Als die Unbefangenheit dahin war
Voreheliche Liebe im Alten Testament. Verlobung als Ausweg? (aus: Publik-Forum 15, 1980)
Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Voreheliche Liebe im Alten Testament. Verlobung als Ausweg? Von Herbert Haag
Daß er mich küße mit den Küssen seines Mundes!" (Hld 1, 2). Welcher Christ weiß, daß dieser sehnsüchtige Ruf eines Mädchens in der Bibel steht? Im Gegenteil: Verliebtstein, Leidenschaft, Liebe — verwundert wird manch einer sich fragen, was denn die Bibel dazu zu sagen habe. Sind wir es doch gewohnt, daß die Kirche, die die Botschaft der Bibel verkündet oder doch verkünden sollte, darüber schweigt. In unseren Predigten ist viel von Gott die Rede, von Jesus Christus, von der Lehre der Kirche, von Dogmen und Moral, auch vom Verhältnis des Menschen zu seinem Mitmenschen. Nichts jedoch hören wir von der Freude, die zwei Menschen aneinander finden können. Von Liebe wird kaum gesprochen. Sie bedarf der sakramentalen Heiligung in der Ehe, und selbst dann können viele christliche Eheleute ihrer nicht recht froh werden; sie bereitet ihnen mehr Gewissensnot als gottgewollte Freude. Vielleicht ist das mit ein Grund dafür, daß auch Gläubige heute Psychologen mehr glauben als ihren Predigern.
Da ist — das darf offen zugegeben werden, manches schief gelaufen. Die Kirche und ihre zölbbaren Prediger verkünden in diesem Punkt nicht die Bibel, sie verkünden ihre eigene Sexualfeindlichkeit und -ängstlichkeit. Nach dem Alten Testament jedenfalls kann die Liebe niemals ausgeklammert werden. Da ist die Sehnsucht und das Verlangen nach dem Partner bereits in der Schöpfung angelegt. Deshalb sind auch alle Dinge, die mit Geschlechtslichkeit und Liebe zu tun haben, selbstverständlich. Die heiligen Schriften sprechen darüber unbefangen und frei. Das erste, was die Bibel von den Stammeltern berichtet, die sich in der raumen Welt zurechtfinden müssen, ist, daß der Mann seine Frau Chawwah „erkannte" (Gen. 4, 1). Der biblische Erzähler sieht offenbar in der Liebe die entscheidende Hilfe, daß der Mensch in der Welt bestehen und die Härten des Lebens meistern kann. Im Glück des Paradieses scheinen die beiden Menschen gar nicht auf den Gedanken gekommen zu sein. Jetzt, wo es ihnen schlecht geht, finden sie zueinander hin.
Bemerkenswert ist dabei auch das Wort, das das Alte Testament für die geschlechtliche Hingabe gebraucht: Der Mann „erkennt" die Frau. Wir sagen heute dafür prosaisch „zusammen schlafen" und sehen den geschlechtlichen Umgang lediglich als einen physischen Akt an. Wie viel „menschlicher" ist dagegen die Auffassung, die dem semitischen Sprachgebrauch zugrunde liegt. Mit „erkennen" ist im Hebräischen nicht in erster Linie die intellektuelle Erkenntnis oder Einsicht gemeint, sondern das umfassende Verstehen. Der ganze Mensch ist dabei beteiligt: Geist, Herz und Sinne. „Erkennen" umfaßt Sexualität und Liebe, zwei Begriffe, die wir heute trennen. Sexualität wird körperlich vermittelt, Liebe wird nicht nur körperlich vermittelt, sie umfaßt auch die geistig-seelischen Bereiche. Der Mensch des Alten Testaments sah alles zusammen, er trennte nicht zwischen Sexualität und Liebe. Sexualität galt ihm nicht als etwas an ihm, sondern als etwas von ihm und in ihm. Sie war in seine Persönlichkeit integriert.
(…)
Wenn es also bei der Bibel um das Alte Testament allein ginge, dann dürfte der Vorwurf, Liebe, Zärtlichkeit und Geschlechtlichkeit hätten in unserer Verkündigung keinen Platz, nicht erhoben werden. Aber in der fortschreitenden altjüdischen Literatur erscheint das Verhältnis der Geschlechter immer stärker belastet von der einseitigen Betonung, ja dem falschen Verständnis der Paradieserzählung und ihrer Versuchsgeschichte: Adam muß sterben wegen Evas Schuld, die Frau hat die Sünde in die Welt gebracht. Zur Zeit Jesu spielte dieses Thema im jüdischen Denken eine beherrschende Rolle. (…)
Im Alten Testament wird auch ungeniert darüber gesprochen, wie schön die Liebenden sind, welche Faszination sie aufeinander ausüben. Das Hohelied scheint nichts Böses darin zu sehen, daß die beiden den Augen der Menschen entfliehen, um sich ungestört einander hingeben zu können. „Komm, mein Geliebter, hinaus auf die Flur… dort will ich dir meine Liebe schenken" (7, 12 f.). Auch jenes Lied, wo das Mädchen ihren Geliebten nachts auf der Straße sucht, alle Wächter fragt, ob sie ihn nicht gesehen haben, und ihn, als sie ihn gefunden hat, zu sich in die Kammer nimmt (3, 1—5), scheint eine voreheliche Liebesbeziehung vorauszusetzen. Unsere christlichen Ausleger helfen sich meist damit, daß sie dieses Lied als „Mädchentraum" verstehen, der keinen Realitätsbezug hat. Aber daß solche Lieder in Israel gesungen wurden, macht doch allein schon wahrscheinlich, daß die Mädchen auch taten, was sie sangen. Offenbar galten die strengen Maßstäbe, die wir Christen an diese Texte des Alten Testaments anlegen, zu ihrer Zeit nicht. Allerdings wird hier nicht einer sexuellen Hemmunglosigkeit das Wort geredet. Die beiden sind sich über ihr Verhältnis im Reinen. Das Mädchen kennt nur „meinen Geliebten", der Mann nur „meine Freundin". Es besteht eine personale Bindung zwischen den beiden, und auf diese kommt es entscheidend an.
Das israelitische Gesetz beschäftigt sich nicht mit eventuellen Komplikationen, die sich aus der Liebe von Unverheirateten ergeben (uneheliche Kinder, Vaterschaftsverpflichtungen und anderes). Die freiwillige Hingabe eines unverlobten Mädchens wird nicht bestraft. Auf Vergewaltigung steht die
Sanktion, daß der Mann das Mädchen heiraten muß, nachdem er dem Vater den üblichen Brautpreis bezahlt hat (Dtn 22, 28 f.). Die Begründung für diese Forderung ist eine andere als bei uns. Während es bei uns eine Ehrensache ist, daß ein Mann ein Mädchen nicht mit einem Kind im Stich läßt, galt die Vergewaltigung im alten Israel als eine Besitzstandsminderung. Durch die Deforation hatte das Mädchen an Wert verloren, weshalb der Vater für es einen weniger hohen Brautpreis fordern konnte. Daher die Bestimmung, daß der schuldige Mann sogleich den Brautpreis zu entrichten hatte. Das Gesetz schützt somit weniger die Ehre des Mädchens als den Besitz des Vaters.
Anders reagiert das alttestamentliche Gesetz für den Fall, daß das Mädchen bereits verlobt ist. Rechtlich war im alten Israel die Verlobte der Verheirateten gleichgestellt. Sie wurde bereits als dem Mann gehörend betrachtet. Deshalb war den Verlobten erlaubt, was nach herkömmlicher christlicher Moral erst den Verheirateten erlaubt ist. Andererseits galt der Umgang einer Verlobten mit einem anderen Mann als Ehebruch und wurde gleich bestraft wie dieser (Dtn 22, 23 f.). Wir kennen diese Situation aus der Geburtsgeschichte Jesu: „Als seine Mutter Maria mit Josef verlobt war, fand es sich, ehe sie zusammengekommen waren, daß sie schwanger war. Weil aber Josef, ihr Mann, sie nicht bloßstellen wollte, gedachte er, sie heimlich zu entlassen" (Mt 1, 18 f.). „Heimlich" bedeutet: ohne gegen sie Strafanzeige zu erstatten, was für sie die Todesstrafe bedeutet hätte. Vielmehr wollte Josef in aller Stille von Maria geschieden werden.
Weil die Verlobung rechtlich der Ehe gleichgestellt war, konnten sich die Verlobten grundsätzlich auch schon einander hingeben. Formell war die Ehe geschlossen, sobald die junge Frau in das Haus des Mannes einzog. Und es war sicher die Regel, daß die Ehe erst nach der Eheschließung vollzogen wurde, denn vorher hatten die jungen Leute kaum Gelegenheit, unbeobachtet zusammenzukommen.
Wir wissen, wie kontrovers der voreheliche Geschlechtsverkehr heute beurteilt wird. Auf der einen Seite stehen die Umfragergebnisse, wonach neunzig Prozent der Männer und siebzig Prozent der Frauen voreheliche Intimbeziehungen haben. Andererseits lehnt die amtliche Kirche solche Beziehungen als unmoralisch und sündhaft ab. Aber könnte uns nicht ein Blick auf die alttestamentliche Gesetzgebung weiterhelfen? Es läßt sich nämlich in unserer Gesellschaft auch feststellen, daß sich die vorehelichen Beziehungen nicht in einer völligen sexuellen Freizügigkeit und Promiskuität vollziehen, daß vielmehr die Tendenz zu einem festen Partner von Jahr zu Jahr zunimmt. Es handelt sich bei weitem nicht immer um einen leichtfertigen Flirt für eine Nacht, sondern um eine bewußte Partnerwahl, um Bindung und Dauer, also um sogenannte „feste Verhältnisse". Suchten früher Studenten ihre erste Liebschaft unter Prostituierten, Dienstmädchen und Kellnerinnen, so sind es heute Freundinnen, Kolleginnen, Kommilitoninnen. Waren es früher sexuelle Beziehungen ohne jede persönliche Beteili-
gung und Verpflichtung, so wird heute ein vorehelicher Geschlechtsverkehr von den jungen Leuten nur akzeptiert, wenn ihm eine Liebesbeziehung zugrunde liegt. Er wird also grundsätzlich durchaus auf einen Partner beschränkt. Und insofern ist es gerechtfertigt, von einem „eheähnlichen Verhalten“, ja von einer „Vorwegnahme der Ehe“ zu sprechen. Wer immer Gelegenheit hat, mit jungen Paaren zusammen zu sein, wird den Ernst ihrer Liebe, die Verantwortung füreinander und ihre gegenseitige Treue nur bewundern. Wenn diese jungen Menschen nicht heiraten, dann liegt das oft an ihrer beruflichen und sozialen Ungesicherheit, aber häufiger noch an ihrer Angst, sich für immer zu binden — was ja eher als Zeichen für Verantwortung zu bewerten ist denn als Hemmungslosigkeit. Aber auch aus einem anderen Grund hat eine voreheliche Beziehung, wenn sie ernst gemeint ist, ihren Sinn. Man weiß heute, wie sehr die Qualität einer Ehe abhängig ist von der sexuellen Harmonie der Ehepartner. Hier wirken sich die kleinsten Spannungen aus, hier werden Versöhnungen beschlossen. Wie oft gehen junge Eheleute wieder auseinander, weil sie im Sexuellen nicht zusammenstimmen. Hätten sie diese Erfahrung vor der Ehe miteinander gemacht (oder machen dürfen), wäre manche Tragödie vermieden worden. Es mehren sich deshalb die Stimmen (so als erste Siegfried Keil und Stephan Pfürtner,
aber neuerdings auch Jakob David und Wilhelm Rohrbach), die dafür eintreten, die Verlobung, die ja aus der Mode gekommen ist, wieder aufzuwarten. Sie könnte wie im alten Israel einen Schutzraum für den Geschlechtsverkehr noch nicht verheirateter, aber ehewilliger Paare darstellen und der Absicht zur Dauer, auch für die Öffentlichkeit sichtbar, Ausdruck verleihen. Damit wäre dem Bedürfnis unzähliger junger Leute nach „Verpflichtung, aber ohne Endgültigkeit“ Rechnung getragen, und sie müssen nicht als „öffentliche Sünder“ von der Kirche verachtet und ausgeschlossen sein. Wir dürfen mit Recht feststellen, daß unsere Zeit eine neue Einstellung zur Leiblichkeit und Sexualität gewonnen hat. Liebe und Geschlechtslichkeit werden viel bewußter als je zuvor in die Verantwortung des einzelnen übernommen. Im Gegensatz zur früheren Abwertung und pruden Verdrängung wird die Sexualität und Geschlechtsgemeinschaft heute als ein Wert verstanden, der zum Menschen gehört und in dem man Menschsein erfährt. Auf der anderen Seite gibt es einen breiten Konsens, der Sexualität als etwas frei Verfügbares ansieht, das dem einzelnen zusteht, das er sich nehmen kann in beliebigem Umgang, das er ausprobieren, mit dem er experimentieren kann. Diese ungehemmte Freizügigkeit und Konsumhaltung gegenüber der Sexualität liegt unter dem Niveau des biblischen Liebesverständnisses.
Hier kann die Liebe, die uns vor allem das Alte Testament vor Augen führt, wegweisend sein. Das „Erkennen“ als Mann und Frau ist die Erfahrung des ganzheitlichen Menschen in der Sexualität; das Hohielied ist ein Zeugnis echter erotischer Liebe. Liebe aber, und gerade die erotische Liebe, prägt den Menschen in seinem Wesen. Isoliert und von außen ist sie nicht zu begreifen. Wenn sich aber der Mensch der Liebe öffnet, dann formt sie ihn, verändert sie ihn, sensibilisiert sie ihn für Werte und Bereiche, die ihn selbst übersteigen. Es ist deshalb nicht übertrieben, vom Wunder der Liebe zu sprechen. Denn die Liebe sprengt den Menschen mit seinen begrenzten Diesseits- und Alltagserfahrungen. Das Zauberische einer Begegnung liegt jenseits jedes Beweises. Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt. Wegen dieser den Menschen übersteigenden Kraft hat Liebe etwas mit Gott zu tun; ja sie kann sogar — mehr als alle rationalen Argumente — zum Gottesbeweis werden. Deshalb hat die Liebe auch in der Bibel ihren Platz.
Der Autor dieses Beitrags ist emeritierter Professor für Altes Testament in Tübingen. Er hat diese Gedanken in der Reihe „Theologische Meditationen“ unter dem Titel „Du hast mich verzaubert“ (Benziger-Verlag, Bd. 54, 78 Seiten, DM 9,80) etwas ausführlicher entfaltet.
in: Publik – Forum Nr. 15 / 27.7. 1980
in: P.-F. 15/79
Für dieses Dossier hatten wir auch die Analyse einer Umfrage bei Jugendlichen aus kirchlichem Milieu über Sexualität vorgesehen. Leider konnten wir die Auswertung dieser (über 600) Antworten bis zum heutigen Datum nicht zuwegebringen. Auf die interessanten Ergebnisse werden wir in einer nächsten Nummer zurückkommen.
Jugendliche selbst sind in unserm Dossier nicht zu Wort gekommen – leider! Von Jenen, die wir um einen Erfahrungsbericht gebeten hatten, hatte keiner den Mut – oder die Sprachfähigkeit – (vgl. Einleitung), selbst anonym, einen Beitrag zu schreiben. Wir hoffen, dass einige sich nun herausgefordert fühlen, uns zu schreiben, dass wir vielleicht keine Ahnung von der Realität haben und – wer weiss – nur falsche Probleme aufwarfen.
Leseempfehlungen
Für Jugendliche:
JANZING, Glücklich werden zu zwei, M. Grünewald-Verlag, Mainz 1981, ISBN 3 7867 0843 6
BRAUER, KAPITZKI, MEHL, VRAGE, Junge, Mädchen, Mann und Frau, Gütersloher Verlagshaus, 1980⁴, ISBN 3 579 03553 3
Mann und Frau. Eine Sexualkunde, 5 Bände, Tessloff Verlag, Hamburg 1975 (frz. Ausgabe bei Hachette)
Les mystères de la vie en bande dessinée. Tout savoir (ou presque) sur l’adolescence, l’amour et la naissance d’un enfant, édité par l’Oeuvre Nationale de l’Enfance, 67, av. de la Toison d’Or, B-1060-Bruxelles
Dr. M.-P. Molitor-Peffer, Sexualität hat mit Liebe zu tun, hrsg. vom "Planning Familial", Luxemburg
Für Erwachsene:
THOMASKY, Lernziel Zärtlichkeit, Beltz Verlag, Basel 1978, ISBN 3 407 62022 5
R. AFFEMANN, Sexualität im Leben junger Menschen, Herder Verlag, Freiburg i.B. 1980², ISBN 3 451 07661 6
Lennart NILSSON, Ein Kind entsteht, Mosaikverlag, München 1979, ISBN 3 570 05435 7
Die Redaktion bedankt sich recht herzlich bei allen Mitarbeitern, die ihr ermöglicht haben dieses Dossier zu gestalten. Es seien im einzelnen genannt: die Erzieher aus den verschiedenen Heimen, H. Mill Majerus vom Centre de pastorale familiale, Mme. Molitor-Peffer vom Mouvement luxembourgeois pour le planning familial und H. Marc Oberlé.
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!