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Sowohl in der Privatwirtschaft, wie auch im öffentlichen Dienst, sind Entlassungen aus politischen Gründen seit jeher übliche Mittel gewesen, um aktive Andersdenkende aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis zu entfernen und weniger aktive einzuschüchtern und damit zum Schweigen zu bringen.
In Deutschland wüteten am schlimmsten die Herrschenden der Nazizeit mit den ihnen Unbequemen. Tausende kommunistische, sozialdemokratische, liberale und christliche Beamte und Arbeiter wurden entlassen, eingesperrt, gefoltert, umgebracht oder zur Emigration gezwungen. Nach dem Zusammenbruch bestand im Rahmen der Entnazifizierung eine gewisse Hoffnung, dass der öffentliche Dienst im Geiste der Demokratie neu aufgebaut würde. Doch schon im Grundgesetz ist statt einer radikalen Erneuerung eher eine Restauration des vordemokratischen Beamtentums angelegt.
Ab 1950 wurden im Zuge des herrschenden Antikommunismus in der BRD Kommunisten und andere kritische Demokraten unterdrückt und in einigen Fällen aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Systematisiert wurde dieses Verfahren durch den Ministerpräsidentenerlass vom 28.1.72, auch Radikalenerlass genannt. Im Schatten der Baader-Meinhof Fahndungen wurden die Anhörungsverfahren zu einer antidemokratischen Waffe gegen alle politische Minderheiten. Anschliessend zwei Fälle aus jüngster Vergangenheit, die uns bekannt wurden, wahllos herausgegriffen:
Der Fall Gerhard Damerau:
In der Praxis der Berufsverbote kommt es öfters zu einem Zusammenspiel zwischen Kirche und Staat. Ein Beispiel dafür ist der Fall Gerhard Damerau. Damerau ist kath. Religionslehrer und erhielt 1974 die vorläufige Erlaubnis zur Erteilung von R.U. Anfang 1975 sollte er in einer Anhörung Zweifel über seine Verfassungstreue ausräumen. Seine Kandidatur zum Studentenparlament auf einer Liste des MSB Spartakus (DKP-Studentenorganisation) geriet ihm zum Verhängnis und die Landesregierung verweigerte ihm die Einstellung.
In der Zwischenzeit hatte ihn ein ‚Kollege‘ beim Generalvikariat denunziert: Nach einer gemeinsamen gruppendynamischen Tagung katholischer Religionslehrer meinte dieser Kollege, Damerau sei noch nicht genügend reif und gefestigt, vor Schülern R.U. zu erteilen und teilte dies dem Generalvikariat mit. Nach einigen Gesprächen wurde G.Damerau von der Kirche die Lehrerlaubnis verweigert.
Zwei Wochen später teilte die Landesregierung mit, dass die Zweifel gegen ihn nicht mehr bestanden. Trotzdem würde man ihn aber nicht einstellen, da ihm ja der Bischof keine Lehrerlaubnis gegeben hätte.
So konnte der Schwarze Peter dem Bischof zugeschoben werden und die Regierung konnte das Verfahren unpolitischer gestalten.
Erfahrungsbericht einer Studentin:
Am Anfang des Wintersemesters bekam ich einen Job bei der zentralen Studienberatung, der darin bestand, Erstsemester während ihrer ersten Studienwoche zu betreuen. An drei Tagen stand ich ihnen jeweils sechs Stunden zur Klärung von fachlichen und allgemeinen Problemen zur Verfügung. Doch zuvor gab es eine sogenannte Tutorenschulung, bei der ich auch die anderen Tutoren erstmals sah. Unser Erstaunen war gross, als wir erfuhren, das fast die Hälfte der Kandidaten aus politischen Gründen abgelehnt worden war. Dieser hohe Prozentsatz erklärt sich daher, dass die Ausschreibung dieser Stellen über die Fachschaften (Studentenvertretungen) gelaufen war, die auch, unter anderem Vorzeichen allerdings, Betreuungsprogramme anboten. Ein Versuch der Abgelehnten die anderen zu einem Roykott zu bewegen, scheiterte daran, dass wir ein zusammengehörter Haufen waren, in dem keine Solidarität aufkommen konnte – schon gar nicht in den paar Tagen in denen das ganze über die Bühne lief – aber auch weil die meisten auf das Geld, was sie hier verdienen wollten angewiesen waren.
"Ich gelobte: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren."
Als wir dieses Gelöbnis ablegten, hatte ich natürlich ein sehr schlechtes Gefühl, wegen der abgelehnten Kommilitonen zuerst, aber mehr noch wegen des Schlusses den man aus dieser Ablehnung ziehen konnte: irgendwer musste uns alle auf unsere Zuverlässigkeit überprüft haben. War es der Verfassungsschutz oder die Unibürokratie? Im Endeffekt lief es auf das Gleiche hinaus: Keine Einstellung der aktiven Studentenvertreter, und das bei einem 18-Stundenjob.
Dominique
Die Reihe könnte natürlich ins Unendliche verlängert werden. Bis Juli 1975 (!) wurden 136 Personen wegen DKP-Zugehörigkeit, 14 wegen Mitgliedschaft in maoistischen Gruppen mit Berufsverboten "bestraft". 50 Sozialdemokraten wurden vom Berufsverbot betroffen. Nur bei 3 Personen war die NPD-Mitgliedschaft der Grund für ein Berufsverbot. Rund 500 000 Überprüfungen wurden bis zum heutigen Tag durchgeführt, rund 3000 Personen nicht eingestellt.
Die Praxis der Anhörungsverfahren ist kaum in ihrem ganzen Ausmass feststellbar, da einerseits die Politiker, die Berufsverbote politisch zu vertreten haben, nicht an einer lückenlosen Information interessiert sind, andererseits den Betroffenen nichts an der Veröffentlichung zumindest des eigenen individuellen Falles gelegen ist.
In der Regel sind akademische Berufsgruppen betroffen. Die häufigsten Opfer sind Lehrer aller Schularten. Juristen, Journalisten, Sozialarbeiter, Ärzte und Pfarrer mussten bereits auf Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus politischen Gründen verzichten. In sehr vielen Fällen genügt die Mitgliedschaft in einer "verfassungsfeindlichen" Organisation, um die Massnahmen zu begründen. Oft wurde die DKP-Mitgliedschaft dem Bewerber zum Verhängnis, obschon die DKP keineswegs verboten ist. Doch auch zahlreiche Sozialdemokraten wurden Opfer der Berufsverbote. Spielte die Mitgliedschaft in einer Organisation keine Rolle, wurde der Vorwurf der verfassungswidrigen Tätigkeit auf sehr vielfältige Art und Weise konkretisiert.
Meistens fand sich in der Berufstätigkeit selbst ein Anlass. "Linksideologisch fixierter Unterricht" bei Lehrern oder "linkslastige Rundfunksendungen" bei Journalisten wurden nicht geduldet. Neben den natürlicherweise politischen Fächern Gemeinschaftskunde, Geschichte und Deutsch führte auch häufig ein zu kritischer Religionsunterricht sowie Sexualkundeunterricht zu Beanstandungen.
Öffentliche Äusserungen verschiedenster Art wurden sehr oft zum Verhängnis: Öffentliche Kritik an Missständen oder Vorgesetzten z.B. Demonstrationsteilnahme wurde oft als genügender Beweis angeführt. In einigen Fällen führte allein die gleiche Adresse wie die anderer "Verfassungsfeinde" zum Berufsverbot.
Öffentliche Äusserungen verschiedenster Art wurden sehr oft zum Verhängnis: Öffentliche Kritik an Missständen oder Vorgesetzten z.B. Demonstrationsteilnahme wurde oft als genügender Beweis angeführt. In einigen Fällen führte allein die gleiche Adresse wie die anderer "Verfassungsfeinde" zum Berufsverbot.
Nicht etwa ‚Radikale‘ im allgemeinen werden zu Staatsfeinden gestempelt, sondern nur jene Menschen, die durch ihre Auffassung die kapitalistische Wirtschaftsordnung bedrohen. Ausschliesslich linke Demokraten müssen sich Anhörungsverfahren unterwerfen, obschon ihr einziger Verstoss darin besteht, auf demokratischem Weg die kapitalistische Gesellschaft verändern zu wollen.
Guy Rewenig sieht in der ‚bundesweiten Hatz (…) (die) mittlerweile so methodisch vorangetrieben wird (…) unwillkürlich Vergleiche mit der Einfädelung der Judenverfolgung unter Hitler (…). Die neuen Juden sind Gesellschaftskritiker und repräsentieren den breiten Fächer von Tendenzen, die sich unter diesem Sammelbegriff zusammenfassen lassen.‘
‚Das Etikett ‚Demonstrant‘ genügt mittlerweile, um die Anklage des politischen Sittenverstosses zu untermauern… Kriminalisiert wird allein die politische Aktionsfähigkeit, allein die Bereitschaft, politische Rechte praktisch wahrzunehmen.‘
‚Die gesamte Bevölkerung ist eingeschüchtert, die öffentliche Meinungsbildung droht, in unverbindlichem Konformismus zu versanden. (…) Duckmäusertum und Denunziantentum wachsen erneut zu untrüglichen Symptomen an.‘
Materialien: päd.extra 13/14-75, 15/16-75; Guy Rewenig in: d’Lëtzeburger Land, 12. März 1976
GWS in: d’Lëtzeburg Land 11/76
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