Bargeldverweigerer: Putting cash out of business
Nur Bares ist Wahres – dieser Reim aus dem Volksmund kommt einem schnell in den Sinn, wenn es um die Zukunft des Bargelds geht. Was diese moderne Binsenweisheit intuitiv erfasst, lässt sich auch wissenschaftlich begründen – mit der Theorie des Vollgeldes.
Joseph Huber, Professor für Wirtschaftssoziologie und einer der führenden Fachleute auf diesem Gebiet, erklärt die Bedeutung von Vollgeld1 in Abgrenzung zum sogenannten Giralgeld. Giralgeld (auch Buchgeld oder Geschäftsbankengeld genannt) entsteht durch Einzahlung von Bargeld auf ein Bankkonto, hauptsächlich jedoch durch Kreditgewährung der Kreditinstitute, die dadurch Geldschöpfung betreiben. Banken erzeugen auch dann Giralgeld, wenn sie Wertpapiere und Sachwerte wie zum Beispiel Immobilien von Kunden (Nichtbanken) kaufen.
Vollgeld dagegen wird von einem staatlichen Organ ausgegeben, in der Regel der Zentralbank. Direkten Zugang dazu haben nur die Geschäftsbanken über die Konten, die sie bei der Zentralbank unterhalten. Wer als Bürger Vollgeld will, muss sich Münzen und Banknoten bei den Geschäftsbanken beschaffen.
Nur Vollgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Giralgeld dagegen ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es stellt lediglich ein Versprechen der Banken gegenüber ihren Kunden dar, auf Verlangen Bargeld dafür auszuzahlen. Salopp lässt sich sagen: Banken geben lediglich elektronische Gutscheine auf Geld heraus, die aber von allen anderen wie Geld angesehen und akzeptiert werden2. So kommt es, dass das im Euroraum heute meistgebrauchte Zahlungsmittel das Giral-
geld der Banken ist.
Vollgeld in Form von aktiv benutztem Bargeld beträgt nur noch 5 bis 10% der umlaufenden Geldmenge. Giralgeld trägt ganz wesentlich zu Spekulationsblasen bei. In jeder Bankenkrise erweise sich dann, so Professor Huber, „dass Giralgeld in seinem Bestand gefährdet, also unsicheres Geld ist.“ Daran könnten auch Einlagensicherungssysteme nichts Grundsätzliches ändern. Vollgeld-Befürworter wollen daher den Geschäftsbanken die Möglichkeit nehmen, selbst Geld zu schöpfen. Allein die Zentralbank als öffentliche Einrichtung soll noch elektronisches Geld erzeugen dürfen. Das war das Ziel der Vollgeld-Befürworter in der Schweiz, mit dem sie Anfang Juni bei einer Volksabstimmung gescheitert sind.
Solange Giralgeld weiterhin die Hauptrolle spielen darf, beherrscht die Finanz-industrie die Geldschöpfung. Und der einzelne Bürger liefert sich den Banken und ihren wiederkehrenden Krisen noch mehr aus, wenn er ganz auf Bargeld und damit auch ganz auf Vollgeld verzichtet.
Staatliche Stellen in der EU machen es den Bürgern allerdings nicht überall leicht, ihr Recht auf Verwendung von Bargeld wahrzunehmen. Als Beispiel seien hier die Regelungen in Frankreich angeführt, die Barzahlung in vielen Fällen auf einen Höchstbetrag von 1000 Euro beschränken3. Dahinter steht offensichtlich der Versuch, auf diese Weise Steuerhinterziehung zu erschweren.
In Deutschland geht es bisher wohl vor allem darum, Verwaltungsaufwand zu verringern, wenn Bargeldzahlungen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Daher müssen sich dort inzwischen Gerichte zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, ob man Rundfunkpflichtgebühren auch bar bezahlen darf.4
In der öffentlichen Diskussion in der EU war das Hauptargument für die Einschränkung der Benutzung von Bargeld in den letzten Jahren allerdings die Bekämpfung von Schwerstkriminalität. Kriminelle müssen sich auf Geldwäsche stützen, um „erfolgreich“ zu sein, wie eine Studie des Europäischen Polizeiamtes EUROPOL aus dem Jahr 2015 darlegt. Sie trägt den Titel Why is cash still king?5 und schildert anhand von konkreten Beispielen, wie Geldwäsche funktioniert und welche Rolle Bargeld dabei spielt. Am Ende der Studie steht die Feststellung: „Although not all use of cash is criminal, almost all criminals use cash at some stage in the money laundering process.“
Die EUROPOL-Studie dürfte nicht unerheblich dazu beigetragen haben, dass die Europäische Zentralbank im Mai 2016 beschlossen hat, die Produktion und Ausgabe der 500-Euro-Banknote Ende 2018 einzustellen. Ins Visier der EUROPOL-Analysten war insbesondere Luxemburg geraten, weil dort die Ausgabe von Bargeld durch die Zentralbank im Vergleich zu anderen Euro-Ländern sehr hoch war und weit über dem EU-Durchschnitt lag.
Insofern hat Yves Mersch als ehemaliger Chef der Luxemburger Zentralbank ein gewisses Glaubwürdigkeitsproblem, wenn er in seiner heutigen Eigenschaft als Mitglied des Direktoriums der EZB den glühenden Verfechter von Bargeld gibt.
Trotzdem sollte man die Argumente, mit denen er die Verwendung von Bargeld verteidigt, nicht einfach von der Hand weisen. Wie Mersch in einer Rede vor dem 4. Bargeldsymposium der Deutschen Bundesbank am 14. Februar 2018 dargelegt hat6, geht es dabei im Wesentlichen um drei Aspekte:
Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ermöglicht Freiheit: Es gewährt Privatsphäre und sichert damit Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ab.
Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ermöglicht Gleichheit und Teilhabe: Die leichte Zugänglichkeit von Bargeld, gerade auch für Ältere, sozial Schwache oder Minderjährige, ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie – beispielsweise Kindern – das Erlernen des Umgangs mit Geld.
Bargeld „funktioniert immer“. Wenn alternative Zahlungsmittel möglicherweise versagen, z.B. weil der Strom oder das Netz ausfallen, funktioniert das Zusammenleben mit Bargeld weiter.
Vor diesem Hintergrund sieht Mersch die EZB in der Pflicht, gegen Verwendungsbeschränkungen für Bargeld nötigenfalls einzuschreiten. Eine Situation, „bei der wir einschreiten würden, aber erfreulicherweise noch nicht mussten“, wäre laut Mersch die Diskriminierung von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel gegenüber privaten Zahlungsalternativen. Das, so Mersch, könnte zum Beispiel durch die Erhebung einer Zahlungsgebühr passieren.
Allerdings ist nicht ausgemacht, ob man solche Ankündigungen für bare Münze nehmen darf. Sonst müsste die EZB auch gegen Bargeldverweigerer vorgehen. Denn eine noch gravierendere Diskriminierung als die Erhebung einer Gebühr bei Barzahlung ist ohne Zweifel die Verweigerung der Annahme von Bargeld. Und es gibt inzwischen Einzelhändler, die Bargeld grundsätzlich verweigern und bei denen nur noch eine elektronische Zahlung möglich ist, selbst wenn der Kunde nur einen Kaffee bestellen will.7
Wenn die EZB auf diese Bargeldverweigerer hingewiesen wird, gibt ihre Generaldirektion Kommunikation dem Bürger, der sich beschwert, folgende etwas gewundene Antwort, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen:
„In Bezug auf Zahlungstransaktionen zwischen natürlichen und juristischen Personen – wie dies in der Situation, auf die Sie Bezug nehmen, der Fall zu sein scheint – ermöglicht es der Grundsatz der Vertragsfreiheit den Parteien im Prinzip, beispielsweise die Verwendung von Bargeld bei Transaktionen zwischen den Parteien selbst einzuschränken. Ein solcher Ansatz zwischen den beteiligten (juristischen oder natürlichen) Personen wird nicht als Widerspruch zum Status von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet, solange keine tatsächliche oder praktische Verpflichtung für die eine Partei besteht, einen Vertrag mit der anderen Partei einzugehen.“8
Solche Statements werden bei Anbietern „privater Zahlungsalternativen“ sicher gerne zur Kenntnis genommen. Und man darf gespannt sein, wie lange es noch dauert, bis der weltweit führende Kreditkartenanbieter Visa auch in Europa Restaurant- und Kioskbesitzern hohe Prämien anbietet, wenn sie sich vom Bargeld verabschieden. Eine entsprechende Marketing-offensive wurde im vergangenen Jahr in den USA bereits getestet.9 „We’re focused on putting cash out of business,“ erklärte mit viel Sendungsbewusstsein Visa Chief Executive Al Kelly im Juli vergangenen Jahres.10 Hat die EZB diese Kampfansage verstanden? u
1 https://www.vollgeld.de/
2 Das Bild stammt aus dem Buch von Paul Schreyer „Wer regiert das Geld – Banken, Demokratie und Täuschung“, Frankfurt 2016.
3 https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F10999
4 http://norberthaering.de/de/27-german/news/981-revisionsbegruendung
5 https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/cash-still-king-criminals-prefer-cash-for-money-laundering
6 https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2018/html/ecb.sp180214.de.html
7http://www.bento.de/future/bar-zahlen-oder-mit-karte-in-diesem-hamburger-cafe-kann-man-nur-mit-karte-zahlen-1867027/
8 E-Mail der EZB Generaldirektion Kommunikation vom 30.11.2017
9 https://usa.visa.com/about-visa/cashless.html
10 https://www.foxbusiness.com/features/visa-takes-war-on-cash-to-restaurants
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