In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es, dass die Menschenwürde unantastbar ist und für alle Menschen gilt. Alle Menschen, d.h. auch Menschen mit schweren körperlichen, mentalen und psychischen Erkrankungen, haben daher ein Anrecht auf ein Leben in Würde, in dem die grundlegenden Bedürfnisse ebenso gewährleistet sind wie die Bedürfnisse nach Freiheit und […]
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