Durch das grossherzogliche Reglement vom 11.8.1982 wurde festgelegt, dass kein Jugendlicher eine Handwerkslehre beginnen kann ohne erfolgreichen Abschluss der 9 ST fil.III. Um diese Massnahme zu verstehn, muss man wissen, dass die 3 „filières“ des technischen Sekundärunterrichts drei Niveau-Unterschiede im Unterricht bedeuten, dass die Programme von Fil I zu Fil III fortschreitend erleichtert werden und […]
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