. L.: Tatsächlich kommen Rechte, die nicht den Besitz betreffen, im luxemburgischen Gesetz kaum oder gar nicht vor. Ich bedauere das, denn für mich ist das eine

zu enge Sichtweise: Eine Person besteht nicht nur aus Konten, Häusern und Aktien, sondern dahinter steht ein Mensch, der seine Bedürfnisse hat. Was die Rechte jenseits der Besitztümer angeht, so fehlt es eher an Reglementierung, als dass diese zu strikt wäre. Zum Beispiel ist im Gesetz nicht beschrieben, wie ich vorgehen soll, wenn bei einer Person unter Vormundschaft eine Operation notwendig wird. Ein anderes Beispiel ist die Frage, ob ein älterer Mensch in ein Altersheim muss, weil er sich zuhause in Gefahr bringt. In diesen Fällen ist es nicht klar, was der Gesetzgeber will. Natürlich habe ich meine Sichtweise und da ich letztlich entscheide, setzte ich diese auch durch. Es wäre trotzdem gut zu wissen, ob das auch dem Willen der Legislative entspricht.

Wer kann eine Vormundschaft beantragen?

S. L.: Mir kann jeder völlig formlos schreiben, der Kenntnis von einer Situation hat, die mich interessieren könnte. Dazu ist sowohl das direkte Umfeld berechtigt, aber auch das breitere Umfeld: der Arzt oder der Direktor einer Pflegeinstitution. Es ist vor allem wichtig, dass die Leute die Zivilcourage besitzen, diesen Schritt zu tun. Wenn der Bäcker sieht, dass eine ältere Dame aus dem Viertel ihm auf einmal jeden Tag 100 Euro Trinkgeld geben will, dann täte er gut daran, mich zu informieren. Denn auch wenn er das Geld nicht annimmt, hat der Taxifahrer vielleicht weniger Skrupel … Auf der anderen Seite gibt

es natürlich solche, die jemanden unter Vormundschaft stellen lassen wollen, im Glauben, dass sie dann einfacher an das Vermögen herankommen würden. Jeder kann mich mit einem Fall betrauen und dann ist es an mir, die Spreu vom Weizen zu trennen. In der Auflistung, wer einen Antrag stellen darf, nennt das Gesetz den Betroffenen übrigens als ersten.

Das heißt, eine Person kann sich selbst unter Vormundschaft stellen lassen?

S. L.: Ja, selbstverständlich kann die Anfrage auch vom Betroffenen selbst kommen. Es ist eher selten, aber es gibt Menschen, die merken, dass sie Hilfe benötigen. Zumeist ist das dann auch nicht dauerhaft. Wenn die Person wieder auf den Beinen ist, dann habe ich gewöhnlich die Schutzmaßnahme wieder auf.

Wenn ich Fälle untersuche, dann stelle ich tatsächlich öfters fest, dass Personen aus falschen Gründen nicht zu mir gekommen sind.

Doch wenn niemand sie informiert, passiert nichts? Ist das ein Problem?

S. L.: Nicht unbedingt. Die Schutzmaßnahmen funktionieren nach dem strikten Prinzip der Notwendigkeit. Wenn es auch noch auf eine andere Art und Weise geht, dann will ich keine Maßnahme aussprechen, ja, ich darf es nicht einmal. Ein älterer Mensch, der an Alzheimer leidet, wäre theoretisch ein Kandidat für eine Vormundschaft und meistens läuft es darauf hinaus. Wenn die Person aber in einem gesunden familiären Umfeld lebt, dann ist ein Schutz nicht nötig. Das Prinzip der Notwendigkeit gilt auch für Personen, die sehr wenig Bildung haben. Da könnte man sagen, der Mensch müsste deshalb geschützt werden. Aber wenn sich die Person freiwillig von einem Sozialarbeiter helfen lässt oder von einem Freund beraten wird, warum sollte ich mich dann einmischen?

Offenbar wird bei älteren Menschen oft gezögert, eine Vormundschaft zu beantragen, weil dies als entwürdigend angesehen wird.

S. L.: Das kann ich nur bestätigen …

Sehen Sie darin ein Problem?

S. L.: Wenn ich Fälle untersuche, dann stelle ich tatsächlich öfters fest, dass Personen aus falschen Gründen nicht zu mir gekommen sind. Sie wollten ihrer Mutter das nicht „antun“: Das ist ein Satz, den ich sehr oft höre. Ich muss dann immer wieder erklären, dass es nicht darum geht, jemanden zu entwürdigen, sondern ihm zu helfen. Es gibt tatsächlich Situationen, die mich sehr viel eher hätten erreichen müssen, weil sie oft mit Entscheidungen verbunden sind, die katastrophale Folgen für das Vermögen haben. Da hätte ich mein Urteil oft schon vorgestern fällen müssen. Das Umfeld muss mir dann aber auch die Zeit zugestehen, die ich brauche, um meine Aufgabe zu erfüllen.

Wie lange dauert eine solche Prozedur?

S. L.: Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt Fälle, bei denen von vornherein alles klar ist oder zumindest scheint. Zum Beispiel eine Mutter, die eine Vormundschaft für ihre 18-jährige Tochter mit Downsyndrom beantragt. Es ist kein Vermögen vorhanden, es geht nur darum, nach der Volljährigkeit einen neuen juristischen Rahmen zu definieren. In solch klaren Fällen vergehen drei Monate zwischen dem Antrag und dem Urteil. Dann gibt es aber auch Fälle, die sehr schwierig sind, weil ein Teil der Familie oder die betroffene Person sich sträubt oder ich öfters bei den ärztlichen Attesten oder den Berichten der Sozialarbeiter nachhaken muss. Das kann dann bis zu zwei Jahre dauern. Im Durchschnitt aber liegen wir bei acht bis neun Monaten – vom ersten Brief bis zum Urteil.

Wer kann eigentlich zum Vormund werden?

S. L.: Jeder kann Vormund werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass man ehrlich ist und die intellektuelle Fähigkeit hat, die Aufgabe zu übernehmen. Der Kern der Familie (Ehepartner, Kinder, Geschwister und Eltern) hat allerdings Priorität bei der Auswahl des Vormundes. Innerhalb der Familie greife ich zuerst auf den Ehepartner zurück. Wenn sich im Kreis der Familie niemand findet, dem ich vertrauen möchte, dann wende ich mich den Men-

schen zu, die im Umfeld der betroffenen Person sind, aber nichts mit der Familie zu tun haben.

Wie wird der Vormund von Ihnen in der Praxis kontrolliert?

S. L.: Die Vormunde werden alle auf die gleiche Art und Weise kontrolliert. Erstens müssen sowohl der Betreuer im Falle einer curatelle renforcée als auch der Vormund mich in Kenntnis setzen, wenn sie wichtige Entscheidungen treffen. Der Betreuer informiert mich und trifft die Entscheidung zusammen mit der betroffenen Person. Der Vormund dagegen braucht immer dann meine Erlaubnis, wenn es sich nicht um Alltägliches handelt. Bei der curatelle simple und der sauvegarde de justice greife ich selten ein, außer wenn sich der Betreuer und die betroffene Person nicht einigen können. Da erfolgt die zweite, systematische Kontrolle über den jährlichen Rechenschaftsbericht, der mir vorgelegt werden muss. Wenn ich nicht damit einverstanden bin, dann lade ich den Vormund ein, um mir die finanziellen Bewegungen auf den Konten erklären zu lassen.

Kann damit jeder Missbrauch verhindert werden?

S. L.: Natürlich gibt es welche, die versuchen, an mir vorbeizukommen. Manchmal haben sie damit Erfolg…

Laut Ihren Jahresberichten nimmt die Zahl der Anträge kräftig zu und auch der Anteil der Personen mit Demenz wächst. Wie sehen Sie diese Entwicklung?

S. L.: Darin spiegelt sich eigentlich die normale demographische Entwicklung wider. Die Bevölkerung wird immer älter, aber nicht unbedingt bei gleichbleibender Gesundheit. Damit fallen zwangsläufig immer mehr Menschen unter das Vormundschaftsgesetz. Ich habe tatsächlich jedes Jahr einen Zuwachs von 20 % an Anträgen. Ich versuche die Vormundschaften auf ein striktes Minimum zu begrenzen, eben durch das Prinzip der Notwendigkeit.

*Riskiert das System der Vormundschaft nicht, gegenüber der drastisch steigenden Zahl von

Menschen mit Demenz irgendwann an seine Grenzen zu stoßen?*

S. L.: Ich werde sicher irgendwann an meine Grenzen stoßen, soviel ist klar! Im Moment behandle ich 4 000 Dossiers, wenn es 6 000 werden, muss wohl auch ich in die Psychiatrie (lacht)… Irgendwann wird sich demnach die Frage des Personals stellen.

Kann das Problem nicht auch anders gelöst werden? Zum Beispiel durch eine andere Herangehensweise in der Gesellschaft?

S. L.: Ich sehe wenigstens eine Piste: im Moment ernenne ich hauptsächlich Anwälte zu Vormunden. Eine optimale Lösung ist das nicht, denn bei seiner regulären Arbeit verdient ein Anwalt viel Geld, bei mir hingegen lächerlich wenig. Wenn

Wenn ich meine Akten aufschlage, finden sich darin immer Situationen, in denen sich menschliche Abgründe auftun.

er also nicht zufällig eine soziale Ader hat, fängt er gar nicht erst an, oder aber er vernachlässigt die Vormundschaft. Hier wäre es gut, wenn sich ein Verein professioneller Vormunde gründen würde, welcher sich spezifisch um die alten Menschen kümmert. Ähnliche Vereinigungen gibt es bereits für behinderte, ausgeschlossene und psychotische Menschen.

Ernennen Sie auch Altersheime und Pflegeinstitutionen zu Vormunden?

S. L.: Nur sehr ungern … Am liebsten eigentlich nicht. In der Vergangenheit geschah es jedoch quasi systematisch!

Der Hintergrund unserer Frage ist, dass bei Missständen in der Pflege die Institution gleichzeitig Vormund ist …

S. L.: … und die Missstände so niemals an die Öffentlichkeit gelangen. Das ist mir klar. Der code civil ist diesbezüglich sehr explizit: «La tutelle ne peut être différée à l’établissement de traitement ni à aucune personne y occupant un travail rémunéré.» Sonst würde sich eine ungeheure

Macht in den Händen einer einzigen Person konzentrieren. Da kommt dann selbst meine Kontrolle nicht mehr dahinter. Ich habe also den Kurs gewechselt und versuche immer weniger Institutionen zu ernennen. Das Risiko ist einfach zu groß…

Viele Leute sind zwar nicht offiziell unter Vormundschaft, in der Praxis sind sie jedoch komplett von einer Person abhängig. Wo sehen Sie die Gefahren einer solchen juristischen Grauzone?

S. L.: Selbstverständlich gibt es Risiken und natürlich auch Missbräuche bei solchen Abhängigkeitsverhältnissen. Wenn ich meine Akten aufschlage, finden sich darin immer Situationen, in denen sich menschliche Abgründe auftun. Sobald ich auf den Fall aufmerksam gemacht werde, versuche ich dem schnellstmöglich ein Ende zu setzen. Ich denke aber, dahinter steht die Frage eines flächendeckenden sozialen Netzwerkes: Je mehr Sozialarbeiter zur Verfügung stehen, desto geringer ist das Risiko, dass alte Menschen unter der Tyrannie einer anderen Person leiden.

Wer deckt solche Fälle von Missbrauch auf?

S. L.: Ganz oft die Polizei oder die Sozialarbeiter. Die werden meist gerufen, weil es in der Nachbarschaft fürchterlich stinkt. Sie finden dann oft eine ältere Person in ihrem eigenen Dreck auf einer abgenutzten Matratze vor. Meist handelt es sich um gesellschaftlich isolierte Menschen,

sogenannte Sozialfälle. Manchmal hausen diese Menschen auch mit ihren Kindern zusammen, die oft über 60 Jahre alt sind. Ich stehe manchmal in Wohnungen, wo ich besser beraten gewesen wäre, Stiefel anzuziehen. Der beißende Geruch von Fäkalien, Tieren und Schmutz bleibt einem stundenlang in der Nase. Wir leben zwar in einem reichen Land, die Fassaden sind schön, wenn man jedoch sieht was dahinter liegt, kommt man schnell ins Staunen.

Welche Rolle spielen die Ärzte als Initiator einer Vormundschaft?

S. L.: Der Hausarzt kann mich von einer «alteration des facultés mentales» in Kenntnis setzen, muss es aber nicht, falls er glaubt, dies könne die Vertrauensbeziehung (oder kommerzielle Beziehung) zu seinem Patienten gefährden. Die behandelnde oder begleitende Institution hingegen muss mir schreiben. Das Prinzip der Notwendigkeit ist hier allerdings auch zu beachten.

Um eine Person unter tutelle zu stellen, braucht man hingegen ein ärztliches Attest.

S. L.: Früher hat man für eine tutelle, eine curatelle oder für eine sauvegarde de justice ein Attest eines Neurologen oder eines Psychiaters vorlegen müssen. Das war in der Praxis aber ungeheuer schwierig, da man oft Monate auf einen Termin warten musste. Seit Februar dieses Jahres genügt für eine sauvegarde de justice ein normales hausärztliches Attest. Bei der tutelle und der curatelle können jetzt auch ein Internist oder ein Geriater ein Attest ausstellen.

Ohne ärztliches Attest läuft demnach nichts.

S. L.: Ich darf zumindest nichts unversucht lassen, um mir eins zu beschaffen… Falls die Person sich jedoch weigert zum Arzt zu gehen, kann ich mich nach dem dritten verpassten Termin über das fehlende Attest hinwegsetzen, ich muss dann aber meine Entscheidung mit anderen Elementen aus dem Dossier begründen. Da wir ja aber nicht im Rahmen eines Rechtsstreits sind, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht, versuche ich immer eine Entscheidung zu treffen, in der sich auch jeder wiederfindet. Dann laufen die Dossiers auch später gut…

…Wie meinen Sie das?

S. L.: Von diesen Dossiers höre ich meist während des ganzen Jahres nichts mehr, mit Ausnahme der jährlichen Rechenschaftsberichte. Jeder versteht seine Rolle und keiner sieht den anderen als Aggressor. Es gibt nichts Schlimmeres als eine Vormundschaftsentscheidung, die nicht akzeptiert wird, sei es von der Familie oder von der betroffenen Person. Dann liegt jeden Morgen das Dossier auf meinem Schreibtisch mit einem neuen Brief, in dem Verdächtigungen geäußert werden oder Betroffene sich über ihren Vormund beklagen. Denn nach dem Urteilsspruch bin ich noch immer verantwortlich. Deshalb habe ich auch jedes Interesse daran, die richtige Entscheidung zu treffen

Im Endeffekt bin ich beinahe froh, dass wir ein relativ vages Gesetz haben, denn das gibt mir mehr Handlungsspielraum […]

(lacht)… Aber ernsthaft: das Wichtigste bleibt der Respekt vor den Menschen; wenn Sie den nicht mehr haben, müssen Sie aufhören. Sie haben ganz schnell jemanden unter Vormundschaft gestellt und sein Leben gegen seinen Willen umgestaltet – das kann schlimmer sein als Gefängnis!

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in Luxemburg sehr häufig, obwohl eine rechtliche Grundlage fehlt. Muss der Vormund dazu sein Einverständnis geben?

S. L.: Wenn der Vormund eine solche Entscheidung treffen will, bewegt er sich nicht mehr in der gestion courante des Dossiers und braucht demnach mein Einverständnis. Das sind aber Fragen, auf die es keine eindeutigen Antworten gibt. Im psychiatrischen Kontext gibt es ein Gesetz welches klar regelt, unter welchen Umständen ein Mensch interniert werden darf. Für ältere Menschen bräuchten wir einen ähnlichen gesetzlichen Rahmen. Hier ist demnach ein neues Gesetz notwendig, zumindest muss darüber diskutiert werden. Das Vormundschaftsgesetz müsste so umgeschrieben werden, dass der Richter auf gesetzlicher Basis entscheiden kann,

ob eine Person in ein Altersheim soll oder nicht, denn hier fängt der Freiheitsentzug bereits an.

Auf welcher Basis werden diese Entscheidungen denn heute getroffen?

S. L.: Nach dem Kriterium des kleineren Übels. Schnalle ich die Person an oder lasse ich sie aus dem Bett fallen und sich die Hüfte brechen?

Wie begegnen Sie den Fragen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in Ihrer Arbeit?

S. L.: Ich schlage mich mit Teilsätzen in den Gesetzestexten herum und versuche darauf aufzubauen. Dort steht zum Beispiel: «le tuteur prend soin de la personne du majeur protégé». Hier geht es also ganz klar nicht um ein Konto, sondern um die Person. Aufgrund dieser Passage und bei gleichzeitiger Gefahr des Senioren für sich selbst und seine Umwelt erteile ich dann dem Vormund die Erlaubnis, jemanden in einem Altenheim anzumelden. Wenn diese Person dann nicht will, kann man sie auch nicht zwingen. Ich stehe demnach konkret vor der Frage, ob ich den Leuten die Freiheit lasse, sich und anderen schaden oder aufgrund von ein paar Sätzen eine Entscheidung zu treffen, von der ich in meinem Innersten überzeugt bin, dass sie richtig war – ça mérite débat. Auch vom neuen Gesetz verspreche ich mir nicht allzu viel: Das werden wahrscheinlich hauptsächlich kosmetische Änderungen sein, die meine Probleme in der Praxis nicht lösen werden. Im Endeffekt bin ich beinahe froh, dass wir ein relativ vages Gesetz haben, denn das gibt mir mehr Handlungsspielraum, da ich den Text breit auslege. Mein Nachfolger hingegen wird ihn möglicherweise sehr eng interpretieren. Das darf nicht sein, schon alleine aus Gründen der Rechtssicherheit.

Vielen Dank für das Gespräch! ♦

(Das Interview fand am 18. April 2012 statt. LS/BT)

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code