Das Geschäft mit dem Tod

SES, Zukunftsfonds, Pensionsfonds

Der Luxemburger Staat investiert in Waffen- und Rüstungsindustrie und macht Geschäfte mit Aktivitäten, die gegen internationales Recht, gültige Konventionen und Menschenrechte verstoßen. So bei der Satellitengesellschaft SES, dem Luxemburger Zukunftsfonds und dem öffentlichen Pensionsfonds.

„Unser Krieg gegen den Terror beginnt mit Al-Qaida, aber er endet nicht dort. Er wird nicht enden, bis jede terroristische Gruppe von globaler Reichweite gefunden, gestoppt und geschlagen ist.“ So erklärte US-Präsident George W. Bush am 20. September 2001 – 9 Tage nach 9/11 – vor dem US-Kongress den „Krieg gegen Terror“. Dazu gehört auch der Einsatz von bewaffnete Drohnen, die via Satellit gesteuert werden um „Terroristen“, die auf der amerikanischen „kill-list“ stehen, gezielt abzuschießen.

Es störte die US-Administration nicht, dass der Einsatz von Killerdrohnen eine Vollstreckung der Todesstrafe ohne Gerichtsurteil darstellt; dass dabei vor allem Zivilisten, auch viele Kinder, getötet werden, gilt als Kollateralschaden. Um 2009 den Anführer der Taliban Baitullah Mehsud zu töten, führten die USA insgesamt 16 Drohnenangriffe durch, bei denen, je nach Schätzung zwischen 207 und 321 Menschen ums Leben kamen. Die meisten davon waren unschuldige Zivilisten. Der Krieg mit den Killerdrohnen verstößt gegen die Genfer Konvention, die nach dem 2. Weltkrieg geschaffen wurde, unter anderem um die Zivilbevölkerung während Kriegen zu schützen. Außerdem ist dieser Krieg vollkommen kontraproduktiv, da er mehr Terror und „Terroristen“ produziert, als er deren beseitigt!

Killerdrohnen durch SES-Satelliten gesteuert …

Und dort mittendrin steht die Luxemburger SES. Über ihre Satelliten wird ein beträchtlicher Teil der Killerangriffe gesteuert. Noch vor Jahren scheute sich die SES das Steuern von Militärdrohnen offen zuzugeben. Es war der hundertprozentigen SES-Tochter SES-GS (SES-Gouvernement Solutions) vorbehalten, Kommunikationsbandbreiten für Drohneneinsätze anzubieten. Nachdem das „Luxemburger Wort“ im Dezember 2016 auf die entsprechende Werbung auf der Internetseite von SES-GS hingewiesen hatte, wurden diese Bilder sofort vom Internet-Auftritt der SES-GS entfernt. Verträge mit dem amerikanischen Verteidigungsministerium zur Bereitstellung von Übertragungskapazitäten unter anderem für die Air Base in Ramstein, wurden geheim gehalten. Inzwischen wirbt die SES direkt und offen für diesen neuen Geschäftszweig.

Und diese SES gehört dem Luxemburger Staat und der Spuerkeess.

Es geht hier nicht darum alle Aktivitäten der SES zu verteufeln. Vieles, was deren Satelliten ermöglichen, ist durchaus nützlich und oftmals hilfreich, so beispielswiese das Übertragen von Telefongesprächen und andere Kommunikationen, das Übertragen von Internet und Fernsehen, ebenso wie die Kommunikation in entlegene Teile der Welt und in Notstandsgebiete.

Selbst das Steuern von Drohnen ist nicht per se zu verurteilen, so etwa wenn es sich um zivile Transport- und Beobachtungsdrohnen handelt. Doch wenn die SES offen für das Steuern von Drohnen vom Typ Reaper oder Predator wirbt und beim Steuern von Killerdrohnen mitmacht, kann die Regierung sich nicht unwissend stellen, so wie dies Medienminister Xavier Bettel und Verteidigungsminister Etienne Schneider noch im Oktober 2015 in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Serge Urbany vortäuschten.

Die Bereitstellung von Satellitenkapazitäten zum Steuern von Drohnen, die Menschen umbringen, ist für die SES zu einem Geschäftszweig geworden. Doch bis dato hat sich kein Vertreter des Staates im Verwaltungsrat der SES dagegen gewehrt. Und kein Regierungsmitglied, kein Parlamentsbeschluss hat die SES bisher aufgefordert, dies zu unterlassen. Folglich stellt auch der Luxemburger Staat das Geschäft mit dem Töten über elementare Menschenrechte!

… internationales Recht missachtet

Dies obwohl der Luxemburger Staat, ebenso wie seine Vertreter in den Verwaltungsräten, eigentlich dazu verpflichtet sind für die Achtung der Menschenrechte, der Genfer Konvention und anderer international gültiger Bestimmungen zu sorgen. Zweifellos könnte die SES auch gute Geschäftsresultate ohne die Beihilfe zum Steuerern von Killerdrohnen machen. Stattdessen ist die SES dabei, diesen Geschäftszweig noch auszubauen.

Im Februar 2015 wurde – um die Militärausgaben zu steigern und den Beitrag Luxemburgs zur Nato zu erhöhen – die Joint Venture LuxGovSat SA gegründet, eine öffentlich-private Partnerschaft, zwischen dem Luxemburger Staat und der SES ASTRA SA, einer Tochtergesellschaft der SES. Diese soll den Kommunikations-satelliten GovSat, dessen Sendekapazitäten ausschließlich für militärische Zwecke genutzt werden sollen, auf Orbit bringen. Dabei will die Regierung – laut Gesetzesprojet – strikt darauf achten, dass der neue Satellit nur zu Kommunikationszwecken und keineswegs „zur Steuerung von Drohnen“ benutzt wird, und das internationale Recht, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von bewaffneten Drohnen, respektiert wird.

Es ist unverständlich, wieso der Staat bei LuxGovSat SA auf den Respekt von internationalem Recht, insbesondere im Bezug auf die Steuerung von bewaffneten Drohnen, achten will, und dies nicht bei den Aktivitäten der SES selbst tut, obschon er dort mehrheitlicher Teilhaber ist. Soll internationales Recht bei militärischen Vorhaben respektiert werden, während es bei kommerziellen Aktivtäten missachtet wird? Eine nicht hinnehmbare Doppelmoral! Oder soll sich dieser Widerspruch etwa dadurch auflösen, dass GovSat früher oder später ebenfalls (bewaffnete) Drohnen steuert und damit internationales Recht missachtet, so wie die SES dies jetzt schon tut?

Auch in anderen Bereichen verstößt der Staat gegen gültige internationale Konventionen. Der öffentliche Luxemburger Pensionsfonds investiert nachweislich in Firmen, die elementare Menschenrechte mit Füssen treten oder das Klimaschutzabkommen von Paris nicht respektieren. Und der Luxemburger Zukunftsfonds unterstützt sogar Betriebe, die Streubomben produzieren.

Zukunftsfonds …

Als Donald Trump im November 2016 die US-Präsidentschaftswahlen für sich entscheiden konnte, hießen die Gewinner unter anderem General Dynamics, Lookhead Martin, Northrop Grumman, Raytheon oder Textron. Die Aktienkurse dieser US-Rüstungskonzerne zogen sprunghaft an und blieben seither auf einem konstant hohen Niveau, da sich die Investoren von der republikanischen Administration eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben und eine aktivere Politik beim Einfädeln von internationalen Waffendeals erhofften. Eine Hoffnung, die sich auch prompt erfüllte, als Trump im Mai mit Saudi-Arabien, das unter anderem in einen schmutzigen Krieg im Jemen involviert ist, einen Rüstungsdeal über 110 Milliarden Dollar unterschrieb, was den genannten Firmen zu weiteren Aktiengewinnen verhalf.

Von dieser Entwicklung profitiert – wenn auch in bescheidenem Maße – der Luxemburger Zukunftsfonds. Dieser Staatsfonds, der 2014 im Zuge des „Zukunftspak“ von der aktuellen Regierung ins Leben gerufen wurde, hält indirekt Anleihen dieser Konzerne. Auch wenn die absoluten Summen, die von der Regierung in diese Firmen investiert werden, angesichts der weiten Streuung des Portfolios eher gering sind, stellt sich trotzdem die Frage nach der poli-
tischen Verantwortung.

Dies umso mehr, da oben genannte Konzerne von einem anderen staatlichen Fonds in Luxemburg prinzipiell gemieden werden: Wegen ihrer Beteiligung an Atomwaffenprogrammen oder der Herstellung von Streumunition hat der Pensionsfonds diese Konzerne allesamt auf ihre Ausschlussliste gesetzt und damit aus ihrem Portfolio verbannt. Denn schließlich verstoßen diese Firmen gegen internationale Konventionen, die Luxemburg ratifiziert hat.

Das heißt jedoch nicht, dass der Pensionsfonds nicht in die Rüstungsindustrie investiert. Er hält durchaus Anteile von Firmen wie Thales, United Technologies, Harris Corp, Rolls-Royce oder Rheinmetall, deren Umsatz ganz oder teilweise mit der Produktion von Waffensystemen erwirtschaftet wird. Zumindest versucht er jedoch ein Minimum an ethischen Kontrollmechanismen umzusetzen, auch wenn diese von der Zivilgesellschaft berechtigterweise als völlig unzureichend kritisiert werden. Dem Zukunftsfonds sind solche Kriterien dagegen völlig fremd, investiert er doch in rund 25 von den 66 Konzernen, die beim Pensionsfonds auf der Ausschlussliste stehen.

… versus Pensionsfonds

Anders als der Pensionsfonds, der Sozialminister Romain Schneider unterstellt ist, unterliegt der Zukunftsfonds der Autorität von Finanzminister Pierre Gramegna. Als dieser im zuständigen Parlamentsausschuss auf die offensichtliche Inkohärenz angesprochen wurde, antwortete er sinngemäß mit einem Achselzucken und sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf; das Fehlen ethischer Kriterien wird vom Finanzminister mit der speziellen Anlagestrategie des Zukunftsfonds gerechtfertigt.

Es wird nämlich in Anteile von 11 börsennotierten Investmentfonds (ETF / Exchange-Traded Fund) investiert, die jeweils einen bestimmten Finanzindex abbilden. Dabei hat der Kapitalgeber keinerlei Einfluss auf die Investitionsstrategie des Anbieters und kann daher, im Gegensatz zum Pensionsfonds, auch keine Ausschlussliste durchsetzen. Angesichts der noch relativ niedrigen Gesamtsumme des Zukunftsfonds von weniger als 200 Millionen Euro seien diese Instrumente rentabler, da mit relativ geringen Verwaltungskosten verbunden, heißt es von Seiten des Finanzministers.

Diese Erklärung kann nicht wirklich überzeugen. Erstens wäre es durchaus möglich gewesen, die Gelder des Zukunftsfonds durch den Pensionsfonds verwalten zu lassen. Dadurch hätte es keiner Verdopplung der Verwaltungsstrukturen bedurft und die Kriterien des Pensionsfonds für eine sozial verantwortliche Politik wären automatisch auch auf den Zukunftsfonds angewandt worden. Zweitens beinhaltet die Argumentation Pierre Gramegnas unweigerlich die Aussage, dass Renditen wichtiger sind als ethische Beweggründe.

Laut eigenen Aussagen sollen die Ersparnisse und Renditen des Zukunftsfonds „den künftigen Generationen“ hier in Luxemburg zugutekommen. Welchen Preis „die jetzigen Generationen“ in Kriegs- und Krisengebieten dafür bezahlen, wird nicht berücksichtigt!

Die Investitionspolitik der beiden öffentlichen Fonds muss daher dringend überdacht werden. Anstatt ausschließlich eine rein profitorientierte Anlagestrategie zu verfolgen, die die Folgewirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend ausblendet, sollte der Staat versuchen, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Dabei wären Investitionen in erneuerbare Energien, Wohnungsbau oder die Solidarwirtschaft nicht nur im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung, sondern auch weit weniger riskant.

Fondsindustrie und Rüstungs-industrie

Angesichts der Summen, die insgesamt in Luxemburg von der privaten Fondsindustrie gemanagt werden, erscheinen beide öffentliche Fonds fast winzig. Von den rund 4000 Milliarden Euro, die hier im weltweit zweitgrößten Umschlagplatz für Investmentfonds verwaltet werden, fließt unzweifelhaft auch ein beachtlicher Anteil in die Rüstungsindustrie. Man kann die große Bedeutung des hiesigen Finanzplatzes bei der Finanzierung der Waffenproduktion nicht in Abrede stellen: Luxemburg ist weit mehr in die internationale Rüstungsindustrie verstrickt, als man von öffentlicher Seite zugeben möchte. Darüber, dass dabei gesetzliche Vorschriften, zum Beispiel in Bezug auf Waffen- und Rüstungsindustrie, oftmals mit Füssen getreten werden, wird geflissentlich hinweg gesehen.

Im Falle der Streubomben beispielsweise besagt das Gesetz, mit dem Luxemburg die Osloer Konvention ratifiziert hat, in Artikel 3 ganz klar, dass es physischen und moralischen Personen untersagt ist, wissentlich Streumunition zu finanzieren. Sowohl private Fondsgesellschaften als auch der öffentliche Zukunftsfonds verstoßen offensichtlich gegen dieses nationale Gesetz, da sie wissentlich Gelder in solche Konzerne investieren.

Dass derartige Verstöße nicht öfter zutage treten, liegt ebenso an der sehr dünnen Gesetzeslage in diesem Bereich. Eine sehr interessante Studie von Amnesty International Luxembourg zeigt, dass Luxemburg seine internationalen Verpflichtungen bei der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch illegale Waffen völlig unzureichend in nationales Recht umgesetzt hat. Außer im Fall der Streubomben oder in Bezug auf terroristische Aktivitäten hat der Staat fast keine Maßnahmen ergriffen, um die Finanzierung von illegalen Waffen oder die Finanzierung von Waffen, die für illegale Zwecke benutzt werden, explizit zu verbieten. Höchste Zeit, dass sich dies ändert. Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft und die offene Diskussion über diese Themen könnten wesentlich dazu beitragen, derartige Praktiken in Zukunft zu unterbinden.

 

 

Die US-Regierung erfuhr in der Folge weltweite Unterstützung anderer Regierungen in ihrem Bemühen um eine „Koalition gegen den Terror“. Laut einer Studie
des IPPNW sind im „Krieg gegen den Terror“ allein im Irak, Afghanistan und Pakistan bis zu 1,7 Millionen Menschen getötet worden; siehe „Body Count – Opferzahlen nach 10 Jahren ‚Krieg gegen den Terror‘“ https://www.ippnw.de/presse/artikel/de/body-count-opferzahlen-nach-10-ja.html).

Auch unter Barak Obama wurde der Einsatz von Killerdrohnen konsequent fortgesetzt: In den ersten 13 Monaten seiner Amtszeit hat Obama mehr Raketen aus
Drohnen abfeuern lassen als Bush in acht Jahren (www.spiegel.de/politik/ausland/obamas-killerdrohnenschattenkrieg-des-friedensfuersten-a-680242.html).

Spiegel online, 9.3.2010, „Obamas Killerdrohnen: Schattenkrieg des Friedensfürsten“, unter www.spiegel.de/politik/ausland/obamas-killerdrohnenschattenkrieg-des-friedensfuersten-a-680242.html. Siehe auch den Bericht unter www.zeit.de/2013/23/drohnen-zivile-opfer-pakistan-afghanistan/ komplettansicht

„Im Jemen gab es 2009, als die US-Drohnenangriffe begannen, etwa 100 Al-Qaida Mitglieder, heute sind es an die Taused.“ (https://motherboard.vice.com/de/
article/ezp7nm/der-kampf-gegen-die-drohnen)

Siehe https://www.wort.lu/de/business/ses-unddrohnenkriegses-government-solutions-reagiert-aufwortartikel-584eff6b53590682caf160fd werden, explizit zu verbieten. Höchste Zeit, dass sich dies ändert. Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft und die offene Diskussion über diese Themen könnten wesentlich dazu beitragen, derartige Praktiken in Zukunft zu unterbinden.

Siehe https://www.wort.lu/de/business/sesgovernment-solutions-das-geschaeft-mit-den-militaerdrohnen-584e7b6d5061e01abe83d9ef

Siehe u.a. beim „Investor Day 2016, beyond frontiers“ unter https://www.ses.com/sites/default/files/2016-12/Investor-Day-Presentation-2016.pdf, beispielsweise Seite 51, und beim „Investers Presentation, March 2017“ unter .https://www.ses.com/sites/ default/files/2017-03/170309_ROAD SHOW PRESENTATION_FINAL_0.pdf beispielsweise Seite 30.

„SES est un opérateur de satellites qui met des capacités satellitaires à disposition de ses clients, y compris des clients gouvernementaux comme le font d’ailleurs ses concurrents. SES, tout comme les autres fournisseurs de capacités de communications à travers le monde, n’est pas toujours informé de l’utilisation précise qui est faite de ces capacités.“ (www.chd.lu/wps/PA_ArchiveSolR/FTSShowAttachment?mime=application%2fpdf&id=1337257&fn=1337257.pdf)

Im Dezember 2014 verabschiedete das Parlament das entsprechende Gesetz (Gesetz vom 19. Dezember 2014; documents parlementaires no 6739). Der Luxemburger Staat und die SES beteiligen sich mit jeweils 50 Millionen Euro an der neuen Gesellschaft. Luxemburg lässt sich die Anschaffung als Verteidigungsbeitrag bei der NATO mit einer Höhe von 100 Millionen Euro anrechnen. Dadurch sollen dem Bündnis über zehn Jahre Übertragungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden (www.journal.lu/article/verteidigung-ausdem-weltraum/). Doch auch nationale Regierungen sollen sich Übertragungskapazitäten einkaufen können.

« Il importe de spécifier d’emblée que le futur GovSat luxembourgeois est destiné à des fins de communication et non pas au pilotage de drones. (…) En tout état de cause, l’Etat entend veiller au sein de la joint-venture GovSat à ce que les contrats conclus avec les clients utilisateurs du GovSat soient en conformité avec le droit international et ceci en particulier en ce qui concerne le pilotage de drones armés. » (Document parlementaire 6739, exposé des motifs, page 7, sous http://chd.lu/wps/PA_RoleDesAffaires/FTSByteServingServletImpl?path=/export/exped/sexpdata/Mag/177/314/137163.pdf )

Siehe dazu auch die Antwort von Minister Etienne Schneider auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Angel, unter www.chd.lu/wps/PA_ArchiveSolR/FTSS
howAttachment?mime=application%2fpdf&id=1327836&fn=1327836.pdf

Siehe http://www.tageblatt.lu/nachrichten/pensionsfonds-achtung-menschenrechte-31643859/http://www.tageblatt.lu/nachrichten/pensionsfondsachtung-
menschenrechte-31643859/; siehe auch www.NoDAPL.lu

Aus eigener Recherche, durch den Vergleich der Investitionsbeteiligungen des Zukunftsfonds mit der Exklusionsliste des Pensionsfonds.

Loi du 4 juin 2009 portant approbation de la Convention sur les armes à sous-munitions, ouverte à la signature à Oslo le 3 décembre 2008. / Art. 3. « Il est interdit à toute personne physique ou morale de financer, en connaissance de cause, des armes à sous-munitions ou des sous-munitions explosives. »

« Banks, arms an human rights violations » unter https://www.amnesty.lu/fileadmin/amnesty/media/campains_2008/campains_2016/Banks_arms_and_
human_rights_violations.pdf

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