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Seit Herbst 77 wird das dritte internationale Russell-Tribunal vorbereitet, das sich mit den Verstössen gegen die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland befassen wird. Die Reaktionen auf diese Initiative in Deutschland und in der internationalen Presse sind sehr verschieden: entweder man begrüsst sie oder man spricht nicht darüber, oder aber man versucht sie als linksextrem zu diskreditieren. In Wahrheit wurde dieses Tribunal auf die Bitte deutscher und ausländischer Persönlichkeiten ins Leben gerufen. In Deutschland haben sich zum Beispiel Helmut Gollwitzer, Pastor Niemöller, Alexander Kluge u.a.m. dafür eingesetzt. Das erste Russell-Tribunal hat den Vietnamkrieg untersucht, das zweite die Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika und insbes. Chile.

Bestandsaufnahme

Hannoversche Allgemeine
in: Spiegel Nr. 50/77

Das internationale Sekretariat der Russell-Foundation hat selbst betont, dass dieses Tribunal keine Gleichsetzung der Bundesrepublik mit Vietnam und den südamerikanischen Diktaturen bedeutet. Beweis dafür ist, dass das Tribunal öffentlich und legal in der Bundesrepublik selbst arbeitet. Auch werden hier nicht Situationen von Völkermord und staatlicher Folter ins Auge gefasst, sondern die Situation in einem unbestrittenen demokratischen Staat, in dem bestimmte Erscheinungen die Möglichkeit einer schleichenden Umwandlung in ein autoritäres Regim befürchten lassen – eine Situation die

auch die Nachbarländer nicht gleichgültig lassen kann" (Gollwitzer). Arbeitsweise, Ziel und Zusammensetzung des Russell-Tribunals gehen am besten aus seiner Gründungs-erklärung vom 16.10.77 hervor:

Darmstadt, 18. Oktober 1977. Das Dritte Internationale Russell-Tribunal nimmt vom heutigen Tag an seine Arbeit auf. Seine Mitglieder sind zusammengetreten, weil Vermutungen bestehen, daß die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr sind. Sollte sich dieser Verdacht bewahrheiten, dann wäre dies ein Tatbestand von schwerwiegender Bedeutung, nicht nur für die Bürger der Bundesrepublik, sondern für alle, die es als ihre Pflicht ansehen, für die Aufrechterhaltung der Menschenrechte einzutreten.

Das Dritte Internationale Russell-Tribunal über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik wurde von der Bertrand-Russell-Friedensstiftung ins Leben gerufen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte weder nach nationalen oder ideologischen Gesichtspunkten, noch nach Religions- oder Parteizugehörigkeit; alleinige Bedingung war ihre Fähigkeit und ihr lester Wille, objektive Urteile zu fällen und für die Menschenrechte einzutreten. Das Tribunal konstituiert sich als völlig unabhängige Institution.

Das Tribunal besitzt keine gesetzlichen oder amtlichen Befugnisse. Es bezieht seine Autorität allein aus der Prüfung und Beurteilung der ihm vorgelegten Beweismittel.

Das Erste Internationale Russell-Tribunal wurde 1966 einberufen, um Kriegsverbrechen in Vietnam zu untersuchen. Das Zweite Internationale Russell-Tribunal wurde 1973 einberufen, um Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika zu untersuchen. Ihre Ergebnisse und Wertungen, ihre

öffentliche Verurteilung der Verantwortlichen wurde in der Öffentlichkeit mit großer Sorgfalt geprüft und international als begründet angesehen. Dieses Dritte Tribunal beschäftigt sich mit Problemen, die von denen der ersten beiden sehr verschieden sind: mit denen einer politischen Demokratie. Es wird hierbei vom gleichen Wunsch wie die beiden vorangegangenen Tribunale getragen, überall für die Menschenrechte einzutreten, und es wird sich der gleichen Prüfung durch die öffentliche Meinung unterziehen.

Die Broschüre „Berichte I zum Russell-Tribunal“ (DM 6.-) ist im linken Buchhandel oder über Kirschkerl-Buchversand, 1000 Berlin 12, Schlüterstraße 28 erhältlich

Das Tribunal wird sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit der Untersuchung folgender Fragen beschäftigen:

  • Wird Bürgern der Bundesrepublik aufgrund ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben?

  • Wird durch straf- und zivilrechtliche Bestimmungen und durch außerrechtliche Maßnahmen Zensur ausgeübt?

  • Werden Grund- und Menschenrechte im Zusammenhang von Strafverfahren ausgehöhlt oder eliminiert? Das Tribunal besteht aus einer Jury und einem Sekretariat. Es ist auf die Hilfe von Sachverständigen und Berichterstattern, von Zeugen und Unterstützungsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland angewiesen. Alle Entscheidungen des Tribunals werden demokratisch gefüllt. Im Falle der Nichtübereinstimmung werden die Stellungnahmen der Minderheit veröffentlicht. Die Tribunalsitzungen werden in der Regel öffentlich durchgeführt werden. Das Tribunal wird seine Ergebnisse veröffentlichen. Es wird außerdem einen vollständigen Finanzbericht vorlegen.

Ebenso wie bei früheren Tribunalen wird auch dieses Tribunal mündliches und schriftliches Beweismaterial entgegennehmen. Kein relevantes Beweismaterial wird unterdrückt, kein befähigter Zeuge, der eine Aussage machen will, wird zurückgewiesen werden. Das Tribunal weist ausdrücklich darauf hin, daß es nicht nur Beschwerden über Verletzungen von Menschenrechten hören, sondern auch diejenigen einladen wird, ihren Standpunkt vorzutragen, die beschuldigt werden, für solche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.

Dieses dritte Russell-Tribunal ist eine lobenswerte Initiative, die es verdient unterstützt zu werden. Ohne Unterstützung der Öffentlichkeit können die nationalen Komitees nicht glaubhaft arbeiten und kann die Arbeit des Tribunals nicht finanziert werden. Die Entscheidung, die Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik zu untersuchen, trägt der Bedeutung dieses Staates in Europa Rechnung und damit den Gefahren die eine undemokratische Entwicklung in Deutschland für ganz Europa heraufbeschwören würde. Dabei geht es ganz und gar nicht darum, das Bild vom sog. „hässlichen Deutschen“ zu beschwören. Es soll nicht Hass geschürt werden und keine Vorurteile aktualisiert werden. Es geht vielmehr darum, Aufklärung zu betreiben und ein fundiertes Urteil zu finden.

Die Mitglieder des Russell-Tribunals

Dr. Günter Anders, Österreich, Schriftsteller und Philosoph – Prof. Eric Bentley, USA, Literaturwissenschaftler und Historiker des McCarthyismus – Claude Bourdet, Frankreich, Journalist – Howard Brenton, England, Dramatiker – Dr. Noel Browne, Irland, ehemaliger Gesundheitsminister – Major Otelo de Carvalho, Portugal – Prof. Georges Casalis, Frankreich, Theologe – Prof. Vladimir Dedijer, Jugoslavien, Historiker – Jean Pierre Faye, Frankreich, Schriftsteller – Prof. Johan Galtung, Norwegen, Friedensforscher – Lord Anthony Gifford, England, Mitglied des Oberhauses – Prof. Ruth Glass, England, Soziologin – Tre-

| vor Griffiths, England, Schriftsteller – André Jeanson, Frankreich, führendes Mitglied der PS und der CFDT – Dr. Robert Jungk, Österreich, Zukunftsforscher – Prof. Sven Kristensen, Dänemark, Literaturwissenschaftler – Ricardo Lombardi, Italien, führendes Mitglied der PSI – Prof Luigi Lombardo-Radice, Italien, Mathematiker, führendes Mitglied der PCI – Prof. Steven Lukes, England, Soziologe – Prof. Lolle W.Nauta, Holland, Soziologe, Mitglied der PvDA – Prof. Otto Nathan, Ökonom, ehem. Chefberater des amerikanischen Wirtschaftsministeriums – Jo Richardson, England, Mitglied des Unterhauses und der Labour Party – David Rousset, Frankreich, ehem. gaullistischer Abgeordneter – Prof. Albert Soboul, Frankreich, Historiker – Elliot A. Taikeff, USA, Jurist – Umberto Terracini, Italien, PCI, ehem. Präsident der konstituierenden Versammlung. Mitglieder des deutschen Beirats Dr. Ingeborg Drewitz, Schriftstellerin – Prof. Helmut Gollwitzer, Theologe – Prof. Wolf-Dieter Narr, Politologe – Pastor Martin Niemöller, Theologe – Prof. Uwe Wessel, Jurist. |
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