„Alles Mögliche“

Der sowjetisch-luxemburgische Menschenaustausch nach Kriegsende

Auch über 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fragt man sich in Luxemburg, ob die damalige Regierung „alles Mögliche“ getan hat, um die in sowjetische Gefangenschaft geratenen Zwangsrekrutierten – „Ons Jongen“ – nach Hause zu holen. In diesem Aufsatz wird anhand von bis jetzt unveröffentlichten Dokumenten aus russischen Archiven1 erörtert, wie der Austausch von in Tambow gefangenen Luxemburgern gegen sowjetische BürgerInnen zu Stande kam, die sich in Luxemburg in deutscher Gefangenschaft befunden hatten. „Ausgetauscht“ wurden auf der einen Seite sowjetische Kriegsgefangene und sogenannte OstarbeiterInnen, die von 1942 bis 1944 in der Stahl- und Eisenindustrie und in der Landwirtschaft als Zwangsarbeiter eingesetzt waren. Auf der sowjetischen Seite waren es vor allem die Zwangsrekrutierten und weitere Luxemburger in der s.g. Russischen Zone Europas (s. ausführlicher unten). In diesem Aufsatz werden auch mehrere zivile Organisationen aus Luxemburg und Frankreich berücksichtigt, die das sowjetische Außenministerium bei der Suche nach ihren BürgerInnen angeschrieben hatte. Ihre Anfragen samt den der luxemburgischen Behörden wurden vom russischen Außenministerium in einem Dossier gesammelt und meist verneinend beantwortet. Diese Korrespondenz ist signifikant, weil in den Briefen die Idee des Menschentauschs deutlich zur Sprache kommt, denn es wird von sowjetischer Seite permanent darauf aufmerksam gemacht, dass auch alle sowjetischen BürgerInnen aus Luxemburg repatriiert werden müssen.

Sowjetische Kriegsgefangene und OstarbeiterInnen in Luxemburg 1942-1944

Wie genau der Gefangenentausch zwischen der Sowjetunion und dem Großherzogtum ablief, wurde bislang in der Forschung nur partiell behandelt. Teil-
untersuchungen zum Thema2 sowie die inzwischen teilweise zugänglichen Archivbestände ermöglichen es, dieser Frage nachzugehen, auch wenn die Quellenrecherche – nicht zuletzt wegen der Geheimhaltung vieler Archive in der Russischen Föderation und lückenhafter Dokumentierung in luxemburgischen und deutschen Archiven – sich als schwierig gestaltet.

Es lässt sich rekonstruieren, um ungefähr wie viele Menschen es auf beiden Seiten ging, dadurch lässt sich auch das Ausmaß des Tauschs und das Verhältnis der Kriegs- und Zivilgefangenen in beiden Ländern vergleichen (s. Tabelle auf S. 61).

Am 17. Mai 1943 meldet das luxemburgische Außenministerium im Exil von London aus nach Moskau, dass (wohl laut ihren Informanten vor Ort) im November 1942 etwa 4000 sowjetische BürgerInnen von den deutschen Besatzern nach Luxemburg für die Arbeit in der Industrie und der Landwirtschaft gebracht worden waren.3 Einige Monate später trifft in London eine weitere Meldung an die Sowjetische Botschaft ein, dass weitere 360 Zivilisten im Alter von 12 bis 20 Jahren in Luxemburger Betriebe gekommen seien, um Grabarbeiten zu leisten.4

Zwei Jahre später, im nach Moskau geschickten Protokoll vom 17. Dezember 1944, das von der sowjetischen Repatriierungsgruppe in Luxemburg erstellt wurde, die ursprünglich aus drei aus Brüssel entsandten Offizieren der Militärmission bestand, ist die Rede von 2023 Gefangenen und OstarbeiterInnen in acht Lagern auf luxemburgischem Territorium sowie geschätzte weitere 1500 Menschen in Privatwirtschaften auf dem Lande.5 Die Repatriierung beginnt aufgrund der Furcht vor einem Rückschlag der Wehrmacht bereits in der Silvesternacht 1944. Die ersten 2800 sowjetischen Bürger-Innen werden aus ihren Lagern in Differdingen, Esch, Schleifmühle, Hollenfels, Ansemburg und der Kongregationsschule über Paris, Marseille und das Schwarze Meer in die Sowjetunion abtransportiert. Ob in dieser Zahl ausschließlich die Zwangsarbeiter erfasst sind, die vor September 1944 in Luxemburg waren, oder auch die aus Deutschland (speziell Trier) und Frankreich (besonders Thionville) eingetroffenen mitinbegriffen sind, ist nicht differenziert.

Sicher weiß man, dass nach den restlichen Hunderten über ein Jahr lang eine regelrechte „Jagd“ stattfindet, in die auch die Luxemburger Behörden involviert sind. Deren Hauptmotiv ist das Ziel, durch den Menschentausch die luxemburgischen Zwangsrekrutierten nach Hause zu holen.6

Luxemburgische BürgerInnen in der UdSSR und im sowjetischen Machtbereich

Währenddessen verhungern die zwangsrekrutierten Luxemburger im Tambower Lager Nr. 188 bei der Bahnstation Rada. Sie sind nicht die einzigen, die sich in der Gewalt der sowjetischen Armee sowie des Außen- und Innenministeriums befinden. Es gab auch deportierte Luxemburger in Schlesien, politische Häftlinge in deutschen KZs sowie Luxemburger Juden, die sich nun alle in der sogenannten sowjetischen Zone Europas befanden.

Trotz des Vorschlags von René Blum, dem luxemburgischen Botschafter in Moskau, vom 20. August 19457, wird zwischen den Repatriierungsbehörden beider Länder kein Abkommen unterzeichnet, das den Austausch geregelt hätte. Die sowjetische Seite lehnte mit der Begründung ab, dass alle Luxemburger Gefangenen sowieso bald nach Hause kommen würden. Mit der Formulierung „bald“ werden auch viele private Initiativen und Bitten von Luxemburgern abgelehnt, die nach Verwandten, Glaubensangehörigen oder Parteigenossen suchen. In der Antwort an René Blum vom 8. September 1945 meldet der stellvertretende Außenminister Wladimir Dekanosow (1898-1953): 1 308 Luxemburger seien durch die Rote Armee befreit und repatriiert worden, außerdem würden „bald“ auch alle 720 Zwangsrekrutierten entlassen. Er drückt die Hoffnung aus, dass ebenso alle sowjetischen BürgerInnen schnell nach Hause kommen würden.8

Asymmetrie der Lage

Vieles an diesen diplomatischen Versicherungen ist jedoch reine Rhetorik. Der Tausch findet unter asymmetrischen Bedingungen statt: Die Sowjets haben nach Kriegsende eine Armee in Europa stationiert und verfügen in Brüssel über eine funktionierende „Militärmission“, von der aus Repräsentanten nach Luxemburg geschickt werden, um die Repatriierung zu inspizieren und zu organisieren. In Moskau gibt es zwar auch eine Luxemburger Mission bzw. eine diplomatische Vertretung, jedoch erhielten ihr Leiter René Blum (1889-1967, in diesem Amt von 1944 bis 1955) sowie Anne Schinhofen (1894-1975) als Vertreterin des Roten Kreuzes keine Möglichkeit, ihre Bürger in Tambow zu besuchen. Schinhofen bekommt kein Visum und bleibt in Teheran stecken.9 Auf die Bitte des luxemburgischen Außenministers Joseph Bech (1887-1975, in diesem Amt von 1926 bis 1954 mit Unterbrechungen), ihn und Repatriierungskommissar Joseph Kauffman (1907-1988) die UdSSR besuchen zu lassen10, ist keine positive Antwort archiviert.

Der Handel

Im Februar 1946 geht ein reger Briefwechsel zwischen den Abteilungen des sowjetischen Repatriierungskommissariats und der Luxemburger diplomatischen Vertretung in Moskau vonstatten. Die sowjetischen Behörden bitten Blum, Druck auszuüben, damit die restlichen 100 Ex-Kriegsgefangenen und OstarbeiterInnen ausgeliefert werden, die sich dem sowjetischen Repatriierungsoffizier Georgij Potapow immer noch nicht gestellt haben. Mehrere Anfragen11, die in den vorhergehenden anderthalb Jahren geschickt wurden, enthielten den Vorwurf, die sowjetischen BürgerInnen würden zurückgehalten, es gebe in den Lagern anti-sowjetische Propaganda sowie Versuche, die ehemaligen Zwangsarbeiter zur Auswanderung in die USA anzuregen oder sogar als Spione anzuwerben. Darauf verlangte René Blum in Luxemburg eine Aufklärung der Situation und eine Versicherung, dass keine Propaganda geführt und dass „alles Mögliche“ unternommen werde, um die sowjetischen BürgerInnen „zu sammeln“.12

In diesem Briefwechsel vom Februar 194613 wird zum ersten Mal ausdrücklich formuliert, dass die sowjetischen BürgerInnen von der luxemburgischen Polizei gegen ihren Willen „gesammelt“ werden. Im diplomatischen Briefwechsel war zuvor nur die Rede davon, welche sowjetischen BürgerInnen sich in politischer Hinsicht kompromittiert hatten, sodass die Polizei vom Staatsanwalt eine Genehmigung benötigt, um diese potentiellen Kriegsverbrecher notfalls mit Gewalt zu überführen. Jetzt wird nicht mehr differenziert und sogar deutlich erklärt, dass, obwohl die Staatsanwaltschaft der Polizei keine Haftbefehle in Bezug auf sich in Luxemburg aufhaltende sowjetische BürgerInnen erteilte, der Justizminister versichere, dass bis zu 90 „Russen“ gesammelt und unter Haft gestellt werden, bis sie nach Brüssel zwecks Repatriierung abtransportiert werden.14

Diese Maßnahme war wohl das letzte Mittel, um das Wohlwollen der Sowjets im Hinblick auf die Rückführung der gefangenen Luxemburger zu gewinnen. Davor wurde auf diplomatischen Wegen alles versucht. Die Meldungen des Repatriierungskommissars Joseph Kauffman (1907-1988), des Gymnasiallehrers und Politikers Fritz Schneider (1900-1955), der das „Russenlager“ in Schleifmühle betreute, die Versprechungen des einzigen Kommunisten im Parlament Charles Marx (1903-1946) sowie die Erklärungen der „Freunde der Sowjetunion“ und mehrerer anderer Organisationen versuchen allesamt, von der persönlichen Bitte der Großherzogin Charlotte ganz zu schweigen, innige Sympathie für die Sowjetunion zu signalisieren. Außer gedruckten luxemburgisch-sowjetischen Briefmarken, Plakat-Ausstellungen, Buchlesungen und Filmvorführungen liefen bei RTL Radiosendungen in russischer Sprache und es wurde sogar versprochen, Russisch als fakultativen Sprachunterricht im Gymnasium und den Studiengang „Slawische Studien“ am Pädagogischen Institut einzuführen. Auch die Dokumentationszentren sollten von nun an die Sowjetunion bzw. Russland mitführen. Selbstverständlich kümmere man sich auch um die Unterbringung (u.a. in den Schlössern Hollenfels und Ansemburg), Verpflegung (3000 Kalorien am Tag) und die Überführung der sowjetischen BürgerInnen. „Alles Mögliche“, um die „Jongen“, die „Söhne von Arbeitern, Bauern und Angestellten“, wie Kauffman am 20. Juli 1945 formuliert,15 nach Hause zu bekommen.

Jedoch scheint die ideologische Beeinflussung durch Verbreitung von sowjetischer Literatur und Filmen die sowjetische Regierung (noch) wenig zu interessieren. Sie wollen primär jeden früheren Zwangsarbeiter und potentiellen Arbeiter einsammeln und abtransportieren. Sie wünschen Listen ihrer Bürger-Innen und drücken Empörung über die fehlende Kooperation der lokalen Polizei aus.

Der Briefwechsel von Februar 1946 ist auch in einer zweiten Hinsicht bedeutsam. Sobald die Gruppe der Zwangseingesammelten aus Luxemburg in Brüssel ankommt (28 Personen), macht der stellvertretende Außenminister Dekanosow einen Vorschlag an den stellvertretenden Repatriierungsminister Konstantin Golubew (1896-1956).16 Dekanozov schlägt vor, als Gegengeste 25 bis 30 Luxemburger aus dem Lager Nr. 304 in Sighet (Ungarn) zu entlassen, da dort anstelle der 40 erwarteten 240 Luxemburger eingetroffen seien. Darauf Golubew kategorisch: Die Entlassung einer kleinen Gruppe würde bedeuten, dass diese den luxemburgischen Behörden über die Zahl der nicht freigelassenen luxemburgischen Gefangenen berichten würden. Dies widerspreche den Interessen der sowjetischen Seite, steht von Hand dort noch geschrieben, ist aber nicht weiter ausgeführt.

Inzwischen verlangen die Repatriierungsbehörden weitere Listen der sowjetischen BürgerInnen, die der Unteradjutant der luxemburgischen Sicherheitspolizei Baulisch und der Justizminister Victor Bodson (1902-1984) im Mai 1946 zur Verfügung stellen: 24 BürgerInnen sind aufgelistet, weitere 13 haben luxemburgische PartnerInnen geheiratet. Die sowjetische Seite verlangt, sie alle auszuliefern. Das Prozedere und die Methoden, mit denen die sowjetischen Offiziere vor Ort ihre Landsleute „einsammelten“, wobei sie aus der Bevölkerung und von der hiesigen Polizei Hilfe erhielten17, kann man anhand der Erinnerungen eines der ehemaligen Kriegsgefangenen nachvollziehen. Er musste aktiv kooperieren, um den Ruf des Vaterlandsverräters loszuwerden, mit dem in der Sowjetunion alle gebrandmarkt waren, die in Gefangenschaft geraten waren: „Fedor und der Fahrer Dimitri fuhren zum Bauernhaus, wo nach ihren Informationen ein sowjetisches Mädchen wohnte. (…) Ein besonderes Augenmerk galt den Mädchen und Frauen, die Ausländer geheiratet hatten und im Ausland leben bleiben wollten. Die Grausamkeit der Situation berücksichtigte keine neuen Familien, die dadurch zerstört würden. Diese Arbeit unterlag sogar einer Planung. (…) Beide uniformierten Männer betraten das Haus, wo eine junge Frau Teig in einer Schüssel knetete. Sie war sehr angespannt, versuchte es jedoch zu verstecken. Ihre Hände im Mehl zitterten und sie drückte die Finger zusammen, als sie die Fragen beantwortete. Ja, sie sei aus der UdSSR verschleppt, aber sie wolle nicht zurück. Hier seien ihr Ehemann, ihr Zuhause und ihre Familie. Sie würde zu keinem Sammellager mitfahren. Als die Männer sie an den Armen packten und mit Gewalt ins Auto schleppen, leistete sie Widerstand, schlug zurück und rief laut „Otto!.. Otto!..“ Jedoch war Otto mit dem Pferd auf dem Feld, das hatten die beiden Offiziere gesehen, als sie zum Bauernhaus gefahren sind. Im Auto hat sie versucht zu entfliehen, kratzte, biss und zerriss die Uniform von einem. Jedoch am nächsten Morgen war die junge Frau im Sammellager nicht mehr da: Es ist ihr gelungen, durch ein Loch im Zaun zu fliehen. Man hat nach ihr kein zweites Mal geschickt, obwohl man das laut Befehl hätte tun müssen.“18

Die gewaltsame Rückführung, die mit Unterstützung der lokalen Polizei oder zumindest mit der Duldung ungesetzlicher Handlungen sowjetischer Offiziere seitens der lokalen Behörden geschah, bestätigen auch andere Quellen. Man schloss die Augen und ließ eine fremde Armee nach ihren Landesregeln vorgehen, in der Hoffnung, „ons Jongen“ nach Hause zu bekommen.

Das Schicksal der Heimkehrer

In einer Meldung vom September 1945 heißt es, dass weitere 720 Zwangsrekrutierte „bald“ aus der UdSSR nach Luxemburg repatriiert würden. Am 8. Oktober 1945 kamen tatsächlich 146 Zwangsrekrutierte zurück. Insgesamt ist von 847 Luxemburgern die Rede, die 1945 aus dem Tambower Lager nach Hause kamen.19 Auch wenn es nur ein Teil der Erwarteten war, wurde ihre Rückkehr zu Hause gefeiert.

Weniger glücklich war die Heimkehr der sowjetischen BürgerInnen in die UdSSR: Über das Schicksal der ehemaligen OstarbeiterInnen und sowjetischen Kriegsgefangenen entschieden Filterlager und weitere GuLAGs, die sie als Vaterlandsverräter und Helfer des Feindes behandelten. Für die Kriegsgefangenen galt immer noch das Gesetz Nr. 270 vom 16. August 1941, das die Gefangenschaft strafrechtlich verfolgte. Auch wenn man einem Gerichtsverfahren entkommen war, fühlte man sich oft gezwungen, das Heimatdorf zu verlassen. Die Rehabilitierung der Kriegsgefangenen fand erst nach über zehn Jahren unter Chruschtschow statt. Von der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches wurden erst über 50 Jahre nach Kriegsende Kompensationen gezahlt. Sie zu beantragen, bedeutete allerdings auch dann noch, sich zu outen und womöglich sich der gesellschaftlichen Ächtung zu stellen. Erst ab den späten 1980ern, als mit Gorbatschows Perestroika viele Tabu-Themen endlich öffentlich diskutiert werden konnten, bildeten sich in der UdSSR Vereinigungen der früheren Zwangsarbeiter.

 

1 Es handelt sich speziell um die Luxemburg-bezogenen Bestände des Staatsarchivs der Russischen Föderation ГАРФ von 1917 bis 1949 (weiter SARF) und den Fonds „Luxemburg-Referentur“ des Archivs der Außenpolitik der Russischen Föderation АВП РФ von 1942 bis 1947 (weiter AAP RF).

2 S. z.B. Grosbois Thierry (Éd.), Les enrôlés de force en Union Soviétique (1941-1955). Actes du colloque du 7 mai 2015. Saarbrücken, Éditions universitaires européennes, 2017; Ganschow Inna, Sowetskije voennoplennyje i wostotschnyje rabotschije v Ljuksemburge v 1942-1944 gg. (Sowjetische Kriegsgefangene und OstarbeiterInnen in Luxemburg 1942-1944), in: Dyachkov, Vladimir (Hrsg.), Sozialnaja istorija wtoroj mirowoj wojny (Soziale Geschichte des Zweiten Weltkrieges). Sammelband zur Konferenz vom 26.-28. August 2016 in Tambow an der Derzhavin-Universität. Tambow, TGU, 2017, S. 137-148.

3 AAP RF. „Briefwechsel des Außenministeriums mit den Missionen der UdSSR bei den Alliierten“ (10.02.-10.12.1943), S. 9.

4 Ebd., S. 19.

5 AAP RF. Inventar 4, Register 8, laufende Nummer 21, Ordner 102. 540 – „Repatriierung der sowjetischen BürgerInnen aus Luxemburg“ (26.1.-28.11.45), S.1-7.

6 Zu einem Beispielschicksal s. Ganschow Inna, Lachen hat ja keinen Akzent. Luxemburger Wort vom 4.5.2017, S. 20.

7 AAP RF. Inv. 4, Reg. 1, lfd. Nr. 14, Ordner 102. 011 – „Noten des Volkskommissariats des Äußeren an die luxemburgische Mission“, S. 3.

8 Ebd.

9 Ebd., Band 4, S. 52.

10 AAP RF. Inv. 3, Reg. 11, Ordne r2. 820 – „Repatriierung der sowjetischen Bürger aus Luxemburg“ (25.4.-22.11.45), S. 32.

11 AAP RF. Inv. 4, 2. 011 – „Noten des Außenministeriums an die luxemburgische Mission“ (14.1.46-26.11.46).

12 Ebd., S. 8.

13 S. Fußnote 11.

14 AAP RF. Inv. 4, Reg. 8, lfd. Nr. 21, Ordner 102. 540 – „Repa- triierung der sowjetischen BürgerInnen aus Luxemburg“ (26.1.- 28.11.45), S. 14.

15 AAP RF. Inv. 8, Reg. 4, Ordner 1. 012 – „Noten der luxem- burgischen Mission ans Volkskommissariat des Äußeren“ (3.5.- 31.7.45). Band 3, S.161. Es gibt auch eine handgeschriebene Anfrage Kauffmans auf Russisch Inv. 3, Reg. 3, Ordner 1. 012 – „Noten des Außenministeriums an die luxemburgische Mission“ (3.3.-24.4.45). Band 2, S. 7.

16 AAP RF. Inv. 4, Reg. 8, lfd. Nr. 21, Ordner 102. 540 – „Repatri- ierung der sowjetischen Bürger aus Luxemburg“ (26.1.-28.11.45), S. 16.

17 SARF, Brief des Repatriierungssekretär A. de Meyser an R. Blum vom 5.07.1946: „Leutenant Potapow hat den Polizei-Hauptmann Brams (Brahms) für seine Rundgänge und Nachforschungen zuge- teilt bekommen“. SARF, Fonds R9526, Inv. 1, Dossier 182, S. 47.

18 Bitschechwost, Nikolaj, Ot Stalingrada do Ljuksemburga (Von Stalingrad nach Luxemburg). Wolgograd, Wolgisdat, 2015, S.263 (Übers. aus dem Russischen von der Verf.)

19 Mizis,Yuri,Put`narodinu…(DerWegnachHause),in:Dyachkov, Vladimir (Hrsg.), Sozialnaja istorija wtoroj mirowoj wojny (Soziale Geschichte des Zweiten Weltkrieges). Sammelband zur Konferenz vom 26.-28. August 2016 in Tambow an der Derzhavin-Universität. Tambow, TGU, 2017, S. 318.

20 Grosbois Thierry (Éd.), Les enrôlés de force en Union Soviétique (1941-1955). Actes du colloque du 7 mai 2015. Saarbrücken, Éditions universitaires européennes, 2017, p. 239, 243.
21 Zagorulko, Maksim (Hrsg.), Voennoplennye v SSSR 1939-1956 (Kriegsgefangene in der UdSSR 1939-1956). Moskau, Logos, 2000, S. 830.
22 Ebd. S. 896-899.
23 SARF, Fonds R9526, Lfd. Nr. 1, S. 207 – „Repatriierung der sowjetischen BürgerInnen aus Belgien und Luxemburg“.
24 Andere Quellen nennen 570 Personen allein vom Januar bis Juli 1945.
25 Im Dokument ist vermerkt, dass 96 Personen erfasst sind, davon 77 repatriiert, 13 haben geheiratet und 6 werden vermisst. Das ist der letzte Bericht von Leutnant Potapow, der im September 1946 Luxemburg wegen als abgeschlossen angesehener Repatriierung verließ.

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