Braucht Luxemburg ein Wahlrecht ab 16?

Aktuell steht die politische Partizipation Minderjähriger im Fokus des Referendums vom 7. Juni 2015, das sich u.a. mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren befasst. Bereits heute steht fest, dass dieses konsultative Referendum sowohl für die Luxemburger Demokratie als auch für ihr Verständnis richtungs- und zukunftsweisend sein wird, da gleich zwei der drei Referendumsfragen eine Ausdehnung des Wahlrechts vorsehen.

Beim Vorschlag der blau-rot-grünen Regierung betreffend die politische Beteiligung Minderjähriger handelt es sich um ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, das ein persönliches Einschreiben in die Wahllisten erfordert und somit freiwillig ist. Die Fragestellung schließt aber das Kandidieren bei Wahlen — also das passive Wahlrecht — für Minderjährige aus. Einmal eingeschrieben jedoch gilt für den jungen Bürger genauso wie für alle Luxemburger Staatsbürger die Wahlpflicht bei Gemeinde-, Parlaments- und Europawahlen sowie Referenden.

Bereits durch die Ratifizierung1 der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1993 verpflichtete sich Luxemburg dazu, Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten sich an bestimmten Entscheidungsprozessen beteiligen zu dürfen.2 Die politische Realität trägt dieser internationalen Verpflichtung jedoch nur beschränkt Rechnung. Jugend-, Bildungs- und Familienpolitik, die Minderjährige oft direkt betrifft, werden sehr oft auf kommunaler oder nationaler Ebene entschieden, ohne dass die Meinung der jungen Menschen mit einfließen kann. Die Idee der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 war es, die sozialen und politischen Kinderbürgerrechte neu aufzustellen. In diesem Kontext spielt das als innovativ geltende Prinzip der Partizipation eine bedeutende Rolle, da das Kind hier erstmals als Rechtssubjekt und Inhaber von Menschenrechten anerkannt wird.3

Die Forderung der Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 ist kein Novum und wird bereits seit Jahren in Luxemburg wie auch in anderen europäischen Ländern diskutiert. In der EU ist Österreich bislang der einzige Staat, der das Mindest-alter zur Beteiligung an Nationalwahlen auf 16 Jahre gesenkt hat.4 In Deutschland führte Niedersachsen als erstes Bundesland das aktive Wahlrecht ab 16 auf Kommunalebene ein. Mehrere Länder (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) folgten diesem Beispiel. Wählen ab 16 auf Landesebene ist bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich.5

In Luxemburg wurden bereits im Jahr 1996 zwei Gesetzesentwürfe zur Senkung des Wahlalters eingereicht — der Gesetzesentwurf Nr. 41416 (Wahlrecht ab 17 bei Nationalwahlen) der damaligen Abgeordneten René Kollwelter und Marc Zanussi (LSAP) und der Gesetzesentwurf Nr. 42367 (Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen) des Abgeordneten Eugène Berger (DP). Nachdem beide Entwürfe zurückgezogen wurden, versuchte der Abgeordnete Berger im Jahr 2012 erneut sein Glück, indem er sich für ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunal-,National- und Europawahlen einsetzte. Drei Anläufe, drei Misserfolge: 2012 stimmten die Abgeordneten der ADR, der CSV und der LSAP gegen den Gesetzesentwurf Nr. 6205, den ebenfalls Berger eingereicht hatte.8 Das Jugendparlament sprach sich in den letzten Jahren für ein Wahlrecht ab 16 bei Kommunal-, National-,sowie Europawahlen aus und forderte außerdem Veränderungen im Schulsystem, um die Schüler adäquat auf ihre erste Wahl vorzubereiten. Zudem plädieren einige politische Jugendorganisationen seit Jahren für eine Ausdehnung des Wahlrechtes für Jugendliche.

Das Referendum als Durchbruch?

Wohl kaum, wenn die Regierungsparteien und Déi Lénk die Luxemburger Urnengänger nicht noch in den regionalen Informationsversammlungen zu überzeugen vermögen. Denn die letzten TNS-ILRES Umfragen9 sind in diesem Punkt ernüchternd. Nur 33% der Befragten befürworten die vorgeschlagene Senkung des Wahlalters. Immerhin 45% der 18- bis 24-Jährigen würden diese Referendumsfrage mit „Ja“ beantworten. Bedauernswert ist, dass keine aktuelle Statistik vorliegt, die die Meinung der betroffenen Altersschicht widerspiegelt. Zuletzt wurden Minderjährige in den Jahren 2008 und 2009 im Rahmen der „Jugendëmfro“10 zum Wahlrecht ab 16 befragt: Damals sprachen sich 64% der 12- bis 18-Jährigen für eine Senkung des Wahlalters aus.

Warum nur scheinen Erwachsene so skeptisch gegenüber der Jugend? Unterscheiden sollte man zwischen jenen, die überzeugt sind, dass man jungen Menschen nur die Möglichkeit zur Beteiligung geben muss, damit ihr politisches Interesse und Engagement aktiviert wird und denjenigen, die behaupten, dass „Jugendliche politikverdrossen sind, eine hedonistische Spaßgesellschaft darstellen und oft eine „Null-Bock-Mentalität“ aufweisen“.11 Die letzten Shell-Studien12 und das Jugend-survey des Deutschen Jugendinstituts13 belegen, dass man Jugendliche nicht leichtfertig als politisch desinteressiert abschreiben sollte. Sie interessieren sich bevorzugt für Themen wie Umwelt, Menschenrechte und Frieden und ziehen es vor, sich eher in unkonventionellen und kurzfristigen Formen zu engagieren. In diesen Studien ist jedoch eine Verdrossenheit gegenüber parteipolitischen Akteuren erkennbar, die Jugendliche davon abhält, sich parteipolitisch zu engagieren. Dieses Phänomen lässt sich auch in Luxemburg beobachten. Schüler und Studenten trieb es in den letzten Jahren mehrmals auf die Straße, um gegen die Vorhaben der Regierung in Bezug auf die Beschäftigungspolitik (Gesetzesentwurf 5611, 2006), Bildungspolitik („Lycées“-Reform, 2011) oder die Kürzung der Studienbeihilfen (Gesetzesentwurf 6670, 2014) zu demonstrieren. Nicht vergessen sollte man auch, dass die Generation der digital natives besser und schneller denn je informiert ist.

Jugendliche werfen Politikern sowohl fehlendes Verständnis als auch Desinteresse an Themen der jungen Generationen vor. Wirft man einen Blick auf das Luxemburger Parlament, so findet man einen Altersdurchschnitt von rund 52 Jahren vor. Berücksichtigt man die Anzahl der Abgeordneten unter 35 Jahren im Parlament, so stellt man eine Verdoppelung im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode fest. Nichtsdestotrotz fällt leider zunehmend auf, dass junge Abgeordnete, die vorher sogar das Amt des Vorsitzenden der Jugendorganisation bekleideten, in ihrer aktuellen Funktion eher selten die Interessen der jungen Generation vertreten. Beispielsweise bei der Reform der Studienbeihilfen hätten diese Jungpolitiker die Rolle des politischen Brückenbauers einnehmen und so ihre Anteilnahme an den Interessen der jüngeren Generation ausdrücken können. Vielleicht erklärt sich dieser Sachverhalt aber auch dadurch, dass Nachwuchspolitiker versuchen als vollwertige und kompetente Politiker wahrgenommen zu werden indem sie ihre „Kinderschühchen“ abstreifen.

Des Weiteren könnte die Senkung des Wahlalters auch dem demographischen Wandel in Luxemburg entgegenwirken. In einer immer älter werdenden Gesellschaft14 ist es wichtig, die Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu wahren und dadurch auch die soziale Kohäsion zu stärken. Die Einführung des Wahlrechts ab 16 wäre ein erster Schritt, die etablierte Politik zu bewegen, den Interessen der jungen Menschen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Das alleinige Einführen des Wahlrechts ab 16 Jahren ist dennoch nicht ausreichend. Kinder- und Jugendpartizipation benötigt pädagogische Begleitung — sowohl durch Erwachsene, die lediglich unterstützend wirken, als auch durch ein durchdachtes Konzept für politische Bildung. Der Autor Johannes Bach15 macht in diesem Kontext auch auf einige Gefahren der jugendlichen Partizipation aufmerksam. Zunächst muss die etablierte Politik die Jugendlichen ernst nehmen und diese nicht nur auf sogenannte „Beteiligungsspielwiesen“ abschieben. Ein weiteres Risiko wäre, dass Wahlstimmen der Jugendlichen von den Eltern genutzt werden, um deren bevorzugte Partei zu wählen. Das letztere Argument ist wohl stichhaltig, jedoch wäre es scheinheilig zu behaupten, dass dieses Risiko des Beeinflussens nichtig wird mit dem Eintreten des 18. Lebensjahres. Diese Gefahren sollten vom Gesetzgeber anerkannt und weitmöglichst eingedämmt werden, denn eine daraus resultierende Einschränkung der Beteiligungsrechte für Jugendliche sei keine Alternative, so Bach. In diesem Sinn ist es umso erforderlicher, die politische Bildung in den Schulen zu fördern, um sowohl das politische Interesse und den kritischen Geist der Jugendlichen zu wecken als auch es ihnen zu ermöglichen, eigene Schlüsse zu ziehen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Ab dem 11. bis 12. Lebensjahr sind Jugendliche imstande, eigene Denkoperationen durchzuführen und logischen Argumentationsformen zu folgen. Theoretisch sind Jugendliche dieser Alterssparte in der Lage politisch mitzureden und politische Zusammenhänge zu erkennen.16 Warum also 16 Jahre als Grenze wählen? Im Gesetzesentwurf Nr. 6205 wurde das damit begründet, dass die luxemburgische Gesetzgebung 16-Jährigen bereits einige Rechte einräumt, die mit Pflichtbewusstsein verbunden sind, wie z.B. das Arbeitsverbot bis zum 16. Lebensjahr oder die Anfrage des Führerscheins für die Klassen AM, A1 und F17. Vielleicht ist es an der Zeit, dass wir Erwachsene uns eingestehen, dass 16-Jährige längst beweisen, dass sie nicht nur bereit sind Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, sondern auch für die Gesellschaft. Außerdem macht das Öberschreiten des 18. Lebensjahres den jungen Erwachsenen nicht zwangsläufig zu einem verantwortungsbewussten, informierten und an Politik interessierten Menschen. Politisches Interesse und Verantwortungsgefühl entstehen durch einen Lernprozess, den man bereits lange vor dem 18. Lebensjahr anregen muss, z.B. durch Beteiligung in Kindergemeinde-räten, im Jugendparlament, in politischen Parteien, durch soziales Engagement etc. Allein die Möglichkeit sich an einer Wahl zu beteiligen, erhöht bei Jugendlichen die Fähigkeit sich mit politischen Zusammenhängen auseinanderzusetzen. Vielleicht wäre es doch an der Zeit Jugendliche als „human beings“ und nicht nur als „human becomings“ anzusehen.

1.Ratifizierung durch das Gesetz vom 20.12.1993.
2.Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention: http://www.kinderrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-370/#artikel-12—bercksichtigung-des-kindeswillens
3. Die sozialen und politischen Kinderbürgerrechte sollten anhand der drei „P“, welche für „protection, provision et participation“ stehen, neu aufgestellt werden: https://www.gouvernement.lu/884641/13jacobs
4.http://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16/waehlen-ab-16-europa
5.http://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16/waehlen-ab-16-deutschland
6.http://chamber.lu/wps/portal/public/RoleEtendu?action=doDocpaDetails&backto=/wps/portal/public&id=4141#
7.http://chamber.lu/wps/portal/public/RoleEtendu?action=doDocpaDetails&backto=/wps/portal/public&id=4236
8.http://chamber.lu/wps/portal/public/RoleEtendu?action=doDocpaDetails&backto=/wps/portal/public&id=6205
9.TNS ILRES Februar, 2015: https://www.tns-ilres.com/cms/Home/News/Publications/2015/TNS-ILRES—PolitMonitor-RTL-LW-Referendum-II-Febr
10. http://www.europaforum.public.lu/fr/actualites/2009/03/jugendemfro-cgjl/index.html
11.Rodoniklis, W.: Masterarbeit Politisches Interesse von Jugendlichen. Eine empirisch-vergleichende Untersuchung in den Landeshauptstädten Düsseldorf und Stuttgart, Stuttgart u. Düsseldorf, 2009, S. 5.
12.http://www.shell.de/aboutshell/our-commitment/shell-youth-study.html
13.Gille, M., Sardei-Biermann, S., Gaiser, W., de Rijke, J.: Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland -Lebensverhältnisse, Werte und gesellschaftliche Beteiligung 12- bis 19-Jähriger, Springer-VS, 2006
14.http://www.statistiques.public.lu/catalogue-publications/luxembourg-en-chiffres/luxemburg-zahlen.pdf, S. 11.
15.Bach, Johannes: Möglichkeiten politischer Partizipation von Kindern und Jugendlichen am Beispiel des Jugendrats der Stadt Cham. In: Oerter, Rolf/Höfling, Siegfried: Mitwirkung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. München, 2001, S.176-200.
16.Burdewick, Ingrid: Jugend — Politik — Anerkennung. Eine qualitative empirische Studie zur politischen Partizipation 11- bis 18-Jähriger. Bonn, 2003, S. 42.Artikel 76 der lux. Sraßenverkehrsordnung.

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