Die Arbeiterklasse und die Luxemburger Nation
Ein Nachtrag
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Ein Nachtrag
Marcel Lorenzini
Ich bin, wie immer, überrascht Beiträge zur Geschichte der luxemburgischen Arbeiterklasse zu lesen in denen von vornherein eine Hälfte derselben stillschweigend übergangen wird: die nichtluxemburgischen Arbeitskräfte (Immigranten und Grenzgänger) – so nun auch im Beitrag von Christophe Haler.¹
Wie immer stellt sich für Luxemburg die Frage, was man hierzulande unter Arbeiterklasse versteht: spricht man vom Proletariat im Allgemeinen als Klasse (im Marx’schen Sinne) oder nur von jenem Teil der hiesigen Arbeiterklasse luxemburgischer Nationalität?
In letzterem Fall hat Herr Haler Recht, wenn er schreibt, dass in Luxemburg die Sozialisten wussten „was wir haben“ – aber wiederum auch nur jene luxemburgerischer Nationalität, und von denen aber auch wiederum nur jene, die mit der internationalen Solidarität am wenigsten am Hut hatten!
Aber anklingen lassen zu wollen, dass die luxemburgische soziale Gesetzgebung extrem „fortschrittlich“ für die Arbeiterklasse gewesen sei, ist ein bisschen stark übertrieben: die Geschichte der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (immerhin und mindestens die Hälfte des Proletariats) beweist genau das Gegenteil.
Ich gehe davon aus, dass die Luxemburger Arbeiterklasse (im Marx’schen Sinne) von der Luxemburger Politik und den Luxemburger Politikern – bewusst
oder unbewusst, das sei, von jeder Polemik abgesehen, dahingestellt – stets als zwei ungleiche Teile behandelt wurde: einmal die stimmberechtigten Luxemburger, ein andermal die für die luxemburgische Politiker unbedeutenden (weil nichtwahlberechtigten) Einwanderer (respektiv – im heutigen Zusammenhang – Fremdarbeiter und Grenzgänger).
Ich gehe weiter davon aus, dass die luxemburgische Politik diese Ungerechtigkeit meistens (wenn nicht sogar ausschließlich) auf Druck von Außen hin und meist schweren Herzens verbessert hat (vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, im Rahmen des Aufbaus des gemeinsamen europäischen Marktes).
So galt es jahrzehntelang nicht als unmoralisch, in Krisenzeiten zuallererst die ausländischen Arbeiter zu entlassen und des Landes zu verweisen. So ist es noch nicht sehr lange her, dass nichtansässige Arbeitslose, die zuvor solidarisch ihre Beiträge entrichtet hatten, nicht von der luxemburgischen Arbeitslosenunterstützung übernommen wurden und den jeweiligen Kassen unserer Nachbarsländer, bei weit geringeren Auszahlungen, zur Last fielen.
Diese „ungleiche“ Behandlung verhinderte stets die Einheit des Luxemburger Proletariats (verstanden als Menschen die nur über ihre Arbeitskraft verfügen). Vielmehr entstand so eine privilegierte einheimische luxemburgische (als Nationalität verstandene) Arbeiter„aristokratie“, die es galt bei Laune zu halten. Nationale Bevorzugung und vorrangig für
Nationale Bevorzugung und vorrangig für Luxemburger reservierte Arbeitsbereiche haben das Zustandekommen einer einheitlichen luxemburgischen Arbeiterbewegung stets erfolgreich verhindert.
- Mai 1921 in Düdelingen (© Copyright Archives photographiques de la Ville de Dudelange)
Luxemburger reservierte Arbeitsbereiche haben das Zustandekommen einer einheitlichen luxemburgischen Arbeiterbewegung (etwa seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts) stets erfolgreich verhindert – und wer zuletzt Interesse an einer gespalteten Arbeiterbewegung hatte (und hat!), ist leicht zu erraten.
Wie konnte dies geschehen? Nun, indem soziale, gewerkschaftliche und politische Reformen so reglementiert wurden, dass sie in erster Linie der Arbeiterschaft Luxemburger Nationalität zugute kamen. Für den sozialen Bereich hieß dies: indem man zwischen Beitragspflicht und Bezugsrecht (meist mit der Beschäftigungsdauer verknüpft) unterschied. Auf gewerkschaftlicher Ebene wurde zwischen „wahlberechtigt sein“ und „wählbar sein“ unterschieden – eine Differenzierung, wie wir sie ja auch von der Politik her kennen, beim sogenannten „Ausländerwahlrecht“, dessen Einführung hierzulande schlussendlich auch nur auf Druck der Europäischen Union und halbherzig stattfand.²
Ich muss gestehen, dass leider genauere Studien zu diesem Thema hierzulande fehlen und dass es einer Aufarbeitung all der Gesetze und Reglemente in den drei obengenannten Bereichen bedarf, um meinen Gedankengang zu untermauern (was ich zu tun gedenke); dass mich aber ein anderes, aktuelles Beispiel in diesen meinen Überlegungen bekräftigt: die momentane Auseinandersetzung über die Kindergeldzulagen. Nur dass diesmal das Spiel nicht so einfach aufzugehen scheint, und die Gewerkschaften reagie-
ren. Einerseits weil sie wahrscheinlich viele Grenzgänger unter ihren Mitgliedern zählen, andererseits weil sie ahnen, dass dies nur der Anfang größerer sozialer Auseinandersetzungen sein wird.
Schön wäre es ja, wenn das vielzitierte Wort von Max Frisch „man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen“ seiner schreckliche Einleitung entledigt wäre, die da heißt: „Ein kleines Herrenvolk sieht sich in Gefahr“.
Noch sind wir weit davon entfernt, von einer Geschichte der luxemburgischen Arbeiterklasse reden zu können – es sei denn, man reduziert weiterhin diese Geschichte auf den Teil des luxemburgischen Proletariats luxemburgischer Nationalität. ♦
1 Christophe Haler, „Arbeiterbewegung und Annexion 1918-1919“, forum Nr. 299, S. 19-22
2 In diesem Zusammenhang könnte man sich z. B. die Frage stellen, warum für unsere ausländischen Mitbürger kein Wahlzwang eingeführt wurde).
In diesem Zusammenhang sei auf die Rundtischgespräche hingewiesen, die das Centre de Documentation sur les Migrations Humaines seit einigen Jahren in Düdelingen gerade zu diesem Thema veranstaltet – so auch dieses Jahr, am 23 Oktober.
Für weitere Einzelheiten, siehe: www.cdmh.lu
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